Zusammenfassung Mündliche Prüfung - PDF

Summary

This document summarizes theoretical foundations of social work with people with disabilities and geriatric care. It covers topics like social policy, disability studies, and specific themes in care services, highlighting different perspectives on disability and societal supports.

Full Transcript

**Inhaltsverzeichnis** {#inhaltsverzeichnis.Inhaltsverzeichnisberschrift} ====================== [1 **T**heoretische Grundlagen 2](#theoretische-grundlagen) [1.1 Theoretische Grundlagen zur Sozialen Arbeit mit Menschen mit Behinderung 2](#theoretische-grundlagen-zur-sozialen-arbeit-mit-menschen-mi...

**Inhaltsverzeichnis** {#inhaltsverzeichnis.Inhaltsverzeichnisberschrift} ====================== [1 **T**heoretische Grundlagen 2](#theoretische-grundlagen) [1.1 Theoretische Grundlagen zur Sozialen Arbeit mit Menschen mit Behinderung 2](#theoretische-grundlagen-zur-sozialen-arbeit-mit-menschen-mit-behinderung) [1.2 Theoretische Grundlagen der Sozialen Arbeit mit Menschen im Alter(n)- Amelie 23](#theoretische-grundlagen-der-sozialen-arbeit-mit-menschen-im-altern--amelie) [1.3 Alte und neue Theorien- Amelie 26](#alte-und-neue-theorien--amelie) [1.4 Disability Studies Grundzüge (Bauer) 31](#disability-studies-grundz%C3%BCge-bauer) [2 Recht und Finanzen- Überblick über die Funktionsweise der Hilfesysteme 32](#recht-und-finanzen--%C3%BCberblick-%C3%BCber-die-funktionsweise-der-hilfesysteme) [2.1 Pflegeversicherung (Wiener) 32](#pflegeversicherung-wiener) [2.2 Betreuungsrecht (Beck) 42](#betreuungsrecht-beck) [2.3 Heimbeirat (Hübner) 44](#heimbeirat-h%C3%BCbner) [2.4 Recht und Finanzen (Feistauer) 45](#recht-und-finanzen-feistauer) [2.5 Der Weg ins Hilfesystem (Seitz-Bay) 49](#der-weg-ins-hilfesystem-seitz-bay) [3 Zentrale Themen der Fachlichkeit in der Altenhilfe/ Pflege und der Behindertenhilfe/ Rehabilitation 54](#zentrale-themen-der-fachlichkeit-in-der-altenhilfe-pflege-und-der-behindertenhilfe-rehabilitation) [**3.1** Gewalt in der Pflege (Santin) 54](#gewalt-in-der-pflege-santin) [3.2 Demenz (Santin) 57](#demenz-santin) [3.3 Angehörigenarbeit (Santin) 58](#angeh%C3%B6rigenarbeit-santin) [3.4 Ehrenamt (Santin) 59](#ehrenamt-santin) [3.5 Abschied, Tod und Trauer (Hübner) 60](#abschied-tod-und-trauer-h%C3%BCbner) [3.6 Grundzüge inklusives Selbstbestimmtes Leben (Seitz-Bay) 62](#grundz%C3%BCge-inklusives-selbstbestimmtes-leben-seitz-bay) [3.7 Ambulantisierung und Teilhabe (Seitz-Bay) 64](#ambulantisierung-und-teilhabe-seitz-bay) [3.8 Grundzüge Sexualität (Bauer) 67](#grundz%C3%BCge-sexualit%C3%A4t-bauer) [3.9 Ursachen und Formen geistiger Behinderung- Seitz-Bay 71](#ursachen-und-formen-geistiger-behinderung--seitz-bay) [3.10 Präsentationsthema: Pränataldiagnostik 73](#pr%C3%A4sentationsthema-pr%C3%A4nataldiagnostik) **T**heoretische Grundlagen =========================== Theoretische Grundlagen zur Sozialen Arbeit mit Menschen mit Behinderung ------------------------------------------------------------------------ 1. **[Verortung und Einführung in die professionelle Arbeit mit Menschen mit Behinderung]** **[Rahmung]** +-----------------------+-----------------------+-----------------------+ | **Der | **Der | **Der | | sozialstaatliche | sozialstaatliche | sozialstaatliche | | Kontext I** | Kontext II** | Kontext III** | +=======================+=======================+=======================+ | **Qualität** einer | Daher geht der Umgang | **Soziale Arbeit** | | Gesellschaft bemisst | des **modernen | ist daher als eine | | sich u.a. an: | Sozialstaats** mit | solidarische | | | Menschen mit | Unterstützung und | | - Inwieweit soziale | Behinderung über | Befähigung zu | | Gerechtigkeit | **bloße | verstehen (Konzept | | stattfindet | Existenzsicherung | LWO) | | | hinaus**. | | | - Wie sie mit | | | | „Schwachen" | | | | umgeht | | | +-----------------------+-----------------------+-----------------------+ | Antwort auf so eine | Das **geschieht durch | **Staatliche | | soziale Schwäche | Sozialpolitik** in | Alimentierung** | | bestand im ersten | Form von: | (Verpflichtung der | | Schritt in: | | S.A.) ist daher der: | | | - **Daseinsfürsorge | | | Einer rein | ** | - **Daseinsfürsorge | | ökonomischen Hilfe | (Abfangen von | ** | | zur Sicherung der | typischen | und | | bloßen Existenz | sozialen Risiken) | | | | | - Der **Gestaltung | | | - **Gestaltung von | der Lebenslage** | | | Lebenslagen** | | | | (Abbau und | nachgeordnet | | | Kompensation von | | | | sozialen | | | | Problemen, | | | | Teilhabe und | | | | Teilnahme) | | +-----------------------+-----------------------+-----------------------+ | àSozialpolitik wird | àBeides ist mehr als | àGenau das meinen die | | als Daseinsfürsorge | Fürsorge, die | sozialstaatlichen | | gesehen | Bedürftige versorgt | Grundsätze: | | | | | | | | - Rehabilitation | | | | vor Rente | | | | | | | | - Rehabilitation | | | | vor Pflege | +-----------------------+-----------------------+-----------------------+ | Ein menschenwürdiges | | **Achtung:** | | Leben jedoch **nicht | | | | nur materielle | | Der Sozialstaat | | Sicherung** | | erscheint dabei | | | | **nicht nur als | | **Sondern auch**: | | humanitäres**, | | | | sondern auch als | | - Sinn, Teilhabe, | | **ökonomisches | | Selbstanerkennung | | Anliegen**! (z.B. | |... | | Integration in den | | | | Arbeitsmarkt / ‚fit | | | | machen für den | | | | Markt') | +-----------------------+-----------------------+-----------------------+ **[Sozialstaat: ]** - Aktive und gestaltende Rolle - die der demokratische Staat im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben einnimmt - und kennzeichnet zugleich einen historischen-konkreten Gesellschaftstyp, - der eine entwickelte marktwirtschaftlich-kapitalistische Ökonomie - mit dem Prinzip des sozialen Ausgleichs verbindet **[Soziale Arbeit in der Rehabilitation:]** - SA fungiert in der **Spannung des Triple-Mandats** als Vermittlung zwischen 1. Gesellschaft (Staat) 2. Individuum (Klient\*in) 3. Fachlichkeit - SA ist neben Hilfe und Kontrolle der Profession verpflichtet - Triple-Mandat bezieht sich auf: - die Menschenrechte - ethische Fragen - wissenschaftliche Fundierung - professionelle Standards **à**SA muss die **Situationen beobachten, analysieren und bewerten** SA fungiert in der **Verknüpfung von Verhalten und Verhältnissen** **àDoppelcharakter des Helfens** - direkte Unterstützung: Verhaltens-Ebene - Gestaltung der Lebenslagen: Verhältnis-Ebene àSA, als **persönliche** und **strukturelle Hilfe** zur **Inklusionsförderung** zu verstehen! **Der Behinderungsbegriff ist der Kern der Arbeit mit Menschen mit Behinderung** **àVom Verständnis von Behinderung leiten sich professionelles Handeln und Organisation ab** **[Historischer Rückblick auf Behinderung:]** - Bedrohung der Perfektibilität (18. Jahrhundert) - Problematik der Versorgung (19. Jahrhundert) - Moralisch-sittliche Abweichung (19./20. Jahrhundert) - Problematik des Lernens/ der Erziehung (ab 1965) \+ Problematik der Exklusion und Autonomie (neuere Kritik) **[Definition von Behinderung: ]** „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die **körperliche**, **seelische**, **geistige** oder **Sinnesbeeinträchtigungen** haben, die sie in **Wechselwirkung** mit **einstellungs- und umweltbedingten Barrieren** an der **gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellsch**aft mit hoher **Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate** hindern können." (§2 SGB IX) **Menschen haben eine Behinderung**, wenn: - Eine **Schädigung** vorliegt - Mit **Funktionsbeeinträchtigung** - Körperlich und/ oder psychisch - Mit der **Folge**: - Erschwerte Alltagsbewältigung und/ oder erschwerte gesellschaftliche Partizipation **Behinderung:** àkein medizinischer Begriff à keine Krankheità kann nicht geheilt werden àTheoretisch beginnt sie dort wo Krankheit endetà als mögliche Alternative zu krankbleiben, gesundwerden oder sterben àPraktisch gibt es eine Überschneidung bei chronisch erkrankten Menschen à behindert und/ oder Krank **[Behinderungsverständnis der WHO:]** Behinderung umfasst laut der **WHO-Klassifikation**: ICIDH 1 von 1980, dann 1997 mit der sozialaktiven ICIDH 2 (ab 2002 ICF) **drei Ebenen**: 1. **Körperliche Ebene**: Funktion, Strukturen, Organe àImpairment (Schädigung) 2. **Personale Ebene**: Fähigkeiten, Autonomie àDisability/ Activity (Beeinträchtigung/ Möglichkeiten) 3. **Gesellschaftliche/ soziale Ebene**: soziale Partizipation àHandicap/ Participation (Benachteiligung/ Teilhabe) **+ bei ICF, Kontextfaktoren** (**Umwelt- und personenbezogene Faktoren**): Lebenslage, Alter, Milieu... **[2001-International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF):]** **à**Antwort auf die Kritik am ICIDH 1 àBasierend auf ICIDH 2 - Ist kein medizinisches Krankheitsfolgenmodell - Kontextfaktoren (Barrieren) und deren Wechselwirkungen sind wichtig - ist ein **bio-psycho-soziales Modell** - **klassifizier**t nicht Personenkreis, sondern **Probleme** **[ICF und Soziale Arbeit:]** ICF hat die Sozialgesetzgebung teilweise beeinflusst: àTeilhabe als Ziel der Rehabilitation in SGB IX - ICF bietet **übergreifende Sprache** für Reha der Personen und Sozialpolitik - **Schwierigkeiten und Ressourcen** können **ganzheitlich** erfasst werden - Dadurch ist die **Anschlussfähigkeit an die SA gegeben**, denn diese kann fragen: - Inwiefern wird wer wobei behindert? - Wie ist wo Enthinderung möglich? - Wo gibt es Aktivitäts- und Partizipationsmöglichkeiten? - Wie ist eine ressourcenorientierte Hilfe möglich? Durch das BTHG bekommt die ICF noch stärkeren Einfluss àTeilhabe als Ziel der Rehabilitation in SGB IX wurde gestärkt - Die ICF stellt nach §118 SGB IX seit 01.01.2018 die Basis der **Bedarfsermittlungsinstrumente** der Länder dar, die in den einzelnen Ländern leicht unterschiedlich umgesetzt werden - In Baden-Württemberg: BEI\_BW +-----------------------------------+-----------------------------------+ | **[Finaler | **[Relativer | | Behinderungsbegriff]* | Behinderungsbegriff]* | | * | * | +===================================+===================================+ | Nicht Behinderungsursachen, | „Behindertsein" ist abhängig von | | sondern **-Folgen** sind | der Perspektive je nach | | **zentral für Hilfe** (und | Wissensstand | | definieren die Rehaziele) | | +-----------------------------------+-----------------------------------+ | Menschen mit Behinderung= | Der Begriff steht im Verhältnis | | Personen mit Hilfebedarf aufgrund | zu Schädigungsart, sozialen | | der Behinderung (SGB IX) | Folgen... | +-----------------------------------+-----------------------------------+ | àBehinderung ist Etikett/ Stigma | Statistiken müssen kritisch | | im Sinne einer Abweichung von | betrachtet werden | | Erwartungen (weniger Eigenschaft) | | | | Was wird unter Behinderung | | | verstanden? | +-----------------------------------+-----------------------------------+ | àBehinderung ist abhängig von | àDer Behinderungsbegriff ist | | sozio-kulturellen Zuschreibungen/ | relativ und abhängig von den | | Normsetzungen | jeweiligen Definitionen zu sehen | +-----------------------------------+-----------------------------------+ **[Kritik am Behinderungsbegriff:]** - Der „Behinderungsbegriff entwickelt sich zu einem unabänderlichen und umfassenden Personenmerkmal, sodass schließlich die ganze Person vom Stigma der Behinderung erfasst wird - Er ist **problematisch** als Ausgangspunkt **für die Aussonderung und Stigmatisierung** des **Personenkreises**, weil Behinderung als zugeschriebene Abweichung nur ein Merkmal menschlichen Seins, neben zahlreichen anderen (Alter, Geschlecht, Größe etc.) darstellt **àBehinderung ist somit ambivalent (widersprüchlich)**: - der Begriff verleiht Schutz, mobilisiert Ressourcen für Hilfen, hat aber auch negative Konsequenzen! - Die Bezeichnung ‚Behinderte' hebt Behinderung als negative totalitäre Eigenschaft hervor, besser also: ‚Menschen mit Behinderung' **[Aktueller Perspektivenwechsel:]** Von der Defekt- zur Ressourcenorientierung: à**Empowerment** Entgegen Bevormundung und Entmündigung: à**Selbstbestimmung, Partizipation, Teilhabe** Entgegen der Aussonderung: à**Normalisierung, Integration, Inklusion** **Fazit: Der Abbau von isolierenden Bedingungen ist eine zentrale Aufgabe professioneller Hilfen bei Behinderung!** 2. **[Die Soziologische Perspektive]** **[Soziologie der Behinderung:]** - Erforscht als **spezielle Soziologie, die Realität** von Menschen mit Behinderung **Definition:** „Ein Mensch gilt dann als behindert, „wenn er in unerwünschter Weise anders ist, von definierten Erwartungen abweicht und deshalb die soziale Reaktion auf ihn negativ ist"" - Behinderung= Ergebnis **negativ bewerteter** und dauerhafter körperlicher/ psychischer Normabweichung (verringerte Teilhabechancen) - Muss nicht automatisch zu **negativem gesellschaftlichem Umgang** führen (Exklusion, Diskriminierung) àBehinderung wird als ein abweichendes Verhalten, Stigma und soziales Problem gesehen: **Wichtig**: - Erforschung von Verhalten, Einstellungen, Etikettierungen und Vorurteilen gegenüber Betroffenen - **Frage nach dem gesellschaftlichen Umgang**à zentral - **Ziel**: Suche nach Möglichkeiten der Veränderung der sozialen Reaktionen auf Betroffene und nach Wegen der Entstigmatisierung **[Der Begriff der Behinderung: ]** - **Hintergrund**: Welche Begriffe beschreiben Menschen mit Behinderung angemessen und nicht stigmatisierend? - Warum wird noch der Begriff Behinderung verwendet? - **Zentrales Argument:** Die Termini (Begriff) sind in der Praxis und der Fachliteratur eingeführt und einschlägig und greifen auf wissenschaftliche Diskurse zurück - **Auch Perspektive:** Die Begriffe ‚Behinderung' und ‚behindert' können auf vielfältige, auch nicht diskriminierende Arten gelesen werden" - Beide Begriffe können beinhalten, „dass es auf die Umwelt ankommt: - Eine nicht barrierefreie Umwelt ist es, die behindert - behindert ist man nicht, behindert wird man **[Menschen mit (geistiger) Behinderung: ]** **Organisch genetisch** bedingte **Hirnschädigungen** sind **Auslöser** für: - Funktionsbeeinträchtigung (erschwerte Bewältigung) und - Sichtbare Soziale Normabweichung (Gefahr: Stigmatisierung) - Wechselwirkung zwischen Person und Umwelt (Kontextfaktoren der ICF) und - Ist kein Zustand, sondern personal-sozialer Prozess **à**individuelle (geistige) Behinderung ist sowohl **Prozess und auch Ergebnis multifaktorieller dynamischer Wechselwirkungen!** - **Selbstkonzept** des Menschen wird durch die Formen des Umgangs und die Reaktionen der Umwelt beeinflusst à **Identität entsteht in Interaktion** - Maßgeblich für die **Stärkung der Persönlichkeit**: - Die Stützung, Achtung (Lebenswert, Bedürfnisse...) und Befähigung des Menschen - **Bedeutung der Umwelt** ist zentral für den Personenkreis und seine seelisch-körperliche Integrität (Makellosigkeit) - Wird deutlich am Wandel gesellschaftlicher Reaktionen von Massentötungen zur Inklusion **à** Wird mit einem Menschen mit (geistiger) Behinderung **nicht als Subjekt/Person interagiert**, wird seine **Identität gefährdet!** **àPädagogisches Handeln ist Bestandteil gesellschaftlicher Reaktionen und somit Teil des interaktiven Prozesses der ‚Behinderung'!** **[Soziale Produktion (geistiger) Behinderung: ]** Sie ist neben der organisch-genetischen Ursachen **auch immer sozial bedingt**: - Intelligenzentwicklung wird durch Sozialisation beeinflusst (damit auch durch Erziehung und Bildung) - Deprivation (Mangel)/anregungsarme Umwelt befördert Entstehung von kognitiven Behinderungen - Es gibt empirische Bestätigungen für die Annahme, dass geistige Behinderungen in unteren Sozialschichten deutlich häufiger vorzufinden sind àArmut und Behinderung sind eng verwoben! 3. **[Zentrale Begriffe und Reflexion ]** **[Hilfe im pädagogischen Kontext: ]** - Begriff nützlich als Oberbegriff im Kontext des lebenslangen Lernens und der Teilhabe - Erfordert Koordination zwischen Hilfesystemen: - Stärkung gesellschaftlicher Teilhabe muss disziplin-, problem- und altersübergreifend angegangen werden - Geschichte der Pädagogik: - Lernen durch Hilfe nicht durch Züchtigung àBegriff ermöglicht **Reflexion der Helfenden** als Hilfe z.B. Selbstbildung und Aneignung (Sozialarbeiter\*innen als Lehrer\*innen) ànicht als Erziehung, Unterordnung... **[Reflexion zu Hilfebeziehungen:]** **Unausgeglichenheit (Asymmetrie) der Rollen** ist unumgänglich à meistens **Realität** **Schäden** durch **Abhängigkeit/ Bloßstellung** von Hilfebedürftigen können **begrenzt werden** durch: 1. Umgekehrte Asymmetrie 2. Zeitliche Beschränkung von Hilfen 3. Ermöglichung von Partizipation und Selbstbestimmung 4. Betonung informeller Hilfen (statt professioneller) **Wichtig: Hilfe kann auf Kosten der Bedürftigen gehen**, wenn: 1. Hilfe aus Eigennutz 2. Stigmatisierung (Hilfe nicht zur Selbsthilfe) 3. Ignorieren der Selbsthilfekräfte der Betroffenen àErkenntnisse der Professions- und Institutionskritik wichtig àDeinstitutionalisierung birgt Gefahren **[Pflege im Kontext von Behinderung:]** =der pflegliche Umgang mit etwas oder jemandem - Wird auf Basis der Pflegewissenschaften als **umfassende** und **ganzheitliche** **soziale Dienstleistung** (Hilfebeziehung) (nicht nur für kranke) - **Ziel**: **Gesundheitsförderung** und **Krankheitsprävention** - Richtet sich an: - alte Menschen - Säuglinge... - Menschen mit Behinderung - Viele Behinderungen erfordern **durch Begleiterscheinungen** (Lähmung, Inkontinenz...) **dauerhafte Pflege** **àder Personenkreis von MmB wird bei der Teilhabe am allgemeinen Gesundheitssystem strukturell diskriminiert** **[Pflege und Pädagogik: ]** Die Neuorientierung des pflegerischen Denkens weißt **Parallelen** zur **Pädagogik** auf, in Bezug auf: - Orientierung an individuellen Bedürfnissen - **Zielsetzung:** - Der Selbsthilfe/ Pflege - Verringerung der Fremdhilfe/ pflege - **Gefahren:** - Förderung von Abhängigkeit/ erlernte Hilflosigkeit - Umgang mit Macht - Expertentum àNeuorientierung ist in der Praxis teilweise noch nicht angekommen (oft defizitorientier) àGibt viele Konflikte in der Praxis, obwohl gerade bei Behinderung eine Kooperation von Pädagogik und Pflege notwendig wäre. **[Begriff der Rehabilitation: ]** Rehabilitation ist (als Ziel, Maßnahme und Institution), Bestandteil einer sozial verpflichteten Gesellschaft und kann als Prüfstein des Sozialstaates gelten **Ziel:** Gesellschaftliche (Wieder-)Eingliederung von Menschen mit Behinderung oder derjenigen denen eine Behinderung droht (nach Krankheit oder Unfall): - Ein angemessener Platz in der Gesellschaft (insbesondere auf dem Arbeitsmarkt) soll ermöglicht werden **soziale Teilhabe** - Behinderung und deren Folgen sollen abgewendet, beseitigt, gebessert etc. werden orientiert an der ICF **Der Begriff der Rehabilitation bezieht sich auf unterschiedliche Personengruppen und geht über die Behindertenhilfe hinaus** **[Zentrale Grundsätze der Rehabilitation: ]** - Integration - Finalität im Rechtsanspruch - Wunsch- und Wahlrecht - Bedarfsorientierung Trotz der Orientierung einer umfassenden Reha als Teilhabe als Ziel (SGB IX) gibt es **Probleme**: - Gibt kein eigenständigen Rehaträger, sondern **7 Trägergruppen** (Besitzstandwahrung ?!= Schutz von schütz würdigem Interesse) mit Zuständigkeiten nach dem Ursachenprinzip - Zergliederung in: - Pädagogische - Medizinische - Berufliche - Soziale **Case Management** (nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen) **zur Koordinierung einer umfassenden patientenorientierten Reha ist sehr wichtig** **Einführung des SGB IX (2001) bringt Verbesserungen bei der Kooperation der Träger mit sich.** **Jedoch existiert ein unübersichtliches Nebeneinander der Zuständigkeit von 7. Reha-Trägern:** - Gesetzliche Rentenversicherung (medizinisch, beruflich) - Krankenversicherung (medizinisch) - Unfallversicherung (medizinisch, beruflich, sozial) - Bundesagentur für Arbeit (beruflich) - Kriegsopferversorgung (komplett) - Sozial- (komplett) und - Jugendhilfe (medizinisch, beruflich, sozial) seit 2008 besteht ein **Rechtsanspruch auf trägerübergreifendes persönliches Budget** als Leistungsform: **Menschen mit Behinderung als Kund\*innen und/oder Arbeitgeber.** Mit dem **BTHG** (2020) wird das **Antragsverfahren in der EGH** eingeführt. Die Unübersichtlichkeit der Leistungsträger wird hier mit einem internen Prozess entschärft: - Die Leistungsberechtigten müssen nur **einen Antrag** an einen der Leistungsträger stellen, diese müssen **intern klären**, wer zuständig ist - Ab 2020 müssen die REHA-Träger nach einer **maximalen Frist von 2 Monaten** Leistungen erbringen Zudem wurde der **Gesamtplan** eingeführt: - unter **Einbindung** des Leistungsberechtigten, einer Person seines Vertrauens und bei Zustimmung der Pflegekasse - enthält Angaben über **Bedarfe**, geplante bzw. durchgeführte **Maßnahmen** und vereinbarte **Ziele** sowie die **Aktivitäten** des Leistungsberechtigten Sind mehrere REHA-Träger beteiligt, kommt es zum erweiterten **Teilhabeplanverfahren** (Teilhabekonferenz) mit einem einheitlichen Bescheid - zur **Koordination** der Rehabilitationsträger und - zur **Abstimmung** der verschiedenen Leistungen hinsichtlich **Art, Umfang und Ziel** **[Reha-Maßnahmen: ]** **Rehabilitation** ist ein **interdisziplinärer Prozess**, aber ohne einheitliches Disziplin- und Professionsverständnis Sondern es umfasst unterschiedliche disziplinäre und methodische Zugänge: - **Medizinisch**: Nahezu identisch mit der Krankenbehandlung: Heilmaßnahmen, Heilmittel, Sprach- und Arbeitstherapie... - **Pädagogisch**: Vermittlung erreichbarer Bildung für junge Menschen mit Behinderung: Kindergärten, Sonderschulen... - **Beruflich**: zielt auf Erwerbsfähigkeit zur Integration auf dem Arbeitsmarkt: Erstausbildung für Jugendliche mit Hilfebedarf und Wiedereingliederung Erwachsener (Erkrankung, Unfall) -- (1) BBW: Erstausbildung; (2) BFW: Umschulung; (3) WfbM oder Integrationsbetriebe: wenn 1. Arbeitsmarkt (noch) nicht möglich **[Soziale Reha von MmB:]** = soll über das berufliche hinaus **politische, kulturelle, familiäre etc. soziale Teilhabe** ermöglichen Freizeit und Wohnen als zentrale soziale Rehabilitationsfelder **Umsetzung von Freizeitbedürfnissen durch Freizeitpädagogik:** Hier gibt es viele **Chancen zur Integration** (höhere Akzeptanz im Freizeitbereich) und **Selbstbestimmung** (kein Leistungsdruck), aber auch die **Gefahr der Begrenzung der Freizeitgestaltung** **durch soziokulturelle Strukturen** Abbau von integrationshemmenden Rahmenbedingungen für Hilfen zur Freizeitgestaltung erforderlich **Thema der Sozialpolitik und der Sozialen Arbeit!** Soziale Rehabilitation durch **Wohnen**, das Lebensqualität ermöglicht, beruht auf Wohnen als allgemein menschlichem Bedürfnis. - Wohnformen unterscheiden sich im Organisationsaufwand zunehmend: netzwerkintegriert und gemeindenah - Wohnkriterien: Selbstverwirklichung, Kommunikation, Selbstdarstellung, Geborgenheit, Vertrautheit [**Soziale Rehabilitation ist seit dem SGB IX gesetzlich verankert:** ] - Teilhabe als Auftrag aller Reha-Träger und -Maßnahmen! - Mit dem Ziel der Stärkung von sozialer Partizipation rückt die Soziale Arbeit ins Zentrum der Rehabilitation **[Probleme der Rehabilitationspraxis: ]** - Fehlende Nahtlosigkeit im Rehabilitationsprozess - Unübersichtlichkeit der Trägerstruktur - Mangelnde psychosoziale Angebote - Geringe Vernetzung bei medizinischer Rehabilitation - Zunehmende Unübersichtlichkeit der Angebotsstruktur **[Lebenslauforientiertes Reha-Verständnis:]** - Das Rehabilitationsverständnis der **ICF** differenziert Maßnahmen bezogen auf Schädigung (medizinisch), Fähigkeiten (medizinisch, pädagogisch) und Partizipation (pädagogisch, beruflich und sozial) - Sinnvoll wäre aber auch ein lebenslauforientiertes Modell: - Behinderung **kategorienübergreifend** als **psycho- und ökosoziale Herausforderung** im Lebenslauf zu analysieren und in der **Bewältigung zu unterstützen** 4. **[Vertiefung disziplinärer Perspektiven]** **[Reha-Pädagogik: ]** =entspricht der **pädagogischen Rehabilitation** zur „Bildung und Erziehung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher" Pädagogik als Referenzwissenschaft! - **Entstanden in der DDR** als Form des Sonderpädagogik - Primär wegen Historie in der BRD nicht so weit verbreitet - Als Begriff **international geläufig**, aber nicht eingebunden in den pädagogischen Diskurs - Betont die Wichtigkeit Menschen zu befähigen, **an der Gesellschaft mitzuwirken** **Vorzüge der Begrifflichkeit/ Perspektive:** **Problematik der Begrifflichkeit/ Perspektive:** --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ verweist auf Rehabilitation als sozialstaatliche Aufgabe gesellschaftlicher Eingliederung des Personenkreises Trotz der Interdisziplinarität des Begriffs fehlt in der Diskussion häufig spezifisch Pädagogisches, wie z.B. Bildsamkeit und Subjektstatus von Menschen mit Behinderung weitet den Blick über Grenzen des Schulbereichs hinaus **Gefahr:** Fälschlicherweise kann der Eindruck entstehen, es handle sich bei pädagogischer Reha nicht um einen Bildungsprozess mit dem Ziel eigenverantwortlicher Selbsttätigkeit (Autonomie), sondern um einen Anpassungsprozess deutet auf interdisziplinäre Kooperationen hin **[Heilpädagogik: ]** - **Ältester Begriff** (1861) für eine Pädagogik bei Behinderung - Wurde damals sowohl als spezielle Pädagogik sowie als Bereich zwischen Medizin und Pädagogik verwendet - Hat sich in der BRD als Oberbegriff bislang **nur begrenzt durchgesetzt**, sehr wohl jedoch im außerschulischen Bereich (Profession Heilpädagogik) - **Ursprung** einer heilenden (medizinisch) und heilsbringenden (theologisch) Erziehung bei „Kinderfehlern" ist heute weitgehend überwunden: - Mensch mit Behinderung wird mehr als Subjekt betrachtet - **„Heil"** wird im Sinne eines ganzheitlichen, auf personales und soziales Ganzwerden (Integration) ausgerichteten Ansatzes verstanden" **Vorzüge der Begrifflichkeit/ Perspektive:** **Problematik der Begrifflichkeit/ Perspektive:** ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------- Sie sollte (bei ihrer Einführung) als pädagogischer Oberbegriff eine Alternative zum Begriff der Heilpädagogik und seinen problematischen Assoziationen bzgl. ‚Heil(ung)' bieten Verknüpfung mit einer Sonderanthropologie: ‚Besondere Pädagogik für besondere Menschen' Sie vermeidet Behinderung als voreiliges Etikett (anders als der Begriff ‚Behindertenpädagogik') Es stellt sich die Frage nach dem Gleichheitsgrundsatz Wahrzunehmen ist eine Tendenz zur Aussonderung durch ‚Besonderung' **[Behindertenpädagogik: ]** - 1972 insbesondere durch Bleidick begrifflich eingeführt zur zeitgemäßen Kommunikation der Probleme von Pädagogik bei Behinderung: - Kritik an Paternalismus und Ausgrenzung - Plädoyer für soziale Gerechtigkeit (Normalisierung, Integration...) - Ausweitung des Blicks über Schule hinaus auf Behinderung im Kontext von anderen Lebensfeldern - Der Begriff konnte sich in der Wissenschaft über längere Zeit nicht durchsetzen, wird inzwischen aber häufig verwendet: - Bleidick selbst stellte 1988 das Ende der Behindertenpädagogik als Disziplin fest - Ab 2009 Enzyklopädisches Handbuch der Behindertenpädagogik, herausgegeben von Dederich/Jantzen **Vorzüge der Begrifflichkeit/ Perspektive:** **Problematik der Begrifflichkeit/ Perspektive:** ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- --------------------------------------------------- Ist auf kein spezifisches Lebensfeld im Kontext von Behinderung eingeschränkt, nicht nur auf Freizeit oder Schule Deckt nicht alle besonderen Methoden ab Benennt Adressat\*innen klar Fixiert sich einseitig auf Behinderung Kritischer Blickwinkel auf Praxis und Theorie **[Exkurs: kritische. Materialistische Behindertenpädagogik: ]** - Verfolgt nicht den ‚konservativen Fach-Mainstream' mit der Abwehr des Integrationsparadimas sondern strebt die **Überwindung von sozialem Ausschluss** als Ziel für Profession und Disziplin an (im Sinne einer ‚Integrationspädagogik') - Aktueller Wandel zu Integrationspädagogik ist nicht Resultat der Forschung sondern **primär Ergebnis engagierter politischer Bewegungen** Ende der 1960er Jahre (AKW, Frieden, Integration). - **Sozialwissenschaftliche Perspektiven** auf Behinderung rüttelten am, lange Zeit defizitorientierten, paternalistischen und unwissenschaftlichen Selbstverständnis des Faches - Aufdeckung der **prägenden medizinisch-psychiatrischen Dogmen** (verbindliche Glaubensaussage) Bildungsunfähigkeit, Unverständlichkeit, Reduktion auf Schädigungsebene, Unerziehbarkeit - Behinderung wird gemäß der **Logik kapitalistischer Gesellschaften** als Produkt sozialer Reaktion analysiert - Behinderung wird verstanden als **sozialer Prozess** in Bezug auf eine Person, die **Minimalstandards** von Leistungsfähigkeit, Entwicklung sowie Verwertbarkeit in Produktion und Konsumtion **nicht erfüllt** - Abgeleitete **Forderungen für die Praxis** sind die Gewährleistung von Bildung und Gesundheit, Teilhabe und Selbstverwirklichung sowie Prävention, Exklusionsvermeidung und Inklusionsförderung **[Exkurs: lebensweltorientierte SA:]** - LwoSA ist ein **Rahmenkonzept** für Theorie und Praxis der Sozialen Arbeit - **Ausgangspunkt** des professionellen Handelns ist der **Alltag** bzw. die **Lebenswelt** der Adressat\*innen in ihrem Gelingen wie in ihrem Scheitern, nicht die Profession, nicht die Organisation, nicht der Staat! - **Dimensionen** der Lebenswelt sind Raum, Zeit, soziale Beziehungen sowie Handlungs- und Deutungsmuster - Zu berücksichtigen sind die Handlungs- und **Strukturmaximen** (Prävention, Alltagsnähe, Dezentralisierung/Regionalisierung, Integration/Inklusion, Partizipation) - Zentrale methodische Perspektive: **„Strukturierte Offenheit"** - **Kritische Reflexion** der eigenen Position, Rolle und Beteiligung der Professionellen notwendig - Lebenswelt als **Schnittstelle von subjektivem Erleben** **und objektiven Strukturen** Sozialpolitische Rahmung und Durchdringung der LW **[Überblick disziplinärer Perspektiven: ]** - **Rehabilitationspädagogik** - als Begriff für Sonderpädagogik in der **DDR** - betont die Befähigung zur Teilhabe (an Arbeit) - **Heilpädagogik** - als ältester Begriff (**1861**) - beinhaltet Heilung (medizinisch) - wie auch Heilsbringung (theologisch) - kritisch zu sehen, jedoch (insbesondere im deutschsprachigen Ausland) sehr verbreitet - **Sonderpädagogik** - verstand sich in der **BRD nach 1945** vor allem als Sonder-Schul-Pädagogik, - **heute**: mehr als Schule; trägt Erschwernissen durch Behinderungen Rechnung - **Behindertenpädagogik** - als Begriff seit **1972** - benennt die AdressatInnen deutlich - wird zunehmend genutzt - Junger Wissenschaftsansatz entstanden in den **1970er** - Eng mit der **Geschichte der Behindertenbewegung** verbunden - **Grundlage**: Behinderung als soziale Konstruktion - Um dies greifbar zu machen wurde die individuelle von der gesellschaftlichen Ebene getrennt - Zum einen Behinderung zum anderen Beeinträchtigung - Perspektivenwechsel: es wird nicht mehr über MmB geforscht, sondern mit ihnen **= bieten den notwendigen Perspektivenwechsel zur Veränderung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen** **Indem sie MmB zu (aktives) Subjekt von Wissenschaft machen, anstatt sie (wie davor Üblich) als zu beforschendes (passives)Objekt zu betrachten** 5. **[Vertiefung der aktuellen Leitziele]** **[Leitziele]:** 1. Normalisierungsprizip 2. Integrationsparadigma 3. Inklusion **[Das Normalisierungsprinzip: ]** - **Sozialpolitische Leitidee** aus Dänemark Ende der 1960er Jahre: - Menschen mit (geistiger) Behinderung sollen so normal wie möglich leben können - Häufig **missverstanden** als Anpassung an soziale Standards: a - als ‚normal machen' der Menschen - Gemeint war jedoch ein **Anti-Dogma** (keine verbindliche Glaubensaussage), gegen die herrschende Anstaltsunterbringung - Normalisierung ist zu verstehen als **Alternative** zur traditionellen Ver-, Bewahrung und Diskriminierung - Sie beinhaltet gemeindenahe Hilfen in allen Lebensbereichen - Im Sinne von Normalität werden **gleiche Rechte, Teilhabe- und Wahlmöglichkeiten** für alle Menschen (normale Lebensstandards) gefordert - **Hilfebedarf** soll als **selbstverständlich** betrachtet werden, um Gleichberechtigung zu ermöglichen - Angestrebt wird die **Respektierung als Subjekte** mit Bedürfnissen und Achtung der Menschenwürde (normaler Umgang) - **Ziel**: **gleichberechtigte Teilhabe** (Integration) bei **besserer Lebensqualität** - Dieses soll erreicht werden durch **Verbesserung des sozialen Images** des Personenkreises (Normalisierung) - Das Prinzip führte in der BRD (anders als in Skandinavien) nicht zu **Deinstitutionalisierung** und individualisierten Hilfen, sondern zu einer **Ausdifferenzierung** der Hilfen - Hier sind an Normalität orientierte und umfassende **parallele Sonderwelten** entstanden mit besseren Qualitätsstandards bei fürsorglicher Separation - wurden **vielfältige Reformen** bzgl. Zielen und Hilfeformen angestoßen - Normalisierungsprinzip kann als **Orientierung** zur Gestaltung der Zukunft verstanden werden Die **Grenze** **der Realisierbarkeit** liegt in der begrenzten gesellschaftlichen Resonanz! **[Integrationsparadigma]:** - **Kerngedanke** ist die Normalität menschlicher Diversität - ist seit **Beginn der 70er Jahre** in der Pädagogik bei Behinderung **zentral** - Integrationsmaßnahmen sollen **über Integration im (Sonder-)Schulbereich hinausgehen** und **alle Lebensbereiche** von der Wiege bis zur Bahre umfassen - Beide Dimensionen, die **personale** und die **soziale Integration**, sind **erforderlich für ein menschliches Leben!** **Drei Begründungen für Integration:** 1. **Ethisch**: Gleichheit - Recht auf möglichst normales Leben, gleichberechtigte Teilhabe und ungeteilte Gemeinsamkeiten Diskriminierungsverbot (AGG) Separation ist rechtfertigungspflichtig/ nachrangig! 2. **Pädagogisch**: Erziehung ist Annahme nicht Selektion **Ziel**: Schule für Alle mit Pädagogik der Vielfalt! 3. **Politisch**: Demokratische Idee bereichernder Diversität Unterschiede sind keine Rechtfertigung für Separation! **Integrationsfähigkeit ist keine Eigenschaft von Personen, sondern meint die Passgenauigkeit von Ressourcen und Hilfebedarf!** **Personale Integration** zur Persönlichkeitsbildung: - Zu verstehen als ein **sinnvolles Ganzwerden mit sich und seiner Lebenswelt** - Das „Einswerden" des Menschen wird durch eine Behinderung erschwert - Pädagogische Hilfen müssen das ‚zu Rande kommen' mit dem Ich im Alltag unterstützen (vgl. LWO!). - Zielsetzung der personalen Integration ist die größtmögliche Autonomie des Individuums - Personale Integration bedarf einer Ergänzung und Unterstützung durch die soziale Integration **Soziale Integration** als Aufhebung sozialer Isolation: - Integration ist nicht nur auf das Individuum zu beziehen, **sondern auch an die Gesellschaft** - Soziale Integration= **Verbindung zwischen Individuum und Umwelt** - MmB oder MoB gehören verschiedenen Gruppen an und nehmen in diesen bestimmten Rollen ein Die Gruppenzugehörigkeit und die soziale Interaktion (soziale Integration) stehen mit der Persönlichkeitsbildung (personale Integration) in einer Wechselwirkung - **Ziel** der sozialen Integration ist die gesellschaftliche Anerkennung des Personenkreises **[Der Begriff Inklusion: ]** Es gibt **mehrere Zugänge** zum Begriff Inklusion - **Mineralogischer Begriff** - ein in einem Mineral eingeschlossener Fremdstoff - **Mathematischer Begriff** - Funktion, die eine Teilmenge in ihre Grundmenge einbettet - Statistisch der Schluss von der Grundgesamtheit auf eine Stichprobe - **Soziologischer Begriff** - „Einschließung" oder „Einschluss in die Gesellschaft" - Spannungspaar Inklusion -- Exklusion - Integration ist hier nicht aufgehoben - **Begriff aus der UN-BRK** - Menschenrecht - Aufhebung des Begriffs Integration - Wird in der Sozialen Arbeit **international seit den 80er Jahren**, in Deutschland seit kürzerer Zeit **diskutiert** - **Ausgangspunkt** ist die Kritik an der problematischen Integrationspraxis mit - der Betonung von Selektion statt Gemeinsamkeit und - der Vernachlässigung gesellschaftlicher Veränderungen. - Inklusion kann etwas **grundlegend Neues** oder ‚nur**' eine systematischere Darstellung der Integrationsidee** sein - Es gibt seit langem Integrationstheorien mit inklusiver Qualität (Pädagogik der Vielfalt etc.) - Entscheidend ist das jeweilige Verständnis von ‚Behinderung' - Inklusion ist kein spezifisch sonderpädagogischer Ansatz, sondern ein **generelles Prinzip** - **Ziel** ist gleiches Recht zur Persönlichkeitsentwicklung und sozialen Teilhabe für alle, unabhängig vom Hilfebedarf! - meint eine fachliche **und** gesellschaftliche Leitvorstellung - argumentiert auf der Basis von **Bürgerrechten für alle** - betrachtet menschliche **Vielfalt als Bereicherung** - bezieht sich auf **unterschiedlichste Personenkreise** - Inklusion geht über das Schulsystem hinaus und stellt eine **gesamtgesellschaftliche Vision** dar! - **thematisiert vielfältige Formen** der Verschiedenheit wie Alter, Gender, Milieu, Nationalität, Ethnie... - nur **eine Dimension menschlicher Diversität** neben anderen! - meint den Einschluss in soziale Teilsysteme (Teilhabe) - erfordert die Aufnahme der exkludierten Gruppen durch die Systeme selbst (Teilnahme) Theoretische Grundlagen der Sozialen Arbeit mit Menschen im Alter(n)- Amelie ---------------------------------------------------------------------------- - **Differenzierung**: - Langlebige - Hochbetagte - Junge Alte - Alte alte - Alt: - Respekt oder Wertschätzung oder - Abqualifizierung àAlter ist eine gesellschaftliche Konstruktion **[Verschiede Definitionen von Alter(n):]** - **Biologisches Alter(n):** Stationen im physischen Lebenslauf - **Kalendarisches oder chronologisches Altern:** abhängig von Gesetzen, Versicherungsverträgen\... - **Soziales Alter:** Rollen des Alterns auf gesellschaftlichen Normen, Werten und Regeln - **Psychologisches Altern:** das subjektive Gefühl des Alt seins **[Veränderung der Bevölkerungsstruktur:]** - Lebenserwartung: - Seit 130 Jahren gestiegen - 85 Jahre Männer - 89 Jahre Frauen - 1950: Männer 64 Jahre und Frauen 68 Jahre - Faktoren: Migration, Altersstruktur, Fertilitätsrate, Mortalitätsrate - Altersaufbau: - Geprägt von dem starken Rückgang der Geburtenrate - Statt 2,5 1965 nur noch 0,7-1,3 àKonsequenzen auf sozialpolitischer und wirtschaftlicher Ebene **[Altersaufbau im Wandel von Pyramide zu Pilzkopf]** **[Der Strukturwandel des Alter(n)s:]** - Absolute Zahl der Alten steigt drastisch - Anteil an Alten wächst enorm im Gegensatz zu jungen - Die Zahl der Langlebigen nimmt immer weiter zu **[5. Zentrale Prozesse des Strukturwandels des Alter(n)s:]** 1\. **Verjüngung:** jüngere Selbsteinschätzung- frühere Arbeitslosigkeit- längere nachberufliche Phase 2\. **Entberuflichung**: Zunahme der Alterszeit ohne berufliche Verpflichtung 3\. **Feminisierung:** Zahl der alten Frauen höher- soziale Benachteiligung auch durch Pflege 4\. **Singularisierung:** Zunahme des Anteils von alleinlebenden Personen aus unterschiedlichen Gründen 5\. **Hochaltrigkeit:** Wahrscheinlichkeit, über 80 zu werden steigt **[Der Begriff der Lebenslage: ]** =der Spielraum, den ein Mensch für die Befriedigung aller seiner materiellen und immateriellen Interessen besitzt - **Dimensionen**: - Materielles/ Immaterielles - Objektive/ Subjektive Merkmale - Einkommen/ Vermögen und sonstige gesellschaftliche Rahmenbedingungen (Wohnen, Freizeit für Kinder...) - Polarisierung jenseits von traditionellen Ungleichheiten **[Ebenen der Lebenslagen älterer Menschen:]** - Spielraum von Vermögen und Einkommen und der materiellen Versorgung - Kontakt-, Kooperations- und Aktivitätsspielraum... Eine „**gute" Lebenslage** stellt diejenigen materiellen und immateriellen Mittel bereit, die dem Menschen die Befriedigung seiner Interessen und Anliegen erlauben. Eine Lebenslage ist **„sozial schwach" oder „sozial gefährdet**", wenn die Menschen nicht über diese materiellen oder immateriellen Mittel verfügen oder von ihrem Ausschluss bedroht sind. **[Belege für soziale Ungleichheiten im Alter: ]** - Armut und Isolation im Alter typisch für Frauen aus unteren sozialen Schichten - Langfristige Arbeitslosigkeit vor allem bei gering qualifizierten Beschäftigten - Gesundheitsbedingte vorzeitige Freisetzung aus dem Arbeitsleben vor allem bei gering qualifizierten Beschäftigten - Geringere Lebenserwartung bei Männern der niedrigen Sozialschichten - Ablehnung von ergänzenden/ stützenden Hilfs- und Pflegeangeboten besonders in einkommensschwachen Pflegehaushalten **[Die Polarisierung des Alters:]** - **Positives Alter:** - Gute/ sehr gute Einkommen- und Vermögensverhältnissen werden immer besser - Zunahmen an Aktivität, Freizeit, Unabhängigkeit... - **Negatives Altern:** - Betrifft besonders häufig Angehörige der unteren sozialen Schichten, sehr alte Menschen und Frauen - Es gibt Hinweise auf ein sich verschärfendes „negatives" Alter in der BRD - Verarmungsrisiko von Frauen im Alter ist eklatant! - Die Polarisierung des Alterns wird sich verschärfen Alte und neue Theorien- Amelie ------------------------------ **[Ältere Ansätze: ]** **1.Defizitmodell:** - Altern= Defizite, Verlust und Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen und seelischen Fähigkeiten - Seit 50er Jahren - **Geistige Entwicklung** eines Menschen in **drei Phasen** (Drei-Phasen-Modell): - Nach einer allgemein positiven Kindheit und Jugend wird - Im dritten Lebensjahrzehnt ein Leistungshöhepunkt erreicht der sich im Erwachsenenalter stabilisiert und dann - In einem langsamen, aber unaufhaltsamen Abstieg übergeht und zu einem Verlust bestimmter Fähigkeiten führt - **Neuere Untersuchungen:** Der körperliche, geistige und seelische Zustand alter Menschen ist höchst unterschiedlich und nicht eindeutig definierbar - Defizite hängen von subjektiven Komponenten ab und wandeln sich **2.Disengagement-Theorie:** - In den USA 60er Jahren vertreten - Unterstellt, dass **Alte den Wunsch haben** sich aus der **Gesellschaft zurückzuziehen** somit sollen sie sich stärker auf die eigene Person und die Vergangenheit konzentrieren - Es könne Enttäuschung, Ablehnung vermieden werden - Verbleibende Kontakte erlangen eine höhere Wichtigkeit - Gesellschaftlich sei ein sozialer Rückzug notwendig (Disengagement), damit sich darauffolgende Generationen beruflichen, politischen und gesellschaftlichen Positionen besetzen können hierdurch würden sich individuelle und gesellschaftliche Interessen entsprechen - **Gegenwart:** - Der Wunsch nach Rückzug nur noch begrenzt - Jedoch am ehesten Bewohner\*innen aus Pflegeheimen - Andere wollen Kontakte aufrechterhalten **3.Aktivitätstheorie:** - Gegenreaktion wurde seit den 60ern in empirischen Forschungen festgestellt - Enger Zusammenhang zwischen der Lebenszufriedenheit und der Aktivitäten von Alten Menschen - Meist gab es einen doppelten Kontrollverlust - Identitätskrise - Vorstellungen von Aktivität werden von Jüngeren festgelegt **[Kontinuitätstheorie:]** - Aktivitäts- und Kontinuitätstheorie setzen sich meist durch - Menschen entwickeln in ihrem Leben Strategien und Fähigkeiten, um mit Aufgaben umzugehen - Wenn diese Strategien und Fähigkeiten im Alter eingesetzt werden können Zufriedenheit mit der Lebenssituation im Alter - **Wichtig:** Lösungsstrategien alter Menschen zu akzeptieren - Wichtige Ressourcen im Alter: - die wären der Arbeitszeit erworbenen Verhaltensstile - Unselbstständige Arbeit= Rückzugstendenz - Bewältigung der Erfahrungen mit einschneidenden Erlebnissen (Arbeitslosigkeit, Verlust...) - Können im Alter zu passiven Einstellungen führen - Tiefgreifende Umwälzungen (Katastrophen, Krieg...)= zu Aktivität beitragen **Ansatz hat dazu geführt, dass die Altenpflege mehr die jeweilige Biografie und die bisherigen Lebensumstände berücksichtigt werden** **Brüche und Aktivität gehören zusammen** **Knüpft an der Lebenssituation alter Menschen an und sieht sie mit individuellen gesellschaftlichen Biografien** **[Der Etikettierungsansatz (Alter als Stigma):]** - Stigma Begriff (griechisch)= Menschen wegen besonderer körperlicher bzw. geistiger Merkmale als auserwählt galten - In der Soziologie für die Erklärung von abweichendem Verhalten (Devianz) benutzt - Wie werden bestimmte Randgruppen an den Rand der Gesellschaft gedrängt? - Personen werden mit einem Stigma belegt, um sie auszugrenzen um andererseits die Nichtstigmatisierung sozial zu erhöhen - Prozess der Stigmatisierung: Menschen sind strukturell nie in der Lage, über andere genügen Infos zu haben um diese richtig einzuschätzen - In diesem Dilemma bedienen sich die Menschen der **Typisierung** - Ein Mensch wird aufgrund mangelnder Infos auf einen Typus festgelegt - Es erleichtert den alltäglichen Umgang und verfestigt Schemata - Positive Merkmale/ Qualitäten werden weniger wahrgenommen und mit charakteristischen Elementen verdichtet (zum Nachteil der Betroffenen - Bsp. Elemente: Geschlecht, Hautfarbe, körperlicher und seelischer Zustand - Sigma= oft schnell geschlossenes System - Je länger ein Stigma herrscht desto stärker wird es zur Selbstverständlichkeit - Stigma= negative Merkmale die von der Natur gegeben sind - In der Soziologie abweichendes Verhalten wird der Stigma-Begriff oft mit dem **Prozess der Etikettierung (Labeling Approach)** verbunden - Wegen einer Abweichung (Bsp. Fehlern im Straßenverkehr) wird dem alten Menschen die Etikettierung zugeschrieben, dass ihn als „alt" identifizieren soll - Hieraus entsteht leicht eine sich selbst erfüllende Prophezeiung - Der Mensch spürt immer mehr die Vorerwartungen - Irgendwann wird es leichter sich den Erwartungen anzupassen - Hieraus entsteht eine sekundäre Abweichung (Person passt sich an veränderte Rollenerwartung an und fügt sich den Mustern) - Alter als Stigma: Hat sich erst in den letzten Jahrhunderten entwickelt **Je mehr auf Leistungsfähigkeit (industrieller Arbeit) und Jugendlichkeit Wert gelegt wird, desto stärker werden besondere Qualitäten alter Menschen entwertet und die Defizite hervorgehoben** Stereotype und Vorurteile werden zu einem Stigma, wenn bestimmte Merkmale einer Personengruppe zu einem generalisierten Zustand werden - Die Wirkung des Alters-Stigma hat sich in den letzten Jahren verringert - Alte sind nicht mehr die Minderheit - Defizite nur noch schwach erkennbar (Heterogenität des Alters) **[Der Stratifikations- und Kohorten-Ansatz: ]** - Einer der einflussreichsten Ansätze in der Alterssoziologie ist das **Modell der Alterssicherung** (von Riley 1972) - Alter wird ein wichtiges Verbindungsmitglied zwischen dem einzelnen Individuum und seinem Lebenslauf, der Gesellschaft und ihrer Geschichte gesehen - Jede Gesellschaft ist demnach in Schichten aufgeteilt die verschieden groß und unterschiedlich zusammengesetzt sind **Altersschichtung** (Altersstratifikation): die Zusammensetzung von Individuen (oder der Gruppe), die zu einer bestimmten Zeit ein ähnliches Alter haben - Altersschichten unterscheiden sich durch soziale Rollen, Rechten und Privilegien - Sozialer Zuweisung (Allokation) wird das Alter direkt oder indirekt zu einem Rollenkriterium - Im Rahmen der Sozialisation lernen sie ihre Rolle auszuüben - Gibt Bewegung (Mobilität) zwischen einzelnen Schichten - Ist biologisch bestimmt und unumgänglich - In moderner Gesellschaft gibt es keine strengen Altersstufen - ![](media/image2.png)Alter ist nicht die einige Stratifikationsgrundlage (hierdurch können nicht alle Verhaltens- und Orientierungsmuster zwischen den Schichten alleine dem Alter zugeschrieben werden) - Altersschichten unterscheiden sich nach Alter und **Kohorten** (viele verschiedene) **Kohorte** bezeichnet eine Anzahl an Menschen, die eine gemeinsame Zeitspanne durchleben, die zu der gleichen Zeit von einem gleichen Ereignis betroffen sind (Bsp. Geburt, Krieg, Ruhestand...) **Generation**= Personen leben im gleichen historischen und sozialen Raum und haben dadurch ähnliche Orientierungs- und Handlungsmöglichkeiten (Bsp. Wohlstand, Wirtschaftskrise...) **Alterskohorte und Generation sind eine strukturelle Kategorie** **[Altern als soziale Konstruktion: ]** - Gerontologie Alter= soziales Schicksal - Soziologie= soziales Schicksal engt Menschen ein - Die Bewertung des erlebten Alters hängt von sozialen Faktoren ab - Das Ergebnis der von den Akteuren der Gesellschaft geschaffenen Rahmen- und Lebensbedingungen Alter ist nicht Schicksal, sondern ein Prozess der sozial gestaltet und bewertet wird - Alter kann nur als sozial bedingtes Problem verstanden werden - Alter= zugeschriebene Position - Hieran orientieren sich auch soziale Strukturierungsprozesse - Hierdurch werden durch Alter auch die Teilnahmechancen an sozialer Verantwortung und Herrschaft geregelt **Alter= ein soziales Strukturierungsprinzip, wodurch der Zugang und Ausschluss von sozialen Teilnahmechancen geregelt wird** - Lebensalter wird dadurch zu Strukturmerkmal, welches nicht festgelegt ist - Der soziale Wandel lässt eine Vergesellschaftung des Alters zunehmend problematisch erscheinen Vergesellschaftung= der Prozess, der die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und damit die Lebenslage und individuellen Lebenslauf sichert - Zentrales Vergesellschaftungsziel: Teilhabe an den allgemeinen gesellschaftlichen Werten der sozialen Sicherheit, individuellen Freiheit und sozialen Gerechtigkeit [**Altern im Licht einer** **„Theorie der Praxis"** ] - Betrachtet die Gesellschaft als einen riesigen sozialen Markt, auf dem einzelne Mitglieder um ihre Positionen konkurrieren - Grundgedanke: eine Struktur (Verwandtschaft) bestimmte Dispositionen (bei Individuen oder Gruppen) ausprägt, die zu praktischen Handlungen führen - Die Vermittlung zwischen Theorie und Praxis leistet der Habitus Habitus: System von dauerhaften Anlagen (Dispositionen), dass sich in Form von erworbenen Fähigkeiten oder einer Haltung ausdrückt **[Altern als ein Prozess der „Optimierung durch Selektion und Kompensation "]** - Alter ist kein bloßer biologischer Abbauprozess, sondern ein Entwicklungsprozess der von inneren und äußeren Faktoren beeinflusst wird Disability Studies Grundzüge (Bauer) ------------------------------------ - Junger Wissenschaftsansatz entstanden in den 1970er - Eng mit der Geschichte der Behindertenbewegung verbunden - Grundlage: Behinderung als soziale Konstruktion - Um dies greifbar zu machen wurde die individuelle von der gesellschaftlichen Ebene getrennt - Zum einen Behinderung zum anderen Beeinträchtigung - Perspektivenwechsel: es wird nicht mehr über MmB geforscht sondern mit ihnen **=bieten den notwendigen Perspektivenwechsel zur Veränderung gesellschaftlicher Rahmenbedingungen** **Indem sie MmB zu (aktives) Subjekt von Wissenschaft machen, anstatt sie (wie davor Üblich) als zu beforschendes (passives) Objekt zu betrachten** Recht und Finanzen- Überblick über die Funktionsweise der Hilfesysteme ====================================================================== Pflegeversicherung (Wiener) --------------------------- **[1.Deutsche Sozialversicherung:]** - 1883 Krankenversicherung - 1884 Unfallversicherung - 1889 Rentenversicherung - 1927 Arbeitslosenversicherung - 1995 Pflegeversicherung **[1.Einführung der Pflegeversicherung:]** - **Gründe** für die Einführung der Pflegeversicherung (PV): - steigende Lebenserwartung - sinkendes familiäres Pflegepotenzial - **Ziel:** Risiko der Pflegebedürftigkeit eigenständig absichern (SGB XI) - **Versicherungspflicht** für jede Person, die Mitglied der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung ist àAnsiedelung der Pflegekasse beim jeweiligen Krankenversicherungsträger - **Teilleistungsversicherung** (≠ Krankenversicherung) à budgetierte Leistungen - Beiträge werden hälftig von Arbeitgeber\*in und Arbeitnehmer\*in getragen àKinderlosenzuschlag seit 2005 1. **[Beitragssätze der Pflegeversicherung]** Ein Bild, das Text, Screenshot, Schrift, Reihe enthält. Automatisch generierte Beschreibung **[2.Kritik am Pflegebedürftigkeitsbegriff:]** Pflegebedürftigkeit wird anhand von krankheits- oder altersbedingten körperlichen Einschränkungen bestimmt àkognitive und seelische Einschränkungen haben kaum Gewicht (z.B. durch eine Demenzerkrankung) **[2.Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)]** - Umsetzung ab 01.01.2017 - Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff: **§14 Abs. 1 SGB XI: „**Pflegebedürftig (...) sind Personen, die gesundheitlich bedingte **Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten** aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, **die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen** nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen." à Selbstständigkeit als Maßstab für Pflegebedürftigkeit - Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen **ebenso** wie die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen - Neues Begutachtungsinstrument: - Alt: Einstufung in **drei Pflegstufen** basierend auf dem Umfang des täglichen Hilfebedarfs - Neu: Einstufung in **fünf Pflegegrade** basierend auf körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen **3.[Ermittlung des Leistungsanspruchs]** **[3.Medizinischer Dienst]** - Medizinischer und pflegefachlicher Begutachtungsdienst im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - 01\. Januar 2020: MDK-Reformgesetz - Organisatorische Notlösung von den Kranken- und Pflegekassen - **Ziel**: Bessere und unabhängigere Prüfungen - **Aufgaben** für die soziale Pflegversicherung: - Feststellung von Pflegebedürftigkeit und pflegerische Beratung - Qualitätsprüfung - Beratung der Landesverbände der Pflegekassen **[3.Einstufungsprozess: ]** - Grundlage für den Zugang zu Leistungen: **Einstufung in einen Pflegegrad (PG)** - **Ablauf des Einstufungsprozesses:** 1\. Antragstellung bei der Pflegekasse 2\. Begutachtung durch Mitarbeitende des Medizinische Dienstes 3\. Erstellung eines Gutachtens und Festlegung des Pflegegrades Optional: - Hilfsmittelempfehlungen direkt als Antrag an die Pflegekasse - Widerspruch innerhalb von 4 Wochen - Das Neue Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt individuelle Beeinträchtigungen & Fähigkeiten anhand von **6 Modulen** mit unterschiedlicher Gewichtung ![](media/image4.png) **Modul 7:** Außerhäusliche Aktivitäten **Modul 8:** Haushaltsführung à werden nicht für die Einstufung der Pflegebedürftigkeit herangezogen Sie bieten eine Grundlage für die Beratung zu weiteren Angeboten oder Sozialleistungen, sowie der Erstellung eines individuellen Versorgungsplans - **Bewertung innerhalb eines Moduls erfolgt in Punkten** von 0 (Selbstständig),1 (überwiegend selbstständig),2 (überwiegend unselbstständig),3 (unselbstständig) - Summe der Punkte aus jedem Modul wird in gewichtete Punkte umgerechnet - unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad vergeben - **PG 1:** 12,5 -- 27 Punkte: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - **PG 2:** 27 - 47,5 Punkte: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - **PG 3:** 47,5 - 70 Punkte: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - **PG 4:** 70 -- 90 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - **PG 5:** 90 -- 100 Punkte: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung **[4.Leistungen der Pflegeversicherung:]** Ambulant, Teilstationär, Stationär **[4.Ambulante Pflegeleistungen ]** Bei Nutzung von Pflegesachleistung, verringert sich das Pflegegeld um den Prozentsatz der genutzten Sachleistungen - Die Nutzung von Pflegegeld und Pflegesachleistung wird **Kombileistung** genannt - Verhinderungspflege kann auch für die Kurzzeitpflege (KZP) eingesetzt werden àMöglichkeit der Verlängerung der Kurzzeitpflege **Ambulant vor stationär:** Umfangreiche ambulante Leistungen, damit pflegebedürftige Personen so lange wie möglich zu Hause wohnen können **§ 45a SGB XI Angebote zur Unterstützung im Alltag:** - **Finanzierung über Entlastungbetrag** mit bis zu 125€ monatlich (§45b SGB XI) - **Ziel:** Entlastung und Unterstützung der Pflegepersonen - Entlastungbetrag kann genutzt werden für: 1\. Betreuungsangebote 2\. Angebote zur Entlastung von Pflegenden 3\. Angebote zur Entlastung im Alltag - Entlastungsbetrag sammelt sich bei Nichtinanspruchnahme an àkann bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden **[4.(Teil)-stationäre Pflegeleistungen:]** ![](media/image6.png)Einführung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) im Rahmen des PSG II - Pflegereform 2021: Verringerung des EEE nach Aufenthaltsdauer ab 01.01.2022 à5% bis 12 Monate / 25% bis 24 Monate / 45% bis 36 Monate / 70% über 36 Monate **[4.Rahmenbedingungen für Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg]** - Rahmenvertrag §75 SGB XI - Versorgungsvertrag §72 SGB XI - Pflegesatzvereinbarung §85 SGB XI **[4.1.Rahmenvertrag §75 SGB XI:]** [Rahmenverträge, Bundesempfehlungen und -vereinbarungen über die pflegerische Versorgung § 75 SGB XI:] „Die Landesverbände der Pflegekassen schließen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes sowie des Verbandes der privaten Krankenversicherung e. V. im Land mit den Vereinigungen der Träger der ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtungen im Land gemeinsam und einheitlich Rahmenverträge mit dem Ziel, eine wirksame und wirtschaftliche pflegerische Versorgung der Versicherten sicherzustellen. (...)" - regelt grundsätzliche Vorgaben, welche alle Pflegeeinrichtungen im jeweiligen Bundesland verpflichtend erfüllen müssen àz.B. Inhalte der Leistungen, Abrechnung, Personalschlüssel, sächliche Ausstattung - **Ziel**: Schaffung eines wissenschaftlichen Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs - Erste Ausbauphase geplant bis 2025 [§43b SGB XI Zusätzliche Betreuung und Aktivierung:] Zusätzliche Betreuungskräfte dürfen weder regelmäßig noch planmäßig in körperbezogene Pflegemaßnahmen sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten eingebunden werden - **Qualifikation:** - Orientierungspraktikum (40 Stunden) - Qualifizierungsmaßnahme (160 UE) - Regelmäßige Fortbildungen (mind. 16 UE pro Jahr) - **Aufgaben**: - Gespräch über Alltägliches und Sorgen zur Verfügung stehen - Ängste nehmen sowie Sicherheit und Orientierung vermitteln - Gruppen- und Einzelaktivierungen, welche sich an den Erwartungen, Wünschen, Fähigkeiten und Befindlichkeiten, unter Berücksichtigung der Biografie, orientieren - **Ziel**: Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten und Steigerung der Lebensqualität **[4.2.Versorgungsvertrag §72 SGB XI:]** [Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag §72 SGB XI:] „Die Pflegekassen dürfen ambulante und stationäre Pflege nur durch Pflegeeinrichtungen gewähren, mit denen ein Versorgungsvertrag besteht (zugelassene Pflegeeinrichtungen). In dem Versorgungsvertrag sind Art, Inhalt und Umfang der allgemeinen Pflegeleistungen (...) festzulegen, die von der Pflegeeinrichtung während der Dauer des Vertrages für die Versicherten zu erbringen sind (Versorgungsauftrag)." - Abschluss zwischen dem Träger der Pflegeeinrichtung und den Landesverbänden der Pflegekassen im Einvernehmen mit den (über)örtlichen Trägern der Sozialhilfe im Land - Möglichkeit für mehrere Einrichtungen, die vor Ort organisatorisch miteinander verbunden sind, einen einheitlichen Versorgungsvertrag (Gesamtversorgungsvertrag) abzuschließen **[4.3.Pflegesatzvereinbarung §85 SGB XI:]** Pflegesatzverfahren §85 SGB XI: „Art, Höhe und Laufzeit der Pflegesätze werden zwischen dem Träger des Pflegeheimes und den Leistungsträgern (...) vereinbart." - Pflegesatzverhandlungen sind jährlich möglich - Neben den Kosten können auch die Personalschlüssel neu verhandelt werden - Durch Tariferhöhungen, sowie steigende Energiekosten, sind viele Einrichtung gezwungen höhere Vergütungen und Entgelte zu verhandeln àHöhere Entgelte wirken sich direkt auf den Eigenanteil der Pflegebedürftigen aus **[5.Qualitätsprüfung in stationären Pflegeeinrichtungen:]** - Qualitätsindikatoren (QI) - Externe Qualitätsprüfung - Qualitätsrelevante Informationen **[5.1 Qualitätsindikatoren (QI):]** - Verpflichtende halbjährliche Erhebung von Indikatoren Ergebnisse durch die Pflegeeinrichtung à Eigene Beurteilung der Versorgungsqualität - Bewertung von 10 Qualitätskriterien in 3 Qualitätsbereichen: - Qualitätsbereich 1: Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit - Qualitätsbereich 2: Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen - Qualitätsbereich 3: Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen - Daten werden pseudonymisiert an die Auswertungsstelle übermittelt, anschließend werden die ermittelten Werte mit dem Bundesdurchschnitt verglichen - Darstellung der Qualitätsindikatoren im Vergleich zu anderen Einrichtung: Die Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt ○ Die Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt ○○ Die Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt ○○○ Die Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt ○○○○ Die Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt - Im Rahmen der **externen Qualitätsprüfung** wird bei 6 Bewohner\*innen die Plausibilität der erhobenen Qualitätsindikatoren geprüft àStimmen die angegebenen Informationen mit anderen Quellen überein? àWarum sind eventuell Fehler aufgetreten? **[5.2 Externe Qualitätsprüfung:]** **§114 SGB XI Qualitätsprüfung:** - Unterscheidung in Regelprüfung, Anlassprüfung und Wiederholungsprüfung - Durchführung durch den MD (90%) bzw. den PKV-Prüfdienst (10%) - Prüfung leistungsrechtlicher Vereinbarungen anhand von Qualitätsprüfrichtlinien (QPR) àÜberprüfung des Pflegezustandes und der Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen - Neue QPR stationär seit 01.10.2019: Abschaffung der ‚Pflegenoten' à**Ziel**: Aussagekräftigere Ergebnisse für Verbraucher\*innen **[Ablauf der Qualitätsprüfung: ]** - Qualitätsbereiche 1-4: 1\. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung 2\. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 3\. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte 4\. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen - Informationen werden anhand von [Inaugenscheinnahme/Gespräche] mit Bewohner\*innen, [Fachgesprächen] und [Dokumentation] erhoben - Jeder Qualitätsbereich besteht aus verschiedenen Qualitätsaspekten à Beispiel: Qualitätsbereich 1 - Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung **[5.3 Qualitätsaspekte: ]** 1.1 Unterstützung im Bereich Mobilität 1.2 Unterstützung bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung 1.3 Unterstützung bei Inkontinenz, Kontinenzförderung 1.4 Unterstützung bei der Körperpflege - Bewertung der Qualitätsaspekte Anhand von Leitfragen nach einer vierstufigen Bewertungssystematik von A-D ![Ein Bild, das Text, Schrift, Zahl, Reihe enthält. Automatisch generierte Beschreibung](media/image8.png) **[Ablauf der Qualitätsprüfung]** Ein Bild, das Text, Schrift, Screenshot, Electric Blue (Farbe) enthält. Automatisch generierte Beschreibung [**Neue Prüfphilosophie:** ] - Eigenverantwortung der Pflegeinrichtung durch Indikatoren - Verknüpfung der Qualitätsprüfung mit internem Qualitätsmanagement - Fachlichkeit statt enges Prüfkorsett àQualitätsaussagen/-aspekte, Leitfragen statt Kriterien, Fachgespräch - Beratungsansatz wird gestärkt - Fokussierung auf Versorgungsqualität, Berücksichtigung aller Lebensbereiche - Vierstufige Bewertungssystematik je Qualitätsbereich anstatt Noten [**Umgang mit Mängeln**: ] - Erstellung des Prüfberichts innerhalb von 3 Wochen àVersendung an die Landesverbände der Pflegekassen, die Pflegeeinrichtung, die Heimaufsicht und den zuständigen Sozialhilfeträger - Bei Mängeln empfehlen die Qualitätsprüfer\*innen konkrete Maßnahmen, um Defizite zu beseitigen àSind diese schwerwiegend, werden unverzüglich die Landesverbände der Pflegekassen benachrichtigt - Die Pflegeeinrichtung hat die Möglichkeit zu den Qualitätsmängeln eine Stellungnahme zu verfassen - Die Landesverbände der Pflegekassen können Auflagen erteilen, eine Wiederholungsprüfung durch den MD veranlassen, die Vergütung mindern oder sogar den Versorgungsvertrag kündigen **[Informationen über die Pflegeeinrichtungen:]** [Ergänzende Angaben der Pflegeeinrichtung zur Vervollständigung der Qualitätsdarstellung]: - Allgemeine Informationen über die Einrichtung / externe Dienstleistungen - Ausstattung - Spezialisierung / Versorgungsschwerpunkte Betreuungsrecht (Beck) ---------------------- **[Gesetzliche Betreuung=]** rechtliche Vertretung eines erwachsenen Menschen durch eine\*n Betreuer\*in - Seit 1992 gesetzlich geregelt - Ersetzt die Vormundschaft - Ca 1,3 Mio. Menschen werden gesetzlich betreut [**Notwendigkeit**:] - Wenn Angelegenheiten nicht mehr selbst oder nur noch teilweise regeln können (§1814 Abs. 1-3 BGB) - Hierbei unterstützen gesetzliche Betreuer\*innen z.B. Bankgeschäfte, Beantragung der Rente, KH-Aufenthalte... **[Für die Einrichtung eines gesetzlichen Betreuers ist erforderlich ]** - Betreuungsanlass: Krankheit oder Behinderung - Demenzerkrankung, bipolare Psychosen - Körperliche Behinderung - Hirnschädigung - Betreuungsbedürftigkeit: Aufgrund von Krankheit/ Behinderung können Angelegenheiten nicht eigenständig wahrgenommen werden - Betreuungsbedarf: Erforderlichkeit - Umfang der Betreuung ist auf Aufgabenbereiche zu beschränken, in welchen die tatsächliche Unterstützung benötigt wird (§1815 Abs.1 S. 3 BGB) - Keine vorsorglichen Anordnungen von Aufgabenbereichen - Subsidiarität: Keine vorrangige Unterstützung - z.B. durch Vorsorgebevollmächtigten oder andere Hilfen - Kein entgegenstehender freier Wille: - Freier Wille ≠ Geschäfts(un)fähigkeit - Freier Wille in Bezug auf Betreuerbestellung; erforderlich sind diesbezüglich Einsichts- und Steuerungsfähigkeit - Einsichtsfähigkeit: Fähigkeit zur Einsicht in Bestehen der krankheitsbedingten Betreuungsbedürftigkeit - Steuerungsfähigkeit: Fähigkeit nach dieser Einsicht handeln zu können (z.B. Pro und Contra bzgl. Entscheidung Betreuerbestellung abwägen zu können) - Kein freier Wille z.B. bei fehlender Krankheitseinsicht **[Das Amtsgericht wählt eine\*n Betreuer\*in aus: ]** 1. Möglichkeit: jemand aus dem **Familien- oder Bekanntenkreis** macht das Ehrenamtlich oder (wenn es niemanden gibt) 2. Gericht setzt einen **Berufsbetreuer** ein (mit juristischer oder sozialpädagogischer Ausbildung) **Gesetzliche Betreuung besteht solange, wie Unterstützung nötig ist** àSpätestens alle 7 Jahre wird überprüft, ob die Betreuung notwendig ist àbei Tod, Aufhebung Früh regeln wer das übernehmen soll mit: 1. **Vorsorgevollmacht** oder einer - Vertrauensverhältnis erforderlich - Beglaubigung bei Betreuungsbehörde - Gesetzliche Betreuung vorrangig 2. **Betreuungsverfügung** oder - Wünsche und Ausschluss für Fall, dass gesetzlicher Betreuer bestellt werden soll 3. **Patientenverfügung** - Behandlungswünsche für Fall der Einwilligungsunfähigkeit Heimbeirat (Hübner) ------------------- **[Rechtsgrundlagen:]** 1. WTBG (Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz): Mitwirkung der Bewohner durch einen Bewohnerbeirat 2. LHeimMitVO (Landesheimmitwirkungsverordnung): regelt die Aufgaben und Mitwirkungsrechte des Heimbeirats **[Aufgaben des Heimbeirats:]** - Maßnahmen die Bewohner dienen bei der Einrichtungsleitung beantragen - Anregungen und Beschwerden annehmen - Neuen Bewohnern helfen sich einzuleben - Eine Bewohnerversammlung durchführen **[Wer ist Wahlberechtigt/Wählbar:]** - Bewohner - Gesetzliche Betreuer - Angehörige - Vertrauenspersonen der Bewohner - Mitglieder von örtlichen Behindertenorganisationen Recht und Finanzen (Feistauer) ------------------------------ ![](media/image10.png) **[Sozialstaatsprinzip:]** - Soziale Gerechtigkeit (Umverteilung, Chancengleichheit) - Soziale Sicherung (Sozial Versicherungen, Unterstützung in Notlagen) - **Sozialversicherungen:** Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung - **Prinzipien der Sozialversicherung**: - Solidarität, - Beitragsfinanzierung - Versicherungspflicht - Äquivalenz **[Rechtsgrundlagen: ]** **UN-Behindertenrechtskonvention:** - 2006 von der UN veröffentlicht, 2009 in Deutschland gültig - *Menschen mit Behinderung haben die selben Rechte wie alle* - *Sie sollen nicht schlechter behandelt werden* - *Sie sollen selbstbestimmt leben* - *Sie sollen die Hilfe bekommen die sie brauchen* **Grundgesetz:** - Die Würde des Menschen ist unantastbar - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich - Niemand darf wegen seines Geschlechts, Rasse, Herkunft,... benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden **Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:** - Benachteiligung aufgrund einer Behinderung soll verhindert werden - Umfasst Arbeitsleben, Sozialschutz, Bildung,... - Das BGG soll eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderung verhindern, und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten - Wesentliche Inhalte: - Benachteiligungsverbot für Träger der öffentlichen Gewalt - Herstellung von Barrierefreiheit - Recht auf Gebärdensprache/Leichte Sprache **[BGG (Behindertengleichstellungsgesetz):]** - Soll Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigen - Soll gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten **[Wesentliche Inhalte:]** - Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt - Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Bau - Recht auf Gebärdenspräche und leichte Sprache **[SGB IX/BTHG:]** - Eingliederungshilfe wurde im Rahmen der BTHG-Reform aus dem SGB XII herausgelöst und als Teil 2 in das SGB IX überführt (Leistungsrecht) - **SGB XII -- Sozialhilfe** **Behinderung nach SGB IX**: (1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. - Schwerbehindertengesetz wurde ins SGB IX überführt (Teil 3) - War davor separates Gesetz. Schwerbehindert ab Grad der Behinderung 50 oder höher 1.Teil SGB IX: Allgemeiner Teil 2.Teil SGB IX: Eingliederungshilfe 3.Teil SGB IX: Schwerbehindertengesetze **[Warum Reformbedarf?]** - Wunsch Eingliederungshilfe zu verändern (bei Leistungserbringer, -empfänger, -träger) - Kein eigenständiges Gesetz - Sozialhilfe beschränkt und diskriminiert Menschen (z.B. Vermögensgrenze von 2,600 Euro) - Eingliederungshilfe soll daher aus Sozialhilfe herausgelöst werden und wird in SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) verankert - Mangelnde Ausrichtung an der UN-BRK - Bedarfsorientierung und Personenzentrierung - Verbesserte Steuerkontrolle durch Leistungsträger - Teilhabeleistungen wie aus einer Hand - Keine Gesamtpakete mehr (Leistungsträger zahlen nur was geleistet wird, Leistungserbringer leisten nicht mehr als bezahlt wird, Leistungsberechtigte haben genauen Anspruch) - Vermögensfreibetrag wird auf 50.000 Euro angehoben **[Eingliederungshilfe (EGH):]** - Um Leistungen zur Eingliederungshilfe beantragen zu können muss eine wesentliche Behinderung vorliegen (Wesentliche Behinderung wird von MPD oder Amtsärzten festgestellt) - **Ziel** ist die Folgen von Behinderungen zu beseitigen und Menschen in die Gesellschaft einzugliedern - Es soll ein Perspektivwechsel entsprechend der UN-BRK vollzogen werden: - Von Ausgrenzung zu Inklusion - Von Einrichtungs- zu Personenzentrierung - Von Fremd zu Selbstbestimmung - Von Defizit- zu Ressourcenorientierung - Es gilt kein Subsidiaritätsprinzip mehr **[Sozialhilfe: ]** - Ab 18. Lebensjahr - Einkommen/Vermögen unter dem Lebensunterhaltsbedarf - Hilfen: - Ernährung, - Unterkunft, - Kleidung, - Heizung, - Körperpflege Der Weg ins Hilfesystem (Seitz-Bay) ----------------------------------- **[EGH]** ![](media/image12.png) **[Persönliches Budget:]** - Eine Geldleistung, - die ein MmB erhält, - um sich hierdurch die Unterstützung die er braucht - selbst auf dem Dienstleistungsmarkt einzukaufen - Aus Bereichen: Wohnen und Haushalt, Teilnahme an sozialen und kulturellen Leben, Bildung und Freizeit, Kommunikation und Information, Mobilität und Hilfe zur Pflege. **[Alternativ: ]** **Leistungen der Teilhabe (+ Pflege)** +-----------------------------------+-----------------------------------+ | **Sachleistung** | **Persönliches Budget:** | +===================================+===================================+ | Ein MmB geht zum Sozialamt oder | Der MmB geht z.B. zum Sozialamt | | einer Einrichtung und sagt z.B. | und sagt: „Ich brauche Hilfe!" | | „Ich brauche Unterstützung beim | | | Wohnen" | Das Sozialamt überprüft in der | | | Gesamtplanung, wie viel und | | Das Sozialamt genehmigt auf | welche Hilfe er braucht und | | Antrag die Leistung. (Es gibt | bewilligt ein Persönliches Budget | | eine Kostenzusage) | | | | - Das Budget wird dem MmB | | Es wird ein Gesamtplan/Hilfeplan | monatlich ausgezahlt | | erstellt | | | | Der Leistungsempfänger sucht sich | | Das Sozialamt und die Einrichtung | nun eine Einrichtung oder auch | | regeln untereinander welche | (eine) Privatperson(en) aus und | | Leistungen es für welches Geld | kauft sich dort die Hilfe ein | | gibt àLeistungs- und | | | Vergütungsvereinbarung | MmB und der Dienstleister handeln | | | aus, welche Hilfen zu welchem | | Der MmB bekommt dann die | Preis erbracht werden | | Leistungen, die Einrichtung und | | | Sozialamt auf der Basis der | Leistungsempfänger sagt, wann und | | Gesamtplanung vereinbart haben | wie er die Hilfe möchte | +-----------------------------------+-----------------------------------+ | **Das Dreieckverhältnis:** | **Der Betroffene steht im | | | Mittelpunkt** | | Sozialamt Leistungserbringer | | | | Sozialamt Leistungserbringer | | Person | | | | Person | +-----------------------------------+-----------------------------------+ **à**Ob Stadt- und Landkreise, Krankenkassen oder das Integrationsamt -- alle Leistungsträger legen das Budget nach ihren Leistungsgesetzen und nach dem individuellen Hilfebedarf fest àDie Höhe des Budgets der EGH variiert stark àDas Persönliche Budget soll nicht höher sein als vergleichbar zu erhaltende Sachleistungen - Beispiel: Eine ambulante Versorgung in der eigenen Wohnung durch das Persönliche Budget sollte in der Regel nicht teurer sein als eine stationäre Unterbringung - Seit 01.07.2004 kann die Leistung auf Antrag als Persönliches Budget erbracht werden - Ab 01.01.2008 ist die Leistung auf Antrag als Persönliches Budget zu erbringen - Die Inanspruchnahme ist freiwillig, niemand kann zu einem PB gezwungen werden **[Trägerübergreifendes Budget: ]** - Einen Antrag stellen - Trägerübergreifendes Budget erhalten - Behörde führt die Leistungen zusammen **[Beobachtungen in Holland: ]** - Nach ca. acht Jahren nahmen in den Niederlanden über 40.000 behinderte Menschen das PB in Anspruch, davon fast 15.000 Menschen mit geistiger Behinderung. - Die Träger in NL verändern ihr Angebot teilweise radikal (Nachfrage!) - In Deutschland war und ist die Nachfrage eher gering - Dies könnte sich durch die SGB IX Reform verändern **[Grenzen und Offene Fragen:]** - Menschen mit geistiger Behinderung sind auf Unterstützung und Beratung angewiesen -- durch Angehörige und Budgetassistenz - Budgetassistenz wird nicht finanziert - Es könnte ein unkontrollierter Schwarzmarkt ohne Qualitätsstandards entstehen. (Verbraucherschutz) - PB ist eine Maßnahme der Eingliederungshilfe - Die Leistung muss zur Erreichung des Teilhabeziels eingesetzt werden **[Änderungen für die Einrichtungen: ]** - müssen sich den organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Herausforderungen stellen - Einzelleistungen anbieten und kalkulieren - Flexibleres und individuelleres Angebot (kein einheitliches „Rundum-Sorglos-Paket" mehr) - Markt beinhaltet Konkurrenz - Vermutlich werden zukünftig ähnlich wie in Holland tendenziell kleinere und stärker ambulante Angebote gefragt sein - In der Aushandlung von Leistung und Preis werden Einrichtungen im Bereich des Persönlichen Budgets unabhängiger von Behörden und Kostenträgern - Sie müssen sich stattdessen am Markt orientieren **[Änderungen für MmB:]** - Das Persönliche Budget ist nur eine Wahlmöglichkeit! - Mehr Flexibilität und Wahlfreiheit, aber auch mehr Eigenverantwortung - Das Persönliche Budget unterstützt Lebensformen, bei denen sich professionelle Dienstleistungen und Hilfen aus dem privaten Umfeld ergänzen Zentrale Themen der Fachlichkeit in der Altenhilfe/ Pflege und der Behindertenhilfe/ Rehabilitation =================================================================================================== Gewalt in der Pflege (Santin) ----------------------------- **[Die Pflege-Charta:]** 1\. Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe 2\. Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit 3\. Privatheit 4\. Pflege, Betreuung und Behandlung 5\. Information, Beratung und Aufklärung 6\. Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft 7\. Religion, Kultur und Weltanschauung 8\. Palliative Begleitung, Sterben und Tod **[Gewalt:]** Ob wir etwas als Gewalt empfinden hängt von gesellschaftlichen Normen, kulturellen Einflüssen und persönlichen Werten ab **Definition Gewalt:** Gewalt ist alles das, was einen Menschen in seiner Individualität einschränkt, ihn zwingt etwas gegen seinen Willen zu tun oder etwas gegen seinen Willen zu unterlassen **[Formen von Gewalt in der Pflege:]** 1\. Körperliche Gewalt 2\. Psychische Gewalt 3\. Vernachlässigung 4\. Finanzielle Ausnutzung 5\. Intime Übergriffe **[Erklärungsansätze von Gewalt]** - **Triebtheorie:** - Aggression ist ein dem Menschen angeborener Trieb - **Frustration-Aggressions-Trieb:** - Aggression ist immer eine Folge von Frustration, Frustration führt immer zu einer Form von Aggression - **3 Arten von Frustration:** 1. Hindernisfrustration 2. Provokationen 3. Physische Stressoren - **Lerntheorien:** - Aggression als erlerntes Verhalten - Lernen am Modell - Lernen am Effekt - Kognitives Lernen - Signallernen - **Soziologische Theorien:** - Ursachen werden nicht beim Individuum selbst gesucht, sondern es wird die Einwirkung von gesellschaftlichen Bedingungen betrachtet - **Subkultur-Theorie** - **Etikettierungstheorie** [ ] **[Auslöser von Gewalt beim Betreuten:]** - Eindringen in die Intimsphäre - Verkennen der Situation (Missverständnisse) - Missachtung von Gefühlen und Bedürfnissen - Zwang - Misshandlung, Gewalt durch Betreuungspersonen - Vorübergehender Wegfall der Hemmschwelle (Medikamente, Stress) **[Auslöser Gewalt bei Betreuungspersonen:]** - Konflikthafte Beziehung zum Betreuten - Hilflosigkeit - Hoher Stress - Überschreiten der Belastungsgrenze **[Gewalt Prophylaxe:]** - Verbales Verhalten - Wenn Gewalt beobachtet wurde, ansprechen um zukünftige Vorfälle zu vermeiden - Nonverbales Verhalten - Persönliche Einstellung - Organisation, Regeln Demenz (Santin) --------------- **[Was ist Demenz?]** Verschlechterung von mehreren kognitiven Fähigkeiten 1. Gedächtnis 2. Aufmerksamkeit 3. Sprache 4. Orientierung \+ Veränderungen der sozialen Verhaltensweisen \+ Veränderung der Impulskontrolle \+ Veränderung der Stimmung \+ Veränderung des Wirklichkeitsbezuges **[Unterscheidung primäre und sekundäre Demenz:]** Bei der **primären Demenz** liegt die Krankheitsursache direkt im Hirnareal. Die **sekundäre Demenz** wird durch Medikamente oder äußere Einflussfaktoren ausgelöst. **[Risikofaktoren Demenz:]** - Genetische Ursachen - Lebensgewohnheiten (Alkohol,...) **[Behandlungsmöglichkeiten:]** 1\. medikamentöse Behandlung 2\. nicht-medikamentöse Behandlung 2.1 kognitive Verfahren (kognitives Training, Realitätsorientierung, Biografiearbeit) 2.2 nicht-kognitives Verfahren (körperliche Aktivität, Massagen, Ergotherapie) Angehörigenarbeit (Santin) -------------------------- **[Ambivalenzen Pflegebedürftige:]** - Würden am liebsten von ihren Kindern umsorgt werden - Andererseits wollen sie ihren Kindern nicht zur Last fallen - Wollen/Können Eltern nicht pflegen - Andererseits haben sie gesellschaftliche Erwartungen verinnerlicht, da sie selbst umsorgt wurden (Pflichtgefühl) - Führt zu schlechtem Gewissen - Vermeidung - Hohe Anspruchshaltung - Bestechung des Personals **[Typen von Angehörigen]** - Delegierende Angehörige (sehen Heim als Service und sich selbst als Überwacher) - Pflegende Angehörige (sehen sich der Pflegeaufgabe verpflichtet - Sich distanzierende Angehörige (Kümmern sich wenig um Bzw. Selbst, mehr um Zusatzversorgung) - Aktiv pflegende Angehörige (haben Bzw. Schon in der häuslichen Umgebung gepflegt, können Verantwortung nur schwer abgeben) - Psycho-sozial stabilisierende Angehörige (Konzentration auf psychische Betreuung, Beziehung von menschlicher Nähe geprägt) Ehrenamt (Santin) ----------------- **[Kriterien:]** - Unentgeltlichkeit - Freiwilligkeit - Fremdhilfe - Öffentlicher Raum **[Motivation:]** - Extrinsische Motivation: Beruht darauf, dass man etwas macht, weil es erwartet wird (Gesellschaftliche Werte) - Intrinsische Motivation: Inneres Bedürfnis (z.B. schon ähnliche Erfahrungen gemacht) Abschied, Tod und Trauer (Hübner) --------------------------------- Wandel im Verhältnis zu Sterben und Tod: Zwei Merkmale: - Der Tod wird ausgebürgert - Tempo wird erhöht [Tod wird immer unsichtbarer] 1. Schwarzer Leichenwagen wurde durch unscheinbare Limousine ersetzt 2. Trauergebräuche werden abgeschafft (1 Jahr lang schwarz tragen) [Tod ist mittlerweile schwer zu erfahren durch:] 1\. Steigende Lebenserwartung (Tod rückt in unbestimmte Ferne) 2\. Art des Zusammenlebens (Weniger Personen pro Haushalt) 3\. Institutionalisierung von Sterben und Tod (Es wird in öffentlichen Einrichtung wie Krankenhäusern oder Altenheimen gestorben) [Die 5 Sterbephasen nach Kübler-Ross:] 1\. Nichtwahrhabenwollen und Isolierung à „Ich doch nicht, das ist gar nicht möglich" (innerer Puffer) 2\. Zorn à „Warum gerade ich, warum nicht ein anderer" à Zorn ergießt sich in alle Richtungen à Wehrt sich dagegen, dass seine Lage rasch vergessen wird und will Beachtung 3\. Verhandeln à Erhofft durch Handel noch Zeit zu gewinnen à Verspricht Wohlverhalten und hofft belohnt zu werden 4\. Depression 4.1. Die reaktive Depression: Entstehen wenn sich der Sterbende die Konsequenzen seines Todes vor Augen hält à Schuld- und Schamgefühle, fühlen sich wertlos 4.2. Die verarbeitende Depression: Ursache im bevorstehenden Verlust geliebter Dinge Verläuft meist still und ohne viele Worte 5\. Zustimmung à Durch Sterbeprozess müde und geschwächt [Die 4 Trauerphasen nach Kast:] 1\. Phase: Nicht-wahrhaben-Wollen Empfindungslosigkeit, Trauernde ist erstarrt Probleme: Schwierigkeit wann, wann nicht und wie lange getrauert werden darf 2\. Phase: Aufbrechende Emotionen Wut, Trauer, Ohnmacht, Niedergeschlagenheit, aufbrechende Gefühle Probleme: Menschen trauern chronisch und finden nicht mehr aus der Trauer heraus, wirken depressiv, bei Schuldgefühlen brauchen sie oft Hilfe von außen 3\. Phase: Suchens und sich Trennens Sehnsucht und Suche nach der verlorenen Person (Aufmerksamkeit auf Örtlichkeiten und Tätigkeiten die der Verstorbene geliebt hat) Probleme: Gefahr des Suizides am stärksten 4.Phase: neuen Selbst- und Weltbezuges: Verlust wird akzeptiert, neue Lebensmuster entstehen [Die Traueraufgaben nach Worden:] 1\. Verlust als Realität akzeptieren Suchverhalten, ist bewältigt wenn nicht mehr gesucht wird 2\. Schmerz verarbeiten Schwere hängt von Bindung zu der Person ab Emotionale, körperliche, gedankliche und verhaltenstechnische Rektionen 3\. Sich an die Welt ohne die verstorbene Person anpassen \- Externe Anpassung: Alte Strukturen müssen verändert werden \- Interne Anpassung: Neues ich ohne verstorbenen schaffen \- Spirituelle Anpassung: Philosophische und weltanschauliche Überzeugungen überdenken 4\. Eine dauerhafte Verbindung zu der verstorbenen Person inmitten des Aufbruchs in ein neues Leben finden \- wertvolle Erinnerungen dürfen bleiben, neue Formen von Bindung dürfen eingegangen werden Grundzüge inklusives Selbstbestimmtes Leben (Seitz-Bay) ------------------------------------------------------- **[Entwicklung: ]** **1933-1945:** - 1933 - Sterilisationsgesetz - Zwangssterilisation von ca. 300 000 behinderten Menschen - 1939-1945 Programmatische Erfassung, Deportation und Tötung von 80 - 100 000 behinderten Menschen **50er Jahre:** - (Wieder)aufbau der Einrichtungen nach dem Krieg - Völlige Überbelegung, rascher Ausbau Schlafsäle, Satt und Sauber Ideologie - „Geistig behinderte gehören in einen Sonderbereich" - Bestreben, ihnen dort ein besseres Leben zu gewährleisten als außerhalb der Anstalten - 1958 - Gründung der Lebenshilfe - Behinderten eine Entwicklungschance geben! - 1959 - Recht auf Bildung und Förderung für behinderte Menschen **60er Jahre:** - Entwicklung des Sonderschulwesens - Quantitativer Ausbau der Einrichtungen - Mitarbeiterprobleme **70er Jahre:** - Berufsbild „Heilerziehungspfleger" wird eingerichtet - Qualitativer Ausbau der Einrichtungen Schaffung einer „Subkultur der Behinderten" - „Therapeutisches Milieu" à60er 70er Jahre -- Zeit der Separation **80er Jahre:** - Diskussion um Normalisierung der Lebensform - Institutionskritik - Integration als pädagogischer Auftrag - Dezentrale Strukturen werden angedacht, aber dennoch stationäre Strukturen ausgebaut (WfB´s, Sonderschulen, Wohnheime) àBeginn der Integration **90er Jahre:** - Normalisierung als Leitbegriff - Schaffung kleiner, dezentraler Wohneinheiten (AWG´s) - Außenklassen in den Schulen - Offene Hilfen entstehen im größeren Stil - Integration im Arbeitsbereich àIntegration als Leitbegriff und hohes Maß an Anpassungsleistung **Das neue Jahrtausend:** - Inklusion als neuer Leitbegriff - UN-BRK - Gemeinwesenorientierung - Quartiersarbeit, Arbeiten im und mit dem Sozialraum - Neuorientierung der Behindertenhilfe - Inklusion wirklich Paradigma Wechsel? - Vieles muss sich unter den Vorzeichen einer angestrebten Inklusion verändern: - Bei den Menschen mit Behinderung - Im gesellschaftlichen Umfeld - Bei den Institutionen - Bei den politischen und finanziellen Rahmenbedingungen - Einführung de BTHG: - Leistungen der EGH werden aus dem Sozialhilfegesetz in das Rehabilitationsgesetz überführt - Sukzessive Umsetzung der Inhalte - Trennung von existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung) und den Assistenzleistunegn àvon Fürsorge zur Teilhabe Ambulantisierung und Teilhabe (Seitz-Bay) ----------------------------------------- **[Derzeit: ]** - Entwicklung einer Vielzahl neuer Wohnformen auf gesetzlicher Grundlage (SGB IX) - Dezentralisierung stationärer Wohnformen ist nicht identisch mit Teilhabe und Selbstbestimmung - Unterscheidung von stationär und ambulant zunehmend schwieriger - Jedoch unterscheiden sie sich doch in vielen Punkten (Aufsichtspflicht, Verantwortung...) - Hilfen und Hilfeformen müssen vielfältig sein, durchlässig und am Individuum orientiert - Haltung muss definiert und diskutiert werden àWenn möglich und gewünscht à ambulante Angebote - Dafür braucht es noch deutlich bessere Bedingungen, an denen schon gearbeitet wird àKeine neuen Großeinrichtungen mehr - Auch im stationären Bereich muss der Gedanke der Dezentralisierung und Individualisierung weiterhin umgesetzt werden (daher kleine überschaubare Wohneinheiten in normalen Wohngegenden) àüberlegen, ob auch Mietverhältnisse möglich sind - Dadurch werden jahrzehntelange Bindungen durch Abschreibungen vermieden àWeg von der objektbezogenen Denkweise hin zu subjektbezogenen Individuallösung - Haltung diskutieren und festsetzen **[Ambulante Assistenzleistungen:]** - Andere Philosophie als im stationären, - Andere Haltung - Leitung - Mitarbeiter\*innen - Klient\*innen àBedingungen und Regeln müssen für alle klar und verbindlich sein **Die Idee der Assistenz (beim Wohnen), oder besser, da weitreichender, der Ambulantisierung der Behindertenhilfe umzusetzen heißt:** - Über das Wohnen hinaus ein ambulantes Assistenzmodell bestehend aus Wohnen und Freizeitbegleitung aufzubauen (Stichwort Offene Hilfen) - Sich darüber klar zu sein, dass ein Mensch nicht mehr umfassend versorgt, sondern in definierten Teilbereichen des Lebens begleitet oder assistiert wird - Dass die Hierarchie Mitarbeiter-Klient weitgehend aufgehoben wird und ein gleichberechtigtes Miteinander der Lebensgestaltung angestrebt wird - Dass aus räumlich begrenzter Behindertenhilfe Gemeinwesenarbeit wird - In Netzwerken denken - MA als „casemanager" - Dass diese Entwicklungen in dem Maße schwieriger werden, je größer der Hilfebedarf der Klienten ist **[Jede\*r muss Beitrag leisten: ]** - Einrichtung muss ihre Strukturen in Frage stellen und bereit sein was zu ändern - Angebote müssen flexible, mobil und individuell sei - **Kostenträger** müssen akzeptieren, dass Assistenz und Teilhabe keine Sparmodell sondern inhaltliche Weiterentwicklung sind - **Mitarbeiter\*innen** müssen Assistenznehmer\*innen Regie abgeben - Auch Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf schlechte Erfahrungen, aus denen sie lernen können - **Eltern und Angehörige** müssen bereit dazu se

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