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ExceedingOgre2357

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social law legal methodology jurisprudence

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DOZIERENDER : MARKO LOLIC Sozialrecht FC1 THEMENLANDKARTE Einführung in das Sozialrecht 1 Das Sozialrecht in der deutschen Rechtsordnung 2 Überblick und Struktur der Sozialgesetzbücher 3 Die fünf Säulen der Sozialversicherung 4 Relevante Rech...

DOZIERENDER : MARKO LOLIC Sozialrecht FC1 THEMENLANDKARTE Einführung in das Sozialrecht 1 Das Sozialrecht in der deutschen Rechtsordnung 2 Überblick und Struktur der Sozialgesetzbücher 3 Die fünf Säulen der Sozialversicherung 4 Relevante Rechtsbezüge zu Kindern und Jugendlichen 5 Sonstige Themen des sozialen Sektors 6 2 METHODE DER FALLBEARBEITUNG FÜR JURISTEN 1. Erfassen des Sachverhalts 2. Fallfrage genau lesen Wer will was von wem woraus? 3. Anspruchsgrundlage(n) finden 4. Anwendung der Anspruchsgrundlage auf den Sachverhalt (Subsumtion) Anspruch entstanden Anspruch nicht er- loschen oder über- Anspruch durchsetzbar Rechtsfolge (Tatbestand) gegangen 5. Niederschrift im Gutachtenstil FALLFRAGEN DIE ES ZU BEARBEITEN GILT : ÖR Hat die Klage Erfolg? Ist die Maßnahme rechtmäßig? Mit welchem Rechtsbehelf könnte a gegen Maßnahme b vorgehen? Ist die Verfassungsbeschwerde zulässig? Hat Sie Aussicht auf Erfolg ? Hat a einen Anspruch gegen b? Wie kann a sich gegen die Maßnahme wehren? Was kann a unternehmen? PR Hat a gegen b einen Anspruch auf Abnahme/Zahlung/ Herausgabe? Verlangt a die Rückzahlung/Herausgabe etc. von b zu Recht? StR Strafbarkeit a ? a +b ? Der Beteiligten ? Bitte dringend auf die Fallfrage achten , diese führt zur Anspruchsgrundlage und muss am Ende der Fragestellung auch beantwortet werden. GENERELLE FALLBEARBEITUNG IM GUTACHTENSTIL 2. Definition / 1. Obersatz 3. Subsumtion 4. Ergebnis Voraussetzung Ein Auto könnte Eine Sache ist ein Ein Auto ist ein Daher ist ein Auto eine Sache sein. körperlicher körperlicher eine Sache. Gegenstand. Gegenstand. Legaldefinition Richterliche Definition Literatur Definition im Gesetz zu finden aus Urteilen aus Lehrbüchern, Kommentaren, Aufsätze, Dissertationen, Urteilsanmerkungen,…. Definition durch Auslegung 1. Grammatische Auslegung / 2. historische Auslegung / 3. systemische Auslegung / 4. Teleologische Auslegung / 5. verfassungskonforme bzw. unionskonforme Auslegung 6 AUSLEGUNG Die teleologische Auslegung kommt häufig zur Anwendung, wenn die historische Auslegung nicht genügend oder gar keine Anhaltspunkte bietet. Bei dieser Auslegungsform wird auf den Sinn und den Zweck der Norm abgestellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Rechtssatz eine gerechte und sachgemäße Regelung sein soll. Es soll folglich ein Interessenausgleich vorgenommen werden, damit ein ungerechtes und auch sachfremdes Ergebnis vermieden wird. Bei der Auslegung der Gesetzestexte ist es sehr wichtig, dass die Auslegung sich an den Grundsätzen der Verfassung misst. Gibt es folglich mehrere Möglichkeiten der Interpretation des Gesetzes, so sollte diejenige angewandt werden, die am besten mit dem Grundgesetz in Einklang steht. Ebenso ist es, wenn europarechtliche Richtlinien in den jeweiligen Gesetzen verankert werden. Nimmt man bei einem solchen Gesetzestext eine Auslegung vor, so sollte man sich an dem Zweck, den die jeweilige Richtlinie haben soll, orientieren. Fußzeile 708.07.2024 AUSLEGUNG Grammatikalisch = Wortlaut : kann , soll , muss Bei der systematischen Auslegung wird das Normensystem des Gesetzes betrachtet, um die genaue Bedeutung des Rechtssatzes zu ermittelt. Es wird dabei ein Vergleich zu anderen Normen vorgenommen, also zu anderen Paragraphen. Aber auch innerhalb eines Rechtssatzes können die einzelnen Absätze Hinweise für die Auslegung geben. Ebenso können Überschriften und Titel der einzelnen Abschnitte des in der Anwendung befindlichen Gesetzes auf die nähere Bedeutung des auszulegenden Gesetzestextes hinweisen. Die historische Auslegung ist dadurch gekennzeichnet, dass zur Bedeutungsfindung des einzelnen Rechtssatzes die Vorstellung, der Wille und die Motive des Gesetzgebers ermitteln werden sollen und die bei der Gesetzgebung stattgefundenen Diskussionen berücksichtigt werden. Der Wille des Gesetzgebers sowie eine Begründung, warum das jeweilige Gesetz eingeführt wurde, ist beispielsweise im Bundesgesetzblatt zu finden. Fußzeile 8 ZUSAMMENFASSUNG GUTACHTENSTIL 1. Obersatz Sachverhalt und zu prüfendes Merkmal 2. Definition Definition und Merkmal 3. Subsumtion Sachverhalt und Definition des Merkmals 4. Ergebnis Sachverhalt und Merkmal Wiederholung : https://studyflix.de/wirtschaft/gutachtenstil-6524 zur Wiederholung empfohlen Fußzeile FORMULIERUNGEN IM GUTACHTENSTIL Obersatz => Steht nur einmal am Anfang der Prüfung! Fraglich ist ….. Es könnte sich um…handeln…….Möglicherweise…. ….müsste sich um ….handeln Niemals da , weil, deshalb , nämlich , dann (Voraussetzungen: Aus dem Obersatz können sich Voraussetzungen ergeben. Diese sind nicht notwendig, können aber bei der Strukturierung der des Gutachtens hilfreich sein!) Definition : Legaldefinition § 854 BGB, §90 Sachbegriff oder lernen ! Konkretes Wissen gefragt Niemals Sachverhalt Subsumtion : längster Teil : Sachverhalt wird auf die Definition angewandt Ergebnis :Somit …folglich ….mithin Fußzeile Übungsfall Bernhardiner und Bianca Sachverhalt Bianca (B) ist stolze Halterin eines 60 kg wiegenden Bernhardinerhundes, der trotz seiner Größe mit einer Widerristhöhe von 65 cm in der Nachbarschaft von Jung und Alt als gutmütiges Familientier geschätzt wird. Daher führt B ihren Bernhardiner nie an der Leine. Am 01. Juni besucht B das städtische Freibad und nimmt ihren Bernhardiner dorthin mit. Nach kurzer Zeit kommt ein aufgeregter Bademeister auf B zu und verlangt von ihr, sie solle ihren Bernhardiner an die Leine nehmen. Der Bademeister zeigt auf ein Schild, auf dem die Benutzungsordnung des Freibades (FreibadBO) abgedruckt ist. Dort liest B in § 7 FreibadBO: „§ 7 Leinenpflicht für große und schwere Hunde (beide Kriterien müssen erfüllt sein) Bearbeitervermerk (1) Hunde, die groß und schwer sind, müssen an der Leine geführt werden. (2) 1 Groß sind Hunde mit einer Widerristhöhe von mehr als 40 cm. 2 Schwer sind Hunde mit einem Erstellen Sie ein umfassendes Rechts- Gewicht von mehr als 20 kg.“ gutachten, in dem Sie die aufgeführten Fragen beantworten. Dabei ist – ggfs hilfsgutachtlich – auf alle im Sachverhalt Ist Bianca verpflichtet, ihren Bernhardiner an der Leine zu führen? aufgeworfenen Probleme einzugehen. Ziehen Sie zur Bearbeitung ausschließlich die abgedruckten Normen heran. Foto: pixabay.com Übungsfall 1 – Lösungsvorschlag (Methodik) Bernhardiner und Bianca § 7 I FreibadBO A. GroßerHund B. Schwerer Hund § 7 II FreibadBO § 7 II FreibadBO Übungsfall 1 - Lösungsvorschlag Bernhardiner und Bianca Obersatz B könnte gem. § 7 I FreibadBO verpflichtet sein, ihren Bernhardiner an der Leine zu führen. Voraussetzung Voraussetzung dafür ist, dass der Bernhardiner der B ein großer Hund und ein schwerer Hund ist. 1. Voraussetzung A. Großer Hund gem. § 7 II 1 FreibadBO Der Bernhardiner der B müsste zunächst ein großer Hund sein. Definition Hunde sind gem. § 7 II 1 FreibadBO groß, wenn sie eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm haben. Subsumtion Der Bernhardiner der B, ein Hund, hat eine Widerristhöhe von 65 cm und weißt damit eine Höhe von mehr als 40 cm auf. Zwischenergebnis Der Bernhardiner der B ist also ein großer Hund Übungsfall 1 - Lösungsvorschlag Bernhardiner und Bianca 2. Voraussetzung Schwerer Hund gem. § 7 II 2 FreibadBO Der Bernhardiner der B müsste auch ein schwerer Hund sein. Definition Hunde sind gem. § 7 II 2 FreibadBO schwer, wenn sie ein Gewicht von mehr als 20 Kg haben. Subsumtion Der Bernhardiner der B, ein Hund, hat ein Gewicht von 60 Kg, folglich von mehr als 20 Kg. Zwischenergebnis Daher ist der Bernhardiner der B auch ein schwerer Hund. Ergebnis B ist gemäß § 7 I FreibadBO verpflichtet, ihren Bernhardiner an der Leine zu führen. 14 08.07.2024 Übungsfall 1 : Herr Schmidt und Arbeitslosengeldanspruch Arbeitslosengeld −Sachverhalt: Herr Schmidt, 51 Jahre alt, wurde nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit von seinem Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt. Er meldet sich umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Herr Schmidt hat in den letzten zehn Jahren durchgängig in dem Unternehmen gearbeitet und verdiente zuletzt monatlich 3.000 Euro netto. Er hat keine Kinder und ist alleinstehend. Prüfen sie im Gutachtenstil, ob Herr Schmidt 1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat und (§§ 136, 137, 142 SGB III) 2) Wie lange und wie hoch etwaige Bezüge ausfallen würden (§§ 147, 149 SGB III). Fußzeile 15 08.07.2024 Übungsfall 1 : Herr Schmidt und Arbeitslosengeldanspruch −Obersatz: Herr Schmidt könnte Ansprüche auf ALG I nach § 136 SGB III haben. −Voraussetzung: Herr Schmidt müsste die Bedingungen nach § 137 erfüllen. Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. −Voraussetzung 1a) Bei Herr Schmidt müsste Arbeitslosigkeit vorliegen −Definition: Arbeitslos ist, wer Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist und nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit) § 138 I Nr. 1 −Subsumtion: Herr Schmidt wurde nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit von seinem Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen gekündigt hat sich bei der zuständigen Behörde gemeldet. −Zwischenergebnis: Mithin liegt eine Arbeitslosigkeit vor. −Voraussetzung 1b) Weiterhin müsst er sich arbeitslos gemeldet haben. −Definition: Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit hat, wer sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat § 137 I Nr. 2 SGB III −Subsumtion: Herr Schmidt teilte der Behörde seine Kündigung unverzüglich mit. −Zwischenergebnis: Somit hat er sich arbeitslos gemeldet. Fußzeile 16 08.07.2024 Übungsfall 1 : Herr Schmidt und Arbeitslosengeldanspruch −Voraussetzung 1c) Weiterhin müsste er die Anwartschaftszeit (Beschäftigungszeiten) erfüllt haben. −Definition: § 142 I 1 Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist (§ 143) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. −Subsumtion: Herr Schmidt war zehn Jahre lang in einem Beschäftigungsverhältnis bei seinem ehemaligen Arbeitgeber. −Zwischenergebnis: Er erfüllt die Anwartschaftszeit. −Anmerkung: Eigentlich müsste man auch prüfen, ob er innerhalb der Rahmenfrist liegt § 143 SGB III. Da seine durchgehende Beschäftigungszeit (zehn Jahre) weit über die Rahmenfrist hinausgeht und er sich umgehend arbeitslos gemeldet hat, entfällt die Prüfung an dieser Stelle. −Ergebnis: Herr Schmidt hat Anspruch auf ALG. Fußzeile 17 08.07.2024 Übungsfall 1 : Herr Schmidt und Arbeitslosengeldanspruch −Obersatz: Bei Anspruch müssten die Dauer und die Höhe der Bezüge festzulegen sein. −Voraussetzung 1: Dauer −Definition: § 147 I 1 Nr. 1 und 2 und § 147 II −Subsumtion: Herr Schmidt war zehn Jahre lang beschäftigt (120 Monate) und ist 51 Jahre alt. −Zwischenergebnis: Er hat Anspruch auf 15 Monate ALG. −Voraussetzung 2: Weiterhin müsste die Höhe festzulegen sein. −Definition: § 149 1 Nr. 2 −Subsumtion: Er hat keine Kinder und kann somit 60% seines bisherigen Nettoeinkommens als ALG monatlich ausgezahlt bekommen. −Zwischenergebnis: Er hat Anspruch auf 1800 Euro monatlich. −Ergebnis: Herr Schmidt hat einen 15-monatigen Anspruch auf ALG in Höhe von 1800 Euro. Fußzeile TRANSFERAUFGABE PRÄSENTATION DER ERGEBNISSE Bitte stelle Deine Ergebnisse vor. Im Plenum werden die Ergebnisse diskutiert. © 2023 IU Internationale Hochschule GmbH Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. 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