Belehrungen Kindertagesstätten PDF

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These are guidelines about data protection and confidentiality for staff in a childcare center. It outlines procedures for handling personal data of children and families, including digital records and paper documents. The document specifies who has access to what information and confidentiality requirements.

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Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz...

Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz QM-Handbuch Seite: 1 (9) C.4.1 Belehrungen Block 1 Datenschutz Inhaltsübersicht selbst individuell erstellen verbindliche Belehrung zum Vorlage HB anzupassend nach e Vorlage HB Anregung HB1 Merkblatt über den Datenschutz; X ausgehändigt mit DV, wird nicht nachbelehrt Belehrung zur Wahrung des X Datenschutzes und Schweigepflicht Umgang mit Unterlagen, die Daten von X Kindern und Familien enthalten Umgang mit Fotos, Videos, X Fotoerlaubnis und mit Veröffentlichungen Pädag. Techn. Praktikan Ehren- zu belehren sind MA MA ten / BFD amt Belehrung zur Wahrung des X X X X Datenschutzes und Schweigepflicht Umgang mit Unterlagen, die Daten von X Kindern und Familien enthalten Umgang mit Fotos, Videos und X X X X Fotoerlaubnis und mit Veröffentlichungen 1 Belehrung wird empfohlen ist jedoch nicht Pflicht, zur Erstellung gibt es einen Vorschlag im HB Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überarbeitet: B. Gärtner, PB Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 24.11.2016 Datum: 30.08.2023 Datum: 22.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_16282949397947994893.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz QM-Handbuch Seite: 2 (9) C.4.1 Block 1: Datenschutz Belehrung im Jahr: 2024 Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich zu folgenden Sachverhalten belehrt und mir folgende Dienstanweisungen, Belehrungen und Dokumente zur Kenntnis gegeben wurden. Ich habe diese gelesen und verstanden. Belehrung zur Wahrung des Datenschutzes und QM-HB C.4.1 S.4 Schweigepflicht Umgang mit Unterlagen, die Daten von Kindern und QM-HB C.4.1 S.5-7 Familien enthalten Belehrung zum Umgang mit Fotos / Videos QM-HB C.4.1 S.8-9 /Veröffentlichungen Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überarbeitet: B. Gärtner, PB Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 24.11.2016 Datum: 30.08.2023 Datum: 22.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_16282949397947994893.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz QM-Handbuch Seite: 3 (9) C.4.1 Einrichtung: Naturkinderhaus und Naturhort Mulda Name Datum Unterschrift Weichold, Ramona …………….. …………………………………….. Güldner, Ute …………….. …………………………………….. Ziller, Sandy ….………….. …………………………………….. Beyer, Bianca …………….. …………………………………….. Hartung, Mandy …………….. …………………………………….. Schmieder, Sylvia …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. Spanka, Sindy …………….. …………………………………….. Kaden, Katrin …………….. …………………………………….. Selter, Steffi …………….. …………………………………….. Maier, Hanka …………….. …………………………………….. Lochmann, Liane …………….. …………………………………….. Zech, Franziska …………….. …………………………………….. Maier-Ehnert, Anja …………….. …………………………………….. Koch, Sandra …………….. …………………………………….. Schlesier, Christina …………….. …………………………………….. Herklotz, Heike …………….. …………………………………….. Neumann, Susanne …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. Ich habe als Einrichtungsleiterin o. g. Mitarbeiter zu oben genannten Sachverhalten belehrt. Andrea Dolatkiewicz …………….. …………………………………….. Name Datum Unterschrift Einrichtungsleitung Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überarbeitet: B. Gärtner, PB Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 24.11.2016 Datum: 30.08.2023 Datum: 22.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_16282949397947994893.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz QM-Handbuch Seite: 4 (9) C.4.1 Belehrung zur Wahrung des Datenschutzes und zur Schweigepflicht Jeder Mitarbeiter/ jede Mitarbeiterin2 des Kinderarche Sachsen e.V. hat über alle Angelegenheiten, die seine/ ihre Arbeit betreffen oder in direktem Zusammenhang mit den Kindertagesstätten und dem Verein stehen, Verschwiegenheit zu bewahren (Schutz interner Daten). Jeder Mitarbeiter / jede Mitarbeiterin hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses über Angelegenheiten, die der Schweigepflicht unterliegen, Verschwiegenheit zu bewahren. Alle Mitarbeitenden, die nicht primär erzieherisch arbeiten, haben keinen Einblick in die digitalen Gruppenbücher bzw. Unterlagen über die Kinder und Familien. Ohne Genehmigung der Leitung darf der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin keine Schriftstücke und Informationen betreffs der Kinder und Familien Dritten weder zur Kenntnis noch zur Vervielfältigung zur Verfügung stellen. Bei Gesprächen über vertrauliche Inhalte der digitalen Gruppenbücher / Unterlagen der Kinder und Familien unter den Mitarbeitenden ist darauf zu achten, dass die Gesprächsinhalte nicht von Unbefugten mit angehört werden können. Private Telefonnummern sowie private Adressen von Mitarbeitenden dürfen nicht an Dritte z. B. Eltern, Behörden, Nachbarn oder andere Personen weitergegeben werden! 2Unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kinderarche Sachsen e.V. sind alle Personen gemeint, die im Auftrage der Einrichtung tätig sind und Zugang zur Einrichtung haben. Das sind alle pädagogische Fachkräfte, Mitarbeitende im technischen und hauswirtschaftlichen Bereich, Ehrenamtlich tätige Personen, Freiwillige, Praktikanten, Honorarkräfte. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überarbeitet: B. Gärtner, PB Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 24.11.2016 Datum: 30.08.2023 Datum: 22.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_16282949397947994893.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz QM-Handbuch Seite: 5 (9) C.4.1 Belehrung zum Umgang mit Unterlagen mit Daten über die Kinder und deren Familien, Gutachten, Berichten u. ä. 1. Unterlagen mit Daten der Kinder und Familien – Im Kinderhaus / in der Kindertagesstätte … gibt es folgende Unterlagen, die persönliche Daten der Kinder und Familien enthalten: - Stammdaten und digitales Gruppenbuch in vivendi - Kinderakte im Büro Stammdatenblättern, Betreuungsverträgen, Änderungsverträgen, sonstigen wichtigen Informationen oder Integrationsbescheiden - Kinderakte in den Gruppen Stammdatenblättern, Protokollen der Elterngespräche, Beobachtungen - Stammkarten - Listen mit Notfallnummern - Jede pädagogische Fachkraft ist dafür verantwortlich, die Akten der ihr zugeordneten Kinder vollständig und transparent für alle Kolleginnen und Kollegen zu führen sowie ggf. Beobachtungsnotizen oder Hinweise zu Kindern den betreffenden Fachkräften zuzuarbeiten. 2. Umgang mit den Daten der Kinder und Familien Einsicht in die Software vivendi NG (Stammdaten und Gruppenbücher) sowie alle Unterlagen der Kinder und Familien haben nur die pädagogischen Fachkräfte der Einrichtung. Bei Praktikanten wird nach einer Einarbeitungszeit im Team besprochen, in welchem Umfang sie Einblick in Gruppenbücher bzw. Unterlagen bekommen. Das Mitnehmen von Unterlagen mit personenbezogenen Daten der Kinder oder Familien aus der Einrichtung ist verboten! Es muss zu jeder Zeit gewährleistet sein, dass kein Unbefugter Zugang zu den digitalen Unterlagen (vivendi NG – Gruppenbücher, Stammdaten) oder anderen Unterlagen hat. Unterlagen in Papierform sollen sich in einem verschlossenen Schrank befinden. Auf den PCs / Laptops sollten alle Anwendungen nur so lange geöffnet sein, wie sie tatsächlich genutzt werden. Bei längerem Verlassen des digitalen Arbeitsplatzes muss der Bildschirm gesperrt werden (Windows-Taste und “L“). Die Zugänge zu vivendi sowie alle Eintragungen erfolgen personenbezogen, d. h. keine Fachkraft trägt etwas im Namen einer anderen Kollegin / eines anderen Kollegen ein (unter deren Login). Ausnahme kann die Anwesenheits- und Leistungserfassung sein. Stammdatenblätter, Unterlagen von Kindern mit Eingliederungshilfe, Unterlagen der Familien in ASD-Betreuung, die die Einrichtung verlassen haben, werden durch die Einrichtungsleitung archiviert und müssen mindestens 10 Jahre aufgehoben werden. Unterlagen zu Medikamentengabe müssen 30 Jahre aufbewahrt werden. Alle anderen Unterlagen werden nach Ausscheiden des Kindes aus der Einrichtung ordnungsgemäß entsorgt. Die Archivierungsrichtlinie C.3.12 / H.8.2 sind einzuhalten. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überarbeitet: B. Gärtner, PB Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 24.11.2016 Datum: 30.08.2023 Datum: 22.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_16282949397947994893.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz QM-Handbuch Seite: 6 (9) C.4.1 3. Führung der Kinderakten sowie des digitalen Gruppenbuches in vivendi 3.1. Pflege Stammdaten vivendi Die Anlage eines neuen Kindes in vivendi erfolgt durch die Einrichtungsleitung. Alle Vertrags- und abrechnungsrelevanten Daten werden von der Verwaltung eingetragen. Alle Stammdaten, Kontakte, Besonderheiten und Merkmale werden durch die Einrichtungsleitung gepflegt. Änderungen müssen die Erziehungsberechtigten der Einrichtung mitteilen. Dafür ist die „Änderung zum Betreungsvertrag“ (Adresse, Familienstand, Betreuungsstunden) oder die „Änderung Stammdaten Eltern Kurzmitteilung vivendi“ zu nutzen – beides siehe HB F.1.3.1. Die Aktualität der Stammdaten ist jährlich durch die Eltern auf dem Stammdatenblatt zu bestätigen. 3.2. Stammkarten der Kinder Zur Gewährung der aktuellen Aufsicht der tatsächlich anwesenden Kinder ist ein Stammkartensystem oder Listensystem zu führen. Für den Notfall müssen in jeder Einrichtung Stammdatenlisten oder Stammkarten der Kinder mit den Notfallkontakten der Kinder vorliegen. Diese sind im Evakuierungsfall mitzuführen. 3.3. Führung des digitalen Gruppenbuches Das Gruppenbuch wird täglich digital in vivendi geführt. Hier werden An- und Abwesenheiten und Leistungen erfasst sowie die pädagogische Tagesdokumentation notiert. Es ist die vivendi Anleitung „Anwesenheiten und Leistungen erfassen“ unter HB C.3.13.2 zu beachten. Gruppenbucheinträge zur pädagogischen Dokumentation können gruppenweise oder bei gruppenübergreifender Arbeit (offenen Konzepten) bereichsweise erfolgen. Auf die korrekte Auswahl des Bereiches ist zu achten. Bei Tagesdokumentationen sollte im Betreff des Eintrags (Schritt 2 bei der Eingabe) das Datum und ggf. eine Überschrift (Tagesdoku, Hausmorgenkreis, etc.) eingegeben sowie die Kategorie des Eintrags hinterlegt sein. Einträge lassen sich so leichter suchen und finden. Eine einheitliche Regelung im Team ist anzustreben. Es ist sicher zu stellen, dass durch die Einträge - Rückschlüsse auf den Tag / die pädagogische Arbeit gezogen werden können, - besondere Ereignisse dokumentiert sind, - Belehrungen der Kinder sowie die Beobachtung belehrten Verhaltens dokumentiert sind, - die geöffneten Themenbereiche inkl. Besetzung in offenen Konzepten erkennbar werden, - besondere Kurz-Gespräche mit Eltern dokumentiert sind, - besondere Beobachtungen der Kinder dokumentiert werden. Unfälle / Verletzungen sind im Verbandbuch – Meldeblock für 1.-Hilfe-Leistungen (siehe z. B. BGW 09-17-000) zu dokumentieren. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überarbeitet: B. Gärtner, PB Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 24.11.2016 Datum: 30.08.2023 Datum: 22.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_16282949397947994893.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz QM-Handbuch Seite: 7 (9) C.4.1 Das Gruppenbuch wird für eine Kindergruppe bzw. für einen Bereich von einer bzw. mehreren pädagogische Fachkräften gemeinsam geführt. Alle Fachkräfte müssen mit der Führung der Anwesenheiten, Leistungen sowie Gruppenbucheinträgen vertraut sein. Die Einrichtungsleitung kontrolliert regelmäßig die Eintragungen. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überarbeitet: B. Gärtner, PB Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 24.11.2016 Datum: 30.08.2023 Datum: 22.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_16282949397947994893.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz QM-Handbuch Seite: 8 (9) C.4.1 Belehrung zum Umgang mit Fotos / Videos von Kinder unter Beachtung der Fotoerlaubnis sowie Erlaubnis für Veröffentlichungen 1. Grundsätze Fotos und Videos werden in der Einrichtung regelmäßig zur Dokumentation der Entwicklung des Kindes sowie zur Darstellung der pädagogischen Arbeit für Eltern und Berechtigte gemacht. Das sind wertschätzende und aussagekräftige Bilder. Fotos, die ein Kind unvorteilhaft abbilden, werden gelöscht und nicht verwendet. Das Recht am Bild liegt bei Kindern und Eltern und wird von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geachtet. Daraus folgt: Es werden keine Bilder von Kindern gemacht, wenn sie dies ausdrücklich ablehnen. Eltern sind über den Elternbrief zum Betreuungsvertrag darüber informiert, dass wir Bilder von ihrem Kind für Aushänge in der Einrichtung und Portfolios verwenden. Im Portfolio des Kindes sind hauptsächlich ausgewählte Fotos zur Entwicklungsdokumentation des entsprechenden Kindes zu führen, andere Kinder sind max. mit Vornamen zu beschriften. Für Veröffentlichungen außerhalb der Einrichtung erteilen uns Eltern eine Erlaubnis mit ihrer Einwilligungserklärung im Stammdatenblatt. Die Veröffentlichung von Bildern der Kinder in Amtsblättern, Presse oder auf der Homepage geschieht immer nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung oder einer damit beauftragten Kollegin / einem Kollegen. Für spezielle Projekte (z. B. besondere Aktivitäten, Ausflüge, Feste, Jubiläen oder Festschriften, Kalender, Banner, Schilder etc.) erbitten wir von den Eltern eine projektbezogene Veröffentlichungsgenehmigung (siehe QM-HB F1.3). 2. Umgang mit Fotos/ Videos in der Einrichtung Fotos / Videos werden mit den in der Einrichtung zur Verfügung stehenden Medien gemacht. Fotos von durch uns betreuten Kindern auf privaten Geräten sind nur im Ausnahmefall gestattet und dann unverzüglich auf dem Dienst-PC/Laptop/ der externen Festplatte zu speichern sowie auf dem privaten Gerät zu löschen. Fotos / Videos der Kinder, die die Einrichtung verlassen haben, müssen gelöscht werden. Gruppenfotos ab 8 Kindern dürfen für Chroniken aufgehoben werden. Einzelfotos dürfen mit entsprechender Genehmigung der Eltern für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit länger aufgehoben werden. Speichermedien mit Fotos / Videos verschiedener Kinder dürfen nicht ohne Zustimmung aller betreffenden Eltern an andere weitergegeben werden. Eltern werden regelmäßig und insbesondere bei Festen und Feiern darauf hingewiesen, ohne Einverständnis der anderen Eltern keine Bilder von fremden Kindern zu machen und sensibel mit Bildern von eigenen und anderen Kindern umzugehen – insbesondere bei der Veröffentlichung in Sozialen Medien (Facebook, WhatsApp, Threema, …). Ohne Zustimmung des Abgebildeten (bzw. seiner Eltern) dürfen keine Bilder ins Internet oder Soziale Medien eingestellt oder anderweitig veröffentlicht werden. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überarbeitet: B. Gärtner, PB Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 24.11.2016 Datum: 30.08.2023 Datum: 22.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_16282949397947994893.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 1 Datenschutz QM-Handbuch Seite: 9 (9) C.4.1 3. Pressearbeit Stärke und Erfolg der sozialen Arbeit hängen auch von ihrer öffentlichen Präsenz ab. Gutes Image will gepflegt sein und weiterentwickelt werden. Der Verein Kinderarche Sachsen mit seinen Angeboten, Wohngruppen, Kindertagesstätten muss deshalb auf die Gesellschaft und die Menschen zugehen, Kontakte aufnehmen und braucht eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Einrichtungsleitungen, Fachbereichsleitung, Vorstand und Aufsichtsrat getragen wird. Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darf jedoch nicht zulasten der uns anvertrauten jungen Menschen und ihren Familien gehen. Die Persönlichkeitsrechte der jungen Menschen und ihrer Familien sowie der Datenschutz (Schutz der persönlichen Daten der Kinder, Jugendlichen und Familien) müssen zu jeder Zeit gewahrt sein. Das bedeutet: 1. Es dürfen nur Bilder und Texte in Presse, Funk, Fernsehen, Internet, sozialen Medien veröffentlicht werden, wenn sowohl die Eltern als auch die jungen Menschen damit einverstanden sind. Wo anstelle der Eltern eine Vormundschaft besteht, muss der Vormund damit einverstanden sein (schriftliche Veröffentlichungsgenehmigung im Stammdatenblatt bzw. projektbezogene Veröffentlichungsgenehmigung (beide siehe QM- HB F1.3.1)). 2. Grundsätzlich wird nur der Vorname eines Kindes veröffentlicht. Ausnahmen sind, wenn die Eltern und die jungen Menschen der Veröffentlichung des Vor- und Nachnamens ausdrücklich schriftlich zustimmen. Wenn die Eltern einer Veröffentlichung des Vornamens nicht zustimmen, wird ein anonymisierter Name gewählt. 3. Wenn junge Menschen durch Presse, Funk und Fernsehen portraitiert werden sollen, sind in jedem Fall die Eltern/Sorgeberechtigten bzw. der Vormund zu informieren und eine gesonderte Erlaubnis einzuholen. 4. Bei Kontakt mit Journalisten von Presse, Funk und Fernsehen sind die jungen Menschen und gegebenenfalls deren Familien durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter unseres Vereins bzw. die Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit ständig zu begleiten. 5. Die Veröffentlichungsgenehmigung ist vor Weitergabe von Bilddokumenten (für Presse, Funk und Fernsehen) für die betreffenden Kinder oder Jugendlichen durch die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter im Gruppendienst bzw. die Einrichtungsleitung zu kontrollieren. 6. Die Journalisten von Presse, Funk und Fernsehen sind in jedem Falle ausdrücklich über die Einschränkung der Veröffentlichung von (Familien-)Namen oder einer gesonderten erforderlichen Zustimmung (z. B. bei Portraits) zu unterrichten. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überarbeitet: B. Gärtner, PB Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 24.11.2016 Datum: 30.08.2023 Datum: 22.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_16282949397947994893.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 1 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrungen Block 2: Pädagogischer Alltag Inhaltsübersicht selbst individuell verbindliche erstellen Belehrung zur/zum Vorlage HB anzupassend nach e Vorlage HB Anregung HB Aufsichtspflicht allgemein X Aufsichtspflicht einrichtungsspezifisch X und Besonderheiten Schutzauftrag bei X Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII Hausordnung X Regelmäßigen Unterweisung von X X Kindern Verhalten im Straßenverkehr und bei X Ausflügen Verhalten in der Natur X Arbeiten mit Kindern im Garten und X X Verzehr selbstangebauter Pflanzen Baden im Freien (Kita-Gelände) X X Baden in Schwimmhalle / Freibad X Vorbereitung, Durchführung und X Abrechnung von Mehrtagesfahrten SächsKitaG, Elternbrief und QM X Pädagogische Rahmenvorgaben X Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 2 (24) QM-Handbuch C.4.2 Prakti- Externe Pädag. Techn. Ehren- zu belehren sind kanten / techn. MA MA amt BFD MA Aufsichtspflicht allgemein X (X) X X (X) Aufsichtspflicht einrichtungsspezifisch X und Besonderheiten Schutzauftrag bei X X X X Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII Hausordnung X X X X X Regelmäßigen Unterweisung von X Kindern Verhalten im Straßenverkehr und bei X (X) X Ausflügen Verhalten in der Natur X X (X) Arbeiten mit Kindern im Garten und X X X (X) Verzehr selbstangebauter Pflanzen Baden im Freien (Kita-Gelände) X X Baden in Schwimmhalle / Freibad X X (X) Vorbereitung und Abrechnung von X Mehrtagesfahrten SächsKitaG, Elternbrief und QM X X Pädagogische Rahmenvorgaben X X Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 3 (24) QM-Handbuch C.4.2 Block 2: Pädagogischer Alltag Belehrung im Jahr: 2024 Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich zu folgenden Sachverhalten belehrt und mir folgende Dienstanweisungen, Belehrungen und Dokumente zur Kenntnis gegeben wurden. Ich habe diese gelesen und verstanden. Aufsichtspflicht allgemein (QM-HB C.4.2 S.5-6) Aufsichtspflicht einrichtungsspezifisch und Besonderheiten (QM-HB C.4.2 S.7-9) Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII (QM-HB C.4.2 S.10) Hausordnung (QM-HB C.4.2 S.11 bzw. QM-HB F1. Regelmäßigen Unterweisung von Kindern (QM-HB C.4.2 S.12) Verhalten im Straßenverkehr und bei Ausflügen (QM-HB C.4.2 S.13) Verhalten in der Natur (QM-HB C.4.2 S.14-15) Arbeiten mit Kindern im Garten und Verzehr (QM-HB C.4.2 S.16) selbstangebauter Pflanzen Baden im Freien (Kita-Gelände) (QM-HB C.4.2 S.17) Baden in Schwimmhalle / Freibad (QM-HB C.4.2 S.18-19) Vorbereitung und Abrechnung von Mehrtagesfahrten (QM-HB C.4.2 S.20) SächsKitaG, Elternbrief und QM (QM-HB C.4.2 S.21 sowie QM-HB F1.3) Pädagogische Rahmenvorgaben (QM-HB C.4.2 S.22 bzw. QM-HB C.1.1.1 / C.1.1.2 / C1.3 / C.3.1) Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 4 (24) QM-Handbuch C.4.2 Einrichtung: Naturkinderhaus und Naturhort Mulda Name Datum Unterschrift Weichold, Ramona …………….. …………………………………….. Güldner, Ute …………….. …………………………………….. Ziller, Sandy …………….. …………………………………….. Beyer, Bianca …………….. …………………………………….. Hartung, Mandy …………….. …………………………………….. Schmieder, Sylvia …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. Spanka Sindy …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. Kaden, Katrin …………….. …………………………………….. Selter, Steffi …………….. …………………………………….. Maier, Hanka …………….. …………………………………….. Lochmann, Liane …………….. …………………………………….. Zech, Franziska …………….. …………………………………….. Maier-Ehnert, Anja …………….. …………………………………….. Koch, Sandra …………….. …………………………………….. Schlesier, Christina …………….. …………………………………….. Herklotz, Heike …………….. …………………………………….. Neumann, Susanne …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. Ich habe als Einrichtungsleiterin oben genannte Mitarbeiter zu oben genannten Sachverhalten belehrt. Andrea Dolatkiewicz …………..... …………………………………… Name Datum Unterschrift Einrichtungsleitung Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 5 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung zur Aufsichtspflicht Allgemeine Grundsätze Die pädagogischen Fachkräfte sind für die Gesundheit, das Leben, die Erziehung und Betreuung der ihnen anvertrauten Kinder in vollem Umfang verantwortlich. Der pädagogischen Fachkraft obliegt die vollständige Führung der Aufsicht über die ihr anvertrauten Kinder. Bei der Ausübung der Aufsichtspflicht durch die pädagogische Fachkraft muss diese Gefahren für das Wohl der Kinder sehen und einschätzen sowie alles Vertretbare unternehmen, um die möglichen negativen Folgen für das Kind auszuschließen, ohne die pädagogischen Ziele der Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit sowie den Umgang mit Gefahren zu vernachlässigen. Folgende Kriterien sollte die pädagogische Fachkraft bei der Ausübung ihrer Arbeit und der Aufsichtspflicht heranziehen: - das Alter des Kindes oder der Kinder - ihr Entwicklungsstand - Auffälligkeiten oder Krankheiten - ihr Verhalten in der Gruppe - die Größe der Gruppe - Wie lange besteht die Gruppe? - Wie gefährlich ist die Aktivität (Feuer / Wasser)? - Wo findet die Aktivität statt (bekannte oder unbekannte Umgebung oder Straßen)? - Gefahren durch Geräte oder Spielmittel - Kennen die Kinder diese Aktivität oder machen sie das zum ersten Mal? - Welche Erfahrungen und Kenntnisse hat die pädagogische Fachkraft? Wie lange kennt sie die Kinder? - Wurden die Kinder auf Gefahren aufmerksam gemacht und wurde ein bestimmtes Verhalten vereinbart? - Erziehungsauftrag zur Selbständigkeit - Zumutbarkeit für die pädagogischen Fachkräfte und Mitarbeitenden Wichtig bei der Ausübung der Aufsichtspflicht ist der Grundsatz der Fachlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Aufsicht. Folgende 3 Grundsätze im pädagogischen Handeln sind dabei zu beachten: 1. Belehrung – über die Regeln, z. B. zur selbständigen Nutzung eines Raumes ohne Beisein der pädagogischen Fachkraft oder zur Nutzung von Spielgeräten, Hochebenen etc. Die Regeln sind gemeinsam mit den Kindern und im Team zu erarbeiten. 2. Beobachtung – ob die Belehrung verstanden wurde und befolgt wird und werden kann, das beinhaltet auch Übungsphasen – erst gemeinsame Nutzung bzw. engere Kontrolle, dann mehr Selbständigkeit Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 6 (24) QM-Handbuch C.4.2 3. Konsequenz – Pädagogische Reaktion bei Nichtbeachtung der Regeln oder Einschreiten, z. B. Situation geklärt durch …, Verbote ausgesprochen, Belehrung verändert Die pädagogischen Fachkräfte müssen Belehrungen der Kinder sowie die dazugehörigen Beobachtungen im digitalen Gruppenbuch dokumentieren. Dabei sind festzuhalten: - Art der Belehrung mit (grober) Inhaltsangabe - Nachweis der anwesenden Kinder durch Anwesenheitsliste - Beobachtungen (z. B. Ausflüge, besondere Spielsituationen, Einhaltung der besprochenen Regeln) - Konsequenzen (z. B. ausgesprochene Verbote u. ä.) Die pädagogische Fachkraft muss dennoch letztlich immer von der Einschätzung der konkreten Situation abhängig machen, was in der pädagogischen Arbeit vertretbar ist. Dabei hat sie geltendes Recht zu beachten, das sind insbesondere das SGB VIII, das Jugendschutzgesetz, das BGB z.B. § 104 - 110; § 1631; § 611; § 823; § 828; § 832; § 1626 ff.; § 1688 ff., Gesetz über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG), Arbeits-, Unfall- und Brandschutzbestimmungen, interne Weisungen und Belehrungen u. a., die der pädagogischen Fachkraft zur Kenntnis gegeben worden bzw. hat sie die Pflicht, sich selbständig an Hand der gesetzlichen Vorgaben zu informieren und diese in ihrer täglichen Arbeit zu beachten. Sie hat dabei alle erzieherischen Maßnahmen und Handlungen zu unterlassen, die dem Kind seelische, psychische oder physische Schmerzen zufügen. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 7 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung zur Aufsichtspflicht Einrichtungsspezifische Regelungen zur Aufsichtspflicht, Abholung und Besonderheiten wie alkoholisierte Abholbevollmächtigte, Entweichen von Kindern 1. Beginn der Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht der pädagogischen Fachkraft beginnt mit Übergabe der Kinder an die / den diensthabende/n Pädagogin/ Pädagogen. Dies erfolgt durch: o Begrüßung im Beisein der Eltern / Erziehungsberechtigten o Umstecken der Stammkarte (Kita) o Anmelden bei der Erzieherin (Hort) Die Aufsichtspflicht und Haftung liegt ab diesem Zeitpunkt bei der diensthabenden pädagogischen Fachkraft. 2. Informationspflicht und Übergabe der Aufsichtspflicht innerhalb der Einrichtung Jede pädagogische Fachkraft ist verpflichtet, sich bei Dienstbeginn über ihre Gruppe bzw. ihren Bereich zu informieren. Alle wichtigen Informationen werden in das Infobuch eingetragen und sind somit nachlesbar. Jede pädagogische Fachkraft muss zu jeder Zeit wissen, für wie viele Kinder und für welche Kinder genau sie die Verantwortung trägt. Eine Übergabe der Kinder zwischen Frühdienst und Gruppendienst sowie Gruppendienst und Spätdienst hat sorgfältig stattzufinden. Auch muss die Übergabe an andere pädagogische Fachkräfte, z. B. zum Einkauf oder zum Spielen draußen, eindeutig erfolgen. Dazu werden die Stammkarten der Kinder o. ä. genutzt. 3. Aufsicht und Selbständigkeit Je nach Alter und Entwicklungsstand, Gruppenzusammensetzung oder Beschäftigungs- wunsch können Kinder bestimmte Bereiche unseres Hauses auch ohne Beisein der pädagogischen Fachkräfte nutzen. Dabei sind die individuellen Fähigkeiten der Kinder zu beachten und die Kinderkonstellation durch die zuständigen Fachkräfte einzuschätzen. Wichtig dafür sind: 1) Die pädagogische Fachkraft muss informiert sein über das, was die Kinder tun bzw. vorhaben. 2) Es gibt klare, für Kinder verstehbare und transparente Regeln, 3) Betreuung an der „richtigen“ Stelle – z. B. bekannte Krisenherde bzw. in der Nähe bestimmter Kindergruppen 4. Aufsichtspflicht bei Personalmangel Die Aufsichtspflicht ist auch in Zeiten von Personalmangel zu gewährleisten. Dazu ist der Notfallplan bei Personalengpass, zu finden im QM-HB F1 4.5, unbedingt zu beachten! Jede pädagogische Fachkraft ist verpflichtet, sich über den Notfallplan zu informieren. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 8 (24) QM-Handbuch C.4.2 5. Ende der Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht endet bei „Übergabe“ der Kinder an die Abholberechtigten. Dies geschieht durch: o Verabschiedung im Beisein der Abholberechtigten o Übergabe der Stammkarte Die Haftung liegt ab diesem Zeitpunkt bei den Eltern / Abholberechtigten. Kinder dürfen nur den Personen übergeben werden, die eine schriftliche Abholungsvollmacht (Stammblatt bzw. Vordruck) der Eltern vorweisen können. Die Person sollte sich durch einen Personalausweis ausweisen können. Die pädagogischen Fachkräfte haben sich über Abholvollmachten zu informieren bzw. den Personalausweis einzusehen. Abholung durch Geschwisterkinder ist möglich, wenn Eltern das schriftliche Einverständnis gegeben haben. Die pädagogischen Fachkräfte können die Abholung ablehnen, wenn sie einschätzen, dass Gefahr besteht. Es kann generelle Ablehnungen geben, z. B. aufgrund des Alters, oder auch situative, z. B. Kind ist aufgeregt, Gewitter o. ä. Kinder können mit schriftlicher Einwilligung der Eltern, nach Abstimmung zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften auch allein nach Hause gehen. Die pädagogischen Fachkräfte entscheiden auch hier situativ, ob sie das Kind allein gehen lassen oder nicht, z. B. wenn das Kind ein schlimmes Erlebnis hatte, es ihm nicht gut geht oder wenn es gewittert o. ä. 6. Notfallsituationen Ein Kind wird nicht abgeholt und kein Elternteil bzw. im Notfall zu erreichende Personen ist innerhalb von 30 min nach Ende der Öffnungszeit der Einrichtung zu erreichen: Das Kind müsste dann in die Inobhutnahmestelle des Landkreises. Was ist zu tun? 1. Einrichtungsleitung informieren. 2. ASD informieren – Notrufnummer 03731-799 65 00 3. Verfahren mit dem ASD absprechen 4. Information an Vorstand/Fachbereichsleitung – Notfallnummer Kinderarche Sachsen 5. Kind den Mitarbeitenden des ASD oder der Polizei übergeben Kinder dürfen nicht mit dem Taxi fahren oder von der Mitarbeiterin / dem Mitarbeiter in die Inobhutnahme gebracht werden. Eine abholberechtigte Person erscheint alkoholisiert, steht unter Drogen oder wirkt psychisch nicht stabil: Kinder dürfen nicht in die Hände von jemandem gegeben werden, dem die diensthabende pädagogische Fachkraft die Verantwortung nicht zutraut. Wenn jemand alkoholisiert oder sonst irgendwie nicht zurechnungsfähig erscheint, behält die pädagogische Fachkraft das Kind unter ihrer Aufsicht. Sie ruft andere Abholberechtige an und im Notfall gegebenenfalls die Polizei bzw. das zuständige Jugendamt. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 9 (24) QM-Handbuch C.4.2 Die Einrichtungsleitung sowie der Vorstand/ die Fachbereichsleitung ist ebenfalls sofort zu informieren (Notfallnummer Kinderarche Sachsen e.V.). An oberster Stelle stehen die Sicherheit und das Kindeswohl. Maßnahmen bei Entweichen von Kindern Sollte es trotz Einhaltung der Aufsichtspflicht dazu kommen, dass ein Kind sich unerlaubt aus der Einrichtung (oder bei Ausflügen von der Gruppe) entfernt, ist folgendes zu tun: 1. Information an die diensthabenden pädagogischen Fachkräfte 2. sensibles Nachfragen bei den Kindern 3. Suchen des vermissten Kindes unter Absicherung der Aufsicht der anderen Kinder bei Nichtauffinden: 4. Information an die Einrichtungsleitung 5. Information an Vorstand/ Fachbereichsleitung, Erziehungsberechtigte und in Absprache mit Leitung und Vorstand an die Polizei, ggf. Landesjugendamt, etc. – Meldekette und Kriseninterventionsplan beachten! 6. Dokumentation des Vorfalls und intensive Reflexion im Team, mit Leitung und ggf. Fachbereichsleitung und Vorstand, wie es zu dem Vorfall kam 7. Überprüfung der einrichtungsspezifischen Regelungen zur Aufsichtspflicht sowie der baulichen Bedingungen (Sicherheit der Eingangstore und -türen) und ggf. Behebung von Mängeln, Neuaufstellung von Regeln, Belehrung von Kindern und ggf. Eltern Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 10 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung zum Schutzauftrag §8a SGB VIII Kindeswohlgefährdung Vermutet eine pädagogische Fachkraft bei einem Kind eine Kindeswohlgefährdung, ist nach Rücksprache mit der Einrichtungsleitung oder einer Teamkollegin / einem Teamkollegen umgehend das Gespräch mit den Eltern zu suchen, um auf die Gefährdung hinzuweisen und Handlungsmöglichkeiten sowie Hilfsangebote aufzuzeigen. Die Gespräche werden regelmäßig wiederholt, dokumentiert und die Situation im Team reflektiert Verändert sich die Situation nicht, werden externe Fachleute einbezogen. Grundsätzlich gilt: - Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Es werden alle Maßnahmen unterlassen, die das Wohl des Kindes gefährden. - Die Vereinbarungen mit dem jeweiligen Landkreis zum Umgang bei Kindeswohlgefährdungen sind zu beachten. Besonders wichtig: - bereits im Vorfeld sowie im aktuellen Prozess: Dokumentation aller Gespräche, auch der Gesprächsversuche mit Datum, Inhalt und Beteiligten - Beratung mit Leitung und im Team über weiteres Vorgehen und Fallberatung mit der insoweit erfahrenen Fachkraft nach §8a SGB VIII unseres Vereins - Hinzuziehen von Fachleuten / Ämtern nur nach Absprache mit Leitung bzw. Träger Die Meldekette bei besonderen Vorkommnissen ist dringend zu beachten und einzuhalten. Das Verfahren zur Feststellung einer Kindeswohlgefährdung der Kinderarche Sachsen (QM-HB C 2.2) sowie der Meldebogen des jeweiligen Landkreises (QM-HB F2 1.3) sind zu beachten. Bei einer Gefährdungslage gilt: Kindeswohl geht vor Datenschutz! Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 11 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung zur Hausordnung Allgemein Die Hausordnung gilt für alle Personen, die die Einrichtung betreten. Auf ihre Einhaltung achten Team und Leitung. Kinder und Eltern sind regelmäßig über die Regelungen der Hausordnung zu belehren. Die Hausordnung ist im Team, mit Kindern und Elternvertretern regelmäßig zu überprüfen. Einrichtungsspezifisch Hausordnung Hort: Meine Erzieher sind für mich verantwortlich, deshalb melde ich mich an, wenn ich in den Hort komme. Mein Namensschild stecke ich an der Magnettafel an den richtigen Ort, so weiß man stets, wo ich bin. Ich reagiere bei Aufforderungen der Erzieher und halte mich an Absprachen. Ich halte mich nicht in der Ranzen-Garage und in der Garderobe auf, diese Räume nutze ich nur zum Ranzen abstellen bzw. Umziehen. Ich frage die Kinder, wenn ich deren Sachen nehmen möchte. Fundsachen gebe ich bei dem Erzieher ab oder dem Besitzer zurück. Ich achte auf eine angemessene Lautstärke in den Horträumen. Streitereien kläre ich mit Worten, ohne Beleidigungen und Verletzungen. Ich sorge für andere und schaue nicht weg, wenn jemand verletzt wird oder sich weh tut. Ich hole Hilfe. Ich benachteilige niemanden, weil dieser anders ist. Ich verlasse die Räume, in denen ich spielte, sauber und aufgeräumt. Ich räume benutzte Spielsachen zurück an ihren Platz, sie bleiben in ihrem jeweiligem Zimmer. Ich ziehe meine Wechselschuhe an und laufe nicht ohne Schuhe im Gang. Ich verlasse die Toilette immer ordentlich und sauber. In der Hausaufgabenzeit verhalte ich mich ruhig. Ich gehe sorgsam mit den Spielgeräten, mit Pflanzen und mit unseren Materialien um. Wenn ich den Hort verlasse, verabschiede ich mich von einem Erzieher. Ich esse am Tisch und verlasse diesen sauber. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 12 (24) QM-Handbuch C.4.2 Hausordnung Kita: Es ist wichtig, dass die Eltern alles lesen, was im Haus und in meiner Garderobe hängt, weil da steht, was wir Schönes machen. Wenn ich bis um Acht da bin, frühstücke ich mit meiner Gruppe. Sonst kann ich erst 8:30 Uhr kommen und muss schon zuhause gefrühstückt haben. Wir möchten noch viel Zeit zum Spielen haben. Wenn meine Eltern mich in den Kindergarten bringen oder abholen, müssen sie mich an der Eingangstür immer an- oder abmelden mit der Nummer oder dem Chip. Wir lassen auch keine anderen Leute mit ins Haus, es dürfen nämlich nur welche rein, die selber eine Nummer oder Chip haben. Wer das nicht hat, muss klingeln und fragen, ob er rein kann. Die Erwachsenen müssen hinter sich die Eingangstüren, die Treppenabsperrungen und die Gartentore zu machen. So können wir Kinder nicht einfach alleine raus gehen, weil das sehr gefährlich sein kann. Gartentore und Eingangstüren dürfen auch nur die Erwachsenen aufmachen. Keiner darf vor den Gartentoren parken, weil wir da raus müssen, falls was passiert. Wenn auf dem Parkplatz kein Platz ist, müssen meine Eltern oben auf der Straße oder am Spielplatz parken. Wenn ich mit dem Fahrrad komme, müssen wir darauf achten, dass mein Fahrrad im Fahrradständer steht. Ich kann mit den Sachen vom Kindergarten spielen, die haben nämlich alle so einen Sicherheitsaufkleber (TÜV). Meine mitgebrachten Sachen lass ich bis zum nach Hause gehen stehen. Mein Spielzeug lasse ich zu Hause. Im Kindergarten kann es kaputt gehen oder ich verliere es. Es gibt genug Spielzeug im Kindergarten zum Spielen. Nur am Spielzeugtag kann ich etwas mitbringen. Auch Süßigkeiten gibt es ab und zu im Kindergarten und ich muss nichts mitbringen. Wenn ich früh in den Kindergarten komme, sage ich „Guten Tag“ und stecke meine Karte nach vorne in die Gruppenbox. Wenn ich nach Hause gehe, sage ich einer Erzieherin „Tschüss“ und stecke meine Karte um. Bevor ich gehe, räume ich die Sachen weg, mit denen ich gespielt habe. Wenn mich meine Eltern mittags abholen, sind wir leise, weil die Kleinsten schon schlafen. Wenn ich abgeholt werde, warte ich trotzdem bis Mama und Papa mit mir losgehen. Wenn mich nicht Mama oder Papa abholen, muss der Erwachsene auf meiner Karte stehen oder einen Zettel von meinen Eltern mithaben, damit er mich abholen darf. Wenn ich krank bin, muss ich zu Hause bleiben, weil ich sonst die anderen Kinder und meine Erzieherin anstecke. Zuhause ist es auch viel ruhiger, damit ich schneller wieder gesund werde. Und wir müssen bis 7:00 Uhr im Kindergarten anrufen und sagen, dass ich nicht komme. Sonst wird mein Mittagessen mitbestellt und meine Eltern müssen es bezahlen. Wenn ich mir im Kindergarten doll weh tue, sage ich gleich meiner Erzieherin Bescheid. Wenn ich deshalb nochmal zum Arzt muss, müssen Mama und Papa auch Bescheid sagen. Nach meinem „Arbeitstag“ möchte ich immer pünktlich von meinen Eltern abgeholt werden. Und weil meine Eltern immer am Kasten an der Tür die Nummer eintippen oder den Chip dranhalten, kann die Chefin gucken, wie lange ich da war Mutti und Vati sollen mir immer die richtigen Sachen anziehen, damit wir bei jedem Wetter raus gehen können. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 13 (24) QM-Handbuch C.4.2 Es muss Wechselwäsche da sein, wenn ich mir mal den Tee überschütte, oder ich mich beim Spielen mit Wasser und Sand vollmatsche. Es ist wichtig, dass ich im Haus Schuhe anziehe, die fest sind, sonst falle ich hin. Offene Schuhe kann man verlieren. Die rutschen vom Fuß. Das kann gefährlich sein! Ich brauche Schuhe, die gut passen und ganz sind. Schmuck bei Kindern ist gefährlich und ich lasse ihn zuhause. Da kann man sich verheddern oder hängen bleiben und sich doll weh tun. Manchmal geht er auch kaputt und dann bin ich traurig. Wenn ich Ohrringe habe, müssen meine Eltern einen Zettel ausfüllen, damit ich diese im Kindergarten tragen darf. Mutti und Vati sollen wissen, dass ich nicht das Treppengeländer runter rutschen und die Treppen nicht runter springen darf. Da kann ich mir weh tun. Am Geländer und am Zaun klettern darf ich auch nicht. Ich stelle mich mit den anderen an der Treppe an, gehe am Geländer runter und renne nicht im Haus. Der Schmuck im Haus ist kein Spielzeug, denn er könnte kaputt gehen und dann sieht es gar nicht mehr so schön bei uns aus. Ich will unseren Kindergarten sauber halten, damit wir es immer schön haben. Dabei können alle helfen. Ich darf im Kindergarten nicht hauen, beißen, schubsen oder kratzen. Das tut den anderen Kindern weh und ich möchte das auch nicht. Hausordnung für Besucher Die Öffnungszeit der Einrichtung ist von 6-17 Uhr. In den Einfahrten des Naturkinderhaus besteht Halteverbot (Feuerwehrzufahrt)! Unser Haus ist mit einer Zugangskontrolle versehen. Lassen Sie keine anderen Personen in das Haus. Lassen Sie keine Kinder die Türen öffnen oder die Zutrittskontrolle betätigen. Gäste können sich über die Türklingel bemerkbar machen. Beim Betreten und Verlassen des Hauses und des Grundstückes ist immer darauf zu achten, dass alle Türen und Tore verschlossen sind. Tieren ist der Zugang aufs Gelände nicht erlaubt. Im gesamten Kita-Gelände besteht Rauch- und Alkoholverbot. In allen Bereichen des Naturkinderhauses ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Die Gruppen- und Waschräume dürfen von Besuchern nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Bitte nutzen sie die bereitgestellten Schuhüberzieher. Ruhezeit im Haus ist von 12.00 bis 14.00Uhr. Wir übernehmen keine Haftung für mitgebrachte (Wert-)Gegenstände. Es dürfen nur Fotos vom eigenen Kind gemacht werden. Fotos von fremden Kindern, auch wenn sie mit dem eigenen Kind abgebildet wurden, dürfen nicht ohne Zustimmung des Abgebildeten und seiner Eltern verbreitet werden. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 14 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung zur Unterweisung von Kindern Die Belehrungen (QM HB C.4.1 – C.4.5) sind auch in geeigneter Weise mit Kindern durchzuführen. Dies ist im digitalen Gruppenbuch aktenkundig zu machen. Dabei sind insbesondere festzuhalten: - Art der Belehrung mit (grober) Inhaltsangabe - Nachweis der anwesenden Kinder durch Anwesenheitsliste - Beobachtungen (z. B. Ausflüge, besondere Spielsituationen, Einhaltung der besprochenen Regeln) - Konsequenzen, z. B. ausgesprochene Verbote u. ä. Folgende Belehrungen sollten in folgendem Turnus mit den Kindern erfolgen: Turnus Bemerkung jährl. bei z.B. wann, … mind. Bedarf Brandschutz 1x Brandalarm 1-2x Hausordnung 1x x Spaziergänge 1x x Verhalten im Straßenverkehr 1x x Verhalten im Wald/Sammeln von Früchten 1x x Verhalten im Garten/an Geräten 1x x Beim Alleinspiel in einem anderen Zimmer x Ausflüge/Verhalten bei der Nutzung mit x öffentlichen Verkehrsmitteln Benutzung bestimmter Gegenstände/Material x Baden x Offene Arbeit (Verhalten im Haus) 1x x Verletzungen x Umgang mit Kerzen 1x x Verhalten im Schnee/Wintersport x NEIN-Sagen! (Ich bin ein starkes Kind) Backen/Kochen mit Kindern 1x x  Jede Belehrung ist im digitalen Gruppenbuch zu dokumentieren! Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 15 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung zum Verhalten im Straßenverkehr und bei Ausflügen Die Kinder sind regelmäßig über das richtige Verhalten im Straßenverkehr zu belehren, insbesondere vor Ausflügen. Mit den Kindern ist das richtige Verhalten einzuüben. Wichtig ist: - Kindergruppen laufen geordnet auf dem Bürgersteig bzw. am rechten Straßenrand. - Beim Überqueren auf Verkehr achten, schauen (links – rechts – links). - Straße wird gerade überquert. - Die pädagogische Fachkraft sperrt nach Möglichkeit Straße ab. - In der Dämmerung hat die pädagogische Fachkraft eine Warnweste zu tragen. Die pädagogische Fachkraft trägt die Verantwortung für die Kinder und entscheidet in Rücksprache mit der Eirichtungsleitung über Ausflug und Anzahl der Begleitpersonen. (Praktikanten / BFD / Ehrenamt zählen nur unterstützend!) Dazu schätzt sie Gruppe, Gruppenstruktur und ihr eigenes Befinden verantwortlich ein. Die pädagogische Fachkraft muss zu jeder Zeit wissen, für wie viele Kinder sie die Verantwortung trägt. Für Ausflüge wird dringend empfohlen, mindestens zu zweit zugehen. Außerdem ist wichtig: - Handy unbedingt mitführen - Erste-Hilfe-Tasche und ggf. Notfallmedizin mitnehmen - Kinderarche Kleidung tragen - ggf. Dienstausweis mitführen Bei Notfällen sind die Einrichtungsleitung sowie Vorstand/ Fachbereichsleitung sofort zu informieren (Notfallnummer Kinderarche Sachsen e.V.). Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 16 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung über Verhalten in der Natur Der Aufenthalt in der Natur ist so zu gestalten, dass keine Tiere gestört oder Pflanzen beschädigt werden. Die pädagogischen Fachkräfte sind verpflichtet darauf zu achten und die Kinder vor dem Ausflug entsprechend zu belehren, dass - keine Tiere gejagt oder anderweitig gestört werden - Kinder keine Tiere unbeobachtet anfassen - keine Pflanzen beschädigt, keine Äste abgerissen werden, - keine Früchte, Beeren, Kräuter o. ä. gesammelt oder gegessen werden. (Fuchsbandwurm, Verwechslungsgefahr mit ähnlichen, aber giftigen Pflanzen) - keine Früchte, Beeren etc. mit nach Hause genommen werden - keine Abfälle zurückbleiben - kein Wasser aus fließenden oder stehenden Gewässern getrunken wird - Kinder in Sicht- bzw. Hörweite bleiben und vereinbarte Aufenthaltsbereiche ohne Rücksprache nicht verlassen - Kinder ohne Rücksprache nicht auf Bäume klettern, verstecken spielen, o. ä. (Klettern auf Bäume ist möglich, unter Beachtung der Grundsätze zur Aufsichtspflicht und solange Bäume nicht beschädigt werden – max. Höhe 1,50 m). - mit Stöcken in der Hand nicht gerannt wird - Kinder aufeinander Rücksicht nehmen Die pädagogische Fachkraft frischt vor dem Ausflug ihr Wissen über Giftpflanzen – ggf. auch entsprechend der Jahreszeiten – auf und belehrt die Kinder regelmäßig über gefährliche Pflanzen (z. B. Riesenbärenklau, Tollkirsche, Wasserschierling, Bilsenkraut, Seidelbast, Eisenhut und Früchte der Eibe sowie verschiedene Pilze) siehe auch Broschüre „Giftpflanzen – Beschauen nicht kauen“ GUV-SI 8018, „Naturnahe Spielräume“ GUV-SI 8014 (bes. S.11ff), Informationsmaterialien zu Beifußambrosie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz. Die pädagogische Fachkraft beachtet außerdem folgende Gefahren im Wald - Unwetter und Windbruch (über Wetterlage informieren) - Insektenstiche (Nicht unterschätzen, Picknickplätze auf Insektennester hin untersuchen, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Insektenstichen beachten) - Zecken - Baumstammaufschichtungen und Holzstapel (diese dürfen nicht betreten und beklettert werden, können ins Rutschen geraten!) - Gewässer - Waldpflegearbeiten Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 17 (24) QM-Handbuch C.4.2 Die pädagogische Fachkraft führt folgende Ausrüstung bei Ausflügen in den Wald mit und beachtet dabei besondere Bedingungen – wie Lages des Waldes, Alter der Kinder, etc. - Mobiltelefon, Stammkarten, Telefonliste (Eltern, Forstamt, Notruf) - Erste-Hilfe-Material (wärmeisolierende Decke, Zeckenkarte) - Trillerpfeife - Wetterangepasste Kleidung, festes Schuhwerk, - Isolierende Sitzunterlagen - Getränke - ggf. Feuchttücher für längere Waldaufenthalten (Waldtage/ -wochen): - Wasserkanister (möglichst mit Wasserhahn) - Biologisch abbaubare Seife (z. B. Lavaerde) - Handtücher, Handbürste - Bestimmungsbuch für (Gift)pflanzen - Sonstiges pädagogisches Material wie Becherlupen, Schnitzmesser, etc. Die Prozessbeschreibung Waldtag ist zu beachten. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 18 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung über Arbeit mit Kindern im Garten und den Verzehr selbstangebauter Pflanzen Die Kinder sind im richtigen Gebrauch der Gartenwerkzeuge einzuweisen. Kinder nutzen Gartenwerkzeuge nur in den zur Bearbeitung freigegebenen Bereichen des Gartens. Die pädagogische Fachkraft unterstützt Kinder, die selbst angebauten Früchte, Kräuter und Gemüse zu kennen und sorgfältig damit umzugehen. Kinder können nach Rücksprache mit der pädagogischen Fachkraft selbst angebaute Früchte, Kräuter und Gemüse selber ernten, reinigen und dann verzehren. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 19 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung über das Baden der Kinder im Freien Wir ermöglichen Kindern in unseren Einrichtungen das Baden im Freien bei sommerlichen Wetter. Dabei ist auf Hygiene zu achten sowie die Intimsphäre der Kinder zu wahren. Beim Baden im Freien besteht erhöhte Aufsichtspflicht seitens der pädagogischen Fachkräfte. Auf folgendes ist zu achten: - Hort- und Kindergartenkinder müssen Badebekleidung tragen, Krippenkinder ebenfalls bzw. Windeln. - Kinder laufen nur dort nackt im Garten, wo Passanten oder Nachbarn den Garten nicht einsehen können. - Die Kinder nutzen ihr personenbezogenes eigenes Badetuch. - Planschbecken und kleine Wasserbassins sind jeden Tag neu zu füllen. - Die Planschbecken sind vor intensiver Sonneneinstrahlung zu schützen. - Es ist darauf zu achten, dass sich Kinder nur kurze Zeit in der prallen Sonne aufhalten. Für ausreichenden Sonnenschutz (Sonnenhut, Sonnencreme, etc.) sorgen. - Kinder sind auf Unfallgefahren hinzuweisen; es wird nicht in Planschbecken gesprungen. - Mit Kindern sind die Baderegeln im Vorfeld besprochen worden, sie sind verständlich und allen bekannt. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 20 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung über das Baden der Kinder im Freibad oder der Schwimmhalle Baden ist nur in öffentlichen Badeanstalten (Schwimmbad, bewachte Badestelle) mit Bademeister zulässig. Bei der Planung eines Badbesuches ist durch die Einrichtungsleitung eine Badeordnung zu erstellen, die neben allgemeinen Inhalten auch die Gegebenheiten des Bades, das genutzt wird, berücksichtigt. Auf Grundlage dieser Badeordnung müssen Kinder und pädagogisches Personal regelmäßig unterwiesen werden. Der Einrichtungsleitung sowie den Erzieherinnen und Erziehern muss das Bad im Vorfeld des Besuchs bekannt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Wasser sollte in der Badeordnung aufgenommen werden. Auf ausreichenden Sonnenschutz ist zu achten! Kinder sind vor dem Besuch der Schwimmhalle / des Freibades über Baderegeln zu belehren. Von allen Kindern müssen Einverständniserklärungen der Eltern vorliegen. Der Schwimmbadbesuch ist im besten Fall beim Bademeister vorab anzumelden. Ansonsten erfolgt die Meldung beim Bademeister sowie Rettungsschwimmer bei Eintritt ins Bad. Jede Aufsichtsperson darf maximal zehn Kinder ununterbrochen beaufsichtigen, die ihr ausdrücklich zugeordnet wurden. Jede Aufsichtsperson muss die Stärken und Schwächen der Kinder kennen, die sie beaufsichtigt (Schwimmer / Nichtschwimmer). Die Aufsicht muss personenbezogen und nicht nach räumlichen Aspekten / Bereichen erfolgen. Eine Person muss vor Ort sein, die die nicht badenden Kinder beaufsichtigt. Kinder die nicht schwimmen können, sollen in maximal brusttiefem Wasser baden. Ist kein Nichtschwimmerbereich im Bad vorhanden, dürfen Nichtschwimmer nicht ins Wasser. Die Aufsichtsperson muss rettungsfähig sein. Zu empfehlen ist, dass mindestens eine Aufsichtsperson das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze vorweisen kann. Liegt diese nicht vor, muss zur Mitaufsicht ein Rettungsschwimmer herangezogen werden. Der Aufsichtspflichtige beobachtet die Kinder vom Beckenrand. Zu Information: Rettungsfähig … Rettungsfähigkeit wird als die Fähigkeit definiert, einen Menschen aus einer gesundheits- oder lebensgefährdenden Situation im Wasser zu befreien. Die Art und der Umfang der Rettungsfähigkeit in der Praxis hängen von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und Rahmenbedingungen ab. Die Rettungsfähigkeit erfordert ein bestimmtes Maß an körperlicher Leistungsfähigkeit und an spezifischen Kenntnissen. Diese sind erfüllt, wenn eine Person situativ angemessen unter den höchsten Stressbedingungen: 1. ein verunfalltes Kind an jeder Stelle und aus jeder Tiefe des Schwimmbeckens an die Wasseroberfläche bringen kann, 2. das Kind mit dem Gesicht über Wasser an den Beckenrand transportieren/ schleppen kann, 3. das Kind über den Beckenrand bergen kann, Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 21 (24) QM-Handbuch C.4.2 4. lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen kann sowie 5. einen Notruf absetzen kann. Die notwendige spezifische Qualifikation richtet sich nach der Art der Bäder. Jede pädagogische Fachkraft sollte die Empfehlungen der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung zum Baden mit Kindern (BG/GUV-SI 8089 Februar 2009), den Flyer der Unfallkasse Sachsen: „Schwimmen und Baden in Kindertageseinrichtungen. Eine gemeinsame Empfehlung der Unfallkasse Sachsen und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus“ (aktuell von 2016) sowie die Broschüre der Unfallkasse Nord „Kinder erleben Wasser: Leitfaden für sicheres und praxisorientiertes Schwimmen und Baden mit Kita- Kindern“ (Hamburg, 2013, www.uk-nord.de) kennen. Weitere Information zur Aufsichtspflicht auch in Simon Hundmeyer: Aufsichtspflicht im Kita- Alltag. Ein Praxisleitfaden zu Haftung, Aufsichtspflicht und Versicherungsschutz. Wolter Kluwers, Carl Link 2015. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 22 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung über Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung und Abrechnung von Mehrtagesfahrten mit Kindern Für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Mehrtagesfahrt sind die zuständigen pädagogischen Fachkräfte voll verantwortlich. Grundlagen aller diesbezüglichen Vorhaben sind 1. die Dienstvorschriften des Kinderarche Sachsen e.V. (Arbeitszeitkonten/ Überstundenregelung, Ferienmaßnahmen, Fahrzeugbenutzung) sowie alle geltenden gesetzlichen Regelungen (BGB, SächsKitaG, Unfallverhütungsvorschriften, Jugendschutzgesetz, Brandschutzordnung u. a.) 2. Absprache der Mehrtagesfahrt im Team einschließlich der Leitung 3. Einholen von Genehmigungen und Absprachen mit den Erziehungsberechtigten bzw. dem Vormund, das sind insbesondere notwendige amtliche Dokumente, Informationen, Unterlagen und Genehmigungen in Bezug auf die mitfahrenden Kinder wie Krankenscheine, Impfnachweise, Kinderausweis, Pässe usw. 4. Klärung der Finanzen und exakte Abrechnung nach Beendigung der Maßnahme. Das umfasst insbesondere: - Die Erfüllung der Aufsichtspflicht mit größter Sorgfalt, die Belehrung und verbindliche Absprache mit den mitfahrenden Kindern. - Die Erstellung eines Dienstplanes für die Zeit der Mehrtagesfahrt (24 Stunden Aufsichtspflicht einschl. Nachtbereitschaft) - Beachtung der besonderen Gegebenheiten im Feriengebiet (besonders bei Fahrten ins Ausland) sowie die Hausordnung und Brandschutzordnung der Einrichtung - Bei Fahrten im Ausland auf die Verkehrsgesetze, die Verkehrsbedingungen und auf die besondere Gesetzeslage achten. - Bei Auslandsfahrten sind die Grenz- und Zollgesetze zu beachten sowie die Gesetze des Auslandes – vor Fahrtantritt Infos einholen (ADAC, Botschaften usw.) - Gegebenenfalls im Vorfeld der Fahrt ärztliche Untersuchungen veranlassen, auf vollständigen Impfschutz achten. Am Ferienort nach Hilfe im Notfall erkundigen (Arzt, Polizei etc.). - Beachtung der Dienstanweisungen und Belehrungen des QM-Handbuches C.4.4 – S.7ff – Benutzung von Dienstfahrzeugen zur Beförderung von Kindern. - Offene Fragen und Probleme sind umgehend mit der Einrichtungsleitung zu besprechen. Notwendige Telefonnummern der Einrichtung, Sorgeberechtigten, etc. sind mitzuführen. Die Abrechnung der Ferienfahrt erfolgt bei der Einrichtungsleitung. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 23 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung und Information über das SÄCHSKITAGESETZ, den Elternbrief zum Betreuungsvertrag sowie zum Qualitäts- management des Kindearche Sachsen e.V. Das sächsische Gesetz zur Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) liegt in der aktuell gültigen Fassung vom 01.08.2023 vor. Über den gesamten Gesetzestext informieren sich alle pädagogischen Fachkräfte regelmäßig selbständig. Der Elternbrief zum Betreuungsvertrag (QM-HB F1.3.1) gibt Eltern ausführlich Auskunft über die Betreuungsgrundsätze in den Kindertagesein- richtungen des Kinderarche Sachsen e.V. Über die Inhalte informieren sich die pädagogischen Fachkräfte regelmäßig und sind in der Lage die Regelungen nach außen gegenüber Eltern zu vertreten. Qualitätsmanagement (QM-HB des Kinderarche Sachsen e.V.) Zur Qualitätssicherung und -entwicklung orientiert sich der Kinderarche Sachsen an einschlägigen QM-Verfahren (Colibri Management, DIN ISO 9000, BETA-Gütesiegel) und nutzt ein eigenes QM-System. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich über die Inhalte der QM-Handbücher (insbesondere QM-HB A – Trägerweite Richtlinien, C – Arbeitsfeldspezifische Richtlinien Kita und F – einrichtungsspezifische Richtlinien) zu informieren. Die einrichtungsspezifischen im Zuge der Qualitätsentwicklung abgesprochenen Prozess- beschreibungen sind im Handbuch F abgelegt und für alle Mitarbeitenden digital einsehbar. Analoge Fachkräftehandbücher sind regelmäßig zu aktualisieren/ nachzupflegen. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, auf die Einhaltung der Prozesse und die Nutzung der Formulare zu achten bzw. Änderungen im Team einzubringen. Aktualisierungen der QM-Handbücher erfolgen regelmäßig und nach Bedarf. Die Mitarbeitenden informieren sich über Veränderungen. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Belehrungen Kindertagesstätten Version: 3.0 Block 2 Pädagogischer Alltag Seite: 24 (24) QM-Handbuch C.4.2 Belehrung zu den pädagogischen Rahmenvorgaben im Verein 1. Pädagogische Fachstandards (QM-HB C.1.1.1 – C.1.1.2.) Die Pädagogischen Fachstandards des Kinderarche Sachsen e.V. bilden neben dem Sächsischen Bildungsplan die wichtigste Grundlage für qualitativ hochwertige Arbeit in unseren Kindertagesstätten. Sie gelten verbindlich vereinsübergreifend. Alle pädagogischen Fachkräfte sind verpflichtet diese zu kennen und vollständig umzusetzen. Dabei sind auch die Ausführungen in der Einleitung zu den Fachstandards zu beachten und die pädagogische Arbeit vor diesem Hintergrund regelmäßig zu reflektieren. Auf Einrichtungsleiterebene sowie gemeinsam mit den Qualitätsbeauftragten und Fachbereichsleitungen werden die Fachstandards regelmäßig auf Aktualität (im Sinne der Fachdiskussionen in Bildungsforschung und -wissenschaft) hin überprüft. Die Pädagogischen Fachstandards sind regelmäßig in den Dienstberatungen zu thematisieren und auf ihre Einhaltung zu überprüfen. 2. Leitlinien zur Familienarbeit im Bereich Kindertagesstätten (QM-HB C.1.3) Ergänzend zu den Fachstandards geben die Leitlinien zur Familienarbeit im Bereich Kindertagesstätten wertvolle Hinweise und Anregungen für die Umsetzung des Fachstandards Eltern- und Familienarbeit. Auch diese sind von allen pädagogischen Fachkräften zu kennen und umzusetzen. 3. Handlungsanleitung „Nähe und Distanz im pädagogischen Alltag“ (QM-HB C.2.1) Ein professioneller Umgang mit Nähe und Distanz im Alltag ist für eine sehr gute Arbeit mit Kindern und Familien unerlässlich. Auf die Einhaltung und Umsetzung der Handlungsanleitung „Nähe und Distanz im pädagogischen Alltag“ ist von allen Mitarbeitenden zu achten. 4. Konzeption der Einrichtung Jede Kindertageseinrichtung der Kinderarche verfügt über eine Konzeption. Diese ist allen Fachkräften in der aktuellen Fassung bekannt. Sie wird von ihnen umgesetzt und regelmäßig (aller 2 Jahre) auf Aktualität hin überprüft. Alle Mitarbeitenden tragen zur fachlichen Weiterentwicklung und Qualitätssicherung aktiv bei. 5. Aktuelle Fachliteratur Gemäß §2 (2) SächsKitaG soll sich „die Arbeit in den Einrichtungen … am aktuellen Erkenntnisstand der Pädagogik, der Entwicklungspsychologie und Entwicklungsphysiologie sowie der Familien- und Bildungsforschung orientieren“. Pädagogische Fachkräfte in unseren Einrichtungen sind deshalb verpflichtet sich regelmäßig weiterzubilden (siehe auch Weiterbildungsvereinbarung QM-HB A.3.1) sowie sich über aktuelle Fachliteratur regelmäßig auf dem neuesten fachlichen Stand in der Frühpädagogik zu halten. Hinweise zu empfehlenswerter Fachlektüre erhalten Mitarbeitende im kollegialen Austausch, über ihre Einrichtungsleitungen sowie die Fachbereichsleitung. Erstellt: B. Gärtner, EL Kita Überabeitet: B. Gärtner Geprüft: F. Lenz Freigegeben: M. Lang Datum: 09.01.2017 Datum: 18.09.2023 Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv: E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_1083347045360356662.docx Version: 4.0 Belehrungen Kindertagesstätten Block 3 Besondere Vorkommnisse QM-Handbuch Seite: 1 (15) C.4.3 Belehrungen Block 3: Besondere Vorkommnisse Inhaltsübersicht selbst individuell erstellen verbindliche Belehrung zur/zum Vorlage HB anzupassend nach e Vorlage HB Anregung HB1 Meldepflicht von Vorkommnissen X Belehrung zu Meldepflichten nach §47 X SGB VIII Einhaltung der Meldekette X Handlungsanleitung bei Verdacht auf X sexuellen Missbrauch Brandschutzordnung und Verhalten im X Brandfall Evakuierungsplan X Pädag. Techn. Praktikan zu belehren sind Ehrenamt MA MA ten / BFD Meldepflicht von Vorkommnissen X X X X Belehrung zu Meldepflichten nach §47 X SGB VIII Einhaltung der Meldekette X X X X Handlungsanleitung bei Verdacht auf X sexuellen Missbrauch Brandschutzordnung und Verhalten im X X X X Brandfall Evakuierungsplan X X X X 1 Belehrung wird empfohlen ist jedoch nicht Pflicht, zur Erstellung gibt es einen Vorschlag im HB erstellt: B. Gärtner, EL Kita überarbeitet/aktualisiert: geprüft: F. Lenz freigegeben: M. Lang Datum: 18.09.2023 Datum: Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv:E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_864559054360857446.docx Version: 4.0 Belehrungen Kindertagesstätten Block 3 Besondere Vorkommnisse QM-Handbuch Seite: 2 (15) C.4.3 Block 3: Besondere Vorkommnisse Belehrung im Jahr: 2024 Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich zu folgenden Sachverhalten belehrt und mir folgende Dienstanweisungen, Belehrungen und Dokumente zur Kenntnis gegeben wurden. Ich habe diese gelesen und verstanden. Belehrung zur Meldepflicht von Vorkommnissen QM-HB C.4.3 S.4 Belehrung zu Meldepflichten nach §47 SGB VIII QM-HB C.4.3 S.5-6 Belehrung zur Einhaltung der Meldekette QM-HB C.4.3 S.7 sowie angefügter Aushang Belehrung zur Handlungsanleitung bei Verdacht auf QM-HB C.4.3 S.8 sexuellen Missbrauch Sowie QM-HB C.3.3 / C.3.4 Belehrung zur Brandschutzordnung und Verhalten im QM-HB C.4.3 S.9-12 Brandfall sowie Unterlagen aus dem Arbeitsschutzordner (IAS) Belehrung zum Evakuierungsplan QM-HB C.4.3 S.13-14 erstellt: B. Gärtner, EL Kita überarbeitet/aktualisiert: geprüft: F. Lenz freigegeben: M. Lang Datum: 18.09.2023 Datum: Datum: 27.09.2023 Datum: 01.10.2023 Archiv:E:\Enaio\services\documentviewer\data\temp\os_864559054360857446.docx Version: 4.0 Belehrungen Kindertagesstätten Block 3 Besondere Vorkommnisse QM-Handbuch Seite: 3 (15) C.4.3 Einrichtung: Naturkinderhaus und Naturhort Mulda Name Datum Unterschrift Weichold, Ramona …………….. …………………………………….. Güldner, Ute …………….. …………………………………….. Ziller, Sandy …………….. …………………………………….. Beyer, Bianca …………….. …………………………………….. Hartung, Mandy …………….. …………………………………….. Schmieder, Sylvia …………….. …………………………………….. …………….. …………………………………….. Spanka Sindy …………….. …………………………………….. Kaden, Katrin …………….. …………………………………….. Selter, Steffi …………….. ?

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