ISSI Ausbildung TBA ZH 2023 Fachkurs Road Safety Inspection Modul #14 Sicht PDF

Summary

This document is a training module on road safety inspection, specifically from the Kanton Zürich. It covers topics such as sight, accident occurrences, and sight distances. The training is part of the ISSI Ausbildung TBA ZH 2023 program.

Full Transcript

Kanton Zürich Baudirektion Strasseninspektorat ISSI Ausbildung TBA ZH 2023 Fachkurs Road Safety Inspection Modul #14 Sicht Arten und Bedeutung 1 Kanton Zürich Baudirektion Strasseninspektorat ISSI Ausbildung TBA ZH 2023 Fachkurs Road Safety Inspection Modul #14 Sicht Arten und Bedeutung erkennen 2 M...

Kanton Zürich Baudirektion Strasseninspektorat ISSI Ausbildung TBA ZH 2023 Fachkurs Road Safety Inspection Modul #14 Sicht Arten und Bedeutung 1 Kanton Zürich Baudirektion Strasseninspektorat ISSI Ausbildung TBA ZH 2023 Fachkurs Road Safety Inspection Modul #14 Sicht Arten und Bedeutung erkennen 2 Modul #14 Sicht Modul #14 Sicht 01 02 03 04 05 Lernziel Modul Unfallgeschehen Formen von Sichtweiten Knotensichtweiten Ausblick 3 Modul #14 Sicht Stevan Skeledžić − Leiter Verkehrssicherheit beim Kanton Zürich, Tiefbauamt, Strasseninspektorat Dipl. Ing FH und Wirtschaftsingenieur MAS ZFH − − − − − Dozent ETH für den Kurs Verkehrssicherheit Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, Bern Leiter Verkehrssicherheit im Kanton Aargau Stadtpolizei St. Gallen Projektleiter und Sachbearbeiter in diversen privaten Ing. Büros − Tel. 043 259 30 71 [email protected] https://www.linkedin.com/in/roadsafetyswitzerland/ 4 Modul #14 Sicht 01 Lernziel Modul 5 Modul #14 Sicht Lernziel − Wissen und Verstehen Die Teilnehmenden sind mit den Normen und Anforderungen zur Sicht vertraut. − Anwenden von Wissen und Verstehen Die Teilnehmenden können − die Begriffe der Normen nennen − die Anforderungen der Sicht situativ beschreiben − die erforderliche Strassenausrüstung für Tag/Nacht und Jahreszeit herleiten − die Sicht nach Vortritt benennen − Urteilen und Probleme bearbeiten Die Teilnehmenden können die Sichtprioritäten beurteilen und die sicherheitsrelevanten Sichtweiten zuordnen. 6 Modul #33 Sichtweiten 02 Unfallgeschehen 7 Modul #33 Sichtweiten Unfallgeschehen − Jeder 4. Unfall mit Personenschaden ist auf die Hauptursache «Missachtung des Vortritts» zurückzuführen! Dies ist bei ungefähr 800 Unfälle pro Jahr der Fall. − An einem Tag verunglücken oder verletzten sich durchschnittlich zwei Personen an einem Knoten im Kanton Zürich! − Die Zahl der täglichen Beinahe-/Fast-Kollisionen liegt weitaus höher! 8 Modul #33 Sichtweiten 03 Formen von Sichtweiten 9 Modul #33 Sichtweiten Sichtweiten Im Strassenverkehr werden folgende Begriffe im Zusammenhang mit der Sichtweite verwendet: − Anhaltesichtweiten − Kurvensichtweiten − Knotensichtweiten − Überholsichtweiten − spezielle Sichtweiten (z. B. Sichtweiten bei Kuppen, Wannen, Bushaltestellen, Fussgängerstreifen, Einmündungen in Aussenkurven sowie Orientierungssichtweiten [auf Signale usw.]) 10 Modul #33 Sichtweiten Sichtweiten Neu ab 1. Juni 2020 VErV 11 Modul #33 Sichtweiten Kurvensichtweiten 12 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Auszug aus Norm VSS 40 273 13 Modul #33 Sichtweiten Überholsichtweiten 14 Modul #33 Sichtweiten 04 Knotensichtweiten 15 Modul #33 Sichtweiten Begriff «Knotensichtweite» Als Knotensichtweite «A» wird der Abstand zwischen der Fahrstreifenachse des vortrittsbelasteten Fahrzeugs FB und den vortrittsberechtigten Fahrzeugen FA bezeichnet. Sie ist abhängig von der massgebenden Zufahrtsgeschwindigkeit. 16 Modul #33 Sichtweiten Begriff «Beobachtungsdistanz» Als Beobachtungsdistanz «B» wird der Abstand zwischen dem Beobachtungspunkt D und dem nächstliegenden Rand des vortrittsberechtigten Fahrstreifens bzw. dem vorderen Rand der Halte- oder Wartelinie bezeichnet. 17 Modul #33 Sichtweiten Begriff «Sichtlinien» Die Sichtlinie «S» ist eine Gerade, welche den Beobachtungspunkt «D» mit dem Fahrzeug FA verbinden. Die Sichtlinie «S’» ist anwendbar, wenn das Überholen im Knotenbereich nicht verboten ist. «S’’» ist die Sichtlinie auf leichte Zweiräder (oder FäG). 18 Modul #33 Sichtweiten Begriff «Sichtfeld» Das Sichtfeld ist die Fläche zwischen den Sichtlinien und den Achsen der vortrittsberechtigten Fahrstreifen oder des Radwegs. 19 Modul #33 Sichtweiten Begriff «Sichtraum» Der Sichtraum ist der Raum im Bereich des Sichtfeldes, welcher eine freie Sicht auf den Gehweg oder die Strasse ermöglicht. Je nach Vorgaben sind dabei die Werte der Norm VSS 40 273 oder die des Strasseneigentümers zu berücksichtigen. 20 Modul #33 Sichtweiten Begriff «Sichtraum» Hierarchie der verbindlichen Grundlagen: siehe z. B. «Richtlinie Road Safety Audit (RSA) ZH» Stufe ohne Vorgabe (Normalfall) Kanton Zürich 1. Gesetze und Verordnungen Gesetze und Verordnungen 2. (VSS-)Normen oder andere anwendbare Standards Kantonale Richtlinien, Normalien und Merkblätter 3. Richtlinien, Normalien und Merkblätter VSS-Normen oder andere anwendbare Standards 4. Empfehlungen und Ergebnisse aus Forschungsarbeiten Empfehlungen und Ergebnisse aus Forschungsarbeiten 5. Dokumentiertes Expertenwissen der Auditoren oder der Auditorenteams Dokumentiertes Expertenwissen der Auditoren oder der Auditorenteams 21 Modul #33 Sichtweiten Begriff «Sichtraum» Höhe des Sichtraums ab OK Verkehrsweg (nach Strassentyp): Anwendung ohne Vorgabe (Normalfall) Kanton Zürich für Ausfahrten und Erschliessungsstrassen (ES) Grundlage Norm VSS 40 273 LS 700.4 Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) Fahrbahn 0.6... 3.0 m 0.8... 2.65 m (Anhang 3) Trottoir, Fuss- und Velowege 0.6... 3.0 m 0.8... 2.65 m (Anhang 3) übrige Fälle 0.6... 3.0 m 0.8... 3.0 m (Anhang 3) 22 Modul #33 Sichtweiten 23 Modul #33 Sichtweiten 24 Modul #33 Sichtweiten Beobachtungsdistanz B Generelles Für die Beobachtungsdistanz «B» werden für Motorfahrzeuge und leichte Zweiräder Werte empfohlen. Die Beobachtungsdistanz muss dabei grösser sein als der Abstand zwischen Fahrzeuglenker und dem vorderen Teil des Fahrzeugs. Der Fahrzeuglenker befindet sich im Durchschnitt 2,35 m hinter der Fahrzeugfront. Bei gewissen Fahrzeugtypen beträgt diese Distanz 2,5 m bis 3,0 m. In der VSS-Norm 40 273 wurde die Distanz «B» deshalb auf 3,0 m erhöht. Diese ist bei Neubauten anzuwenden. 25 Modul #33 Sichtweiten Beobachtungsdistanz B Norm VSS 40 273 / innerorts (IO) Als Beobachtungsdistanzen «B» wird für Motorfahrzeuge und leichte Zweiräder generell folgender Wert empfohlen: B = 3,0 m (≥ 2,5 m) Der Wert von 2,5 m sollte in jedem Fall nicht unterschritten werden. Dieser Wert kann in der Praxis auch angewendet werden, um die Sichtweiten im Bestand zu ermitteln. 26 Modul #33 Sichtweiten Beobachtungsdistanz B VErV (Kanton Zürich) / innerorts (IO) Die Verkehrserschliessungsverordnung (VErv) legt im Anhang 2 als Beobachtungsdistanz «B» für Zufahrten und Erschliessungsstrassen (ES) folgenden Wert fest: B = 2,5 m Für Hauptverkehrsstrassen (HVS), Verbindungsstrassen (VS) und Sammelstrassen (SS) gilt weiterhin die Vorgabe von 3,0 m bzw. 2,5 m. 27 Modul #33 Sichtweiten Beobachtungsdistanz B Norm VSS 40 273 / ausserorts (AO) Als Beobachtungsdistanzen «B» wird für alle Fahrzeuge folgender Wert empfohlen: B = 5,0 m Ausserorts ist aufgrund der höheren Geschwindigkeiten ein grösseres Sichtfeld nötig. 28 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweite A Für Motorfahrzeuge werden die Knotensichtweiten «A» gemäss Tabelle 1 der Norm VSS 40 273a durch Wertebereiche definiert. Erläuterung: − Die unteren Werte entsprechen den Anhaltesichtweiten gemäss VSS 40 090 «Projektierung; Sichtweiten». Sie sind für horizontal verlaufende Strassen angegeben und sind auf untergeordneten Strassentypen gemäss VSS 40 040, VSS 40 043 und VSS 40 045 einzuhalten. Also für Erschliessungs- (ES), Sammel- (SS) und Verbindungsstrassen (VS). − Sichtweiten zwischen unterem und oberen Wert sind erforderlich für übergeordnete Strassentypen wie Hauptverkehrs- (HVS) und wichtigen Verbindungsstrassen (VS). 29 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten − Der obere Wert gilt für übergeordnete Strassen, wenn im Knotenbereich zusätzlich ungünstige Verhältnisse wie grosse Längsneigung, mehr als zwei Fahrstreifen oder ein grosser Schwerverkehrsanteil vorliegen. Tabelle 1, VSS 40 273: 30 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten auf Gehweg Längsneigung Knotensichtweite «A» ≤ 3% A ≥ 15 m 3%... 5% A ≥ 20 m 5%... 8% A ≥ 25 m ≥ 8% A ≥ 50 m 31 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Velo Tabelle 2, VSS 40 273: 32 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Merkblatt TBA 33 Modul #33 Sichtweiten Sichtfelder − wenn möglich: immer freihalten − Einzelhindernisse, wie z. B. Kandelaber sind akzeptabel − bei Neuanlagen IO sollten die Sichtfelder zwischen 0.6 m und 3.0 m komplett frei sein − bei Neuanlagen von Zufahrts- und Erschliessungsstrassen IO ist das Sichtfeld von 0,8 bis 2,65 bzw. 3,0 m frei zu halten 34 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweite schiefer Einmündungswinkel Bei PW und LW wird durch den Türpfosten (B-Säule) oder die Kabine die Sicht des Lenkers behindert. Aus diesem Grund sollte der Winkel der einmündenden zur übergeordneten Strasse idealerweise 90° betragen. 35 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Beispiel 1 PP-Ausfahrt 36 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Beispiel 2 Neubau LärmschutzWand 37 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Beispiel 2 Neubau LärmschutzWand 38 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Beispiel 2 Neubau LärmschutzWand 39 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Beispiel 4 Sichtweiten FGS und Einmündung 40 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Beispiel 5 Einlenker AO 41 Modul #33 Sichtweiten Knotensichtweiten Beispiel 5 Leitplanken 42 Modul #14 Sicht Danke für die Aufmerksamkeit! Die Fachstelle Verkehrssicherheit ist das Kompetenzzentrum im Bereich der sicheren Strasseninfrastruktur im Kanton Zürich. Kanton Zürich Baudirektion Tiefbauamt Strasseninspektorat Fachstelle Verkehrssicherheit Walcheplatz 2 8090 Zürich Telefon +41 43 259 30 71 [email protected] 43 Kanton Zürich 44

Use Quizgecko on...
Browser
Browser