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forensic science death investigation postmortem changes

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This document discusses the process of death investigation, focusing on the detection of postmortem changes, including things like the cooling of the body, rigor mortis, and the evolution of lividity. The document details information regarding the body's internal and external changes occurring after death, providing information usable for determining the time of death.

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Verstorbene Samstag, 11. Januar 2025 09:52 VL5- Verstorbene 1; Leichenerscheinung, Todesfeststellung, Todeszeit (Ausserklinischer) Todesfall Agonie= Phase vor dem Tod, der Körper beginnt lebenswichtige Funk...

Verstorbene Samstag, 11. Januar 2025 09:52 VL5- Verstorbene 1; Leichenerscheinung, Todesfeststellung, Todeszeit (Ausserklinischer) Todesfall Agonie= Phase vor dem Tod, der Körper beginnt lebenswichtige Funktionen abzustellen -> erste Absterbevorgänge Individualtod= ab dem irreversiblen Stillstand von Kreislauf und Atmung oder/und dem irreversiblen Aussetzen aller Hirnfunktionen Intermediäres Leben: Phase zwischen Individualtod unf totalem Tod-> in dieser Zeit zeigen Zellen und Organe noch Restfunktionen Totaler Tod: der endgültige Tod tritt ein wenn alle Zellen im Körper abgestorben sind/alle biologischen Funktionen eingestellt sind Leben: Vitale Reaktionen sind aktiv Individualtod tritt ein Supravitale Reaktion: Restaktivitäten des Körpers, z.b. Muskelzuckungen oder Gewebeaktivität ausgelöst durch verbliebene Energie oder chemische Reaktionen in den noch aktiven Zellen-> tritt während des Intermediären Lebens auf & sind der Grund warum die Vitalen Funktionen erst beim Organtod völlig erlöschen Organtod: Die Organe stellen vollständig ihre Funktion ein und die supravitalen Funktionen ebben ab Postmortale Erscheinungen: treten schon nach dem Individualtod auf da keine lebenswichtigen Funktionen mehr aufrecht erhalten werden.(siehe oben: Kreislaufstillstand& Hirntod) der totale Tod tritt ein Der Sterbevorgang = Übergang vom Leben zum Tod (Individualtod) 1. Atemstörungen: Unregelmäßige Atmung mit langen Pausen 2. Kreislaufstörungen: Blaufärbung von Lippen & Fingernägeln, rote Hautflecken-> übergehend in Totenflecken 3. Schließmuskelschwäche: Urin & Kotabgabe 4. Bewusstseinsstörung: Dämmerzustand, Euphorie !oft bleibt die Wahrnehmungsfähigkeit recht lange erhalten Die Frühe Leichenzeit (Individual Tod zum Organtod) Es erfolgt zeitlich gestaffeltes Absterben von Gewebe das abhängt von: Stoffwechselaktivität; Sauerstoff-& Energiebedarf; Energievorrat -> Überlebensdauer versch. Organe(Individual- bis Organtod) - Gehirn 8-10min - Herz 15min - Leber 30min - Niere 2h - Knochen/Knorpel 30h - Hornhaut(Auge) 72h - Spermien 80h Supravitale Reaktionen Einzelne Supravitale Reaktionen werden für die Todeszeitschätzung verwendet Bsp.: Muskulatur reagiert noch auf mechanische Reize -> man schlägt auf einen Muskel-> Muskelkontraktionen-> Tod ist noch nicht lange her ! Genaue Angaben sind umstritten aber man kann sagen es handelt sich um Stunden Muskeln agieren nach dem Tod unabhängig voneinander, anhand der Stelle der momentanen elektrischen Erregbarkeit der Muskeln kann ungefähr festgestellt werden wie lange der Tod her ist : zsmfassung Seite 1 Frühe Leichenerscheinungen (Postmortale Erscheinungen) Leichenerscheinungen werden für die Todeszeitschätzung verwendet (im vgl. zu supravitalen Reaktionen) gibt es hier eine genaue Gesetzmäßigkeit über deren zeitliches Auftreten 1. Auskühlung -> physikalisch bedingt- kein Energienachschub für die Zellen- keine Wärmeproduktion -> Einflussfaktoren: Umgebungstemperatur; Wetter; Bekleidung; Körperoberfläche, Keimbesiedelung Feststellung des Todeszeitpunkts anhand der Auskühlung - Plateauphase: 2h nach dem (Individual)Tod kann der Körper die Wärme noch halten - Problem: je später nach dem Tod die Temp. Gemessen wird desto schlechter da der temp. Abfall dann nichtmehr linear ist und so schwer zu errechnen ist Bsp.: Wie lange ist ein Körper mit 30 Grad schon tot? 36,5-30=6,5 6,5/1=6,5 6,5/0,5=13 6,5+2=8,5 Der Körper ist zwischen 8,5h & 15h tot 13+2=15 Bsp2: (realistischer) geg.: Gemessene Körpertemperatur (rektal): 34,5 °C Umgebungstemperatur: 20 °C Bekleidung: leicht bekleidet, daher mittlere Abkühlung (ca. 0,7 °C pro Stunde). Todeszeitpunkt: Unbekannt, soll berechnet werden. Rechnung: 36,5-34,5=2 2/0,7=2,8571 2,8571 +2=4,8571 -> Todeszeit ca. 4,9h vor der Messung 2. Austrockung -> physikalisch bedingt Zeichen: - Vertrocknen von Lippenrot; Zungenspitze; Genitalien - Vertrocknen der Fingerbeeren- scheinbares länger werden der Fingernägel - Wasserverlust der Haut- Hervortreten von Bartstoppeln - Austrocknung der Hornhaut- Trübung; bei offenem Auge beginnt nach ca. 1h 3. Totenflecken Entstehung: passiv-physikalischer Vorgang = Absinken der roten Blutkörperchen nach Kreislaufstillstand durch Ansammlung feiner Blutgefäße unter der Haut und gemäß Schwerkraft -> so kann man sehen wie der Körper lag -> Lokalisation der Totenflecke: abgesehen von ihrem Absetzen gemäß Schwerkraft werden bei der Bildung Auflage-& Druckflächen ausgespart z.b. Kleiderfalten ! Wasserleiche- Wasserdruck auf den gesamten Oberfläche- Totenflecke sind äußerlich oft nicht sichtbar oder willkürlich -> Ausprägung der Totenflecke: je nach Blutgehalt- bei Blutverlust spärlich bis fehlend andere Indikatoren sind z.b. das Alter Feststellung des Todeszeitpunkts anhand der Totenflecken zsmfassung Seite 2 Wegdrückbarkeit= Totenflecken reagieren noch auf Druck Totenflecke sind mit dem Finger bis max. 20h mit harten Gegenständen bis ca.30h wegdrückbar 12h - Totenflecken treten ca. 20-30 min nach dem Tod auf; nach 6h sind sie maximal ausgebildet Farben: Rötlich-violett= normale Totenflecke (Blut ohne Sauerstoff) Hellrot= erneute Aufnahme von Sauerstoff bei Kälte und feuchter Haut im Randbereich der Flecken Andere Farben als Hinweis auf Vergiftungen z.b.: - hellrot/rosa - Blausäure - kirschrot- Kohlenmonoxis - grau-braun- Nitraten/Nitriten - grün- Schwefelwasserstoff 4. Totenstarre Sakromer= kleinste funktionelle Einheit der Skelett-& Herzmuskulatur Myofibrille: befindet sich in den Muskelfasern & ist das grundlegende kontraktile Element der Muskulatur, sie besteht aus einer Kette hintereinander angeordneter Sakromere die Muskelkontraktionen möglich machen. In der Totenstarre gibt es keine biochemischen Prozesse mehr die für die Funktionalität der Muskulatur und den zugehörigen Teilen (siehe oben) dadurch versteift der Körper Entstehung: unmittelbar nach dem Tod-> zunächst Muskelerschlaffung durch Ausfall der Nervenimpulse dann zunehmender Verlust der Energieträger, Muskeleiweißmoleküle verkleben Gesamte Muskulatur versteift Auftreten: - Frühestens 30min nach dem Tod, meist aber 1-2h danach - Max. 6-9h, Wiederauftreten nach Brechung bis ca. 8h - Nach 2-4 Tagen; Lösung durch Fäulnisprozess Einflussfaktoren: Temperatur-> Verzögerung durch kälte Muskelaktivität vor dem Tod= geringerer Energievorrat= rascheres Einsetzen Spätere Leichenveränderungen (nach dem totalen Tod) 1. Autolyse: Zersetzung körpereigener Stoffe durch körpereigene Fermente(Enzyme) Nach zusammenbruch des Energie-& Regenerationsstoffwechsels vorallem in enzymreichen Organen z.b. Magen/Bauchspeicheldrüse 2. Bakterielle Fäulnis(Heterolyse) Zersetzung durch Bakterien die in großer Zahl im Darm vorkommen (Anaerobier) -> nach dem Tod ungehemmte Ausbreitung der Bakterien ! Venen sind beliebte "Autobahnen" für die Ausbreitung -> führen zu Erweichung und dann Auflösung des Gewebes -> Entwicklung von Gasen; schmutzig, graugrüne Verfärbung der Haut, Aufdunstung; blasige Ablösung der Oberhaut 3. Verwesung Bei beginnendem Zerfall Wechsel der Besiedlung auf Aerobier zsmfassung Seite 3 4. Mumifikation - Bei starker Austrocknung wird durch Wasserverlust Bakterienwachstum gehemmt -> besonders bei bewegter,warmer, trockener Luft !auch partielle Mumifikation möglich 5. Tierfraß - Durch Insekten, Fliegenmaden, Vögel; Säugetiere - Auch durch Haustiere, Hunde Katzen, bei Tod in der Wohnung z.b. - Im Wasser von Fischen und Krebstieren Vorgehen der Rechtsmedizin bei Todesfällen Bei jedem Todesfall: - Todesmeldung-> ärztliche Bescheinigung nötig -> Bedingung für Bescheinigung-> Leichenschau -> Todesfeststellung & Leichenschau ist die Aufgabe aller Ärzte und muss bei jedem Todesfall gemacht werden Wichtig ist die Qualität der Leichenschau um z.b. als Schlüsselstellung für die Rechtssicherheit gewaltsame Todesfälle zu erkennen Aufgaben der Leichenschau: 1. Todesfeststellung 2. Ungefähre Todeszeit 3. Identität 4. Todesart Ergebnisse-> Bestattung oder Rechtsmedizin? 1. Sichere Todeszeichen: - Totenflecken - Totenstarre - Fäulnis - Verletzungen die mit dem Leben unvereinbar sind 1. Unsichere Todeszeichen: - Vitalparameter (Puls/Atmung) - Körpertemperatur - Kurzes EKG - "viel" Blut 2. Todeszeitschätzung VL 6- Verstorbene 2 - Leichenschau, Identifikation,Todesart 3. Identifikation Wann ist Identitätsklärung nötig? - Fäulnis - Wasser - Verbrennung - Verkehrsunfall - Flugzeugabsturz - Naturkatastrophen - Tierfraß - Niemand kennt die Leiche obwohl sie nicht unkenntlich entstellt ist !Fundort in Fahrzeug oder Wohnung bedeutet nicht gezwungenermaßen dass der Tote der Halter/der Bewohner ist Warum ist Identitätsklärung nötig? - Zur Klärung des Todesfalls - Für Angehörige: Gewissheit, auch über Ansprüche z.b. auf den richtigen Leichnahm Rechtsfolgen wenn jemand als verschollen gilt: - Güterrechtlich, erbrechtlich schwierig - Versicherungsansprüche? - Vollmachten zsmfassung Seite 4 Wie wird Identifiziert ? - Erkennung durch Angehörige/Nachbarn/Freunde - Effekten (getragene Kleidungs-& Schmuckstücke) - Körpermerkmale (Narben/Tattoos etc.) Ist das zunächst nicht möglich schreibt man in den Totenschein z.b. unbekannte weibliche Leiche - Radiologische Daten (wenn jm schonmal ein Röntgenbild gemacht hat und man eine Idee hat wer die Person sein könnte) - Fingerabdrücke (Dactyloskopie) - Zähne/Zahnstatus - sehr characteristisch, viele Aufnahmen vorhanden meist - DNA- 98,5% Wahrscheinlichkeit !Es wird eine Person benötigt mit der abgeglichen werden kann (Verwandte) Bei bereits skelettierten Leichen: - Anthropologische Messungen (z.b. extraktion von DNA oder Identifikation v. Männl./weibl. Körperbau Direktkonfrontation von Angehörigen Probleme- fälschliche Anerkennung/nicht-Anerkennung (bsp. Massenunglück) Angehörige sollten den Leichnahm trotzdem sehen denn: - Tod wird so realisierbar; trauerprozess kann beginnen - Möglichkeit Abschied zu nehmen & Fragen zu stellen - Manchmal auch wichtig für die Identifikation 4. Todesart Der außergewöhnliche Todesfall (agT) Hinweisen auf einen gewaltsamen(=nicht-natürlicher Tod) - Vorhergegangenes Delikt (Messerstecherei, Schlägerei, Schuss etc.) - Unmittelbar vorhergegangener Unfall (Arbeits-, Verkehrsunfall, Sturz etc.) - Vorhergegangene Selbsthandlung in suizidaler Absicht (Sturz; Hängen; Vergiftung durch Medikamente/Drogen/Alk. Etc.) - Verletzungen/Befunde am Körper(durch Gewalteinwirkung/unklarer Genese) Hinweise auf einen Fehler bei einer Behandlung/Diagnose - Vor kurzem im Spital/beim Arzt oder dort verstorben - Muss festgestellt werden unabhängig davon ob der Fehler mit dem Tod zusammen hängt Hinweise wenn der Tod völlig unerwartet und plötzlich auftritt - Keine Erkrankungen die zum Tod geführt haben - Expliziter Auschluss eines gewaltsamen Todes aufgrund der konkreten Situation notwendig (z.b. Person des öffentlichen Lebens; privater Streit-> Notwendigkeit des Auschschlusses von Spekulation) Der natürliche Tod = Tod aufgrund einer schweren Krankheit oder einer nicht unerwarteten Komplikation einer Krankheit/einer Behandlung ohne Hinweise auf Fremdeinwirklung oder einen Behandlungsfehler Feststellung des natürlichen Todes - Ist nicht meldepflichtig - Leiche wird ohne weitere Untersuchungen bestattet oder kremiert - Leichentransport in andere Konatone/Länder- z.T. Kremationsbewilligung notwendig Ablauf der Leichenschau (vorort) - Natürlicher oder aussergewöhnlicher Tod ? 1. Wahrnehmung am Leichenfundort - Unmittelbare Umgebung, Lage, Position des Leichnahms? - Maßnahmen durch auffindende Personen? - Bekleidung, Antragungen,Körperflüssigkeiten (Blut,Erbrochenes, Unrin,Stuhl, Fremdmaterial…) 2. Äußere Besichtigung des Leichnahms - Todeszeichen?-> Totenflechen; Totenstarre - Besichtigung der gesamten entkleideten Körperoberfläche (vom Scheitel zur Sohle) inkl. Körperöffnungen (Augenbindehäute, Mundhöhle,Nase,Ohren,Genitalbereich) - Feststellung von Verletzungen,Auffälligkeiten,ärztliche Maßnahmen -> Dokumentation der wichtigsten Wahrnehmungen (stichwortartig in Krankengeschichte) - Invasive medizinische Maßnahmen (z.b. Tubus,Vonflons..) vorerst NICHT entfernen (erst wenn klar ist dass der Leichnahm nicht ins IRM(Institut für Rechtsmedizin) kommt) 3. Beurteilung der Ergebnisse bez. Der TODESART Natürlicher Tod oder aussergewöhnlicher Tod(dann Meldung und weiterführende Schritte) zsmfassung Seite 5 Todesart vs. Todesursache Todesart = forensische Diagnose Natürlicher Tod: Krankheit Nicht-natürlicher Tod: Unfall;Suizid;Delikt oder Spätfolgen von Ereignissen z.b. Unfälle oder med. Behandlungen Ereignisart Genauere Kennzeichnung des Schädigungsmechanismus z.b. Kopfschuss; Sturz aus großer Höhe, Verkehrsunfall Todesursache= medizinisch-pathologische Diagnose z.b. Verbluten,Ersticken,Herzversagen etc. -> aus rechtlicher Sicht untergeorndete Bedeutung zur Todesart !Nur durch Obduktion Meldung eines agT - Nach der Todesfeststellung - Vor der Untersuchung bei Beweis; Hinweis oder Verdacht auf gewaltsamen Tod - Während der Untersuchung- findet sich ein Hinweis oder Verdacht auf gewaltsamen Tod- abbrechen und melden - Nach der Untersuchung, nachträgliche Verdachtsmomente oder Fremdeinwirkung durch Umstände möglich erscheint VL 7- Der Verstorbene- Legalinspektion, außergewöhnlicher Todesfall aus Sicht der Staatsanwaltschaft - Nach dem StPO ist ein Todesfall außergewöhnlich wenn es Anzeichen für eine Straftat gibt d.h.: Leichenfundort - Beteiligte: Polizei; StA, Kriminaltechnik, Rechtsmedizin - Zu beachten: kein Zeitdruck; Spuren setzen vermeiden/dokumentieren; Fremdmaterial belassen (Änderungen müssen dokumentiert werden sonst wird die Beweiskette unterbrochen), Fotodokumentation, Betreuung der Angehörigen(Abschirmung vom Tatort; Psychologische Betreuung) Legalinspektion durch Rechtsmediziner Wahrnehmung am Leichenfundort-> siehe Leichenschau (nur wurde hier vermutlich schon festgestellt bzw. es ist offensichtlich dass es sich vermutlich um einen agT handelt) Äußere Besichtigung des Leichnahms (siehe Leichenschau) - Sichere Todeszeichen: Totenflecken, Totenstarre, Fäulniszeichen - Todeszeit - Inspektion des gesamten Körpers- Scheitel bis Sohle - Dokumentation von Verletzungen, Auffälligkeiten, ärztliche Maßnahmen Erste Beurteilung von Verletzungen Rechtsmedizinische Indikationen zur Obduktion Rechtlich Relevant für Strafrecht;Versicherungsrecht,Erbrecht, Asylrecht zsmfassung Seite 6 Rechtlich Relevant für Strafrecht;Versicherungsrecht,Erbrecht, Asylrecht - Eindeutiges Tötungsdelikt/Fremdhandlung - Tod während ärztlicher Behandlung: Behandlungsfehler o. Entlastung des Arztes? - Tod im Straßenverkehr: Verschulden?Haftung?Versicherung? - Unfälle mit rekonstruktiven Fragen: Tod Spätfolge von Unfall? - Tod am Arbeitsplatz: Haftung? - Unklare Todesart, unklare Befunde an der Leiche, unklare Todesfälle von Kindern - Tod im Badezimmer: Gefahr für andere?(z.b. CO-Vergiftung) - Ausschluss von Fremdeinwirkung: bei personen des öffentlichen Lebens zur Klarstellung/Millieu Tode/Asylbewerber etc. - Tod im öffentlichen Raum/bei einseitigen Schließverhältnissen: Haftung? z.b. Anstalten/Hotels - Tod bei Schwangerschaft: Abtreibung/Medizinische Vorsorge? - Tod bei Sport: oft junge Menschen-> genetische Disposition?/Doping? Obduktionsarten - Anatomische Obduktion: Durch Anatomie: bei testamentarischer Verfügung des Verstorbenen, zunächst Konservierung des Leichnahms, zu Ausbildungs-& Wissenschaftszwecken, nur unverletzte Körper - Klinische Obduktion: Durch Pathologie: zur Klärung der Todesursache-> Ziel: Verstehen der Krankheit aus medizinischer/wissenschaftlicher Sicht, Zustimmungslösung - Gerichtliche Obduktion (StPO) - Durch Staatsanwaltschaft angeordnet gemäß stopp, Wiederspruch bei nächsthöherer Instanz mögl. (für Angehörige z.b.) - Anordnung durch Versicherungen(UVG,UVV) o. Kantonale Gesundheitsbehörde(EpV) - Nicht gegen den Willen der Angehörigen, keine praktische Relevanz-> aus zeitgründen meist nicht praktizierbar - Bestattungsobduktionen - Besonderheit in BS, Anordnung: Rechtsmedizin, Wiederspruch mögl. Bei Gesundheitsdepartment Rahmenbedinungen Obduktion 1. Gesetzliche Bestimmungen 2. Qualitative Bestimmungen: Akkreditierung z.b. Leitlinien der SGRM;DGRM eingehalten?, verschiedene Schulmeinungen 3. Arbeitsrechtliche Bestimmungen/Sicherheitsaspekte: Schutz vor Verletzungen & Infektionen Legalinspektion vs. Leichenschau Der Unterschied zwischen Legalinspektion und Leichenschau liegt in der Zielsetzung, dem Ablauf und den beteiligten Fachpersonen. Beide Begriffe betreffen die Untersuchung eines Verstorbenen, haben aber unterschiedliche Zwecke und Verfahren. Leichenschau Die Leichenschau ist die körperliche Untersuchung einer verstorbenen Person durch einen Arzt, um den Tod festzustellen, die Todesursache einzuschätzen und gegebenenfalls Unklarheiten über die Todesumstände zu erkennen.-> nur Äußere Betrachtung Ziele Feststellung des Todes. Erkennung der Todesart (natürlich, nicht-natürlich, ungeklärt). Ausstellung des Totenscheins. Legalinspektion Die Legalinspektion (gerichtliche Leichenschau) ist eine weiterführende Untersuchung eines Leichnams, die auf richterliche oder staatsanwaltliche Anordnung erfolgt, um strafrechtlich relevante Fragen zu klären.-> Hierzu gehört die Obduktion Ziele Klärung der genauen Todesursache. zsmfassung Seite 7 Klärung der genauen Todesursache. Feststellung, ob Fremdeinwirkung vorliegt. Identifikation strafrechtlich relevanter Zusammenhänge. zsmfassung Seite 8

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