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Dozent Hr Tochtrop Generell: --------- - *Ich muss nicht den Paragraphen mit Ziffer Wissen, lediglich den Inhalt.* - *Fahrerlaubnisklassen Beschreiben ist zwingend.* § 1 FeV Definition: Öffentlicher Straßenverkehr, Nicht-Öffentlicher Straßenverkehr --------------------------------------...

Dozent Hr Tochtrop Generell: --------- - *Ich muss nicht den Paragraphen mit Ziffer Wissen, lediglich den Inhalt.* - *Fahrerlaubnisklassen Beschreiben ist zwingend.* § 1 FeV Definition: Öffentlicher Straßenverkehr, Nicht-Öffentlicher Straßenverkehr ---------------------------------------------------------------------------------- § 2 FeV Eingeschränkte Zulassung -------------------------------- § 3 FeV Einschränkung und Entziehung der Zulassung -------------------------------------------------- § 4 FeV Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen ------------------------------------------------------------------------------ - Daten auf den Führerschein - 16 Fahrerlaubnisklassen - Kursive Schrift bezeichnet die Fahrerlaubnisklassen NATIONAL (Deutschland). Andere bezeichnen EU Recht Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ---------------------------------------- - Zusätzliche Antragstellung für Nutzfahrzeuge der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE Allgemeine Hinweise für die Ausbildung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE --------------------------------------------------------------------------------- - Für die Ausbildung von Fahrschülern der Kassen C + D benötigt der Fahrlehrer keine Fahrerlaubnis der Klasse C+D. - Möchte der Fahrlehrer das Nutzfahrzeug privat nutzen, dann wird die Fahrerlaubnis der Klasse C o. D benötigt. § 15 FeV Fahrerlaubnisprüfung ----------------------------- - Eine theoretische und praktische Prüfung ist nachzuweisen. - Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis mit Anhänger, ist in der Fahrerlaubnisklasse nur eine Praktische Prüfung nachzuweisen. - Beispiel: B-\>BE, C-\>CE, D-\>DE - Bei der Klasse L ist nur eine theoretische Prüfung notwendig. § 16+17 FeV Theoretische und Praktische Prüfung ----------------------------------------------- - Prüfer bestimmt Zeit und Ort. - Frühestens 3 Monate vor Mindestalter möglich. - Der Identifikationsnachweis bei Antragstellung ist vorzulegen. - Praktische Prüfung ist erst nach Bestehen der Theoretischen Prüfung möglich, aber frühestens 1 Monat vor Mindestalter. - Die Praktische Prüfung darf max. 2 Jahre Antragstellung zurück liegen. § 23 FeV Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkung und Auflagen ------------------------------------------------------------------- - AM, A1, A2, A, B, BE, L, T unbefristet ohne Auflage. - C1, C, C1E, CE, D1, D, D1E, DE unbefristet alle 5 Jahre, danach mit arbeitsmedizinischem Zeugnis Verlängern. Die Bemessung der Geltung ist das Ausweis Herstellerdatum. - Fahrerlaubnisbehörde kann Beschränkungen auflegen. - Brille, Fahrzeugart mit evtl. Einrichtungen zb. Behindertengerechtes Fahren. Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ----------------------------------- ### Klasse B: - Zulässiges Gesamtgewicht incl. Besatzung und Beladung 3500Kg (PKW und leichte LKW) - Anhänger grundsätzlich bis max. 750Kg. - PKW + Anhänger max. 3500Kg mit Kombination. - Mindestalter 18 J oder Begleitendes Fahren (B 17). **[Beispiel Klasse B:]** - 2200 Kg PKW + 1300 KG Anhänger = 3500 Kg Kombination (RICHTIG) - 3500 Kg PKW + 750 Kg Anhänger = 4250 Kg Kombination (RICHTIG) ### Klasse B mit Schlüsselzahl 78 (Automatik) - Die Schlüsselzahl bezieht sich auf alle weiteren Klassen incl BE (Anhänger darf nur mit Automatik Fahrzeug gezogen werden), sofern diese nicht durch eine praktische Prüfung auf Schaltgetriebe durch den TÜV geprüft wird. - Die Schlüsselnummer ändert sich dadurch in die 197. ### Klasse B Schlüsselzahl 197 (Von Automatik auf Schaltung) - Min. 10 Fstd je 45 Minuten Schaltgetriebe - Beurteilungsfahrt 15 Minuten mit Fahrlehrer - Bescheinigung der Fahrschule über die Fahrstunden und Beurteilung. ### Klasse BE: - PKW + leichte LKW bis 3500 Kg. - Anhänger über 750 Kg, max. 3500 Kg. - Kombination max. 7000 Kg Gesamtgewicht. - Vorbesitz Klasse B. - Mindestens 18 Jahre oder begleitendes Fahren mit 17 (BF 17). ### Klasse B (96) + Anhänger über 750Kg - PKW + leichte LKW bis 3500 Kg. - Anhänger über 750 Kg, Kombi max. 4250Kg. - Vorbesitz Klasse B, 18 J oder 17 (BF17). - Theorie: - min 2,5 Std (UE 60 Minuten). - Fahrpraxis min 3,5 Std (UE 60 Minuten). - 1 Std fahren in Stadt, ÜL, AB. Schlüsselzahlen im Führerschein ------------------------------- - *Feld 12* Beschränkungen/Auflagen. - *Feld 09* und *12* alle erteilten Fahrerlaubnisklassen. - *01* Sehvermögen. - *10* Angepasste Schaltungen. - EU *01* Brille oder Linsen. - *01* Brille oder Linse. - *01.01* Brille. - *01.02* Linse. B 17 Begleitendes fahren ------------------------ #### Antrag begleitendes fahren: - Sorgerecht Personen müssen Einverständnis erteilen. Ist nur eine Person im Sorgerecht, dann nur die ein. - B 17 ist nur in Deutschland, Österreich möglich. #### B 17 Anforderungen Begleitperson: - Min 30 J. - Min 5 J Besitz der Klasse B. - Max 1 Punkt in Flensburg. - Kein Einfluss unter Rauschmittel. - Max 0,5 Promille. - Begleitperson muss Führerschein mit führen. Fahrerlaubnisklassen Krafträder ------------------------------- ### Klasse AM - Zweirädrige, dreirädrige Kleinkrafträder. - Leichtes, vierrädriges Kraftfahrzeug (Leermasse bis zu 425 Kg ohne Batterie bei E-Fahrzeugen). - Bis 45 Km/h. - Bis 50 ccm. - Mindestalter 15 J - Schlüsselzahl 195 gilt bis zur Vollendung des 16 Lebensjahr im Inland. ### Klasse A1 Krafträder (+Beiwagen) Ab Klasse A1 besteht generell 2 Jahre Probezeit. - Bis 125 ccm. - Bis 11 KW (15PS). - Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1KW/Kg. - Mindestalter 16 Jahre. #### Klasse A1 Dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit Symmetrisch angeordnete Räder) - Über 45 Km/h. - Über 50 ccm. - Bis 15 KW (20PS). - Mindestalter 16 Jahre. - Klasse AM inbegriffen. ### Klasse A2 Krafträder (und Beiwagen) - Bis 35 KW (48PS). - Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 KW/Kg. Leistung darf nicht von einem Kraftrad über 70 KW abgeleitet werden. - A1 und A2 sind inbegriffen. - Mindestalter 18 Jahre. ### Klasse A Krafträder (auch mit Beiwagen) - Über 45 Km/h. - Über 50 ccm. - Mindestalter 24 Jahre. - A1, A2, AM sind inbegriffen. #### Klasse A Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Mindestalter 16 Jahre. - Über 45 Km/h. - Über 50 ccm. - Über 15 KW (mehr als 20 PS). ### Aufstiegsregelung der Klassen A1 -\> A2 -\> A - Zum jeweiligen Erweitern auf höheren Klassen ist lediglich der Besitz der Fahrerlaubnis von min 2 Jahren, sowie eine praktische Prüfung notwendig. - Die entsprechenden Übungsstunden zum Bestehen der Prüfung bestimmt der Fahrlehrer, nicht die StVO. Fahrerlaubnis ERTEILEN ---------------------- Die Fahrerlaubnis wird „ERTEILT", nur durch Aushändigen der Fahrerlaubnis durch - Die Straßenverkehrsbehörde (sofern das Mindestalter noch nicht erreicht ist). - Oder ein Amtlich anerkannter Sachverständiger für den Kraftfahrzeugverkehr. - Das Mindestalter erreicht ist. - Wurde die Fahrerlaubnis nicht „ERTEILT", erlischt diese nach 1 Jahr nicht Erteilung. Die Wiedererlangung ist nur durch eine komplette Ausbildung möglich. #### Antrag (SVA) Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt Gültigkeit #### Ausbildungsnachweis - Der Ausbildungsnachweis tritt ab Antragstellung in Kraft. - Der Ausbildungsnachweis ist 2 Jahre gültig. - Der Ausbildungsnachweis muss für jede beantragte Fahrerlaubnis geführt werden. - An Lektion Theorie 13 + 14 muss der Schüler für die Zulassung zur theoretischen Prüfung teilgenommen haben. Begriffsdefinitionen -------------------- **Leergewicht** - FZ gefüllt bis 90% Tankfüllung und 100% gefüllte Systeme für Flüssigkeiten. Incl Boardwerkzeug, 75 Kg für Fahrergewicht. **Gesamtgewicht** - Das technisch zGG, welches technisch nach Werkstoffbeanspruchung nicht überschritten werden darf. **Tatsächliche Gesamtmasse** - Das tatsächliche Gewicht kann nur durch Wiegen ermittelt werden. **Nutzlast** - Leergewicht -- Gesamtgewicht = Nutzlast oder Ladung bezeichnet **Anhängelast** - Anhängelast ist das tatsächlich gezogene Gewicht. Zulassungsbescheinigung ZB 1 ---------------------------- **Prüfen ob ZB1 zum Fahrzeug gehört** - C.1.1 Halter prüfen - Kennzeichen prüfen - G. Leergewicht - F. Gesamtgewicht (zGG) - O1. Anhängelast auflaufgebremst - O2. Anhängelast ungebremst (max 750Kg) - 13\. Stützlast - 22\. Zusatz für Anhängelast bei Werksseitig angebrachter AHK (zb FZ Kombi max 4810Kg zGG) **CoC-Papier** - Hier werden FZ spezifische Herstellerdaten gelistet, die nicht in der ZB1 gelistet sind. - 13\. Leergewicht Etc. Prüfungsfahrzeug Anforderungen ------------------------------ **Klasse B** - Mindestens 130 Km/h - Mindestens 4 Sitzplätze - Rechte Seite muss mindestens 2 Türen zum Öffnen und Schließen besitzen - Zusätzlich ein zweiter Innenspiegel sowie rechter Außenspiegel für den Prüfer/Fahrlehrer - Einklappbare/abnehmbare AHK muss ohne Anhängerbetrieb immer demontiert sein **Klasse BE** - Anhänger zGG zw. 4250-7000Kg - FZ Kombination max 7,50m - zGG Anhänger mindestens 1300Kg - tatsächliches GG mindestens 800Kg - Aufbau muss Kastenförmig oder vergleichbar sein. - Breite und Höhe muss mindestens gleich oder größer als dem FZ entsprechen. AH darf nicht kleiner sein. - Sicht nach außen nur über die Außenspiegel oder andere zugelassenen Einrichtungen für eine indirekte Sicht. - Einklappbare/abnehmbare AHK muss ohne Anhängerbetrieb immer demontiert sein **Verbinden und Trennen der FZ Kombination B und BE** § 32 StVO Hinter dem KFZ darf generell nur 1 Anhänger gezogen werden. Ausnahme bei Klasse T/L § 23 StVO Eine Sicht und Gehör Prüfung muss vor dem verbinden durchgeführt werden § 31 StVO FZ Führer muss selbstständig zum Führen oder Leiten in der Lage sein. Gesamt Länge/Breite/Höhe des Zuges, müssen vor Betrieb mit Maßstab ermittelt und in der ZB1 des ZF/AH auf eine gültige Fahrerlaubnis sowie Technische Voraussetzungen abgeglichen werden. 1. Vor dem Verbinden des FZ Kombination den Betrieb und die Verkehrssicherheit des ZF und AH prüfen.

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