Soziale Arbeit in der Weimarer Republik PDF

Summary

This document analyzes social work in the Weimar Republic. It examines the period of German democracy after World War I, emphasizing societal issues and political contexts. The document also analyzes social welfare policies during this time.

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soziale Arbeit in der Weimarer Republik Rahmenbedingungen  Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs (1914-1918) hat das Deutsche Kaiserreich Bestand  Mit der Weimarer Republik (1919-1933) wird die erste deutsche Demokratie gegründet (Weimar war der Ort der...

soziale Arbeit in der Weimarer Republik Rahmenbedingungen  Bis zum Ende des Ersten Weltkriegs (1914-1918) hat das Deutsche Kaiserreich Bestand  Mit der Weimarer Republik (1919-1933) wird die erste deutsche Demokratie gegründet (Weimar war der Ort der Konstituierung der Nationalversammlung). Aufgrund der politischen Spannungen (z.B. Kommunisten, Konservative, Nationalsozialisten) ist diese Zeitspanne von Unsicherheit und Unruhen geprägt (z.B. Aufstände, Putschversuche)  Mit der Errichtung der Nazi-Diktatur endet die erste deutsche Demokratie. Da auf den Ersten Weltkrieg, die Weimarer Republik und die Nazi-Diktatur der Zweite Weltkrieg (1939- 1945) folgt, wird der Zeitraum der 1920er und 1930er Jahre auch als „Zwischenkriegszeit“ bezeichnet Weimarer Republik „Die Weimarer Republik entstand nach dem Ersten Weltkrieg (1914–1918) und der erzwungenen Abdankung Kaiser Wilhelms II. 1918 (Novemberrevolution) und endete 1933 mit der nationalsozialistischen »Machtergreifung«. […] Gegenstand ständiger politischer Auseinandersetzungen waren die aus dem Ersten Weltkrieg resultierenden Reparationszahlungen (Versailler Vertrag). Außerordentliche ökonomische Schwierigkeiten (enorme Inflation, Massenarbeitslosigkeit, Weltwirtschaftskrise) begünstigten die antidemokratischen und nationalistischen Gegner der jungen Demokratie. Politische und soziale Spannungen führten seit 1930 zum rapiden Zerfall der Autorität von Regierung und Parlament und zunehmendem Einsatz der Machtbefugnisse des Reichspräsidenten. Durch die Zustimmung einer Mehrheit zum Ermächtigungsgesetz Hitlers 1933 verzichtete der Reichstag schließlich auf seine Rechte und ebnete den Weg zur nationalsozialistischen Machtergreifung.“ (Schubert/Klein 2020) Rahmenbedingungen  In der Weimarer Verfassung wurde die Grundsätze der allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahl verankert. Damit durften 1919 auch Frauen zum ersten Mal wählen.  Die Weimarer Republik hatte von Anfang mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Dazu gehören beispielsweise die unmittelbaren Kriegsfolgen (z.B. Kriegsversehrte, Reparationszahlungen, Arbeitslosigkeit, Armut, Inflation) oder die spätere Weltwirtschaftskrise im Jahr 1929. Zudem gelang die gemeinschaftliche Aufarbeitung des Krieges in der Nachkriegsgesellschaft nicht (z.B. Dolchstoßlegende) – der fehlende Rückhalt in der Mehrheit der Bevölkerung brachte dem System den Namen „Republik ohne Republikaner“ ein  In den „Goldenen Zwanziger Jahren“ kommt es aber auch zu einer kulturellen Blüte (z.B. in Kunst und Musik) Herausforderungen der öffentlichen Fürsorge nach dem Krieg  Da viele Menschen von den Folgen des Ersten Krieges (z.B. zwei Millionen tote Soldaten und mehr als vier Millionen Kriegsversehrte) betroffen waren, wurde der Schwerpunkt der öffentlichen Fürsorge von der Armenfürsorge auf die (Nach-) Kriegsfürsorge verlagert (z.B. Renten für Waisen, Witwen und Veteranen, finanzielle Unterstützung für Familien ohne Einkommen)  Auch die Gesundheitsfürsorge (Tuberkulose-, Geschlechtskranken- und Trinkerfürsorge), aber auch die Jugend- und die Wohnungsfürsorge gewannen nach dem Krieg aufgrund der schwierigen Lebensbedingungen an Bedeutung  Eine weitere Aufgabe stellte die Integration der Veteranen in den Arbeitsmarkt dar (z.B. aufgrund von körperlichen und seelischen Verletzungen) Auf- und Ausbau Sozialer Frauenschulen „Erste Kurse für „soziale Hilfskräfte“ entstanden im Zusammenhang mit der Frauenbewegung und der Bewegung für soziale Reform (1899 „Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit“ unter Leitung von Alice Salomon in Berlin), aber auch in christlichen Vereinen (1904 Frauenschule der Inneren Mission Berlin) […] 1917 rief Alice Salomon die „Nationale Konferenz der Sozialen Frauenschulen“ gemeinsam mit elf weiteren Schulleiterinnen ins Leben, um eine Vereinheitlichung des Lehrplans, der Ausbildungsmethoden, der Stellenvermittlungen, Gehälter und die staatliche Anerkennung des Berufs zu erreichen, was 1918 gelang. 1925 war die Zahl aller Schulen auf 27 gestiegen.“ (Kuhlmann 2018) Die Weimarer Republik als Wohlfahrtsstaat  Die Weimarer Republik (als Demokratie nach Kaiserreich und Erstem Weltkrieg) verstand sich als Wohlfahrtsstaat. Daher wurden sozialpolitische Maßnahmen erlassen, wie etwa:  Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (1922/1924)  Reichsjugendgerichtsgesetz (1923)  Reichsfürsorgepflichtverordnung (1924)  Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (1927)  Darin wurden beispielsweise soziale Rechte und Institutionen (z.B. Wohlfahrtsamt) bestimmt. Zur Umsetzung wurden nun Fachkräfte (z.B. hauptberufliche Fürsorgerinnen) eingesetzt  Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) wurde verändert 1961 in das Gesetz für Jugendwohlfahrt (JWG) und 1990 ins Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) überführt Das Reichsjugend- wohlfahrtsgesetz, das 1922 verabschiedet wurde und 1924 in Kraft trat, regelte die Jugendfürsorge, indem es beispielsweise das Recht jedes deutschen Kindes auf Erziehung oder die Aufgaben der Jugendwohlfahrts- behörden (Jugendamt usw.) festschrieb. Regelung der Jugendfürsorge „Zum ersten Mal gab es [mit dem Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) von 1922/1924, M.G.] eine reichsweit gültige Regelung der Jugendfürsorge, auch wenn die Ausführung Ländersache blieb. Bestimmte Bereiche der Wohlfahrtspflege, die bisher den Ländern und Kommunen oblagen, sollten in einem homogenen Regelkatalog erfasst und vereinheitlicht werden. Mit einher ging die Reichsfürsorgeverordnung (RFV), ebenfalls 1924 verabschiedet. Darin wurde vor allem die Zusammenarbeit bzw. Unabhängigkeit des privaten wie öffentlichen Sektors der Wohlfahrtspflege festgehalten. […] Mit diesen beiden gesetzlichen Vorgaben wurde der Beginn der „dualen“ Wohlfahrtspflege eingeläutet: die Zusammenarbeit öffentlicher und privater Wohlfahrtspflege im Sozial- und Gesundheitswesen, eine Struktur, die das deutsche System der Wohlfahrtspflege bis heute kennzeichnet.“ (Caritas o.A.) Weitere Beispiele aus der Sozialpolitik „Ein weiteres Beispiel sind die Reichsgrundsätze über Vorrausetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge von 1924. §1 betont die Ausrichtung der Hilfe an individuellen Problemlagen: „Die Fürsorge hat die Aufgabe, dem Hilfsbedürftigen den notwendigen Lebensunterhalt zu gewähren. Sie muss die Eigenart der Notlage berücksichtigen.“ Auch das System der Sozialversicherungen wird erweitert. 1927 wird mit dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) ein neuer Zweig geschaffen: die Arbeitslosenunterstützung. Diese geht – wie ebenfalls andere sozialpolitische Instrumente – von einer gelingenden Wiedereingliederung in Lohnarbeit vor dem Hintergrund eines stabilen Beschäftigungsmarkts aus.“ (Lorenz/Müller, 73)

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