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### Klasse B - Zulässiges Gesamtgewicht incl. Besatzung und Beladung 3500Kg (PKW und leichte LKW) - Anhänger grundsätzlich bis max. 750Kg. - PKW + Anhänger max. 3500Kg mit Kombination. - Mindestalter 18 J oder Begleitendes Fahren (B 17). **[Beispiel Klasse B:]** - 2200 Kg PKW + 1...

### Klasse B - Zulässiges Gesamtgewicht incl. Besatzung und Beladung 3500Kg (PKW und leichte LKW) - Anhänger grundsätzlich bis max. 750Kg. - PKW + Anhänger max. 3500Kg mit Kombination. - Mindestalter 18 J oder Begleitendes Fahren (B 17). **[Beispiel Klasse B:]** - 2200 Kg PKW + 1300 KG Anhänger = 3500 Kg Kombination (RICHTIG) - 3500 Kg PKW + 750 Kg Anhänger = 4250 Kg Kombination (RICHTIG) ### Klasse B 78 - Die Schlüsselzahl bezieht sich auf alle weiteren Klassen incl BE (Anhänger darf nur mit Automatik Fahrzeug gezogen werden), sofern diese nicht durch eine praktische Prüfung auf Schaltgetriebe durch den TÜV geprüft wird. - Die Schlüsselnummer ändert sich dadurch in die 197. ### Klasse B 197 - Min. 10 Fstd je 45 Minuten Schaltgetriebe - Beurteilungsfahrt 15 Minuten mit Fahrlehrer - Bescheinigung der Fahrschule über die Fahrstunden und Beurteilung. ### Klasse BE: - PKW + leichte LKW bis 3500 Kg. - Anhänger über 750 Kg, max. 3500 Kg. - Kombination max. 7000 Kg Gesamtgewicht. - Vorbesitz Klasse B. - Mindestens 18 Jahre oder begleitendes Fahren mit 17 (BF 17). ### Klasse B (96) - PKW + leichte LKW bis 3500 Kg. - Anhänger über 750 Kg, Kombi max. 4250Kg. - Vorbesitz Klasse B, 18 J oder 17 (BF17). - Theorie: - min 2,5 Std (UE 60 Minuten). - Fahrpraxis min 3,5 Std (UE 60 Minuten). - 1 Std fahren in Stadt, ÜL, AB. B 17 Begleitendes fahren ------------------------ - Sorgerecht Personen müssen Einverständnis erteilen. Ist nur eine Person im Sorgerecht, dann nur die ein. - B 17 ist nur in Deutschland, Österreich möglich. #### B 17 Anforderungen Begleitperson: - Min 30 J. - Min 5 J Besitz der Klasse B. - Max 1 Punkt in Flensburg. - Kein Einfluss unter Rauschmittel. - Max 0,5 Promille. - Begleitperson muss Führerschein mit führen. ### Klasse AM - Zweirädrige, dreirädrige Kleinkrafträder. - Leichtes, vierrädriges Kraftfahrzeug (Leermasse bis zu 425 Kg ohne Batterie bei E-Fahrzeugen). - Bis 45 Km/h. - Bis 50 ccm. - Mindestalter 15 J - Schlüsselzahl 195 gilt bis zur Vollendung des 16 Lebensjahr im Inland. ### Klasse A1 Krafträder (+Beiwagen) Ab Klasse A1 besteht generell 2 Jahre Probezeit. - Bis 125 ccm. - Bis 11 KW (15PS). - Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1KW/Kg. - Mindestalter 16 Jahre. #### Klasse A1 Dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit Symmetrisch angeordnete Räder) - Über 45 Km/h. - Über 50 ccm. - Bis 15 KW (20PS). - Mindestalter 16 Jahre. - Klasse AM inbegriffen. ### Klasse A2 Krafträder (und Beiwagen) - Bis 35 KW (48PS). - Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 KW/Kg. Leistung darf nicht von einem Kraftrad über 70 KW abgeleitet werden. - A1 und A2 sind inbegriffen. - Mindestalter 18 Jahre. ### Klasse A Krafträder (auch mit Beiwagen) - Über 45 Km/h. - Über 50 ccm. - Mindestalter 24 Jahre. - A1, A2, AM sind inbegriffen. #### Klasse A Dreirädrige Kraftfahrzeuge - Mindestalter 16 Jahre. - Über 45 Km/h. - Über 50 ccm. - Über 15 KW (mehr als 20 PS). ### Klasse C1 - Kraftfahrzeuge (außer Krafträder) - Über 3,5t-7,5t - \+ 750 Kg zGG Anhänger - 8 Personen + Fahrer - Vorbesitz: Klasse B - Mindestalter 18J ### Klasse C1E - Fahrzeugkombination FZ B oder C1 - KFZ mit Anhänger über 750Kg zGG (zGG Kombination maximal 12t) - Vorbesitz: C1 erforderlich - Einschluss: BE, D1E (sofern D1 vorhanden ist) ### Klasse C - KFZ (außer Krafträder) - Über 3,5t zGG - 8 Personen + Fahrer - KFZ mit Anhänger bis maximal 750Kg zGG - Vorbesitz: B erforderlich - Einschluss: C1 - Mindestalter: 21J ### Klasse CE - Fahrzeugkombination aus ZF der Klasse C - KFZ mit Anhänger über 750Kg zGG - Vorbesitz: Klasse B erforderlich - Einschluss: BE, C1E, T, D1E (sofern D1 und D vorhanden ist) - Mindestalter 21 Jahre ### Klasse D1 - KFZ (außer Krafträder) - Bis maximal 16 Personen (außer Fahrer) - Bis 8 Meter Gesamtlänge - KFZ mit Anhänger bis maximal 750Kg zGG - Vorbesitz: Klasse B erforderlich - Mindestalter: 21 Jahre ### Klasse D1E - KFZ Kombination der Klasse D1 mit Anhänger - Über 750Kg zGG (max. 3,5t wegen Kugelkopf-Kupplung) - Vorbesitz: - Einschluss: - Mindestalter 21 Jahre ### Klasse D - KFZ (außer Krafträder) - Maximal 16 Personen (außer Fahrer) - KFZ mit Anhänger maximal 750Kg zGG - Vorbesitz: Klasse B erforderlich - Einschluss: D1 - Mindestalter: 24 Jahre ### Klasse DE - KFZ Kombination aus ZF Klasse D - Mit Anhänger über 750Kg zGG bis maximal 3500Kg zGG - Vorbesitz: Klasse D erforderlich - Einschluss: Klasse D1E, BE - Mindestalter: 24 Jahre ### Klasse L - Zugmaschinen, Bauartbedingt für Land und forstwirtschaftlichen Zwecke bestimmt und eingesetzt - Bis maximal 40 Km/h auch mit Anhänger (maximal 25 Km/h nach ZB1) - Mindestalter: 16 Jahre ### Klasse T - Zugmaschinen, Bauartbedingt für Land und forstwirtschaftlichen Zwecke bestimmt und eingesetzt - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen - Selbstfahrende Futtermaschinen für Land und Forstwirtschaft - Bis maximal 60Km/h auch mit Anhänger (maximal 25 Km/h nach ZB1) - Mindestalter: 18 Jahre - Bis 40 Km/h auch mit Anhänger (maximal 25 Km/h nach ZB1) - Mindestalter: 16 Jahre - Einschluss: Klasse L, AM Zugmaschinen über 40 Km/h erst ab 18 Jahre möglich. Ausbildung besteht nur aus praktischen Fahrstunden, ohne Sonderfahrten. Unter 18 Jahre dürfen nur maximal 40 Km/h mit sichtbarer Plakette am Zug angebracht. ### Aufstiegsregelung der Klassen A1 -\> A2 -\> A - Die Person muss vorher mindestens 2 Jahr im Besitz der kleineren Fahrerlaubnis sein. - Für die Theorie müssen generell 6 UE für den Grundstoff zzgl. Den Klassenspezifischen Lernstoff erfolgen. - Für die Praxis werden die Sonderfahrten halbiert. Lediglich die Anzahl der Übungsfahrten bestimmt der Fahrlehrer nach eigenen ermessen. - Beispiel A1 auf A2 - 10 Theorie Stunden (6 UE Grundstoff + 4 UE Klassen spezifischer) - Praxis Übungsfahrten nach Ermessen des FL zzgl. 6 Sonderfahrten Erweiterung Fahrerlaubnis ------------------------- - Die Person muss im Besitz einer kleineren Fahrerlaubnis sein sowie das Mindestalter für die Erweiterte Fahrerlaubnis erreicht haben. - Für die Theorie werden 6 UE Grundstoff + Klassenspezifischer Lernstoff benötigt. - Für die Praxis gilt die volle Anzahl der Sonderfahrten zzgl. Die Übungsfahrten nach Ermessen des Fahrlehrers. Allgemeine Hinweise ------------------- Begriffsdefinitionen -------------------- - Leergewicht - Gesamtgewicht - Tatsächliches Gesamtgewicht - Nutzlast - Anhängelast Fahrzeugbezogene Papiere ------------------------ - Zulassungsbescheinigung Teil 1 ZB1 - Zulassungsbescheinigung Teil 2 ZB2 - CoC-Papier

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