Springreglement 2024 PDF
Document Details
Uploaded by FluentPun
2024
Tags
Related
- Häufige Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen PDF
- Häufige Störungsbilder bei Kindern und Jugendlichen PDF
- Oral Surgery PDF
- Dental Ceramics_ Fracture Mechanics and Engineering Design PDF
- Hang Li - Machine Learning Methods (2023, Springer) - libgen.li.pdf
- Hang Li - Machine Learning Methods (2023, Springer) - libgen.li.pdf
Summary
This document is the Springreglement for Springen, which provides regulations and rules for the equestrian sport. Details about categories and competitions are listed.
Full Transcript
Springreglement (SR) Stand 01.01.2024 Springreglement Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines...
Springreglement (SR) Stand 01.01.2024 Springreglement Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 8 1.1 Hinweis........................................... 8 1.2 Einleitung.......................................... 8 1.3 Geltungsbereich...................................... 8 1.4 Zielsetzung......................................... 8 2 Offizielle Funktionen 8 2.1 Hinweis........................................... 8 2.2 Jury............................................. 8 2.3 Richter:in Abreitplatz.................................... 8 2.4 Parcoursbauer:in...................................... 8 3 Ausschreibungen für Veranstaltungen 9 3.1 Hinweis........................................... 9 3.2 Ausschreibungen...................................... 9 3.3 Gebühren.......................................... 9 3.4 Nenngeld.......................................... 9 3.5 Preise............................................ 9 3.6 Prüfungsfelder 70...................................... 11 4 Nennungen 11 4.1 Hinweis........................................... 11 4.2 Nachnennungen...................................... 11 5 Organisation der Veranstaltung 11 5.1 Hinweis........................................... 11 5.2 Organisationskomitee................................... 11 6 Pferde 12 6.1 Hinweis........................................... 12 6.2 Berechnung der Gewinnpunkte.............................. 12 6.3 Teilnahmebeschränkung der Pferde........................... 12 6.4 Pferdewechsel....................................... 12 6.5 Anzahl Starts........................................ 12 6.6 Barrieren.......................................... 13 6.7 Misshandlung........................................ 13 7 Konkurrenten 14 7.1 Bemerkung......................................... 14 7.2 Berechnung der Gewinnpunkte.............................. 14 7.3 Qualifikation......................................... 14 7.4 Teilnahmebeschränkung der Reiter............................ 14 7.5 Reiter- oder Reiterinnenwechsel............................. 14 7.6 Startreihenfolge....................................... 14 7.7 Hors-concours-Ritte.................................... 14 7.8 Anzug und Gruss...................................... 15 7.9 Sattlung und Zäumung................................... 15 8 Verbandsmassnahmen 15 8.1 Hinweis........................................... 15 Stand 01.01.2024 2/60 Springreglement 9 Proteste und Rekurse 16 9.1 Hinweis........................................... 16 10 Hindernisse, Parcours und Abreitplatz 16 10.1 Allgemeines......................................... 16 10.2 Hindernisse......................................... 16 10.3 Hindernisarten....................................... 16 10.4 Steil-/Vertikal-Hindernisse................................. 16 10.5 Weitsprung-Hindernis (Wassergraben).......................... 16 10.6 Hochweitsprünge...................................... 17 10.7 Kombinierte Hindernisse.................................. 17 10.8 Geschlossene Hindernisse................................ 17 10.9 Erdhindernisse....................................... 18 10.10 Alternativhindernisse.................................... 18 10.11 Abmessungen der Hindernisse.............................. 18 10.12 Hindernisse im Stechen.................................. 18 10.13 Fanions........................................... 19 10.14 Parcours........................................... 19 10.15 Länge............................................ 19 10.16 Änderungen des Parcours................................. 20 10.17 Parcoursplan........................................ 20 10.18 Parcoursbesichtigung................................... 20 10.19 Parcourszeit......................................... 21 10.20 Erlaubte Zeit........................................ 21 10.21 Höchstzeit.......................................... 21 10.22 Idealzeit........................................... 21 10.23 Parcoursplatz........................................ 21 10.24 Zutritt zum Parcoursplatz................................. 21 10.25 Abreitplatz.......................................... 22 11 Prüfungen 22 11.1 Definition, Kategorien................................... 22 11.2 Arten der Prüfungen.................................... 22 11.3 Geschwindigkeit...................................... 23 11.4 Wertung A.......................................... 23 11.5 Wertung C.......................................... 24 11.6 Puissance.......................................... 24 11.7 Barrieren- oder Linienspringen.............................. 25 11.8 Américaine......................................... 25 11.9 Zeitspringen......................................... 26 11.10 Punktespringen....................................... 26 11.11 Progressives Punktespringen............................... 26 11.12 Knock-out.......................................... 27 11.13 Zweiphasenspringen.................................... 28 11.14 Prüfungen mit reduziertem zweitem Umgang mit oder ohne Stechen......... 29 11.15 Prüfung mit zwei Umgängen................................ 29 11.16 Equipenspringen...................................... 29 11.17 Zwei- oder Mehrpferdespringen.............................. 30 11.18 Derby............................................ 30 11.19 Meisterschaften....................................... 30 11.20 Kombinierte Prüfungen................................... 30 11.21 Prüfungen für Brevetinhaber................................ 30 11.22 Prüfungen für Inhaber:innen der R-Lizenz........................ 31 Stand 01.01.2024 3/60 Springreglement 11.23 Prüfungen für Inhaber der N-Lizenz............................ 32 11.24 Starts von Children und Juniorinnen oder Junioren in höheren Kategorien...... 33 11.25 Childrenprüfungen (Kat. Ch)................................ 33 11.26 Juniorenprüfungen (Kat. J)................................ 34 11.27 Prüfungen für Seniorinnen oder Senioren........................ 34 11.28 Stilprüfungen........................................ 35 11.29 Jungpferde Promotion (JPP)............................... 36 11.30 Gemischte Prüfungen................................... 37 12 Das Richten 37 12.1 Bestimmungen und Definitionen............................. 37 12.2 Hindernisfehler....................................... 38 12.3 Ungehorsam........................................ 39 12.4 Sturz............................................. 40 12.5 Fremde Hilfe........................................ 40 12.6 Betreten und Verlassen des Parcoursplatzes...................... 41 12.7 Chronometer........................................ 41 12.8 Glockenzeichen....................................... 41 12.9 Zeitgutschriften und Zeitzuschläge............................ 42 12.10 Fehlerbewertung...................................... 42 12.11 Stilprüfungen........................................ 43 12.12 Ausschlüsse........................................ 43 13 Schlussbestimmungen 45 13.1 Inkrafttreten und Verbindlichkeit.............................. 45 14 Anhang I – Tabellen 46 14.1 Berechnung der Gewinnpunkte (GWP).......................... 46 14.2 Berechnung der Mindestzeit................................ 47 14.3 Berechnung der Idealzeit................................. 48 15 Anhang II – Richtergruppe 49 16 Anhang III – Erlaubte Hindernisse auf dem Abreitplatz 50 17 Anhang IV – Lizenzwesen 51 18 Anhang V – Berechnung Preise 52 19 Anhang VI – Ausstattung des Pferdes 53 19.1 Bewilligte Gamaschen hinten............................... 53 20 Anhang VII – Übersicht der technischen Kenndaten und Normen 54 21 Anhang VIII – Übersicht gestattete Wertungen 55 22 Anhang IX – Weisung Trensen und Zäumungen 56 22.1 Allgemeines......................................... 56 22.2 Anwendung und Durchsetzung.............................. 56 22.3 Ausrüstung: Trensen- und andere Gebisse....................... 57 22.4 Material: Zäumung..................................... 59 22.5 Material: Zügel, Hilfszügel und andere Hilfsmittel.................... 60 Stand 01.01.2024 4/60 Springreglement Index Abmessungen der Hindernisse, 10.11 Jokerhindernisse, 10.10.2, 11.11.4 Abreitplatz, 10.25 Kombinierte, 10.7, 10.8 Richter:in Abreitplatz, 2.3 Stechen, 10.12 Allgemeines, 1 Steil, 10.4 Alternativhindernisse, 10.10 Umgeworfenes Hindernis, 12.2.1 Américaine, 11.8 Weitsprung, Wassergraben, 10.5, 12.2.2 Änderungen des Parcours, 10.16, 10.18 zerstörte, 10.2 Anzahl Starts, 6.5 Höchstzeit, 10.21, 11.3.c Anzug, 7.8 Hors-concours, 3.4.2, 6.5.6, 7.7 Ausbrechen, 12.3.2 Hufschmied, 5.2 Ausschluss, 12.3.4.4, 12.6, 12.12 Ausschreibungen, 3.1, 3.2 Idealzeit, 10.22, 14.3 Inkrafttreten und Verbindlichkeit, 13.1 Barrieren, 6.6 Jokerhindernisse, 10.10.2, 11.11.4 Berechnung der Gewinnpunkte, 6.2, 14.1 Jungpferde Promotion, 11.29 Betreten und Verlassen des Parcoursplatzes, Junioren, 7.3.4, 11.24, 11.26 12.6 Jury, 2.2, 3.2.b, 15 Children, 11.24, 11.25 Jurypräsident:in, 2.2, 3.2 Chronometer, 10.19, 12.7 Kategorie Derby, 11.18 Jungpferde Promotion, 11.29 Prüfungen für Children, 11.25 Equipenspringen, 11.16 Prüfungen für Inhaber der N-Lizenz, 11.23 Erdhindernisse, 10.9 Prüfungen für Inhaber:innen der R- Erlaubte Zeit, 10.20 Lizenz, 11.22 Prüfungen für Junioren, 11.26 Fanions, 10.13 Prüfungen für Senioren, 11.27 Fehlerbewertung, 12.10 Prüfungen für Brevetinhaber, 11.21 Wertung A, 12.10.1 Stilprüfungen, 11.28 Wertung C, 12.10.2 Klassement, 3.5, 6.2, 11.2 Fremde Hilfe, 12.3.4.6, 12.5 Knock-out, 11.12 Kombinierte Hindernisse, 10.7, 10.8 Gebühren, 3.3 Kombinierte Prüfungen, 11.20 Gemischte Prüfungen, 11.30 Konkurrent:in, 7 Generelle Organisation, 5.1, 5.2 Geschlossene Hindernisse, 10.8 Länge, 10.15 Geschwindigkeit, 11.3 Glockenzeichen, 12.8 Meisterschaften, 11.19 Gruss, 7.8.4 Misshandlung, 6.7 Hindernisfehler, 12.2 Nachnennungen, 4.2 Hinderniss Nenngeld, 3.4 fakultatives, 11.2.2.2 Notfallärztin oder Notfallarzt, 5.2 Hindernisse Organisationskomitee, 5.2 Abmessungen, 10.11 Allgemeines, 10.1 Parcours, 10.14, 10.15 Alternativhindernisse, 10.10 Änderungen des Parcours, 10.16 auf dem Abreitplatz, 16 Länge des Parcours, 10.15 Erdhindernisse, 10.9 Parcoursplan, 10.17 Geschlossene, 10.8 reduzierter, 6.5.3 Hindernisarten, 10.3 Parcoursbauer:in, 2.4, 3.2 Hochweitsprünge, 10.6 Parcoursbesichtigung, 10.18 Stand 01.01.2024 5/60 Springreglement Parcoursplan, 10.17 Sanktionen, 12.1.4, 12.1.5 Parcoursplatz, 10.23, 10.24, 12.6 Sattlung, 7.9 Parcourszeit, 10.19 Serien, 3.6, 6.5.2 Parcourszutritt, 10.18, 10.23, 10.24 Sonderprüfungen, 11.2.1 Peitsche, 6.7.1, 7.8.2 Spezialprüfungen, 11.2.1 Pferde, 6 Springen eines Fanges, 12.3.4.5 Pferdewechsel, 4.2 Springprüfung, 11.1, 11.2 Preise, 3.5, 6.2 Springversuche, 12.6.2.c Wert der Preise, 3.5.4 Start- und Ziellinie, 10.14 Progressives Punktespringen, 11.11 Startreihenfolge, 7.6, 11.4.3.d Prüfung Stechen, 7.6, 11.2.2, 11.4.3.c Américaine, 11.8 Stilprüfungen, 11.28, 12.11 Definition, 11 Sturz, 12.4, 12.12.4.n Equipenprüfung, 12.10.4 Equipenspringen, 6.2.2, 11.16 Teilnahme für Brevetinhaber, 11.21 Pferde, 6.3 für Children, 11.24, 11.25 Reiter, 7.4 für Inhaber der N-Lizenz, 11.23, 11.29 zu starke, 3.6 für Inhaber der R-Lizenz, 11.29 Tenue (Anzug), 7.8 für Inhaber:innen der R-Lizenz, 11.22 Tierärtzin oder Tierartz, 3.2 für Junioren, 11.26 Tierärzt oder Tierarzt, 5.2 für Juniorinnen oder Junioren, 11.24 Übermässiger Gebrauch der Peitsche, 6.7.1 für Senioren, 11.27 Ungehorsam, 12.3 Gemischte Prüfungen, 11.30 Kombinierte, 11.20 Verantwortung, 2.2, 3.2 mit mehreren Felder, 3.6, 6.5.2 Verlassen des Parcoursplatzes, 12.12.6 mit reduziertem zweitem Umgang mit Verreiten, 12.3.4 oder ohne Stechen, 11.14 Verreiten korrigieren, 12.3.4.2, 12.3.4.3, mit zwei Umgängen, 11.15 12.3.4.4 nach Wertung A, 11.4 Verschobene Hindernisteile, 12.2.3 nach Wertung C, 11.5 Verteidigung, 12.3.3 Progressives Punktespringen, 11.11 Verweigerung, 12.3.1 Punktespringen, 11.10 Verzicht, 11.2.2.7, 11.2.2.8 Sonderprüfungen, 11.2.1 Veterinär:in, 3.2, 5.2 Spezialprüfungen, 11.2.1 Volte, 12.3.5 Stechen, 11.2.2, 11.4.3.c Stilprüfungen, 11.28, 12.11 Wassergraben, 10.5, 12.2.2 Zeitspringen, 11.9 Wert der Preise, 3.5.4 Zwei- oder Mehrpferdespringen, 11.17 Wertung Zweiphasenspringen, 11.13 Wertung A, 11.4, 12.10.1 Prüfungsbeschreibung, 11.1 Wertung C, 11.5 Puissance, 11.6 Wertung C, 12.10.1 Punktespringen, 11.10 Zäumung, 7.9 Qualifikation, 7.3 Zeitgutschriften, 12.9 Zeitmessung, 10.19, 12.7 Reiter- oder Reiterinnenwechsel, 7.5, Zeitspringen, 11.9 12.12.2.f Zeittabellen, 14.2 Reiter:in, 7 300 m/Min, 14.2.1 Richten, 12 325 m/Min, 14.2.2 Richter, 15 350 m/Min, 14.2.3 Richter:in, 2.2, 2.3 375 m/Min, 14.2.4 Richter:in Abreitplatz, 2.3 400 m/Min, 14.2.5 Stand 01.01.2024 6/60 Springreglement Zeitzuschläge, 12.9 Zutritt zum Parcoursplatz, 10.18, 10.23, 10.24 Zweiphasenspringen, 11.13 Ärztin oder Arzt, 5.2 Stand 01.01.2024 7/60 Springreglement 1 Allgemeines 1.1 Hinweis Ziffern 1.1 – 1.15 des GR enthalten die Angaben betreffend Allgemeines. 1.2 Einleitung Das Springreglement (SR) wurde gemäss den Statuten, dem Organisationsreglement und dem Gen- eralreglement (GR) des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport, nachfolgend kurz SVPS genan- nt, aufgestellt. Das SR wiederholt die für alle Disziplinen gültigen Bestimmungen allgemeiner Art nicht. Es enthält lediglich die Bestimmungen, welche ausschliesslich die Springprüfungen betreffen. Bei der Durchführung von Springprüfungen gelangen sowohl das Generalreglement des SVPS als auch das vorliegende Reglement zur Anwendung. 1.3 Geltungsbereich Alle Eigentümer:innen und Reiter:innen, die sich zu einer Springkonkurrenz anmelden, unterstehen den Ausschreibungen der Organisatoren und den für diese Disziplin gültigen Bestimmungen. 1.4 Zielsetzung Das vorliegende Reglement enthält die Vorschriften betreffend die Springprüfungen. Fehlt eine auf einen bestimmten Tatbestand anwendbare Bestimmung, so entscheiden die zuständigen Organe im Sinne dieses Reglementes. Das SR ist ein Sportreglement und ist als solches anzuwenden. 2 Offizielle Funktionen 2.1 Hinweis Ziffern 2.1 – 2.4 des GR enthalten die Angaben betreffend die offiziellen Funktionen. 2.2 Jury Die Jury besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Verantwortung für die Arbeit der Jury liegt bei deren Präsident:in. Die Veranstalter eines pferdesportlichen Anlasses bestimmen die Jurypräsidentin oder den Jurypräsidenten und die Jurymitglieder. Die Anzahl der Jurymitglieder bestimmt die Ju- rypräsidentin oder der Jurypräsident. Empfehlung für die Anzahl Richter:innen siehe Tabelle Richter- gruppe Ziffer 15. 2.3 Richter:in Abreitplatz Für jede Prüfung ernennt die Präsidentin oder der Präsident der Jury eine:n Richter:in als „Abreit- platzchef“. Der oder die Jurypräsident:in gibt die höchstmögliche Anzahl Reiter:innen auf dem Abre- itplatz bekannt. Die oder der Richter:in auf dem Abreitplatz hat seine Funktion rechtzeitig vor Beginn der Prüfung anzutreten. Sie oder er darf nicht mit dem Starter identisch sein. Sie oder er hat insbeson- dere den Übungsplatz zu überwachen und dafür zu sorgen, dass dort Ordnung herrscht. Allen Perso- nen ausser den Konkurrenten, Pferdepfleger:innen und Eigentümer:innen wird der Zutritt zum Abreit- platz verwehrt. Werden Unkorrektheiten festgestellt, wird sofort eingegriffen und Verstösse gegen die sportliche Disziplin werden sofort der Jury gemeldet, evtl. mit Antrag für die zu ergreifenden Mass- nahmen. Die auf dem Abreitplatz erlaubten Hindernisse werden in Art und Höhe vom Technischen Komitee festgelegt (siehe Ziffer 16). Das entsprechende Verzeichnis wird auf dem Concoursplatz angeschlagen. 2.4 Parcoursbauer:in 1 Das Organisationskomitee bestimmt eine:n verantwortliche:n Parcoursbauer:in, der das Brevet der höchsten ausgeschriebenen Prüfung besitzen muss. Die Person muss in den Ausschreibungen fig- urieren. Die Person ist für die Verhältnisse des Abreitplatzes verantwortlich und sorgt dafür, dass genügend Übungshindernisse zur Verfügung stehen (mindestens ein Hochweitsprung und ein Steil- sprung und wenn möglich ein Gymnastiksprung). Stand 01.01.2024 8/60 Springreglement 2 FürPrüfungen ab 100 cm bestimmt das Organisationskomitee zusätzlich zum verantwortliche Per- son Parcoursbau mindestens einen zweite Person Parcoursbau, die der verantwortlichen Person Parcoursbau zur Seite steht. Ausnahme: Für Prüfungen Jungpferde Promotion JPP bis zum Alter von sechs Jahren gemäss Ziffer 11.29 ist nur eine Person Parcoursbau notwendig. 3 Ausschreibungen für Veranstaltungen 3.1 Hinweis Ziffern 3.1 – 3.5 des GR enthalten die Angaben zu den Ausschreibungen. 3.2 Ausschreibungen Die Namen folgender Offiziellen müssen aufgeführt werden: a) Unter Organisationskomitee: – Präsident:in – Sekretär:in – Verantwortliche Person Parcoursbau – Tierärztin oder Tierarzt b) Unter Jury: – Präsident:in – Gegebenenfalls zwei Stil-Richter:innen Die oder der Jurypräsident:in muss bereits bei der Vorbereitung der Veranstaltung als Berater:in zugezogen werden. Die verantwortliche Person Parcoursbau und die Jurypräsidentin oder der Ju- rypräsident kontrollieren die Ausschreibungen. Sie übernehmen die Verantwortung für das betref- fende Ressort. Hauptverantwortlicher bleibt jedoch die oder der Präsident:in des Organisationskomi- tees. Wenn vom Veranstalter nicht anders vermerkt, beziehen sich allfällige km-Beschränkungen grundsätzlich nur auf den offiziellen Nennschluss nicht aber auf eine mögliche Nachnennphase. Falls eine andere Beschränkung (ausser GWP) in der Nachnennphase entfällt, muss das in der Ausschrei- bung erwähnt werden. 3.3 Gebühren 1 Füralle Veranstaltungen sind Gebühren gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung des SVPS zu entrichten. 2 Bei Absage von Prüfungen müssen keine Abgaben vom Veranstalter an den SVPS entrichtet wer- den. 3.4 Nenngeld 1 Die Höhe des Nenngeldes bestimmt der Veranstalter. Das Nenngeld (exkl. Gebühren und Abgaben) darf 20% des Wertes des ersten Preises der betreffenden Prüfung nicht übersteigen. Ausnahme für das Nenngeld (exkl. Gebühren und Abgaben) B60-B75: max. 15.– und B80-B/R95: max. 20.-. 2 Für Hors-concours-Ritte ist das gleiche Nenngeld zu bezahlen wie für Ritte in Konkurrenz. 3.5 Preise 1 DieOrganisatoren verteilen in jeder Prüfung an mindestens 30% der Gestarteten Preise. Diese 30% gelten als klassiert und ihre entsprechenden Gewinnpunkte zählen zur Summe der Gewinnpunkte. Es steht dem Veranstalter frei, bis und mit R/N115 Natural- oder Geldpreise abzugeben. 2 Der Wert des ersten Preises muss gemäss Ziffer 3.1, Absatz 1, litt. d) des Generalreglements in den Ausschreibungen angegeben werden. 3 Ein nicht klassierter Konkurrent hat keinen Anspruch auf einen Preis. Stand 01.01.2024 9/60 Springreglement 4 Der Wert der Bar- und Naturalpreise darf folgende Ansätze nicht unterschreiten *: Höhe bis 95cm : Preis im 1. Rang analog der Prüfungshöhe. Zum Beispiel: B60, 1. Rang 60.–; B70, 1. Rang 70.–; B/R 95, 1. Rang 95.–. Höhe in cm 100 110 120 130 140 150 105 115 125 135 145 155 1. Rang 100.00 150.00 200.00 300.00 600.00 800.00 2. Rang 80.00 120.00 160.00 240.00 480.00 640.00 3. Rang 65.00 100.00 130.00 195.00 385.00 515.00 4. Rang 55.00 80.00 105.00 160.00 310.00 415.00 5. Rang 45.00 65.00 85.00 130.00 250.00 335.00 6. Rang 40.00 55.00 70.00 105.00 200.00 270.00 7. Rang 35.00 45.00 60.00 85.00 160.00 220.00 8. Rang 30.00 40.00 50.00 70.00 130.00 180.00 9. Rang 25.00 35.00 40.00 60.00 120.00 160.00 10. Rang 20.00 30.00 40.00 60.00 120.00 160.00 Nenngeld** 10.00 15.00 20.00 30.00 60.00 80.00 * Die Tabelle entspricht den reglementarisch registrierten Preisen / siehe auch Ziffer 18. ** Berechnungsgrundlage: Nenngeld ohne Veranstalterfranken bzw. Gebühren an den Verband (ab 1.1.2024 bis max CHF 10.– bzw. CHF 6.– pro Nennung; Total: max CHF 16.–). Achtung: Ziffer 3.4, Absatz 1, 2. Satz, beachten. Es muss mindestens das doppelte Nenngeld (exkl. Gebühren & Abgaben) an alle Klassierten abge- geben werden. Ausnahme: Alle Kategorien nach Wertungen A ohne ZM und B60 bis B85: in diesen Kategorien muss mindestens das Nenngeld ausbezahlt werden. In allen Prüfungen ohne ZM, Preise an alle 0-Fehlerritte; andere Wertungen gemäss vorigem Absatz. B90 und B95 mit/ohne ZM, Preise an alle Klassierte oder alle 0-Fehlerritte. R/N100 bis 115 mit/ohne ZM oder Idealzeit, Preise je nach Wertung an mind. 30%. Ab R/N120 mit/ohne ZM oder Idealzeit, Preisgeld je nach Wertung an mind. 30%. Prüfungen Jungpferde Promotion gemäss Ziffer 11.29. Der Wert des an den letzten Preisberechtigten verteilten Preises darf nicht weniger als das doppelte Nenngeld betragen. Ausnahme: B60 bis B85 und Wertungen A ohne ZM. Ist der Wert des 1. Preises höher als oben angegeben, darf die Abstufung von einem Preis zum nächsten nicht mehr als 20% betragen, aufgerundet auf die nächsten Fr. 5.–. 5 Bei Klassierungen ex æquo werden die Preisgelder der entsprechenden Ränge addiert und durch die Zahl der Resultatgleichen geteilt, z.B.: zwei Reiter:innen ex æquo im 3. Rang in R110 ergibt pro Reiter:in Fr. 90.00 (Fr. 100.00 + Fr. 80.00 geteilt durch zwei). 6 Müssen infolge von Klassierungen ex æquo in Prüfungen mit oder ohne Zeitmessung über die vorgeschriebenen 30% hinaus Konkurrierende klassiert werden, so werden die ausgeschriebenen Preisgelder (30% der Gestarteten) addiert und durch die Zahl der Resultatgleichen geteilt. In Puissancen erhalten in diesem Fall die über die 30% hinaus Klassierten das doppelte Nenngeld, z.B. Puissance N150, drei Klassierte, vier ex æquo im 2. Rang ergibt Fr. 640.– + 515.– + 160.– + 160.– = 1’475.–, Fr. 370.– pro Reiter:in (aufgerundet). 7 Bei Equipenspringen zu zwei Reiter:innen und Zweipferdespringen erhält die erste Equipe die Summe des ersten und zweiten Preises, die zweite Equipe die Summe des dritten und vierten Preises, usw. Analog bei Dreierequipen: Die Siegerequipe erhält die Summe des ersten, zweiten und dritten Preis- es, usw. (siehe auch Ziffer 6.2, Absatz 2). Stand 01.01.2024 10/60 Springreglement 3.6 Prüfungsfelder 70 1 Prüfungen mit mehr als 90 Meldungen müssen zwingend in zwei oder mehrere Serien aufgeteilt werden. 2 Die Serien werden wie separate Prüfungen ausgetragen. 3 EineVerschiebung durch den Veranstalter in eine andere Prüfung (ausser Prüfungsteilung) ist nicht erlaubt. Ausnahme: Pferde/Reiter:innen mit den niedrigsten Gewinnpunkten können eine Stufe tiefer versetzt werden, unter Einhaltung des Reglements. 4 Nach der Durchführung einer Prüfung wird bei mehr als 70 Gestarteten ein Klassement in zwei gleich grossen Serien erstellt. Für jede Serie werden die in den Ausschreibungen vorgesehenen Preise ausgerichtet. Diese Regelung gilt ebenfalls für Zweipferde-, Equipen-, bzw. Ausscheidungsspringen. 5 Die Hors-concours-Ritte sind in der Zahl der 70 Gestarteten nicht inbegriffen. Beispiel: 85 Gestartete Erster 1. Rang 1. Serie Zweiter 1. Rang 2. Serie Dritter 2. Rang 1. Serie Vierter 2. Rang 2. Serie usw. 6 Haben zwei zusammengehörende Prüfungen unterschiedliche Höhen, müssen die Prüfungen aller Serien bezüglich der Höhe, in der Reihenfolge der Ausschreibung durchgeführt werden. Die Wertung kann jedoch ausgetauscht werden. 4 Nennungen 4.1 Hinweis Ziffern 4.1 – 4.10 des GR enthalten die Angaben zu den Nennungen. 4.2 Nachnennungen 1 Pferde- und Reiterwechsel, bzw. Auswechslung von ganzen Paaren sowie Nachnennungen nach Nennungsschluss sind möglich. 2 Im System durch den oder die Reiter:in vorgenommene Änderungen während der Mutationsphase sind kostenlos, für nachträgliche Änderungen auf dem Sekretariat kann der Veranstalter eine zusät- zliche Bearbeitungsgebühr verlangen. 5 Organisation der Veranstaltung 5.1 Hinweis Ziffern 5.1 – 5.3 des GR enthalten die Angaben zur Organisation von Veranstaltungen. 5.2 Organisationskomitee 1 Sämtliche Vorbereitungen einer pferdesportlichen Veranstaltung (Ausschreibungen, Programme, Parcourspläne, Zeitmessung, usw.) obliegen den Veranstaltern. Diese bestimmen im Rahmen des OK die Offiziellen, deren Namen in den Ausschreibungen aufgeführt werden müssen (siehe Ziffer 3.2). 2 Das OK ist verpflichtet sowohl einen offiziellen Ärztin oder Arzt, Rettungsdienst oder Samariterverein als auch einen offiziellen Tierärztin oder Tierarzt zu ernennen. Diese haben insbesondere die erforder- lichen Vorkehrungen für Notfälle zu treffen. Entweder eine Ärztin oder ein Arzt, ein Rettungsdienst- oder ein Samariterverein sowie eine Tierärztin oder ein Tierarzt müssen auf dem Platz anwesend sein. Ein Notfallärztin oder Notfallarzt (z.B. regionaler Notfallarztdienst) muss auf Abruf zur Verfü- gung stehen. Stand 01.01.2024 11/60 Springreglement 3 Die Liste der Telefonnummern von Notfallärztin oder Notfallarzt, Tierärztin oder Tierarzt, Hufschmied:in, Spital und Rettungsflugwacht muss im Sekretariat und auf der Jury verfügbar sein. Die Erreichbarkeit muss während der ganzen Veranstaltung gewährleistet sein. 6 Pferde 6.1 Hinweis Ziffern 6.1 – 6.10 des GR enthalten die Angaben zu den Pferden. Ohne spezielle Erwähnung sind Ponys den Pferden gleich gestellt. 6.2 Berechnung der Gewinnpunkte 1 DieGewinnpunkte ist die Gesamtheit der Punkte, die ein Pferd an Springprüfungen in der Schweiz und im Ausland gewonnen hat, berechnet für das laufende und das vorhergehende Jahr. Zu den Gewinnpunkten zählen nur die an Klassierte, d.h. 30% der Gestarteten, abgegebenen Gewin- npunkte: – an nationalen Prüfungen in der Schweiz zählen die Punkte gemäss Ziffer 14.1; – sämtliche an nationalen Veranstaltungen im Ausland errechneten Punkte gemäss Ziffer 14.1 unter Vorbehalt des anschliessenden Absatzes; – sämtliche an internationalen Veranstaltungen errechneten Punkte gemäss Ziffer 14.1. Die an nationalen Prüfungen im Ausland errechneten Punkte zählen grundsätzlich nicht zu den Gewin- npunkten, es sei denn die Reiterin oder der Reiter bzw. die Pferdebesitzerin oder der Pferdebesitzer meldet sie mittels Ausschreibung und Rangliste. Eine Meldung durch Dritte wird ausdrücklich aus- geschlossen. Bei Meldung gelten die Berechnungsgrundlagen gemäss vorigem Absatz. Punkte aus Veranstaltungen, an denen nur auf persönliche Einladung teilgenommen werden kann, zählen nicht zu den Gewinnpunkten. 2 BeiZweipferdespringen bekommen Reiter:innen und Pferde einer Mannschaft dieselben Punkten wie bei einer normaler Prüfung. 6.3 Teilnahmebeschränkung der Pferde 1 Abgesehen von den vom Veranstalter vorgeschriebenen Mindest- oder Höchstgewinnpunkte kön- nen die Organisatoren mit Genehmigung des Technischen Komitees in den Ausschreibungen Teil- nahmebeschränkungen für Pferde vorsehen. 2 Pferde, bei denen Identität oder regelkonforme Impfung nicht nachgewiesen werden können, sind vom Organisator von der Beteiligung an einer Veranstaltung auszuschliessen. 3 Die TK-Vertretung Sport der Disziplin CC kann ungeachtet der Gewinnpunkte des Pferdes CC- Reiterpaaren, welche einem nationalen Kader angehören, eine schriftliche Bewilligung für den Start in Springprüfungen, welche dem Springreglement SVPS unterstellt sind, entsprechend der interna- tionalen Qualifikation des betroffenen Paares erteilen. Massgebend ist die Höhe des Springparcours gemäss CC-Reglement der FEI. Diese Bewilligung gilt für das ganze Kalenderjahr. Der Geschäftstelle wird eine Kopie der Bewilligung bei deren Erteilung zugestellt (siehe auch CCR 30, Abs. 4). 6.4 Pferdewechsel Pferdewechsel: siehe Ziffer 4.2. 6.5 Anzahl Starts 1 InPrüfungen ab N140 darf ein:e Konkurrent:in höchstens drei Pferde reiten, in allen anderen Prü- fungen höchstens zwei Pferde. Ausnahme: Prüfungen Jungpferde Promotion siehe Ziffer 11.29. Stand 01.01.2024 12/60 Springreglement 2 Werden Prüfungen geteilt, dürfen in jeder Serie die entsprechende Anzahl Pferde geritten werden. 3 Die Anzahl der Starts für Pferde ist folgendermassen festgesetzt: – zwei Starts pro Tag – drei Starts an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Kombinierte Prüfungen ohne Cross zählen als ein Start. Pferde, die an einer Prüfung mit reduziertem zweiten Umgang und einem Stechen (vgl. Ziffer 11.14) oder an Prüfungen mit zwei Umgängen (vgl. Ziffer 11.15) teilnehmen, dürfen am gleichen Tag in keiner weiteren Prüfung eingesetzt werden; hinge- gen sind zwei Starts am vor- oder nachfolgenden Tag gestattet. Ausnahme: Ist bei der Finalprüfung einer Meisterschaft der Regional- und Kantonalverbände mit zwei Umgängen und einem Stechen, der zweite Umgang reduziert, so ist ein zweiter Start am gleichen Tag möglich (vgl. Ziffer 11.14). 4 Bei einer Prüfung mit reduziertem zweitem Umgang ohne Stechen (vgl. Ziffer 11.14) ist ein weiterer Start am gleichen Tag erlaubt. 5 EinPferd darf an einem Tag nur an einer Prüfung mit max. vier Stechen teilnehmen (Puissance, Barrierenspringen, Knock-out). 6 DieHors-concours-Ritte zählen für die Anzahl Starts einer Reiterin oder eines Reiters oder eines Pferdes mit. 7 Spezialprüfungen zählen für die Anzahl Starts einer Reiterin oder eines Reiters oder eines Pferdes mit. 8 Ein Pferd darf an einem Tag nur an einem Derby teilnehmen. 6.6 Barrieren 1 Das Barrieren von Pferden, gleichgültig in welcher Art und an welchem Ort, sei es auf dem Gelände der Veranstaltung, sei es, dass man zu diesem Zweck das Veranstaltungsgelände verlässt, ist generell verboten. 2 AlsBarrieren im weitesten Sinne wird all das verstanden, was während des Trainings und der Vor- bereitung eines Pferdes auf ein Turnier angewendet werden könnte, um beim Pferd durch Verur- sachen von Schmerz und/oder Furcht ein höheres Heben der Beine hervorzurufen. 3 Eine Reiterin oder ein Reiter, der ein Pferd barriert oder barrieren lässt, wird mit dem barrierten Pferd von allen folgenden Prüfungen der gleichen Veranstaltung ausgeschlossen. 6.7 Misshandlung Jede Misshandlung eines Pferdes im Parcours, auf dem Abreitplatz oder anderswo ist verboten. Reiter:innen und Eigentümer:innen werden für das Verhalten ihrer Angestellten bzw. Hilfspersonen zur Rechenschaft gezogen. Konkurrentinnen oder Konkurrenten, die diesem Verbot zuwiderhandeln, werden mit den in Ziffer 11.2 GR, vorgesehenen Sanktionen bestraft. 1 Übermässiger Gebrauch der Peitsche: – Die Peitsche sollte niemals verwendet werden, um dem Ärger Luft zu verschaffen. Eine solche Verwendung ist immer übermässig; – Der Einsatz der Peitsche auf den Kopf eines Pferdes ist immer übermässig; – Die Peitsche darf pro Parcours nie mehr als dreimal strafend verwendet werden. Wenn das Pferd durch den Einsatz der Peitsche verletzt wird, wird dies immer als übermässigen Gebrauch ange- sehen. – Die Peitsche darf nach einer Eliminierung nicht mehr eingesetzt werden. Stand 01.01.2024 13/60 Springreglement 7 Konkurrenten 7.1 Bemerkung Ziffern 7.1 – 7.9 des GR enthalten die Angaben den Konkurrenten. 7.2 Berechnung der Gewinnpunkte Gemäss Ziffern 6.2 und 14.1. 7.3 Qualifikation 1 Es sind nur Reiterinnen und Reiter zu Springprüfungen zugelassen, welche ein vom SVPS aus- gestelltes Brevet (Brevet Kombiniert oder Brevet Gold) bzw. eine Springlizenz besitzen und diese/s für das aktuelle Jahr bezahlt haben. 2 BeiAbgabe der Nennungen haben sich Reiter:innen und Eigentümer:innen an die Bestimmungen der betreffenden Kategorien und an eventuelle Spezialbestimmungen, die die Organisatoren mit Er- laubnis des SVPS beigefügt haben, zu halten. 3 Die Reiterin oder der Reiter ist allein verantwortlich für seine Qualifikation. 4 Reiter:innen unter 18 Jahren (massgebend ist der Jahrgang) dürfen ab N150 (inkl. N150 Puissance und N150 Six-Barres) nur mit Bewilligung des Kaderverantwortlilche:r Junioren/Junge Reiter:innen starten. 5 Lizenzierte müssen mindestens in B/R90 oder R/N100 starten (Ausnahmen: Prüfungen, welche in diesem Reglement nicht vorgesehen sind; Equipenspringen; Reiter:innen mit 4/5-jährigen Pferden in Prüfungen gemäss Ziffer 11.30; gemischte Prüfungen gemäss 11.30, Absatz 3. 6 Nach bestandener Lizenzprüfung kann während einem Jahr ab dem Datum der bestandenen Lizen- zprüfung, ungeachtet der Gewinnpunktebeschränkung nach oben, in Prüfungen ab Stufe B/R90 und höher gestartet werden. Dies jedoch nur innerhalb der gelösten Lizenz und keine Gültigkeit für Ponyprü- fungen P. Massgebend ist der Nennschluss. Kein Start in höheren Kategorien mit anderem Reiten- den am gleichen Tag für Pferde und Ponys, für welche von dieser Beschränkungsbefreiung Gebrauch gemacht wird. 7.4 Teilnahmebeschränkung der Reiter Die Organisatoren können in den Ausschreibungen mit Bewilligung des Technischen Komitees Teil- nahmebeschränkungen für Reiter:innen vorsehen. 7.5 Reiter- oder Reiterinnenwechsel Reiter- oder Reiterinnenwechsel: siehe Ziffer 4.2. 1 Reiter- oder Reiterinnenwechsel, bzw. Auswechslung von ganzen Paaren sind möglich. 7.6 Startreihenfolge Im Stechen muss die Startreihenfolge des Normalparcours eingehalten werden. In Prüfungen mit zwei Umgängen ist für das Stechen die Startreihenfolge des zweiten Umganges massgebend. Der Start kann aber auch in umgekehrter Reihenfolge des Zwischenklassements erfolgen. Wenn eine Reiterin oder ein Reiter mehrere Pferde für das Stechen qualifiziert hat, kann die Jury, in Absprache mit der Reiterin oder dem Reiter den Start eines Pferdes vorziehen. 7.7 Hors-concours-Ritte 1 Bei der Nennung ist der Hors-concours-Ritt deutlich anzugeben. 2 Reiter:in, die in einer Prüfung hors-concours starten, haben keinerlei Anrecht auf irgendeine Entschädi- gung oder einen Preis. 3 Siehe auch Ziffer 3.4 Nenngeld und Ziffer 6.5 Anzahl der Starts. Stand 01.01.2024 14/60 Springreglement 4 Hors-concours Ritte in tieferen Kategorien sind erlaubt, wenn die Bedingungen des Reglements oder der Ausschreibung nicht eingehalten werden können und wenn in der Ausschreibung nichts anderes erwähnt wird. Hors-concours-Ritte in regulärer Stufe sind nicht erlaubt. Ein N-lizenzierter Reitender darf auch in R- und B-Prüfungen ausser Konkurrenz starten, ein R- lizenzierter Reitender auch in B-Prüfungen. 7.8 Anzug und Gruss 1 Jeder Teilnehmer an einer Springkonkurrenz ist verpflichtet, in korrektem Anzug zu starten. a) Anzug in allen Springprüfungen in sämtlichen Kategorien: weisse oder beige Hose, mit oder ohne dunklem Lederbesatz, Reitrock oder offiziell vom SVPS genehmigten Blouson, Hemd oder Po- lo mit weissem Kragen und weisser Kravatte bzw. weissem Stehkragen für Frauen, Reithelm mit Dreipunktbefestigung, Reitstiefel oder Reitstiefelimitation bestehend aus Chaps- / Stiefeletten- kombination aus gleichfarbigem, Leder oder gleichwertigem Material. Damenblusen mit weissem Stehkragen können als Sommertenue mit kurzen Ärmeln oder ohne Ärmel getragen werden. Die Bluse kann über oder in der Hose getragen werden, darf aber nicht bauchfrei sein. Ferner gestattet ist im Rahmen obiger Bestimmungen der offizielle Dress eines Vereins oder Klubs. b) In allen Kategorien und für alle Reiter:innen ist das Tragen eines ordnungsgemäss befestigten Reithelm obligatorisch, und dies sobald man auf dem Pferd sitzt. Bei Verlieren der Kopfbedeckung erfolgt sofortiger Ausschluss. 2 Maximallänge der Peitsche für alle Kategorien: 75 cm. 3 DieJury kann das Tragen des Sommeranzuges (ohne Reitrock) für Reiter:innen bewilligen. Das Tragen des Sommeranzuges kann nicht einheitlich verlangt werden. Bei durch die Jury erlaubtem Regenanzug ist eine uni Regenjacke gestattet. 4 Gruss der Jury: Grundsätzlich wird gegrüsst, es sei denn, die Präsidentin oder der Präsident der betreffenden Prüfung verzichte auf den Gruss. Die Reiter:innen können grüssen mit der Peitsche oder mit Kopfnicken grüssen, ohne die Kopfbedeckung zu ziehen. 5 Eine Sturzweste kann auch sichtbar getragen werden. 6 Bezüglich Werbung auf dem Anzug gelten die jeweiligen Bestimmungen der FEI. 7.9 Sattlung und Zäumung 1 In allen Kategorien englischer Sattel; Zäumung gemäss „Weisung Trensen und Zäumungen“ (siehe Ziffer 22). 2 Das Nasenband muss so verschnallt sein, dass mittels eines genormten, vom SVPS freigegebenen Messinstruments ein Abstand von 1.5 cm zwischen Nasenrücken und Nasenband gemessen werden kann. Diese Regel gilt für alle Arten von Nasenbändern und Verschnallungen. 3 In allen Kategorien ist nur das gleitende Martingal als Hilfszügel gestattet. 4 Schlaufzügel sind generell verboten (Prüfungen, Abreitplatz, Preisverteilung). 5 Gamaschen: In allen Prüfungen gelten seit dem 01.01.2019 die Vorschriften entsprechend den Regelungen der FEI für internationale Youngsterprüfungen, die seit dem 01.01.2010 in Kraft sind (FEI Jumping Rules Art. 257 und FEI Jumping Stewards Manual), siehe Ziffer 19. 6 Sporen: bis B und B/R 105, max. 1.5 cm, stumpf, Metall. 8 Verbandsmassnahmen 8.1 Hinweis Ziffer 8.1 des GR enthält die Angaben zu den Verbandsmassnahmen. Stand 01.01.2024 15/60 Springreglement 9 Proteste und Rekurse 9.1 Hinweis Ziffer 9.1 des GR enthält die Angaben zu Protesten und Rekursen. 10 Hindernisse, Parcours und Abreitplatz 10.1 Allgemeines 1 Es besteht keine Veranlassung, die Parcours zu vereinheitlichen; gerade ihre Verschiedenheit macht ihren Reiz aus. Die Parcoursbauenden Personen hat volle Freiheit in der Wahl des Parcoursplatzes, der Linienführung und im Bau der Hindernisse. Immerhin müssen bei der Organisation von Prüfungen und beim Hindernisbau die Vorschriften dieses Reglements und die Grundsätze der Sportlichkeit beachtet werden. 2 DieParcoursbauenden Personen sorgen vor Beginn der Prüfung dafür, dass der Parcours oder dessen Hindernisse, die gefährlich sind oder dem Reglement nicht entsprechen, abgeändert werden. 10.2 Hindernisse Jedes zerstörte Hindernis wird genau gleich wieder aufgebaut, damit die Bedingungen für alle Re- iter:innen dieselben bleiben. Die Parcoursbauende Person ist dafür verantwortlich, dass genügend Ersatzmaterial vorhanden ist. 10.3 Hindernisarten Je nach der Natur, dem Aufbau und dem Abstand der Einzelhindernisse unterscheidet man die fol- genden Hindernisarten: a) Steil-/Vertikal-Hindernisse (z.B. Mauer, Tor, Stationata, Brüsseler Barriere, usw.), die nur eine rel- evante senkrechte Ausdehnung aufweisen (siehe Ziffer 10.4); b) Weitsprung-Hindernisse, (z.B. Wassergraben) die nur eine relevante horizontale Ausdehnung auf- weisen (siehe Ziffer 10.5); c) Hochweit-Hindernisse (Triple-Barre, Oxer, usw.) Kombination Hindernistypen a) und b), (siehe Zif- fer 10.6); d) Einzelhindernisse werden mit einem Sprung überwunden; e) Kombinierte Hindernisse verlangen zwei oder mehrere Sprünge bzw. Efforts und können offen (siehe Ziffer 10.7) oder geschlossen sein (siehe Ziffer 10.8); f) Erdhindernisse sind besondere einzelne oder kombinierte Hindernisse, die offen oder geschlossen sein können (siehe Ziffer 10.9); g) Alternativhindernisse (siehe Ziffer 10.10). 10.4 Steil-/Vertikal-Hindernisse Alle Bestandteile eines Steil-/Vertikal-Hindernisses sind in der Regel in einer Senkrechten angeord- net. Vorgezogene Bodenelemente sind gestattet. Typische Steilsprünge sind z. B. Mauer, Tor, Sta- tionata, Brüsseler-Barriere. In Puissancen ist es gestattet, eine Mauer zu verwenden, die auf der Absprungseite nicht vertikal ist. Bei einer vertikalen Mauer ist eine Absprunghilfe (Stange, kleine Hürde) gestattet. 10.5 Weitsprung-Hindernis (Wassergraben) 1 Der offene Wassergraben ist ein Weitsprung. Er weist weder vor, über noch hinter der Wasserfläche fallende Hindernisteile auf. 2 Der Wassergraben ist min. 2.00 Meter breit. Die Absprungseite muss mit einer Absprunghilfe (Mauerkas- ten, Hürde) versehen sein. Höhe 40-50 cm. Die Weite des Wassergrabens wird mit einem weissen 6 cm breiten Landeband begrenzt. Stand 01.01.2024 16/60 Springreglement 3 Die Jury bestimmt einen Richter beim Wassergraben für das Richten an Ort und Stelle. 4 Das Landeband ist auch anzubringen, wenn der Graben überbaut ist. 5 Für sämtliche Stangen am überbauten Wassergraben sind Sicherheitsauflagen obligatorisch. 10.6 Hochweitsprünge 1 Er besteht aus verschiedenen, hintereinander gebauten Elementen, die ein Ganzes bilden (Oxer, Triple-Barre, Graben mit Stangen, usw.). Er muss mit einem Sprung überwindbar sein. 2 Für alle Prüfungen sind für sämtliche Stangen der hinteren Elemente Sicherheitsauflagen obliga- torisch. Es dürfen nur durch die FEI geprüfte und anerkannte Produkte verwendet werden. Diese Massnahme gilt auch auf dem Abreitplatz. 10.7 Kombinierte Hindernisse 1 Einkombiniertes Hindernis besteht aus zwei, drei oder mehr Einzelhindernissen, die unter sich je in einem Abstand von höchstens 12 m stehen und zwei, drei oder mehr aufeinanderfolgende Sprünge erfordern. 2 DerAbstand zwischen zwei Hindernissen wird vom letzten Element des ersten bis zum ersten Ele- ment des zweiten gemessen. 3 InPrüfungen von B60 bis R/N 135 ist es den Teilnehmenden mit Ponys freigestellt, ob sie über eine verkürzte Distanz in Kombinationen starten möchten. Bei der Nennung ist zwingend in den Bemerkun- gen anzugeben, wenn eine Verkürzung der Distanz gewünscht wird. Ohne Angaben wird der Reiter im Feld mit den üblichen Distanzen eingeteilt. Wird bei Nennung eine Verkürzte Distanz erwünscht, ist die Distanz entsprechend anzupassen. Diese Ponys starten am Anfang oder am Ende der Prüfung. 4 Ein:e Konkurrent:in, der nicht jeden Einzelsprung eines kombinierten Hindernisses (In-and-out inbe- griffen) einzeln springt, wird disqualifiziert. Wenn zwischen zwei Einzelsprüngen eines kombinierten Hindernisses das Pferd den Sprung verweigert oder ausbricht, so muss der Konkurrent die Sprünge über die schon gesprungenen Einzelhindernisse wiederholen, es sei denn, es handle sich um ein geschlossenes Hindernis (Ziffer 10.8). 5 AlleFehler und Verteidigungen bei mehreren Versuchen an den Einzelsprüngen eines kombinierten Hindernisses werden einzeln gewertet und zusammengezählt.5 Die Hindernisse des Barrierensprin- gens gelten nicht als kombinierte Hindernisse, das heisst, dass die Regeln, welche sich auf die kom- binierten Hindernisse beziehen, in dieser Prüfung nicht zur Anwendung gelangen. Eine Konkurrentin oder ein Konkurrent darf nach einer Verweigerung oder einem Ausbrechen nicht wieder beim ersten Hindernis anfangen, sondern bei dem Hindernis, an dem sichdie Verweigerung, das Ausbrechen ereignet hat. Es darf ausserhalb der Linie der Hindernisse Anlauf genommen und das Hindernis schräg angeritten werden. 10.8 Geschlossene Hindernisse 1 Ein geschlossenes ist ein kombiniertes Hindernis, bei dem zwei aufeinanderfolgende Einzelhin- dernisse an den Seiten so verbunden sind, dass sie eine Einfriedung bilden. Ein kombiniertes Hinder- nis gilt dann als geschlossen, wenn ein Pferd, das sich innerhalb des Hindernisses befindet, dieses nur durch einen Sprung verlassen kann (siehe besondere Bestimmungen über Erdhindernisse Ziffer 10.9). 2 Bei geschlossenen Hindernissen kommt die Regel, wonach das ganze kombinierte Hindernis wieder- holt werden muss, nicht zur Anwendung. Wenn in einem geschlossenen Hindernis das Pferd einen Sprung verweigert, so muss die Reiterin oder der Reiter das Hindernis über den folgenden Einzel- sprung auf dem Weg verlassen der im Parcours vorgesehen ist. 3 EinPferd, welches ein geschlossenes Hindernis durch einen anderen als den dem Parcoursplan entsprechenden Sprung verlässt, wird eliminiert. Wenn ein:e Reiter:in nach einer Verweigerung in einem geschlossenen Hindernis dieses nicht innerhalb von 60 Sekunden auf dem vorgeschriebenen Stand 01.01.2024 17/60 Springreglement Weg verlässt, so wird das Paar ausgeschlossen. Er wird ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Anzahl der Versuche die Zahl der in dieser Prüfung zulässigen Verteidigungen überschreitet (siehe Ziffer 12.10). 4 Ein:eReiter:in, der oder die in einem geschlossenen Hindernis in Schwierigkeiten gerät und der, um dieses zu verlassen, das Hindernis abändert oder abändern lässt, wird eliminiert. 10.9 Erdhindernisse 1 Erdhindernisse sind Naturhindernisse, die einen Auf- und/oder Absprung vom Pferd zur Überwin- dung verlangen. Diese Hindernisse dürfen zusätzlich mit Stangen ausgebaut werden. Absprünge von Wällen dürfen nicht mit Stangen überbaut werden. 2 EinErdhindernis, das zwei oder mehrere Sprünge erfordert, gilt als kombiniertes Hindernis. Auf dem Parcoursplan muss vermerkt sein, ob das Hindernis ganz oder teilweise „offen“ oder „geschlossen“ ist. 3 Ein Erdhindernis ohne zusätzliche Hindernisse oder nur mit einer Stange kann fliegend gesprungen werden, ohne dass dies penalisiert wird. 10.10 Alternativhindernisse 1 Alternativhindernisse sind Hindernisse, die als Varianten eines zum Parcours gehörenden Hinderniss- es aufgebaut werden. Die Abmessungen dürfen der übernächst höheren Kategorie (d.h. +10 cm) entsprechen. Die Wahl des zu springenden Hindernisses ist dem Konkurrenten freigestellt. Die Art und der Schwierigkeitsgrad eines Alternativhindernisses kann gegenüber dem entsprechenden Hin- dernis verschieden sein (z. B. Steilsprung – alternativ Hochweitsprung usw.). In progressiven Punktespringen mit zwei oder mehreren Alternativhindernissen können diese die Abmessungen der übernächst höheren Kategorie (d.h. +10 cm) aufweisen (siehe Ziffer 11.11). Al- ternativhindernisse müssen innerhalb der Zeitmessung liegen. 2 Jokerhindernisse sind Alternativhindernisse zum letzten Hindernis von progressiven Punktespringen mit Joker (siehe Ziffer 11.11). Sie weisen gegenüber diesem einen beträchtlich höheren Schwierigkeits- grad in der Bauart auf. Ihre Abmessungen dürfen die reglementarischen Werte einer um vier Stufen (d.h. + 20cm) höheren Kategorie nicht überschreiten. Jokerhindernisse müssen innerhalb der Zeitmes- sung liegen. 10.11 Abmessungen der Hindernisse 1 Die für die einzelnen Kategorien geltende Höhe ist unter Ziffern 11.21 bis 11.23 festgelegt. Diese Höhen dürfen nicht überbaut werden. 2 Unterbesonderen Bedingungen (schlechte Beleuchtungs- oder Bodenverhältnisse, Halle, usw.) können die Parcoursbauenden einer Reduktion der Höchstmasse bestimmen (siehe Ziffer 10.16). 10.12 Hindernisse im Stechen 1 Die Parcoursbauende Person bestimmt fünf bis sieben Hindernisse, die im Stechen gesprungen werden, wobei die Reihenfolge nicht derjenigen des Normalparcours entsprechen muss. Es ist zuläs- sig, ein oder mehrere Einzelsprünge von kombinierten Hindernissen wegzulassen, um so nur noch Einzelhindernisse zu erhalten. Ein bis drei zusätzliche Einzelsprünge können im Stechen hinzuge- fügt werden. Diese müssen bei der Besichtigung aufgebaut und mit einer Hindernisnummer versehen sein. Auf dem Parcoursplan und am betreffenden Hindernis muss deutlich markiert werden, ob das Hindernis von beiden Seiten oder nur von einer Seite gesprungen werden kann. Wird ein Hindernis im Stechen von der Gegenseite gesprungen, so ist dies als eines der drei zusätzlichen Hindernisse erlaubt. Ein Steilsprung aus dem Normalparcours kann im Stechen zu einem Hochweitsprung oder umgekehrt geändert werden. ln diesem Fall wird es als eines der drei zusätzlichen Hindernisse be- trachtet und es muss auch auf dem Parcoursplan ersichtlich sein, wenn ein Steilsprung in einen Hochweitsprung oder umgekehrt geändert wird. Stand 01.01.2024 18/60 Springreglement 2 DieStechen können über die gleiche Höhe führen wie der Normalparcours oder maximal 10 cm in der Höhe und der Breite verändert werden. 10.13 Fanions 1 Allgemeines Weisse und rote Fanions werden verwendet, um folgende Punkte im Parcours zu bezeichnen: – Start – Begrenzung und Springrichtung der Hindernisse – allfällige obligatorische Durchgänge – Ziel. Zweifarbige Fanions, d.h. auf der einen Seite rot, auf der anderen Seite weiss, dürfen nicht verwendet werden. 2 Begrenzungsfanions Die Begrenzungsfanions werden so aufgestellt, dass sie genau die Vorderseite und die Breite des Hindernisses markieren. Infolgedessen muss ein Weitsprung oder ein Hochweitsprung mit vier Fan- ions markiert sein. Obligatorische Durchgänge müssen links und rechts durch Fanions markiert sein. 3 Anordnung der Fanions Die Fanions werden so angeordnet, dass die roten rechts, die weissen links der zu passierenden Punkte des Parcours stehen. Sie markieren so die Richtung, in der die Hindernisse und die obliga- torischen Durchgänge passiert werden müssen und begrenzen die fallenden Elemente. 4 Obligatorischer Durchgang Ein:e Reiter:in, der oder die einen obligatorischen Durchgang auslässt oder in der falschen Richtung passiert, muss umkehren und den Durchgang korrigieren, bevor das nächste Hindernis gesprungen wird. 10.14 Parcours 1 DerParcours ist der Weg, den ein:e Konkurrent:in in der Prüfung zurückzulegen hat. Er ist durch Fanions und Hindernisnummern bezeichnet. Er beginnt am Start, führt in der vorgeschriebenen Rei- henfolge über die Hindernisse und durch eventuelle obligatorische Durchgänge bis ins Ziel. 2 In einer Prüfung mit freier Parcourswahl bestimmt die Konkurentin oder der Konkurrent die Reihen- folge der Hindernisse selbst, aber er muss auf die durch die Fanions bezeichnete Richtung achten (rot rechts, weiss links) und allfällige auf dem Parcoursplan vermerkte Bestimmungen einhalten. 3 DerStart befindet sich in einer Entfernung von höchstens 15 m und mindestens 6 m vom ersten Hindernis. Das Ziel befindet sich höchstens 15 m, mindestens 6 m nach dem letzten Hindernis. 10.15 Länge Die Länge muss so gemessen werden, dass sie, besonders in den Wendungen, der normalen Lin- ienführung eines Rittes entspricht. Diese führt von der Start- bis zur Ziellinie über die Mitte der Hin- dernisse. Die Länge des Parcours muss auf dem Parcoursplan angegeben sein. Bei einem Stechen mit einer festgesetzten Mindestzeit muss die Parcourslänge im Stechen ebenfalls angegeben sein. Stellt sich nach den ersten drei Durchgängen ohne Verweigerungen o. ä. heraus, dass die Par- courslänge offensichtlich nicht stimmt, so kann die Jury nach vorgängiger Konsultation mit der Par- coursbauenden Person veranlassen, dass die Länge kontrolliert und gegebenenfalls angepasst wird, unter gleichzeitiger Korrektur der Ergebnisse der ersten drei Reitenden. Stand 01.01.2024 19/60 Springreglement 10.16 Änderungen des Parcours 1 Sobaldeine Prüfung begonnen hat, dürfen deren Bedingungen nicht mehr geändert werden. Ins- besondere müssen die Linienführung und die Hindernisse des betreffenden Parcours gleich belassen werden. 2 Wenn ganz besondere Umstände (Unfall, gefährliches Hindernis) eine Änderung erfordern, so wird die Jury die notwendigen Massnahmen treffen. 3 Wenn eine Prüfung infolge höherer Gewalt unterbrochen werden muss (Gewitter, schlechte Beleuch- tung, usw.), so wird sie später dort, wo sie unterbrochen wurde, unter denselben Bedingungen fort- gesetzt. 10.17 Parcoursplan 1 EinPlan, der alle Einzelheiten des Parcours enthält, muss vor Beginn der Parcoursbesichtigung ein- er Prüfung angeschlagen werden. Eine Kopie des Planes ist der Jury und der Zeitmessung auszuhändi- gen.Muss der Parcoursplan aus zwingenden Gründen geändert werden, nachdem er bereits angeschla- gen ist, so muss dies in geeigneter Form bekanntgegeben werden (Lautsprecher). 2 DieHindernisse werden in der Reihenfolge, in der sie überwunden werden müssen, nummeriert. Auch bei freier Parcourswahl werden zur Erleichterung der Arbeit der Jury die Hindernisse num- meriert. Bei kombinierten Hindernissen können die Nummern bei jedem Einzelsprung wiederholt wer- den. Die Einzelhindernisse werden aber in diesem Fall durch Buchstaben unterschieden (8A, 8B, 8C, usw.). 3 Die Linienführung wird durch Pfeile quer über die Hindernisse bezeichnet. 4 Auf dem Parcoursplan muss folgendes immer aufgeführt werden: – die Ziel- und Startlinie. Ist nichts anderes vermerkt, so dürfen diese durchritten werden; – die zu springenden Hindernisse samt ihren Nummern; – eventuelle obligatorische Durchgänge; – die Wertung der Prüfung; – die Länge des Parcours; – die erlaubte Zeit; – die Höchstzeit; – die Hindernisse für das oder die Stechen; – der Vermerk „geschlossen“ bei geschlossenen kombinierten Hindernissen; – alle besonderen Bestimmungen, die sich auf den Parcours beziehen (z. B. erlaubte Volten); – der verantwortliche Person Parcoursbau; – Nummer und Kategorie der Prüfung. 10.18 Parcoursbesichtigung 1 DieBesichtigung des Parcours findet ausschliesslich vor Beginn der Prüfung statt, auch bei Prü- fungen mit Stechen. Bei Prüfungen mit zwei verschiedenen Umgängen kann hingegen auch eine Besichtigung stattfinden vor dem zweiten Umgang. 2 Die Parcoursbesichtigung hat in korrektem Reittenue mit oder ohne Helm zu erfolgen. Die Hin- dernisse müssen fertig aufgebaut sein und die Stangen in den entsprechenden Auflagen liegen. Nach der Freigabe durch die Jury dürfen die Konkurrentinnen und Konkurrenten den Parcours betreten. Nach einer Zeit von mindestens 15 Minuten haben sie auf ein Glockenzeichen hin den Parcoursplatz wieder zu verlassen. Es ist den Konkurrenten untersagt, irgendetwas an den Hindernissen oder am Stand 01.01.2024 20/60 Springreglement Parcours selbst zu ändern. Gegebenenfalls steht ihnen der Weg des Protests gemäss Anhang II GR offen. 3 Während der Parcoursbesichtigung ist der Platz für die Konkurentinnen und Konkurenten reserviert und es darf weder bewässert noch planiert werden. 10.19 Parcourszeit Die Parcourszeit ist die Zeit, die ein:e Konkurrent:in zur Absolvierung des Parcours benötigt. Diese beginnt in dem Augenblick, da die Konkurentin oder der Konkurrent die Startlinie durchreitet bzw. nachdem der Countdown 30 Sekunden nach dem Glockenzeichen abgelaufen ist, und endet in dem Moment, da die Ziellinie zu Pferd in der vorgeschriebenen Richtung passiert wird. Sämtliche Par- courszeiten müssen mit Chronometer gemessen werden, um das Klassement zu erstellen oder allfäl- lige Zeitüberschreitungen zu ermitteln. Die Zeiten werden in Sekunden und Hundertstelsekunden angegeben. Kein Umrechnen in Minuten, keine kleineren Bruchteile als Hundertstel. Von dieser Regel ausgenommen sind Parcours ohne Zeitmessung oder ohne vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit. 10.20 Erlaubte Zeit 1 In allen Prüfungen mit vorgeschriebener Minimalgeschwindigkeit müssen die Konkurrenten den Par- cours in der erlaubten Zeit durchreiten. Diese erlaubte Zeit ist abhängig von der Parcourslänge und der vorgeschriebenen Minimalgeschwindigkeit, sie muss im Parcoursplan vermerkt werden. 2 Jene Reiterpaare, die die erlaubte Zeit überschreiten, erhalten gemäss Art und Wertung der Prüfung Strafpunkte oder Zeitzuschläge. 10.21 Höchstzeit Die Höchstzeit entspricht dem Doppelten der erlaubten Zeit. Alle Konkurrenten, die die Höchstzeit überschreiten, werden disqualifiziert. 10.22 Idealzeit 1 Inallen Prüfungen mit einer Idealzeit wird eine Laufzeit festgelegt. Die Geschwindigkeit und die ide- ale Parcoursführung, auf welcher die Idealzeit berechnet wird, muss im Parcoursplan eingezeichnet werden. 2 Beigleicher Punktzahl wird die Reiterin oder der Reiter, der näher bei der Idealzeit liegt, besser rangiert. 3 Alle Konkurrenten, die Höchstzeit überschreiten (doppelte Idealzeit), werden disqualifiziert. 4 Diese Wertung ist immer gestattet. 10.23 Parcoursplatz 1 Der Parcoursplatz ist der umzäunte Platz, auf dem die Prüfungen stattfinden. Wenn sich während einer Prüfung ein Pferd auf dem Parcoursplatz befindet, muss dieses mit einer Schranke oder Schikane gesichert sein. Die Jury kann gestatten, dass der nächstfolgende Konkurrent oder Konkurentin den Parcoursplatz während des Rittes seines Vorgängers oder Vorgängerin betritt. 10.24 Zutritt zum Parcoursplatz 1 DerZutritt zum Parcoursplatz während einer Prüfung ist verboten. Zugelassen sind einzig Personen zur Überwachung des Parcours bzw. diejenigen, die eine Erlaubnis der Jury oder des Organisation- skomitees besitzen. 2 Esist den Konkurrenten unter Strafe der Disqualifikation für die Dauer der Veranstaltung und rück- wirkend auf deren ersten Tag verboten, den Parcoursplatz oder die Hindernisse der Prüfungen zu Übungszwecken zu benützen. Stand 01.01.2024 21/60 Springreglement 10.25 Abreitplatz 1 DerAbreitplatz ist derjenige Platz, der den Konkurrenten zum Abreiten ihrer Pferde zur Verfügung gestellt wird. Den Konkurrenten muss eine genügende Anzahl Übungshindernisse zur Verfügung ste- hen, mindestens ein Hochweitsprung und ein Steilsprung sowie wenn möglich ein Gymnastiksprung. Die Übungshindernisse sind mit roten und weissen Fanions auszuflaggen. 2 Der Abreitplatz ist der Richterin oder dem Richter Abreitplatz unterstellt. Alle Personen, die sich dort aufhalten, Konkurrenten und Pferdepfleger:innen inbegriffen, haben sich an seine Weisungen zu halten (siehe Ziffer 2.3). 3 In allen Kategorien dürfen auf dem Abreitplatz nur gemeldete Reiterpaare springen. 11 Prüfungen 11.1 Definition, Kategorien Eine Springprüfung ist ein Wettkampf, bei welchem Pferd und Reiter:in in einem Parcours mit Hin- dernissen nach bestimmten Regeln bewertet werden. Die Springprüfungen werden je nach ihren Teil- nahmebestimmungen und ihrem Schwierigkeitsgrad in verschiedene Kategorien unterteilt. 11.2 Arten der Prüfungen 11.2.1 Sonderprüfungen, Spezialprüfungen Neben den Prüfungen nach Wertung A oder C sind im Reglement noch Sonderprüfungen (siehe Ziffer 11.6 bis 11.20), sowie Spezialprüfungen, d. h. Prüfungen, welche in diesem Reglement nicht vorgese- hen sind (z. B. Ablösespringen, Springen ohne Sattel, usw.) enthalten. Spezialprüfungen können mit Bewilligung des Technischen Komitees ausgeschrieben werden. Durchführungsart und Bewertung sind in den Ausschreibungen genau zu beschreiben. Deren Resultate werden nicht erfasst und es werden keine Gewinnpunkte zugeteilt. Die Gebühren gemäss GR Ziffer 1.5 sind jedoch zu entricht- en. Reiter:innen mit Brevet dürfen nicht höher als Stufe 105 starten. 11.2.2 Prüfungen mit Stechen Prüfungen mit Stechen sind Prüfungen, bei denen Konkurrentinnen oder Konkurrenten, die punktgle- ich an erster Stelle stehen, zu einem Stichkampf anzutreten haben. 1 Für die Stechen gelten dieselben Regeln wie für den Normalparcours. Gestochen wird um den Sieg zwischen den ex æquo im ersten Rang Klassierten. Man unterscheidet ein- oder zweimalige Stechen mit oder ohne Zeitmessung. Sie führen über fünf bis sieben Hindernisse des Normalparcours in gle- icher oder veränderter Reihenfolge (inkl. ev. drei neue Hindernisse) die um max. 10 cm in der Höhe und der Breite, verändert werden dürfen (siehe Ziffer 10.12). 2 BeiPuissancen oder Barrieren-/Linienspringen kann ein fakultativ zu springendes Hindernisvorge- sehen sein. Dieses darf aber niemals innerhalb der Zeitmessung, d.h. zwischen Start und Ziel stehen. Fehler, Ungehorsam, usw. werden an einem fakultativen Hindernis nicht penalisiert. 3 Jederfür ein Stechen qualifizierte, auf das Stechen aber verzichtende Reitender wird im letzten der durch das Stechen zu ermittelnden Ränge klassiert. 4 Wenn nach einem oder mehreren Stechen zwei oder mehrere Konkurrentinnen oder Konkurrenten in der Prüfung verbleiben und diese auf ein weiteres Stechen verzichten, so entscheidet das Organ- isationskomitee oder der Stifter eines Ehrenpreises, ob dieser Preis durch Losentscheid vergeben wird. Auf alle Fälle erhalten diese Konkurrentinnen oder Konkurrenten höchstens den Gegenwert desjenigen Preises, den die oder der Letztklassierte von ihnen bei Fortsetzung des Stechens erhal- ten hätte. 5 Wenn ein einzige Reiterin oder ein einziger Reiter mit zwei oder mehreren Pferden in der Prüfung verbleibt, so muss er das Stechen nicht fortsetzen. In diesem Fall werden die Preise gleichmässig zwischen seinen Pferden aufgeteilt. Stand 01.01.2024 22/60 Springreglement 6 Nach drei Stechen kann, nach vier Stechen muss die Jury die Prüfung abbrechen. Im Stechen verbliebene Reiter:innen werden ex æquo im ersten Rang klassiert. 7 Ein Reitender, der in einem Stechen aufgibt, wird hinter einem Reitenden, der im betreffenden Stechen ausgeschieden ist, klassiert. Reitende, welche im Stechen aufgeben, werden ex æquo klassiert, nicht etwa nach der Zeit des Normalparcours o. ä. Dasselbe gilt für Reitende, welche im Stechen ausscheiden. 8 Ein Reitender, der aufgibt oder auf ein Stechen verzichtet, kann nie zur Siegerin oder zum Sieger erklärt werden, es sei denn, er sei allein mit mehreren Pferden in der Prüfung verblieben (siehe obigen Absatz 5). 11.3 Geschwindigkeit Man unterscheidet zwischen Kategorien oder Prüfungsarten mit festgelegten Mindestgeschwindigkeit- en oder Höchstzeiten und Kategorien oder Prüfungsarten mit freier Geschwindigkeit. a) Keine Mindestgeschwindigkeit ist vorgeschrieben in: – Prüfungen bis und mit B/R/N/105 sowie Sen100/105; – Barrieren- oder Linienspringen; – Stechen der Puissance; – Prüfungen nach Wertung C; – Sonderprüfungen, die dies erwähnen. b) Folgende Mindestgeschwindigkeiten sind vorgeschrieben: – 300 m/Min. im Normalparcours der Puissance; – 350 m/Min. in Prüfungen R/N110 bis 135, N140/145, J110/115, J120/125 sowie Sen110/115; – 400 m/Min. in Prüfungen ab N150 und in gewissen Sonderprüfungen; – In Hallen und bei Sandplätzen kann die Mindestgeschwindigkeit um 25 m/Min. reduziert werden. c) Folgende Höchstzeiten sind in Prüfungen nach Wertung C vorgeschrieben: – Parcourslänge von 600 m und länger: 180 Sekunden; – Parcourslänge unter 600 m: 120 Sekunden. 11.4 Wertung A 1 InPrüfungen nach Wertung A werden alle Fehler, die eine Konkurrentin oder ein Konkurrent begeht, mit einer bestimmten Anzahl von Strafpunkten penalisiert (siehe Ziffer 12.10). 2 Die Konkurrentinnen oder Konkurrenten werden nach der Anzahl ihrer Strafpunkte klassiert. Weisen mehrere Konkurrentinnen oder Konkurrenten die gleiche Anzahl Strafpunkte auf, so werden sie, je nach Art der Prüfung: – ex æquo, – nach ihrer Zeit oder, – nach dem Resultat eines oder mehrerer Stechen klassiert. 3 Man unterscheidet vier Arten von Prüfungen nach Wertung A: a) „mit Zeitmessung“ bei gleicher Punktzahl mehrerer Konkurrentinnen oder Konkurrenten entscheidet die kürzere Zeit für die Klassierung. Bei Punkt- und Zeitgleichheit werden sie ex æquo klassiert. Diese Wertung ist ab 90cm gestattet. Stand 01.01.2024 23/60 Springreglement b) „ohne Zeitmessung“ Die Parcourszeit wird für die Klassierung nicht bewertet (aber trotzdem gemessen, wenn eine Mindestgeschwindigkeit vorgeschrieben ist.) Konkurrentinnen oder Konkurrenten mit der gleichen Punktzahl werden auch im ersten Rang ex æquo klassiert. Soll für die im ersten Rang ex æquo Klassierten ein Klassement aufgestellt werden, so hat dies durch ein einmaliges oder mehrmaliges Stechen zu geschehen, wobei die Zeit stets ausser Betracht zu fallen hat. Diese Wertung ist immer gestattet. c) „mit Stechen“ Konkurrentinnen oder Konkurrenten mit gleicher Punktzahl werden, mit Ausnahme der im ersten Rang stehenden, durch die Zeit klassiert, sofern Zeitmessung vorgesehen ist. Sonst erfolgt bei Punktgleichheit Klassierung ex æquo. Bei gleicher Punktzahl der im ersten Rang stehenden Konkur- rentinnen oder Konkurrenten tragen diese ein oder mehrere Stechen, mit oder ohne Zeitmessung, aus. Stechen könnenauch nach Wertung C oder Wertung Stil ausgeschrieben werden. Diese Wertung ist immer gestattet. d) „mit Siegerrunde“ – Max. 30% der im Normalparcours Gestarteten (d.h. alle Klassierten) sind für die Siegerrunde qualifiziert. – Die Siegerrunde entspricht einem Stechen gemäss Ziffern 10.12 und 11.2.2. – Die Strafpunkte aus dem Normalparcours werden mitgenommen. Weitere Modalitäten betreffend Gestaltung und Durchführung der Siegerrunde sowie die Wertung der Prüfung müssen in der Ausschreibung definiert werden, insbesondere: – ob in der Siegerrunde in der Reihenfolge des Normalparcours oder in der umgekehrten Rei- henfolge des Klassements gestartet wird. Wenn ein Reiter mehrere Pferde für die Siegerrunde qualifiziert hat, kann die Jury, in Absprache mit dem Reiter, den Start eines Pferdes vorziehen. Diese Wertung ist ab 90cm gestattet. 4 DiePuissance und das Barrierenspringen sind Prüfungen nach Wertung A, doch gelten für sie besondere Bestimmungen (siehe Ziffern 11.6 und 11.7). 11.5 Wertung C Bei Prüfungen nach Wertung C werden die Fehler mit Zeitzuschlägen bestraft: vier Sek. bei Outdoor Veranstaltungen. drei Sek. bei Outdoor Veranstaltungen im Stechen und in Phase 2. drei Sek. bei Indoor Veranstaltungen für alle Prüfungen nach Wertung C. Diese Wertung ist ab 110cm gestattet. 11.6 Puissance Siehe auch Ziffern 10.4 und 11.2.2. 1 Diese Prüfung soll das Springvermögen des Pferdes über grosse Hindernisse unter Beweis stellen. 2 DerNormalparcours wird nach Wertung A mit Zeitmessung gerichtet (vgl. Ziffer 11.4). Konkurrentin- nen oder Konkurrenten, die mit gleicher Punktzahl im ersten Rang stehen, tragen eine oder mehrere, höchstens aber vier obligatorische Stechen ohne Zeitmessung bis zur Entscheidung aus. 3 Der Parcours besteht aus vier bis sechs Hindernissen bei der Puissance N150 mit einer Anfang- shöhe von 150 cm (der Stech-Steilsprung muss auf 160 cm stehen), bei der Puissance R/N130 mit einer Anfangshöhe von 130 cm (Stech-Steilsprung 140 cm). Weist der Parcours einen Wassergraben auf, so muss dieser in der Kat. N mindestens vier Meter breit sein, in der Kat. R mindestens drei Me- ter. Die Stechen werden über zwei Hindernisse ausgetragen, davon ein Hochweit-Hindernis und ein Vertikal-Hindernis (Mauer). Stand 01.01.2024 24/60 Springreglement 4 Pro Veranstaltung darf nur eine Puissance des gleichen Schwierigkeitsgrades durchgeführt werden. 5 Diese Wertung ist als Spezialprüfung ab 100cm gestattet. 11.7 Barrieren- oder Linienspringen 1 Diese Prüfung soll die Geschicklichkeit und das Springvermögen des Pferdes unter Beweis stellen. 2 DiePrüfung wird nach Wertung A ohne Zeitmessung und ohne Minimalgeschwindigkeit gerichtet. Konkurrentinnen oder Konkurrenten, die mit gleicher Punktzahl im ersten Rang stehen, tragen bis zu maximal vier Stechen aus. Sollten nach dem vierten Stechen mehrere Konkurrentinnen oder Konkur- renten die gleiche Punktzahl aufweisen, müssen sie gemeinsam im ersten Rang klassiert werden. Die Jury kann die Prüfung nach dem dritten Stechen abbrechen. 3 Der Parcours besteht aus sechs vertikalen Hindernissen (Stationata) auf einer oder zwei geraden Linien zu zwei und vier Hindernissen, einzeln nummeriert in Abständen von 10 bis 12 m. Die Höhe der Hindernisse ist progressiv, sie beträgt ab R/N130 mindestens 110 cm für das erste und 140 cm für das letzte Hindernis. Die Prüfung kann (als Spezialprüfung) für lizenzierte Reiter:innen auch mit einer niedrigeren Anfangshöhe ausgetragen werden. Der Höhenunterschied vom ersten zum letzten Hindernis darf jedoch nicht mehr als 30 cm betragen. 4 Sämtliche Stechen werden nur über die erhöhten Hindernisse Nr. 3, 4, 5 und 6 ausgetragen. Die Startlinie ist neu vor Hindernis Nr. 3 aufzubauen. 5 Obschon die Hindernisse im Barrieren- oder Linienspringen in einer Distanz von bis zu max. 12 m voneinander aufgebaut sind, gelten sie nicht als Kombination. Somit muss bei einer Verweigerung oder einem Ausbrechen des Pferdes, das entsprechende Hindernis einzeln zur Fortsetzung der ver- bleibenden Linie angeritten werden (siehe Ziffer 10.7). 6 Diese Wertung ist als Spezialprüfung ab 100cm gestattet. 11.8 Américaine 1 DiesePrüfung wird mit Zeitmessung über einen Parcours, der kein kombiniertes Hindernis enthält, ausgetragen. Der Ritt wird beendet, sobald die Konkurrentin oder der Konkurrent irgendeinen Fehler verursacht, z. B.: Hindernisfehler, Ungehorsam, Zeitüberschreitung. Das Ende des Rittes wird dem Konkurrenten durch ein Glockenzeichen angezeigt. 2 In dieser Prüfung werden, anstelle von Strafpunkten, Gutpunkte gegeben, und zwar zwei Punkte pro fehlerfrei überwundenes Hindernis. Für das zur Zeitmessung zusätzlich zu überwindende Hindernis werden keine Gutpunkte erteilt. 3 Die Zeit wird folgendermassen gemessen: a) Die Uhr läuft vom Moment an, wo der Konkurrent den Start durchritten hat, bis zum Augenblick, wo er nach fehlerfreiem Ritt oder nach einem Fehler am letzten Hindernis des Parcours das Ziel durchreitet. b) Begeht die Konkurrentin oder der Konkurrent einen Hindernisfehler, so wird sie oder er abgeläutet. Das nächstfolgende Hindernis ist noch zu springen. Die Zeit wird gestoppt im Moment, wo die Vorderbeine des Pferdes bei der Landung den Boden berühren. c) Wenn ein:e Konkurrent:in infolge eines Ungehorsames oder Zeitüberschreitung abgeläutet wird, das nur zur Zeitmessung zu springende Hindernis (vgl. lit. b oben) nicht springt, bzw. nicht springen kann oder das Ziel nicht durchreitet (vgl. lit. a oben), so wird die Zeit nicht gemessen. Sie oder er wird als letzte:r der Reiter:innen mit der gleichen Punktezahl klassiert. 4 Das Klassement wird nach der Anzahl Gutpunkte erstellt. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet die Zeit. Bei Punkt- und Zeitgleichheit erfolgt die Klassierung ex æquo. 5 InAméricaines R/N120 und höher können, gemäss Ausschreibungen und Programmen, zwei Um- läufe geritten werden. In diesem Fall müssen die Konkurrentinnen oder Konkurrenten die Ziel- und Stand 01.01.2024 25/60 Springreglement die Startlinie zwischen dem letzten Hindernis des ersten Umganges und dem ersten Hindernis des zweiten Umganges nicht durchreiten. 6 Diese Wertung ist ab 90cm gestattet. 11.9 Zeitspringen 1 Indieser Prüfung hat der oder die Konkurrent:in in einer festgesetzten Zeit von 60 bis 90 Sekunden (Indoor 45 Sek.) eine möglichst grosse Zahl von Hindernissen zu überwinden. Der Parcours darf keine Kombinationen aufweisen. Es gibt keine Ziellinie. Nach dem letzten Hindernis beginnt der oder die Konkurrent:in den gleichen Parcours nochmals, ohne den Start wieder durchreiten zu müssen. 2 Die Prüfung wird folgendermassen gerichtet: – zwei Gutpunkte pro fehlerfrei überwundenes Hindernis, – ein Strafpunkt für jeden Ungehorsam, – drei Ungehorsamkeiten im Gesamtparcours und Sturz führen zum Ausschluss des Konkurrenten. Ein Hindernis gilt als überwunden, sobald die Vorderbeine des Pferdes bei der Landung den Boden berühren. 3 Zeitmessung: Die Zeit läuft von dem Moment an, wo der oder die Konkurrent:in den Start durchritten hat. Nach Ablauf der vorgesehenen Zeit gibt die Jury ein Glockenzeichen. Der oder die Konkurrent:in hat noch das nächstfolgende Hindernis zu springen; bei der Landung nach dem Sprung wird die Zeit gemessen (für dieses zusätzliche Hindernis werden keine Punkte gutgeschrieben). Wenn ein:e Konkurrent:in dieses zusätzliche Hindernis nicht springt oder nicht springen kann, so wird er oder sie an letzter Stelle der punktgleichen Reiter:innen klassiert. 4 DieKlassierung erfolgt in erster Linie nach Gutpunkten, in zweiter Linie nach der Zeit. Bei Punkt- und Zeitgleichheit erfolgt die Klassierung ex æquo. 5 Diese Prüfung kann nicht mit freier Parcourswahl ausgetragen werden. 6 Diese Wertung ist ab 110cm gestattet. 11.10 Punktespringen 1 Diese Prüfung wird mit freier Parcourswahl ausgetragen, wobei jedes Hindernis gemäss seinem Schwierigkeitsgrad, z. B. mit ein bis zehn Gutpunkten gewertet wird, d. h. mit einem Punkt für das leichteste, mit zehn Punkten für das schwierigste. Die erlaubte Zeit beträgt 60-90 Sekunden (Indoor 45 Sekunden). 2 Jedes Hindernis kann ein- oder zweimal oder auch beidseitig gesprungen werden, je nach Auss- chreibung und Parcoursplan. 3 Pro fehlerfrei überwundenes Hindernis erhält der oder die Konkurrent:in die entsprechende Punk- tzahl gutgeschrieben. Ein Hindernis, an dem ein Fehler begangen wurde, zählt 0 Punkte. Die zwei ersten Ungehorsamkeiten werden nur durch den entstehenden Zeitverlust bestraft. Drei Ungehor- samkeiten im Gesamtparcours führen zum Ausschluss der Konkurrentin oder des Konkurrenten. 4 Um die Zeit seines Parcours messen zu können, muss der oder die Konkurrent:in die Ziellinie in gleich welcher Richtung durchreiten, um die Zeitmessung anzuhalten. Der oder die Reiter:in, der nicht durchs Ziel geht, wird als letzter der punktgleichen Konkurrenten klassiert. 5 Diese Wertung ist ab 90cm gestattet. 11.11 Progressives Punktespringen 1 DiesePrüfung wird über sechs, acht oder zehn Hindernisse ausgetragen, die in vorgeschriebener Reihenfolge zu springen sind. Jedes Hindernis erhält die seiner Nummer entsprechende Punktzahl. Stand 01.01.2024 26/60 Springreglement Der sich von Hindernis zu Hindernis steigernde Schwierigkeitsgrad wird ausschliesslich durch die Bauart erreicht. Die für die betreffende Kategorie festgelegten Abmessungen dürfen nicht überschrit- ten werden. 2 Pro fehlerfrei überwundenes Hindernis erhält der oder die Konkurrent:in die entsprechende Punk- tzahl gutgeschrieben. Ein geworfenes Hindernis zählt null Punkte. Im Übrigen wird die Prüfung nach Wertung A gerichtet. Strafpunkte für Ungehorsamkeit werden abgezogen. Die Minimalgeschwindigkeit beträgt 350 m/Min. 3 Zerstörtein:e Konkurrent:in bei einer Verweigerung das Alternativ-Hindernis (siehe unten), so steht es ihm oder ihr frei, den anderen Sprung anzureiten (oder umgekehrt). Er oder sie muss jedoch in jedem Fall warten, bis das zerstörte Hindernis wieder aufgebaut ist und ihm oder ihr das Glockenze- ichen zur Fortsetzung des Rittes gegeben wird. 4 Joker-Hindernis:Anstelle des letzten Hindernisses kann, falls der Organisator das vorsieht, ein Joker-Sprung gesprungen werden. Dieses Hindernis weist gegenüber den übrigen einen beträchtlich höheren Schwierigkeitsgrad auf, der sowohl durch die Bauart, als auch durch erhöhte Abmessungen erreicht werden kann (max. 20 cm höher als die maximal erlaubte Höhe der entsprechenden Kate- gorie). Es kann nur innerhalb der Zeitmessung liegen und wird mit der doppelten Punktzahl des letzten num- merierten Hindernisses bewertet (bei Hindernisfehler evtl. Minuspunkte, hier sind Varianten möglich). 5 DieKlassierung erfolgt nach Punkten und Zeit. Diese Prüfung kann auch mit einmaligem Stechen der punktgleich Besten durchgeführt werden. 6 Diese Wertung ist ab 110cm gestattet. 11.12 Knock-out Das Knock-out-Springen ist ein Ausscheidungsspringen. Es wird nach Wertung C (drei Sekunden) ausgetragen. Bei Refus mit Demolierung kann weitergeritten werden (Zuschlag drei Sekunden). Phase 1: Qualifikationsparcours Die Qualifikation erfolgt aus einer oder mehreren Prüfungen, die vom Organisator festgelegt und in den Ausschreibungen entsprechend publiziert werden. Phase 2: Knock-out In dieser Phase stehen sich jeweils zwei Konkurrentinnen oder Konkurrenten gegenüber. Sie reiten gleichzeitig zwei nebeneinander oder spiegelgleich aufgebaute, identische Parcours mit fünf bis sechs Hindernissen. Der Parcours darf keine Kombinationen beinhalten. Stand 01.01.2024 27/60 Springreglement Startreihenfolge in den Ausscheidungsrunden gemäss nachfolgender Skizze. 1. 16. 8. 9. 5. 12. 13. 4. 3. 14. 6. 11. 7. 10. 15. 2. Falls am Ende eines Ausscheidungslaufes absolute Punkt- und Zeitgleichheit besteht, muss er wieder- holt werden. Um dieser Prüfung die Spannung und den Charakter nicht zu nehmen, sollte auf ein Startzeichen gestartet werden. Die Zeitmessung läuft vom Startzeichen an bis zum Zieldurchgang jedes einzelnen Reitenden. Es muss mit zwei Jurys, zwei verschiedenen Glocken und zwei unabhängigen Zeitmes- sungen gearbeitet werden. Klassiert werden: Ein:e Reiter:in im 1. Rang Zwei Reiter:innen im 3. Rang Ein:e Reiter:in im 2. Rang Vier Reiter:innen im 5. Rang Diese Wertung ist ab 110cm gestattet. 11.13 Zweiphasenspringen Diese Prüfungen bestehen aus zwei unabhängigen Parcours, der ersten Phase und der zweiten Phase. Ziel der ersten Phase und Start der zweiten Phase müssen identisch sein. Die erste Phase muss ein Kurzparcours sein (7-8 Hindernisse bis Kategorie R/N115, 8-10 Hindernisse ab R/N120). Die zweite Phase muss fünf bis sechs Hindernisse aufweisen. Die Hindernishöhe der zweiten Phase kann bis zur nächst höheren Stufe (5 cm) erhöht werden. Details zu den Wertungsmöglichkeiten siehe Ziffer 21. Prüfungen in zwei Phasen können wie folgt ausgeschrieben werden: 1 In zwei Phasen: Die erste Phase wird nach Wertung A mit oder ohne Zeitmessung gerichtet. Die zweite Phase kann nach Wertung A mit oder ohne Zeitmessung oder nach Wertung C gerichtet werden. Teilnehmer:innen welche die erste Phase ohne Fehler beenden gehen weiter in die zweite Phase. Beendet ein:e Konkur- rent:in die erste Phase mit Hindernis- oder Zeitfehlern, so wird er sofort nach dem Zieldurchgang der ersten Phase abgeläutet. Die Konkurrentinnen oder Konkurrenten, die die zweite Phase absolvieren, werden nur nach dieser klassiert. Diese Wertung ist immer gestattet. Ausnahme: Wertung C ab 110 cm. 2 Spezielles Zweiphasenspringen, in zwei Phasen mit Punkten aus beiden Phasen: Stand 01.01.2024 28/60 Springreglement Mindestens 4 und maximal 5 Hindernisse für die erste Phase und mindestens 8 und maximal 10 Hin- dernisse im Total für beide Phasen bis 85cm. Mindestens 5 und maximal 7 Hindernisse für die erste Phase und mindestens 11 und maximal 13 Hindernisse im Total für beide Phasen ab 90cm. Beide Phasen werden nach Wertung A gerichtet. Nach Abschluss der ersten Phase gehen alle Konkur- rentinnen oder Konkurrenten weiter in die zweite Phase. Die Konkurrentinnen oder Konkurrenten wer- den nach den Punkten (Summe aus beiden Phasen) und der Zeit aus der zweiten Phase klassiert. Diese Wertung ist immer gestattet. 3 Spezielles Zweiphasenspringen, in zwei Phasen mit Zeit aus der ersten Phase: Mindestens 5 und maximal 7 Hindernisse für die erste Phase und mindestens 11 und maximal 13 Hindernisse im Total für beide Phasen. Die erste Phase wird nach Wertung C gerichtet. Die zweite Phase nach Wertung A. Nach Abschluss der ersten Phase gehen alle Konkurrentinnen oder Konkurrenten weiter in die zweite Phase. Die Konkurrentinnen oder Konkurrenten werden nach den Punkten aus der zweiten Phase und der Zeit aus der ersten Phase klassiert. Diese Wertung ist ab 110cm gestattet. 11.14 Prüfungen mit reduziertem zweitem Umgang mit oder ohne Stechen Als „reduziert“ wird ein Umgang bezeichnet, der ein Hindernis weniger als das reglementarische Mini- mum der betreffenden Kategorie aufweist; das Stechen darf maximal fünf Hindernisse aufweisen. Die Hindernisse dürfen erst im Stechen erhöht oder verbreitert werden, nicht bereits im zweiten Umgang. Nur die Konkurrentinnen oder Konkurrenten, die beide Umgänge beendet haben, werden klassiert. Die Formulierung „Für den 2. Umgang sind die ca. 30% Bestplazierten aus dem 1. Umgang start- berechtigt“ darf nur verwendet werden, wenn im Falle des Aufrundens alle, die den 2. Umgang been- den, preisberechtigt sind. Anzahl Starts im Falle solcher Prüfungen: siehe Ziffern 6.5, Absatz 3 und 6.5, Absatz 4. Diese Wertung ist ab 90cm gestattet. 11.15 Prüfung mit zwei Umgängen Beide Umgänge müssen einen reglementarischen Parcours der jeweiligen Kategorie aufweisen. Zwis- chen den beiden Umgängen, die am gleichen Tag geritten werden, darf keine andere Prüfung aus- getragen werden. Pferde, die an einer solchen Prüfung teilnehmen, dürfen am selben Tag keinen weiteren Parcours bestreiten, jedoch am Tag davor oder danach zwei Prüfungen. Diese Prüfung darf nicht mit einem Stechen ausgeschrieben werden, sonst muss sie nach Ziffer 11.14 (Prüfung mit reduziertem zweiten Umgang und einem Stechen) ausgeschrieben werden. Diese Prüfung darf in allen Kategorien durchgeführt werden. 11.16 Equipenspringen Bei dieser Prüfung bilden zwei oder mehrere Reiter:innen eine Equipe. Die Ausschreibungen und das Programm müssen die Bestimmungen der Prüfung genau umschreiben, zum Beispiel: – jede:r Reiter:in absolviert den Parcours einzeln, die Resultate aller Reiter:innen einer Equipe wer- den addiert; – mit Ablösung innerhalb eines Warteraumes; – à l’américaine (siehe Ziffer 11.8). Diese Prüfung darf in allen Kategorien und nach allen Wertungen durchgeführt werden. Stand 01.01.2024 29/60 Springreglement 11.17 Zwei- oder Mehrpferdespringen Bei dieser Prüfung reitet ein:e Reiter:in zwei oder mehrere Pferde, deren Resultate addiert werden. Sie kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Die Ausschreibungen und das Programm müssen die Bestimmungen der Prüfung genau umschreiben. Diese Prüfung darf in allen Kategorien durchgeführt werden. 11.18 Derby 1 EineDerbyprüfung ist eine Sonderprüfung. Werden mehrere Stufen zusammen gewertet, muss die Prüfung als Spezialprüfung ausgeschrieben werden. 2 Die Parcourslänge muss minimal 1’000 m bis maximal 1’300 m betragen. 3 Der Parcours muss mindestens 50% Natursprünge enthalten. 4 DiePrüfung muss nach Wertung A mit Zeitmessung oder Wertung C ausgeschrieben werden. Nur ein Stechen (A mit Zeitmessung oder C) ist gestattet. 5 Die Minimalgeschwindigkeit beträgt: 350 m/min. bis R/N135 400 m/min. ab N140 6 Die Austragungsart (Wertung, Minimalgeschwindigkeit, Stechen, Anzahl Pferde etc.) ist in den Auss- chreibungen festzulegen. 7 Diese Wertung ist ab 90cm gestattet (Wertung A) oder 110cm (Wertung C). 11.19 Meisterschaften 1 Diessind die Prüfungen der verschiedenen Kategorien mit regionaler oder nationaler Beteiligung, bei denen sich besonders qualifizierte Reiter:innen um den Titel der Meisterin oder des Meisters ihrer Kategorie bewerben. 2 Ihre Teilnahme- und Austragungsbestimmungen sind Gegenstand eines besonderen Reglements (Reglemente Schweizer Meisterschaften Springen; Meisterschafts-Reglemente der Regional- bzw. Kantonalverbände). 11.20 Kombinierte Prüfungen Kombinierte Prüfungen sind gemäss Concours Complet Reglement durchzuführen. 11.21 Prüfungen für Brevetinhaber 1 Brevetinhaber sind nur in Prüfungen B60 bis B105 startberechtigt. Es gelten folgende Beschränkun- gen: – Mindestalter der Pferde vier Jahre; – Keine Gewinnpunktebeschränkung nach oben für vier- und fünfjährige Pferde; – Acht bis zehn Hindernisse, bis 200 cm Breite; – Max. zwei Doppel; – Die Höhe der Hindernisse müssen in den Ausschreibungen definiert sein; – Nenngeld gemäss Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5; – Plaketten und Flots gemäss Ausschreibung; – Hors-concours-Ritte für lizenzierte Reiter sind erlaubt; – keine Minimalgeschwindigkeit. 2 Ausnahme für lizenzierte Reiter:innen: siehe Ziffer 7.3, Absatz 6 sowie Ziffer 11.30, Absatz 3. Stand 01.01.2024 30/60 Springreglement 3 Prüfungender Kategorien B und B/R bis 105 cm können innerhalb des gleichen Feldes in ver- schiedenen Stufen ausgeschrieben werden. Für die Berechnung der GWP gilt immer der niedrigste Faktor. 4 Keine Gewinnpunktebeschränkung für Prüfungen ohne Zeitmessung. 11.22 Prüfungen für Inhaber:innen der R-Lizenz Keine Gewinnpunktbeschränkung nach oben für Pferde mit Reiter:innen bis 18 Jahre in allen Stufen ab Höhe 110, (18. Lebensjahr bis Ende des Kalenderjahres). 1 R100/105 – Mindestalter der Pferde vier Jahre; – Gewinnpunkte gemäss Ausschreibung (keine Beschränkung nach oben für vier- und fünfjährige Pferde sowie für Ponys der Kat. C (131 – 140 cm) mit Reiter/innen bis 16 Jahren). – acht bis zehn Hindernisse, bis 200 cm Breite, max. eine Doppel- und eine Mehrfachkombination; – Nenngeld gemäss Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5 bei Zeitmessung, sonst doppeltes Nenngeld für alle im ersten Rang Klassierten – keine Minimalgeschwindigkeit. 2 R110/115 – Mindestalter der Pferde vier Jahre; – Gewinnpunkte gemäss Ausschreibung (keine Beschränkung nach oben für vier-, fünf- und sech- sjährige Pferde sowie für Ponys mit Reiter/innen bis 16 Jahre). – zehn bis zwölf Hindernisse, bis 250 cm Breite, max. eine Doppel- und eine Mehrfachkombination. – Nenngeld gemäss Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5; – Minimalgeschwindigkeit 350 m/Min. 3 R120/125 – Mindestalter der Pferde fünf Jahre; – Gewinnpunkte gemäss Ausschreibung (keine Gewinnpunktebeschränkung nach oben für fünf- und sechsjährige Pferde sowie für Ponys mit Reiter/innen bis 16 Jahren). – zehn bis zwölf Hindernisse, bis 300 cm Breite, max. eine Doppel- und eine Mehrfachkombination. – Nenngeld gemäss Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5; – Minimalgeschwindigkeit 350 m/Min. 4 R130/135 – Mindestalter der Pferde sechs Jahre; – zehn bis zwölf Hindernisse, bis 350 cm Breite, max. eine Doppel- und eine Mehrfachkombination. – Nenngeld gemäss Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5; – Minimalgeschwindigkeit 350 m/Min. Stand 01.01.2024 31/60 Springreglement 11.23 Prüfungen für Inhaber der N-Lizenz 1 N100/105 – Mindestalter der Pferde vier Jahre; – Gewinnpunkte gemäss Ausschreibung (keine Beschränkung nach oben für vier- und fünfjährige Pferde). – acht bis zehn Hindernisse, bis 200 cm Breite, max. eine Doppel- und eine Mehrfachkombination; – Nenngeld gemäss Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5 bei Zeitmessung, sonst doppeltes Nenngeld für alle im ersten Rang Klassierten; – keine Minimalgeschwindigkeit. 2 N110/115 – Mindestalter der Pferde vier Jahre; – Gewinnpunkte gemäss Ausschreibung (keine Beschränkung nach oben für vier-, fünf- und sech- sjährige Pferde). – zehn bis zwölf Hindernisse, bis 250 cm Breite, max. eine Doppel- und eine Mehrfachkombination. – Nenngeld gemäss Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5; – Minimalgeschwindigkeit 350 m/Min. 3 N120/125 – Mindestalter der Pferde fünf Jahre; – Gewinnpunkte gemäss Ausschreibung (keine Beschränkung nach oben für fünf- und sechsjährige Pferde). – zehn bis zwölf Hindernisse, bis 300 cm Breite, max. eine Doppel- und eine Mehrfachkombination. – Nenngeld siehe Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5; – Minimalgeschwindigkeit 350 m/Min. 4 N130/135 – Mindestalter der Pferde sechs Jahre; – zehn bis zwölf Hindernisse, bis 350 cm Breite, max. eine Doppel- und eine Mehrfachkombination. – Nenngeld siehe Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5; – Sonderprüfungen; – Minimalgeschwindigkeit 350 m/Min. 5 N140/145 – Mindestalter der Pferde sieben Jahre; – zehn bis zwölf Hindernisse, bis 400 cm Breite, max. zwei Doppel- und eine Mehrfachkombination. – Nenngeld siehe Ziffer 3.4; – Preise gemäss Ziffer 3.5; – Minimalgeschwindigkeit 350 m/Min. 6 N150/155 – Mindestalter der Pferde acht Jahre;