Österreichischer Jugendschutz 2024 PDF
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2024
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Claudia Plakolm
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This brochure provides an overview of the current regulations for youth protection in Austria in 2024. It covers areas such as drinking limits, smoking, curfews, and specific aspects. It is a great resource for parents and youth.
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Die aktuellen Bestimmungen im Überblick in österreich Wir haben uns um Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen bemüht, können aber weder Gewährleistung noch Haftung übernehmen. Die Reihung von Links...
Die aktuellen Bestimmungen im Überblick in österreich Wir haben uns um Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen bemüht, können aber weder Gewährleistung noch Haftung übernehmen. Die Reihung von Links VORWORT erfolgt alphabetisch und stellt keine Wertung dar. Für Ergänzungen und Berichtigungen sind wir dank- bar. Alle Angaben Stand August 2024. Liebe Leserin, lieber Leser, Jugendschutz ist uns in Bund und Ländern ein wichtiges Mit freundlicher Unterstützung von: gemeinsames Anliegen, das wir in sehr guter Zusammenarbeit koordinieren, wobei die Bundesländer die gesetzliche Kompe- tenz haben. In dieser Aufteilung ist es gut möglich, sowohl regionale Besonderheiten abzubilden, als auch sich auf ein gemeinsames, österreichweites Vorgehen zu einigen. Die vielen Reformen in den vergangenen Monaten und Jahren zeigen, dass Jugendschutz keine starre Materie ist, sondern immer auch weiterentwickelt und an die Zeit angepasst werden muss. Junge Menschen wollen und sollen ihre Jugend ausleben, ihre Freiheiten genießen und sich ausprobieren können. Wir in der Politik sind es, die die entsprechenden gesetzlichen Grenzen, in denen das sicher stattfinden kann, zu ziehen haben. Diese Broschüre gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grenzen, die in den unterschiedlichen Bundes- Impressum ländern dafür vorgesehen sind. Denn damit man Grenzen einhalten kann, muss man sie Medieninhaber & Herausgeber: Österreichische Jugendinfos Redaktionsadresse: Lilienbrunn- auch kennen. gasse 18/2/41, 1020 Wien, Tel. 01/934 66 91, [email protected], ZVR-Zahl: 682385929 – Geschäftsführung: Aleksandar Prvulović Gesamtkoordination: akzente Jugendinfo Lektorat: Katja Schifferegger, Redaktion 1. Auflage: Julia Fraunberger, Brigitte Groder, Alexandra Rehak, Viki Weissgerber, Thomas Zenkl, Julia Tumpfart Grafik & Produktion: akzente Salzburg Fotos: BKA/Wenzel, Adobe Stock/Rawpixel Ltd., Adobe Stock/fotoart wallraf, Adobe Stock/bog- danhoda, Adobe Stock/master1305, Adobe Stock/Vadym Drobot, Adobe Stock/gradt, Adobe Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Digitalisierung, Jugend und Zivildienst Stock/kasipat, Adobe Stock/rcfotostock, Adobe Stock/PeterAtkins, Adobe Stock/ Robert Kneschke Druck: Samson Druck, 5581 St. Margarethen; 5. Auflage, September 2024 JUGENDSCHUTZ IM ÜBERBLICK INHALTS AUSGEHEN* unter 14 J. 14-16 J. 16-18 J. ab 18 J. VERZEICHNIS bis 23 Uhr** bis 1 Uhr*** ohne Begrenzung 4 Was bringt der Juge ALKOHOL ndschutz? 6 Rauchen, Nikotin & gebrannt (Alkopops, Schnaps, …) Co. 9 Alkohol nicht gebrannt (Bier, Wein, …) 10 Ausgehzeiten RAUCHEN, NIKOTIN & CO. 13 Jugendgefährdende (E-)Zigaretten, Shishas, … Medien, Gegenstände & Dien (tabakfreie) Nikotinbeutel stleistungen 15 Reisen und Übernachte * Deine Erziehungsberechtigten können innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen kürzere n Ausgehzeiten festlegen! 19 Illegale Drogen ** In Oberösterreich bis 22 Uhr. In Salzburg dürfen Kinder unter 12 Jahren bis 21 Uhr alleine 20 Verbotene Orte unterwegs sein. 12- bis 14-Jährige dürfen bis 23 Uhr alleine unterwegs sein. 23 Rechtliche Folgen *** In Oberösterreich bis 24 Uhr. Es gelten immer die Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes, in dem du dich gerade aufhältst. Informiere dich im Voraus! Mehr Infos: www.jugendportal.at 2 3 in Österreich WAS BRINGT DER JUGENDSCHUTZ? Im Mittelpunkt der Überlegungen zum Jugend- Es gibt in Österreich unterschiedliche Bezeich- schutz steht die Idee, Kinder und Jugendliche nungen für die Gesetze, die den Jugendschutz bestmöglich vor Gefahren zu bewahren und ihre betreffen. Zumeist heißen sie „Jugendschutz- Eigenverantwortlichkeit zu fördern und auszu- gesetz“ oder „Jugendgesetz“ und sind im bauen. Junge Menschen sollen vor schädlichen Aufgabenbereich der Bundesländer geregelt. Einflüssen auf ihre körperliche, geistige und Das bedeutet, dass jedes Bundesland über die soziale Entwicklung geschützt werden. konkreten Bestimmungen im Gesetz selbst entscheidet. Seit 2019 gelten in Österreich Die Jugendschutzbestimmungen betreffen alle erstmals weitestgehend einheitliche Bestim- jungen Menschen bis zu ihrem 18. Geburtstag. mungen zum Erwerb und Konsum von Alkohol Gleichzeitig nehmen sie auch die Erziehungs- und Tabak sowie zu den Ausgehzeiten. berechtigten, Lehrenden, Pädagoginnen und Pädagogen oder Unternehmen in die Pflicht. Grundsätzlich gilt: Junge Leute müssen sich im- Gemeinsam mit erwachsenen Bezugspersonen mer an die jeweiligen Regelungen des Bundes- sollen Kinder und Jugendliche so Stück für landes halten, in dem sie sich momentan Stück lernen, Verantwortung für ihr Leben zu aufhalten. Am besten informiert man sich übernehmen. schon im Vorfeld über eventuell abweichende Bestimmungen, wenn ein Besuch in einem anderen Bundesland bevorsteht. Bei Reisen ins Ausland sind die jeweiligen Jugendschutz- In dieser Broschüre werden die bestimmungen im Aufenthaltsland zu beachten. wichtigsten aktuellen Regelungen des Jugendschutzes für Eltern, Fachkräfte der Jugendsozialarbeit und Schule erläutert. Für Jugendliche gibt es auf www.jugendportal.at weitere Infomaterialien. 4 5 RAUCHEN, NIKOTIN & CO. Seit 2019 ist in Österreich die Abgabe von Ebenso vom Rauchverbot umfasst sind alle Zigaretten, Tabak und verwandten Erzeugnissen, den Gästen zur Verfügung stehenden Bereiche Wasserpfeifen sowie von elektronischen Pro- in Gastronomiebetrieben, ausgenommen Frei- dukten, die der Verbrennung oder Verdampfung flächen. Rauchverbot gilt auch für geschlossene dienen, an Personen, die das 18. Lebensjahr öffentliche und private Verkehrsmittel zur noch nicht vollendet haben, verboten (laut entgeltlichen oder gewerblichen Personen- § 2a TNRSG). Dabei ist es egal, ob Nikotin beförderung (z.B. Taxi oder öffentliche enthalten ist oder nicht. Diese Regelung um- Verkehrsmittel). In allen anderen Fällen (z.B. fasst auch folgende Produkte: Shisha, E-Shisha, private PKW-Fahrt) gilt ein Rauchverbot, wenn E-Zigaretten, Kautabak, Schnupftabak etc. sich im Fahrzeug eine Person befindet, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) sieht Der Konsum, Erwerb und unter anderem auch einen umfassenden Nichtraucherinnen- und Besitz von Tabak und verwandten Erzeugnissen Nichtraucherschutz vor. So gilt ein grundsätz- ist in den Jugendschutzgesetzen der Bundes- liches Rauchverbot in Schulen und bei schul- länder geregelt und unter 18 Jahren nicht bezogenen Veranstaltungen. Weiters herrscht erlaubt. Darunter fallen auch (tabakfreie) Rauchverbot in Räumen für schulsportliche Nikotinbeutel. Das bezieht sich auf den öffent- Betätigung, schulische oder solche Einrich- lichen und zum Teil auch privaten Raum. tungen, in denen Kinder oder Jugendliche beaufsichtigt, aufgenommen oder beherbergt Verstöße gegen die Bestimmungen werden werden, einschließlich der dazugehörigen Frei- gemäß den jeweiligen Jugendschutz- flächen. gesetzen geahndet. Weitere Informationen Alterskontrolle: zu den Jugendschutzbestimmungen und eine Vor dem Erwerb von Alkohol, Tabak Auflistung der Strafen für jedes Bundesland und verwandten Erzeugnissen kann sind zu finden unter: www.jugendportal.at das Alter kontrolliert werden. Für den Fall, dass das erforderliche Alter nicht vorliegt, ist der Verkauf zu verweigern. 6 7 ALKOHOL Der Konsum, Erwerb und unter anderem auch Achtung Besitz von Alkohol ist für unter 16-Jährige Verkehrskontrolle: generell verboten. Ab dem 16. Geburtstag dürfen Jugendliche nicht gebrannten Alkohol wie Bier Egal, ob Jugendliche am Rad, mit dem und Wein kaufen und trinken. Gebrannter Alkohol E-Scooter, Moped, Motorrad oder einem wie Spirituosen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Auto unterwegs sind: Die Polizei darf Darunter fallen zum Beispiel auch Rum, Wodka, Lenkerinnen und Lenker von Zwei- oder Mehr- Whiskey und Liköre. Das bezieht sich auf den rädern anhalten (unabhängig vom Jugend- öffentlichen und zum Teil auch privaten Raum. schutz), um eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere, der Personalien und des Fahrzeugs durchzu- Alkopops dürfen ebenfalls erst ab 18 Jahren kon- führen. sumiert werden. Alkopops sind Mischgetränke, die aus Limonade und Spirituosen wie Rum oder Außerdem darf die Polizei Alkomat-Tests durch- Wodka bestehen. Sie sind oft sehr süß und des- führen, die Ausweise der Mitreisenden kontrol- halb bei vielen Jugendlichen beliebt. Alkopops lieren und das Fahrzeug auf Verkehrssicherheit haben zwar meist nicht mehr als 5 oder 6% überprüfen. Verweigert man den Alko-Test, gilt Alkoholgehalt, dennoch sind diese als Spirituosen das als Schuldeingeständnis. qualifiziert, weil darin „gebrannter Alkohol“ enthalten ist. Immer wieder kommen auch Drogenschnelltests Der Konsum von Alkohol in der mit einem sogenannten „Speicheltestgerät“ zum Schule oder bei Schulveranstaltungen Einsatz. Verweigert man diesen Test, kann man ist Jugendlichen grundsätzlich vorübergehend festgenommen und dem Amts- verboten. arzt bzw. der Amtsärztin vorgeführt werden. 8 9 AUSGEHZEITEN In den Jugendschutzgesetzen sind die Zeiten Die Ausgehzeiten geben den gesetzlichen Rahmen geregelt, in denen Jugendliche ohne Begleit- vor, aber dies bedeutet nicht, dass Jugendliche person alleine im öffentlichen Raum unterwegs einen Rechtsanspruch darauf haben. Erziehungs- sein dürfen. berechtigte können stets kürzere Ausgehzeiten als das Gesetz festlegen, aber diese nicht ver- Bis zum 14. Geburtstag: längern. bis 23 Uhr 1 Ist eine Aufsichtsperson über 18 Jahren dabei und achtet auf die Einhaltung des Jugend- Zwischen dem 14. und schutzes, gelten diese Zeiten nicht. Die dem 16. Geburtstag: Erziehungsberechtigten müssen dieser Person bis 1 Uhr 2 die Aufsichtspflicht für diese Zeit übertragen haben. Ab dem 16. Geburtstag gibt es bundesweit keine zeitliche Beschränkung mehr. 1) In Oberösterreich bis 22 Uhr. In Salzburg gilt diese Bestimmung für 12- bis 14-Jährige, Kinder unter 12 Jahren dürfen bis 21 Uhr alleine unterwegs sein. 2) In Oberösterreich bis 24 Uhr. 10 11 JUGENDGEFÄHR- DENDE MEDIEN, GEGENSTÄNDE & DIENSTLEISTUNGEN Medien (z.B. Filme), Datenträger (z.B. Computer- Einstufung von spiele), Gegenstände (z.B. Softguns), Dienst- verbotenen jugend- leistungen (z.B. Telefonsex) oder Veranstal- gefährdenden Medien: tungen (z.B. Erotik-Messen), die besonders brutal, diskriminierend oder pornografisch sind, a) „Besonders brutal“ sind kriminelle dürfen von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht Handlungen von menschenverachtender Gewalt erworben, verwendet oder besucht werden. oder die Verherrlichung dieser. Das bedeutet auch, dass diese Filme, Spiele, b) Diskriminierend sind z.B. Filme, wenn darin Gegenstände und Dienstleistungen Kindern und Menschen wegen ihrer Hautfarbe, Herkunft, ihres Jugendlichen nicht angeboten werden dürfen. Geschlechts, ihres religiösen Bekenntnisses, ihrer Erwachsene sind dazu verpflichtet, durch Weltanschauung, ihrer sexuellen Orientierung geeignete Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass oder Behinderung beleidigt oder verletzt werden. jungen Menschen diese Gegenstände nicht in die Hände fallen. c) Pornos darf man erst ab 18 Jahren ansehen. Sobald Eltern wissen, dass ihre Kinder pornogra- fisches Material oder andere nach dem Jugend- schutzgesetz verbotene Daten auf ihr Handy oder ihren Computer geladen haben, müssen sie diese löschen bzw. löschen lassen. Eltern sind jedoch nicht verpflichtet, die Handys ihrer Kinder lau- fend auf jugendschutzgefährdende Dateien zu kontrollieren. 12 13 REISEN & ÜBERNACHTEN Das Übernachten in Hotels, Jugendherbergen In den restlichen Bundesländern gibt es dies- oder auf Campingplätzen ist nur in Tirol und bezüglich keine gesetzlichen Regelungen. Salzburg im Jugendschutz geregelt. Auf Basis der Ausgehzeiten bedeutet das, dass Dort gilt: Jugendliche ab dem 16. Geburtstag ohne Unter 14 Jahren darf nur in Begleitung einer Aufsichtsperson reisen und in Hotels und Co. Aufsichtsperson übernachtet werden. nächtigen dürfen, wenn es die Erziehungs- In Tirol darf zwischen dem 14. und dem 16. berechtigten erlauben. Geburtstag ohne Aufsichtsperson über- nachtet werden, wenn als Grund für die Wollen Jugendliche allein verreisen, empfiehlt Nächtigung eine Ausbildung, ein Praktikum, sich vor der Buchung eine Kontaktaufnahme ein Job, eine Reise oder Wanderung ange- mit dem jeweiligen Hotel, dem Campingplatz geben wird. Weiters muss die Erlaubnis der oder der Jugendherberge. Dabei kann schnell Erziehungsberechtigten vorliegen. geklärt werden, ob Jugendliche alleine In Salzburg dürfen 14- bis 16-Jährige ohne einchecken dürfen. Aufsichtsperson übernachten, wenn aus Sicht des Jugendschutzes keine Bedenken Autostoppen ist in Vorarlberg und bestehen (z.B. Ausflüge). Kärnten ab 14 Jahren und in der Steiermark ab 16 Jahren erlaubt. In den restlichen Bundesländern gibt es diesbezüglich keine gesetzliche Regelung. Auf Autobahnen und Schnellstraßen ist Autostoppen in ganz Österreich verboten. Auf Autobahn-Parkplätzen oder Raststationen darf an übersichtlichen Stellen gestoppt werden. 14 14 15 REISEN AUSSERHALB ÖSTERREICHS Es gelten die Jugendschutzbestimmungen des jeweiligen Landes. Informationen kann man bei den entsprechenden Botschaften oder Konsulaten erfragen: www.bmeia.gv.at/botschaften-konsulate/ suche-nach-auslaendischen-vertretungen- in-oesterreich Vor Reisen ins Ausland oder längeren Auslands- aufenthalten wird eine Registrierung unter www.auslandsservice.at oder über die Auslandsservice-App des Außenministeriums empfohlen. Die App des Außenministeriums gibt es gratis im Google Play Store bzw. Apple Store. Egal ob in Österreich oder anderswo: Reisen unter 18-Jährige alleine, wird die Mitnahme einer schriftlichen „Reiseerlaubnis“ in Form einer unter- schriebenen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten empfohlen. Bei Kontrollen kann diese „Reiseerlaubnis“ mit dem Ausweis vorgezeigt werden. 16 17 ILLEGALE DROGEN Neben Alkohol und Tabak – deren Konsum ab Darüber hinaus ergänzen die meisten Jugend- einem gewissen Alter erlaubt ist – gibt es eine schutzgesetze der Länder diese Bestimmungen Reihe illegaler Substanzen, deren Erwerb, Besitz, mit einem generellen Verbot. Dieses beinhaltet Konsum, Erzeugung oder Weitergabe verboten die Verwendung von Substanzen, die „rausch- ist, egal wie alt man ist. Verstöße gegen diese ähnliche Zustände, Süchtigkeit, Betäubung oder Bestimmungen können bereits bei geringen Erregungszustände hervorrufen“ und unter- Mengen bestraft werden. Diese Substanzen sagt diese zur Gänze. Damit sind auch Drogen sind für ganz Österreich im Suchtmittelgesetz gemeint, die als „Legal Highs“ in Kräuter- definiert und umfassen z.B. Cannabis, Kokain, mischungen oder Badesalzen und als „Research Amphetamine oder Heroin. Bei Verstößen gegen Chemicals“ zum Verkauf angeboten werden. das Suchtmittelgesetz handelt es sich nicht um Deren Inhaltsstoffe sind oft unbekannt eine Verwaltungsübertretung, sondern um ein und der Konsum kann unerwartete und strafrechtliches Vergehen. gefährliche Nebenwirkungen hervorrufen und zu massiven Gesundheitsschäden führen. Wenn Jugendliche trotz der offensichtlichen Bei Verstößen gegen das Suchtmittel- gesundheitlichen und strafrechtlichen Risiken gesetz handelt es sich nicht um eine psychoaktive Substanzen konsumieren, ist es Verwaltungsübertretung, sondern um wichtig, mit ihnen über unerwünschte Wirkun- ein strafrechtliches Vergehen. gen und Gefahren zu sprechen. Die Fachstellen für Suchtprävention in allen 9 Bundesländern bieten dabei wertvolle Unterstützung. Weitere Informationen unter www.suchtvorbeugung.net 18 19 VERBOTENE ORTE In ganz Österreich sind der Besuch von Veranstaltungen und der Aufenthalt in Betrieben, Lokalen und Räumlich- keiten, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen könnten, unter 18 Jahren verboten. Darunter fallen zum Beispiel Bordelle Nachtlokale Peepshows GLÜCKSSPIEL Im Umgang mit Glücksspielen sollen junge Menschen unter 18 Jahren im Besonderen begleitet und geschützt werden. Daher gibt es hier unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern. Eine Auflistung der Bestimmungen für jedes Bundesland findet sich unter www.jugendportal.at/jugendschutz. 20 21 RECHTLICHE FOLGEN Für Jugendliche Personen, die mit dem Verkauf oder der Weiter- Verstoßen Jugendliche gegen die Jugendschutz- gabe von Artikeln oder Dienstleistungen, die im gesetze, begehen sie eine „Verwaltungsüber- Jugendschutzgesetz an bestimmte Altersgrenzen tretung“. Die Art und die Höhe der Strafen können gebunden sind, Geld verdienen (z.B. Unter- in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich nehmerinnen und Unternehmer), sind verpflichtet, ausfallen. Verstöße gegen andere Gesetze können die Altersangaben zu prüfen. Außerdem muss auf über Verwaltungsstrafen hinausgehen und hohe die Altersgrenzen deutlich sichtbar hingewiesen Geldstrafen bis hin zu Haftstrafen nach sich werden. Wird gegen Jugendschutzbestimmungen ziehen. verstoßen, kann dies neben Geldstrafen (bis zu 20.000 Euro) auch zu einer Meldung an die Die jeweiligen Landesgesetze definieren die Gewerbebehörde führen. Höchststrafen für Gesetzesübertretungen. Die tat- sächliche Strafe wird von der zuständigen Stelle Für Erziehungsberechtigte (z.B. Bezirksverwaltungsbehörde, Polizei) im Einzelfall festgelegt. Die Höhe ist immer auch Erziehungsberechtigte müssen sich darum davon abhängig, ob ein Delikt zum ersten oder kümmern, dass ihre Kinder die Jugendschutz- wiederholten Mal begangen wurde. bestimmungen einhalten. Gleiches gilt für Jugendliche, die gegen das Jugendschutz- Aufsichts- oder Begleitpersonen, denen die gesetz verstoßen, müssen an einem Informations- Aufsicht von Kindern und Jugendlichen über- beziehungsweise Belehrungsgespräch teilnehmen tragen wurde, wie z.B. Lehrende. Bei Nicht- oder Sozialstunden oder Geldstrafen leisten. beachtung dieser Bestimmungen muss man mit Ersatzfreiheitsstrafen sind nicht möglich. Strafen rechnen. Pflichten und rechtliche Außer in Vorarlberg und Tirol müssen Erwachsene Folgen für Erwachsene und auch mit einer Ersatzfreiheitsstrafe (bis zu sechs Unternehmen Wochen), ggf. mit einer Meldung an die Gewerbe- behörde und in der Steiermark zusätzlich noch Erwachsene dürfen Kindern und Jugendlichen mit einer Präventionsschulung rechnen. nicht ermöglichen oder sie dazu verleiten, Bestimmungen der Jugendschutzgesetze zu verletzen. 22 23 KONTAKT WEITERE INFOS & Burgenland JUGENDINFO BURGENLAND Salzburg AKZENTE JUGENDINFO BERATUNGSSTELLEN Amt der Burgenländischen Landesregierung Schallmooser Hauptstraße 4, 5020 Salzburg Europaplatz 1, 7000 Eisenstadt Tel.: 0662/849 291-71 Beratungen: E-Mail: [email protected] JiM Eisenstadt, jugend.akzente.net Beim Alten Stadttor 8, 7000 Eisenstadt Österreichisches Jugendportal & mobile Beratungen landesweit Steiermark www.jugendportal.at Tel.: 0664/612 46 61 LOGO JUGENDMANAGEMENT E-Mail: [email protected] Karmeliterplatz 2, 8010 Graz www.ljr.at Tel.: 0316/90 370 90 147 – Rat auf Draht E-Mail: [email protected] www.rataufdraht.at Kärnten www.logo.at JUGENDINFO KÄRNTEN im Landesjugendreferat Tirol Saferinternet.at (Amt der Kärntner Landesregierung) INFOECK DER GENERATIONEN www.saferinternet.at Hasnerstraße 8, 9021 Klagenfurt Abteilung Gesellschaft und Arbeit Tel.: 050/536-33071 Amt der Tiroler Landesregierung E-Mail: [email protected] Bozner Platz 5, 6020 Innsbruck Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs www.jugend.ktn.gv.at Tel.: 0800/800 508 www.kija.at E-Mail: [email protected] Niederösterreich www.infoeck.at JUGEND:INFO NÖ Feel-ok.at Kremsergasse 2, 3100 St. Pölten Vorarlberg www.feel-ok.at Tel.: 02742/245 65 AHA – JUGENDINFO VORARLBERG E-Mail: [email protected] Poststraße 1, 6850 Dornbirn istOKAY.at www.jugendinfo-noe.at Tel.: 05572/522 12 E-Mail: [email protected] www.istokay.at Oberösterreich www.aha.or.at JUGENDSERVICE OÖ Rauchfrei-App Bahnhofplatz 1, 4021 Linz Wien Tel.: 0732/66 55 44 WIENXTRA-JUGENDINFO www.rauchfreiapp.at E-Mail: [email protected] Babenbergerstraße 1, 1010 Wien www.jugendservice.at Tel.: 01/909 4000 84 100 Rauchfrei-Telefon 0800 810 013 E-Mail: [email protected] www.jugendinfowien.at www.rauchfrei.at 24 VORARLBERG aha – Jugendinfo Vorarlberg www.aha.or.at TIROL InfoEck der Generationen - Jugendinfo www.infoeck.at SALZBURG akzente Jugendinfo jugend.akzente.net STEIERMARK LOGO jugendmanagement www.logo.at KÄRNTEN LJR Kärnten – Jugendinfo www.jugend.ktn.gv.at OÖ JugendService des Landes OÖ www.jugendservice.at NÖ Jugend:info NÖ www.jugendinfo-noe.at WIEN WIENXTRA-Jugendinfo www.jugendinfowien.at BURGENLAND Jugendinfo Burgenland www.ljr.at