2 - (verfassungsrechtliche Grundlagen) - Verkehrsraumqualitaeten - VS PDF
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These lecture notes cover constitutional foundations of public transport spaces. The document also includes questions and examples related to public spaces.
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1 (verfassungsrechtliche Grundlagen) ÖFFENTLICHER VERKEHRSRAUM Fakultät 1 – Fachbereich Verkehrswissenschaften 3. EBS – Semester 1 Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften fü...
1 (verfassungsrechtliche Grundlagen) ÖFFENTLICHER VERKEHRSRAUM Fakultät 1 – Fachbereich Verkehrswissenschaften 3. EBS – Semester 1 Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 2 DISPOSITION 1. (verfassungsrechtliche Grundlagen ) a. Ihre Wissensbasis? b. Normenhierarchie c. 2,5 Beispiele aus dem Verkehrsbereich 2. Öffentlicher Verkehrsraum a. Grundlagen und wesentliche Weichenstellungen b. Übersicht c. nicht öffentlicher Verkehrsraum d. rechtlich öffentlicher Verkehrsraum (gewidmet) e. tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum f. rechtlich und tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum g. Übergangsbereich und Grenzfälle 3. Inhaltliche Abgrenzung der Rechtsgebiete Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 3 verfassungsrechtliche Grundlagen KLAMMER AUF Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 4 1. (verfassungsrechtliche Grundlagen) a. Ihre Wissensbasis? Welche Gesetzesarten bzw. Rechtsgebiete kennen Sie? Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 5 1. (verfassungsrechtliche Grundlagen) a. Ihre Wissensbasis? Wo bewegen wir uns im Verkehrsbereich? A = International B = National A B 0 0,2 0,4 0,6 0,8 1 ID = [email protected] 0 Teilnehmer / Umfrage geschlossen Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 6 1. (verfassungsrechtliche Grundlagen) a. Ihre Wissensbasis? Welches Grundrecht ist für den Verkehrsbereich relevant? Art 2 (1) GG Schutzbereich Schrankenbereich soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und Jeder hat das Recht auf freie Wortlaut Entfaltung seiner Persönlichkeit, nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt Allgemeine Rechtsordnung Auslegung Allgemeine Handlungsfreiheit (Gesetze, Rechtsverordnung, Satzungen) Jeder kann tun und lassen aber nur unter Beachtung umgangssprachlich was er möchte, Des geltenden Rechts für den Verkehrsbereich: allgemeine Verkehrsfreiheit, Gemeingebrauchsgarantie Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 7 1. (verfassungsrechtliche Grundlagen) a. Ihre Wissensbasis? Art. 2 (1) GG Allgemeine Handlungsfreiheit Schrankentrias Rechte Anderer Sittengesetz verfassungsmäßige Ordnung Allgemeine Verkehrsfreiheit „alle Normen, die materiell und formell dem Grundgesetz § 1 FeV entsprechen“ (BVerfGE 6, 32 ff.) § 16 StVZO zum Beispiel: Elfes-Urteil Gemeingebrauchsgarantie StVG, StVO, StVZO, FEV, FZV § 7 FStrG FStrG, StrGBW § 13 StrGBW StGB, LOWiG Gemeindesatzungen Anordnungen von Behörden/der Polizei (VA) Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 8 1. (verfassungsrechtliche Grundlagen) b. Normenhierarchie Menschenrechte Grundgesetz materielles Völkerrecht Gesetz Landesverfassung formelles Gesetz Europarecht Parlamentsgesetz Bundesrecht Rechtsverordnung Landesrecht Satzung Kommunalrecht Verwaltungsvorschrift Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 9 1. (verfassungsrechtliche Grundlagen) c. 2,5 Beispiele aus dem Verkehrsrecht Grundgesetz Bußgeld möglich bei Weisung anzuhalten an Verkehrsteilnehmer 1. der Schlangenlinien fährt Kontrolle nach § 44 (2) Satz1 i.V.m. 36 StVO 2. im Rahmen einer Pkw-Fahndung nach einem Tankstellenbetrug Landesverfassung Vorlesung Polizeikompetenzen im Semester 1 Verkehrskontrolle nach Straftat = § 163a StPO -> Keine Anhaltepflicht Parlamentsgesetz Verkehrskontrolle ohne Anlasstat = 36 (5) StVO -> Anhaltepflicht -> Zuwiderhandlung ist Bußgeldbewährt Anhalten nach Begatelle kann man auf 36 (5) StVO stützen und dann in der Kontrolle die Owi klären Rechtsverordnung Belehrungspflicht bei freiwilliger Atemalkoholmessung Vorlesung Rauschdelikte im Semester 3 Satzung Verwaltungsvorschrift Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 10 verfassungsrechtliche Grundlagen KLAMMER ZU Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 11 2. Verkehrsraumqualitäten a. Grundlagen und wesentliche Weichenstellungen vier Arten von Verkehrsräumen: Straßenrecht (FStrG, StrGBW) rechtlich öffentlich tatsächlich öffentlich rechtlich und tatsächlich öffentlich Verkehrs(straf)recht (insb. StVG, nicht öffentlich StVO, FEV, FZV, StVZO eKFV, StGB) korrekte Einordnung entscheidet über anwendbare Rechtsvorschriften Ihre Eingriffskompetenzen StGB (ohne Verkehrsstrafrecht, z.B. §§ 123, 240, (L)OWiG) 1. wesentliche erste Prüfung in einer Klausur Praxis! 2. insbesondere im Semester 1 3. im Semester 3 oftmals als Klausurhinweis vorgegeben Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 12 2. Verkehrsraumqualitäten b. Übersicht nicht öffentlicher Verkehrsraum Verkehrsrecht, Verkehrsstrafrecht und Straßenrecht nicht anwendbar rechtlich öffentlicher Verkehrsraum (gewidmet) Straßenrecht anwendbar rechtlich und tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum Straßenrecht, tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum Verkehrsrecht und (widmungsunabhängig) Verkehrsstrafrecht Verkehrsrecht und anwendbar Verkehrsstrafrecht anwendbar Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 13 2. Verkehrsraumqualitäten c. nicht öffentlicher Verkehrsraum „geschlossene Areale“ beschränkter, abgrenzbarer Personenkreis Zugangskontrolle Verkehrsumfang unerheblich Besucher- und Lieferverkehr möglich Beurteilungsmaßstab: äußeres Erscheinungsbild nicht: innerer Wille des Verfügungsberechtigten bei Beschränkungswille erkennbare Maßnahmen (z.B. Schranke, Kontrolle) notwendig Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 14 2. Verkehrsraumqualitäten d. rechtlich öffentlicher Verkehrsraum (gewidmet) G 1234 km Bundesfernstraßengesetz Straßengesetz Baden-Württemberg § 1 FStrG § 3 StrGBW Achtung: Ein Straßenname ist kein Hinweis auf eine Widmung – ggf. Nachfragen! Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 15 2. Verkehrsraumqualitäten d. rechtlich öffentlicher Verkehrsraum (gewidmet) § 2 Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW): Öffentliche Straßen (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieses Gesetzes sind Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Widmung indiziert die Widmung = Zweckbestimmung tatsächliche Öffentlichkeit Straßen werden gewidmet, dass auf einen Verkehr (i.S.d. Fortbewegung, einschließlich ruhender Verkehr) stattfindet. (2) Zu den öffentlichen Straßen gehören: 1. der Straßenkörper; das sind insbesondere a) der Straßenuntergrund, der Straßenunterbau, die Straßendecke, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Durchlässe, Lärmschutzanlagen, Brücken und Tunnel; b) die Fahrbahnen, Haltestellenbuchten, Gehwege, Radwege, Parkplätze, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Materialbuchten; 2. der Luftraum über dem Straßenkörper; 3. das Zubehör; […]; ABER: nur auf den Flächen, die 4. die Nebenanlagen; […]. der Verkehrsaufnahme dienen Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 16 2. Verkehrsraumqualitäten e. tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum Downhillstrecke ob legal oder illegal wird optisch als Fahrradweg wahrgenommen und wird somit tatsächlich öffentlicher VR, dort gilt damit auch die StVO und StGB, das bereiten von Hindernissen wäre somit ein 315b, ebenso würde rechts vor links gelten. Unfälle wären somit Vorfahrtsverstöße unter Umständen. Knackpunkt ist die " Definition: Erkennbarkeit" der Strecke Ein Verkehrsraum ist tatsächlich öffentlich, wenn er ohne Rücksicht auf eine Widmung und ungeachtet der Eigentumsverhältnisse entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten für jedermann oder aber zumindest für eine allgemein bestimmte größere Personengruppe zur Benutzung zugelassen ist und auch tatsächlich so genutzt wird. Die Zugehörigkeit einer Fläche zum öffentlichen Verkehrsraum endet mit einer eindeutigen, äußerlich manifestierten Handlung des Verfügungsberechtigten, die unmissverständlich erkennbar macht, dass ein öffentlicher Verkehr nicht (mehr) geduldet wird. Wesentliche Elemente: Verkehrsfläche (äußeres Erscheinungsbild) tatsächlich für Verkehrszwecke genutzt (von mindestens einer Verkehrsart) öffentlich zugänglich (unbestimmter Personenkreis) Zutrittsvoraussetzungen, die jeder erfüllen kann, sind unerheblich (z.B. Parkhaus) Flächen ohne Verkehrsfunktion grundsätzlich nicht tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum Ausnahmesituationen denkbar Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 17 2. Verkehrsraumqualitäten f. rechtlich und tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum WICHTIG: tatsächlich + rechtlich muss hinzugefügt werden!!! VwV zu § 1 (2) StVO: [Tatsächlich] öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf [rechtlich] öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind. Der Regelfall bei gewidmeten Straßen Widmung = Zweckbestimmung d.h. es soll Verkehr stattfinden … und das passiert dann normalerweise auch 1. Prüfung der Widmung Klassifizierung Nachfragen 2. eine Verkehrsart unbeschränkt zugelassen 3. tatsächliche Nutzung liegt vor Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 18 2. Verkehrsraumqualitäten g. Übergangsbereich und Grenzfälle Sie sind dran: Autobahn = gewidmet (A ^^) rechtlich öffentlicher Verkehr indiziert tatsächliche Öffentlichkeit aber: wirksam gesperrt Die Fläche bleibt gewidmet, ist aber nur teilweise tatsächlich öffentlich. Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 19 2. Verkehrsraumqualitäten g. Übergangsbereich und Grenzfälle Sie sind dran: Parkreihe für Stammpersonal mit Schranke: Willensäußerung nach außen zur Schrankenöffnung spezieller Chip erforderlich beschränkter Benutzerkreis tatsächliche Nutzung (Fußgänger möglich) Sie laufen nicht durch. nicht öffentlicher Verkehrsraum tatsächlich öffentlicher VR Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 20 2. Verkehrsraumqualitäten g. Übergangsbereich und Grenzfälle Sie sind dran: Parkhaus geöffnet ____ tatsächlich öffentlich geschlossen ____ privat/ nicht öffentlicher VR vermieteter Privatparkplatz, teilweise durch Unbefugte benutzt ____ tatsächlich öffentlicher Privatstraße (Hofraum), in die sich ab und zu Ortsfremde verirren ____ nicht öffentlicher VR Parkplatz eines Einkaufscenters ____ tatsächlich öffentlich Fähre während des Zu-/Abfahrt der Pkw ____ tatsächlich öffentlich während der Überfahrt ____ Privat nur den Mietern zugängliche Tiefgarage ____ nicht öffentlicher VR Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 21 2. Verkehrsraumqualitäten g. Übergangsbereich und Grenzfälle Sie sind dran (gehen Sie von gewidmeten Straße aus): Entwässerungsgraben gehört sicher zum Bereich der gewidmeten Straße (Bild 1) Bild 2 vermutlich auch (Randbefestigung) aber: keine Verkehrsfunktion (bereits von der Widmung nicht erfasst) und wird auch nicht so genutzt (Ausnahme ändert daran nichts) Soweit Flächen ohne Verkehrsflächen ausnahmsweise so genutzt werden, entsteht tatsächlich öffentlicher Verkehrsaum. Wiesengelände wird bei Dorffest/Festival zum Parkplatz Jedoch nicht, weil einer mit der Geländemaschine durchfährt. Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 22 2. Verkehrsraumqualitäten g. Übergangsbereich und Grenzfälle Sie sind dran (die Schilder stehen auf privaten Verkehrsflächen, die aber öffentlich zugänglich sind): Einzelfallentscheidung Duldung/Abschleppen Wirksamkeit Halten sich alle dran? Parken regelmäßig Unberechtigte dort? Schild für Unbefugte verboten reicht i.d.R. nicht – zusätzliche Maßnahmen Reicht regelmäßig aus, soweit der Stellplatz klar als solcher erkennbar und abgegrenzt ist. Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 23 2. Verkehrsraumqualitäten g. Übergangsbereich und Grenzfälle Maßnahmen in der Praxis (tatsächlich öffentlich oder nicht öffentlich): Dokumentieren Sie! Bilder (Abmessungen) Befragen Sie (Berechtigte/Täter) Beobachten Sie Wird der Parkplatz von Unberechtigten genutzt? Was passiert dann? Am Ergebnis hängen insb. Alle Straftatbestände, die Straßenverkehr („tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum) fordern. Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 24 24 3. Inhaltliche Abgrenzung der Rechtsgebiete Straßenrecht (Wegerecht) Verkehrsrecht (Straßenverkehrsrecht) Schutzgut: Straße (als Verkehrsträger) Verkehr (Sicherheit und Leichtigkeit) Verboten: Polizeiliche Anforderungen an Beeinträchtigung der Straßenfunktion als den Verkehr: gefahrenfreier Verkehrsträger Verkehrsmittel: StVG, FZV, StVZO, eKFV widmungsfremde Nutzung (verkehrsfremde Verkehrsteilnehmer: StVG, FEV Zwecke überwiegen) Verkehrsregeln: StVG: StVO unüblicher Verkehr (= übermäßige Straßenbenutzung i.S.d. § 29 StVO) Abwehr außerverkehrlicher Gefahren (sog. Annexregelung): sonstige Funktionsbeeinträchtigungen insbes. §§ 29-33 StVO Verschmutzungen Beeinträchtigungen im Straßenumfeld (Sichtbehinderungen/ablenkende Werbung/ gefährliche Randbebauung) Zuständige Straßenbaubehörde (StBB) Straßenverkehrsbehörde (StVB) Behörde: (= andere Stelle i.S.d. PolG) (= Polizeibehörde i.S.d. PolG) Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 25 Fragen? Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 26 Quellen Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 27 INTERNETQUELLEN https://www.google.de/url?sa=i&url=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FStationszeichen&psig=AOvVaw0w7mti_GgjWyASvPU5m tYw&ust=1726738465372000&source=images&cd=vfe&opi=89978449&ved=0CBQQjRxqFwoTCKjJjp6YzIgDFQAAAAAdAAAAABAP, zuletzt abgerufen am 18. September 2024, 11:39 Uhr https://www.google.de/url?sa=i&url=https%3A%2F%2Ffrankenplastik.de%2Fprodukte- bereiche%2Fverkehrstechnik%2F&psig=AOvVaw0w7mti_GgjWyASvPU5mtYw&ust=1726738465372000&source=images&cd=vfe&opi=89978 449&ved=0CBQQjRxqFwoTCKjJjp6YzIgDFQAAAAAdAAAAABAY, zuletzt abgerufen am 18. September 2024, 11:40 Uhr https://www.google.de/url?sa=i&url=http%3A%2F%2Ftrittau- wiki.de%2Fwiki%2FKlassifizierte_Stra%25C3%259Fen&psig=AOvVaw1uVef6IvVcV0kijfW8rvcT&ust=1726738909961000&source=images&c d=vfe&opi=89978449&ved=0CBQQjRxqFwoTCPDQz_GZzIgDFQAAAAAdAAAAABAP, zuletzt abgerufen am 18. September 2024, 11:43 Uhr https://www.google.de/url?sa=i&url=https%3A%2F%2Fwww.dede-industrieausstattung.de%2Fhinweisschilder- strasseneinbauten%2Fstationszeichen- 1349.html&psig=AOvVaw1uVef6IvVcV0kijfW8rvcT&ust=1726738909961000&source=images&cd=vfe&opi=89978449&ved=0CBQQjRxqFwoT CPDQz_GZzIgDFQAAAAAdAAAAABAY, zuletzt abgerufen am 18. September 2024, 11:45 Uhr https://www.google.de/url?sa=i&url=https%3A%2F%2Fde.wikipedia.org%2Fwiki%2FStra%25C3%259Fenschild&psig=AOvVaw13JPApsto_u OT5m1VJkKsf&ust=1726739352952000&source=images&cd=vfe&opi=89978449&ved=0CBQQjRxqFwoTCODm5MubzIgDFQAAAAAdAAAA ABAZ, zuletzt abgerufen am 18. September 2024, 11:51 Uhr https://th.bing.com/th/id/R.3c3fb9357bb24efc917bfe9ca997d781?rik=vSG%2b7FGnL6So4A&riu=http%3a%2f%2fwww.stuttgart- fotos.de%2ffotos%2fkonrad-adenauer- strasse.jpg&ehk=8h2weRGCAVI%2faG4PxzlVJ0Uk9TuhlBXUBvyedBhdYiA%3d&risl=&pid=ImgRaw&r=0&sres=1&sresct=1, zuletzt abgerufen am 19. September 2024, 7:40 Uhr https://bilder.bild.de/fotos-skaliert/baustelle-auf-einer-autobahn-51779710/1,w=1280,c=0.bild.jpg, zuletzt abgerufen am 19. September 2024, 7:51 Uhr https://www.daserste.de/unterhaltung/serie/hubert-und-staller/videos/hubert-christian-tramitz-r-und-staller-helmfried-von-luettichau-l-122~_v- varl_bbc3a2.jpg, zuletzt abgerufen am 19. September 2024, 8:06 Uhr Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten 28 INTERNETQUELLEN https://www.werbetechnikshop-kutnar.de/images/product_images/original_images/Parkplatzschild%20Nur%20fuer%20Gaeste-0.025.png, zuletzt abgerufen am 19. September 2024, 8:36 Uhr https://www.aufkleber.org/store_files/11/images/product_images/original_images/155266_0_emu7ootna4.jpg, zuletzt abgerufen am 19. September 2024, 8:37 Uhr https://th.bing.com/th/id/OIP.N7za81MCKmulCvSlk2BCJAHaFj?rs=1&pid=ImgDetMain, zuletzt abgerufen am 19. September 2024, 8:44 Uhr https://www.photoscala.de/wp-content/uploads/2021/06/Leica-I-Mod.-A-Luxus-.jpg, zuletzt abgerufen am 19. September 2024, 8:55 Uhr Semester 1 – Fakultät 1 – Fachgruppe Verkehrswissenschaften – LV 3.5.1 – Rechtsvorschriften für den Straßenverkehr - Verkehrsraumqualitäten