Jahresabschluss-Bilanzanalyse Skriptum PDF
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2020
Martin Winkler
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This document is a script on annual financial statements and balance sheet analysis. It covers different types of annual reports, including those for ordinary and extraordinary situations, and their preparation. It also discusses analysis methods and key figures. Useful for business students.
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Jahresabschluss & Bilanzanalyse Skriptum Stand: Jänner 2020 Autor: Martin Winkler Inhaltsverzeichnis I Der Jahresabschluss 03 1. Begriffserklärung...
Jahresabschluss & Bilanzanalyse Skriptum Stand: Jänner 2020 Autor: Martin Winkler Inhaltsverzeichnis I Der Jahresabschluss 03 1. Begriffserklärung 03 2. Arten von Jahresabschlüssen 03 3. Der ordentliche Jahresabschluss 04 3.1 Teilgebiete 3.2 Aufgaben 3.3 Interessenten 3.4 Vorabschlussbuchungen 3.5 Erstellung & Genehmigung 3.6 Bilanzierungsgrundsätze 4. Die Vermögensaufstellung laut Zivilgesetzbuch (Art. 2424) 10 5. Die Erfolgsrechnung laut Zivilgesetzbuch (Art. 2425) 14 6. Der Jahresabschluss in verkürzter Form 17 7. Der Jahresabschluss für Kleinstunternehmen 17 8. Der außerordentliche Jahresabschluss 18 8.1 Gliederung 8.2 Wesentliche Unterschiede zum ordentlichen Jahresabschluss 8.3 Bewertungsmethoden bei außerordentlichen Jahresabschlüssen 9. Der Jahresabschluss nach IAS/IFRS 19 10. Die Revision (Kontrolle) des Jahresabschlusses 23 II Die Aufbereitung des Jahresabschlusses 25 1. Die Aufbereitung der Vermögensaufstellung 25 1.1 Aufbereitung der Vermögensaufstellung laut Zivilgesetzbuch (Art. 2424) 1.2 Aufbereitung der Vermögensaufstellung nach Liquiditätsgesichtspunkten 2. Die Aufbereitung der Erfolgsrechnung 30 2.1 Gesamtkostenverfahren (Art. 2425 ZGB) 2.2 Mehrwertverfahren (Verfahren der Mehrwertverteilung) 2.3 Umsatzkostenverfahren (Herstellungskostenverfahren) III Die Jahresabschlussanalyse 40 1. Aufgaben der Jahresabschlussanalyse 40 2. Interessenten der Jahresabschlussanalyse 40 3. Methoden der Jahresabschlussanalyse 40 3.1 Strukturanalyse 3.2 Veränderungsanalyse 3.3 Kennzahlenanalyse 4. Die Jahresabschlussanalyse anhand von Kennzahlen 41 4.1 Kennzahlen als Planungs- und Führungsinstrument 4.2 Der Vergleich von Kennzahlen 4.3 Grenzen der Kennzahlenanwendung 4.4 Die Kennzahlen im Einzelnen 4.4.1 Investitionsanalyse 4.4.2 Finanzierungsanalyse 4.4.3 Rentabilitätsanalyse 4.4.4 Liquiditätsanalyse 4.4.5 Produktivitätsanalyse 5. Cash Flow & Kapitalflussrechnung 51 5.1 Der Cash Flow 5.2 Weitere dynamische Kennzahlen/Berechnungen 5.3 Kapitalflussrechnung 6. Fazit Jahresabschlussanalyse 57 7. Übungen zur Jahresabschlussanalyse 59 IV Formularsammlung 84 Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 1 Kenntnisse & Fertigkeiten Kenntnisse Fertigkeiten Jahresabschluss die Arten von Jahresabschlüssen kennen und erklären Ordentlicher Jahresabschluss die wichtigsten Bestimmungen zum ordentlichen Jahresabschluss erklären Bilanz und G&V laut Zivilgesetzbuch die wichtigsten Inhalte von Bilanz und G&V verstehen und erklären Sonderformen von Jahresabschlüssen den verkürzten Jahresabschluss und den Jahresabschluss für Kleinstunternehmen kennen Außerordentlicher Jahresabschluss den außerordentlichen Jahresabschluss kennen Jahresabschluss nach IAS/IFRS den Jahresabschluss nach IAS/IFRS kennen Revision des Jahresabschlusses die wichtigsten Bestimmungen zur Revision bzw. Kontrolle des Jahresabschlusses kennen Aufbereitung des Jahresabschlusses die Aufbereitung von Vermögens- und Erfolgsrechnung nach den verschiedenen Gesichtspunkten kennen und erklären Jahresabschlussanalyse die Aufgaben, Interessenten und Methoden der Jahresabschlussanalyse kennen Kennzahlenanalyse die Kennzahlen der verschiedenen Bereiche kennen und erklären Cash Flow & Kapitalflussrechnung den Cash Flow & die Kapitalflussrechnung kennen und erklären Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 2 I Der Jahresabschluss 1. Begriffserklärung Unter dem Jahresabschluss versteht man alle Arbeiten am Ende eines Geschäftsjahres, die zur Erstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens notwendig sind, sowie das Ergebnis selbst. Der Jahresabschluss ist das Endergebnis der Buchhaltung eines Geschäftsjahres. Die folgenden Ausführungen beziehen sich größtenteils auf den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften. Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen weniger strengen Vorschriften wie die Kapitalgesellschaften und haben dadurch gewisse Erleichterungen (z. B. vereinfachte Buchführung, pauschaliertes Abrechnungssystem, vereinfachter Jahresabschluss, …). 2. Arten von Jahresabschlüssen Bei den Jahresabschlüssen kann man zwischen den ordentlichen und den außerordentlichen unterscheiden. Erstere erfolgen am Ende des Geschäftsjahres und bilden den Abschluss desselben. Außerordentliche Abschlüsse werden beim Eintreten außerordentlicher Ereignisse (z. B. Fusion, Austritt eines Gesellschafters, Verkauf, …) erstellt und haben in erster Linie den Zweck, den Marktwert des Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag zu ermitteln. Je nach Rechtsform sieht der Jahresabschluss unterschiedlich aus. Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften gibt es keine spezifischen Vorschriften. Sie müssen jedoch eine Erfolgsrechnung (G&V) und eine Vermögensaufstellung (Bilanz) erstellen. Es bietet sich die Einhaltung der Vorschriften für den verkürzten Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften an. Es müssen keine weiteren Dokumente (z. B. Kapitalflussrechnung) verfasst werden. Zudem muss der Jahresabschluss nicht veröffentlicht werden. Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften schreibt das Zivilgesetzbuch vor, was der Jahresabschluss beinhaltet und welche Form er aufweisen muss (vergleiche dazu ZGB Art. 2423 ff.). Für Konzerne gibt es ebenfalls klare Vorschriften, wie der Jahresabschluss auszusehen hat (konsolidierter Jahresabschluss). Hinsichtlich der Branche unterscheidet sich der Jahresabschluss ebenfalls. Für Industrie-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe gilt normalerweise der Jahresabschluss laut Zivilgesetzbuch. Für Banken und öffentliche Körperschaften gibt es beispielsweise eigene Vorschriften. Der Jahresabschluss wird nach zivilrechtlichen (handelsrechtlichen) Vorschriften erstellt. Für steuerliche Zwecke muss die Steuergrundlage in der so genannten Mehr-Weniger-Rechnung im Rahmen der Steuererklärung ermittelt werden. Die errechnete Einkommenssteuer fließt dann wieder in die Buchhaltung bzw. den Jahresabschluss ein. Neben dem gesetzlich vorgesehenen Jahresabschluss erstellen (größere) Unternehmen häufig noch so genannte Sozial-, Öko- oder Gemeinwohlbilanzen, aus denen die sozialen, ökologischen und gesellschaftlichen Beiträge des Unternehmens hervorgehen. Diese Bilanzen Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 3 ähneln mehr Berichten, die zum Ausdruck bringen, welchen Mehrwert das Unternehmen für die Gemeinschaft erbracht hat. Sie sind mit wenigen Ausnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben. 3. Der ordentliche Jahresabschluss 3.1 Teilgebiete Das Zivilgesetzbuch regelt die Bestandteile des Jahresabschlusses. Zu ihnen gehören die Vermögensaufstellung (Bilanz), die Erfolgsrechnung (G&V), der Anhang, die Kapitalflussrechnung, der Lagebericht, sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – der Bericht des Aufsichtsrates sowie der Bericht der Revisionsgesellschaft. Bei den verkürzten Jahresabschlüssen gibt es Erleichterungen (siehe weiter hinten). Vermögensaufstellung (Bilanz): Sie ist die Gegenüberstellung des Vermögens (Mittelverwendung) und des Kapitals (Mittelherkunft) eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag. Sie ist somit eine Zeitpunktrechnung. Erfolgsrechnung (G&V): Sie zeigt die Aufwendungen und Erträge einer Geschäftsperiode und ermöglicht somit eine Erfolgsbeurteilung (Gewinn oder Verlust). Im Gegensatz zur Vermögensaufstellung ist sie eine Zeitraumrechnung. Anhang: Der Anhang ist ein Bericht, der detaillierte Informationen zur Erfolgs- und Vermögenslage des Unternehmens liefert. Er enthält unter anderem die Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Vermögensaufstellung und der Erfolgsrechnung. Beispielsweise enthält er den Anlagespiegel, eine Übersicht über die Veränderungen des Eigenkapitals, nähere Informationen zu den Forderungen und Verbindlichkeiten, zu den Rechnungsabgrenzungen, zur Abfertigung, zu Rückstellungen, zu außerordentlichen Ereignissen, zu Ereignissen, die nach Ende des Geschäftsjahres eingetreten sind und Auswirkungen auf das Unternehmen haben, sowie Verpflichtungen, Garantien und mögliche Verbindlichkeiten, die nicht aus der Vermögensaufstellung hervorgehen oder auch den Vorschlag des Verwaltungsrates über die Gewinnverwendung. Kapitalflussrechnung: Sie zeigt die Zahlungsströme (Ein- und Auszahlungen) des Geschäftsjahres, sowie die Liquidität und den Kassenfluss des Unternehmens. Die Zahlungsströme können aus der operativen Tätigkeit, der Investitions- und der Finanztätigkeit stammen. Sie gibt Aufschluss über den Cash Flow. Lagebericht: Der Lagebericht wird vom Verwaltungsrat erstellt und gibt Aufschluss über das abgelaufene Geschäftsjahr und enthält Informationen über die geplante weitere Entwicklung des Unternehmens. Bericht des Aufsichtsrates: Sofern Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften über einen Aufsichtsrat verfügen, muss der Aufsichtsrat als Kontrollorgan einen Bericht über die Einhaltung der gesetzlichen und Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 4 statutarischen Vorschriften sowie die ordnungsgemäße Buchführung verfassen und gibt der Vollversammlung damit die Information, ob der Verwaltungsrat sich an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten hat. Bericht der Revisionsgesellschaft: Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften, die durch eine Revisionsgesellschaft überprüft worden sind, müssen auch den Bericht der Revisionsgesellschaft dem Jahresabschluss beilegen. Dieser Bericht gibt Aufschluss über die ordnungsgemäße Geschäftsgebarung der Verwalter. 3.2 Aufgaben Die wichtigsten Aufgaben des ordentlichen Jahresabschlusses sind: die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens klar, wahr und richtig darstellen den Erfolg ermitteln die Entwicklung des Unternehmens durch Vergleiche mit vergangenen Geschäftsjahren sichtbar machen die Bilanzanalyse und Planung unterstützen und ermöglichen ist der Startpunkt für die Mehr-Weniger-Rechnung (steuerlicher Aspekt) ist eine Zusammenfassung der Buchhaltung Kontrollfunktion Dokumentationsfunktion dient der Rechenschaftslegung Nachdem der nach nationalen Buchhaltungs- und Bilanzierungsprinzipien erstellte Jahresabschluss in erster Linie darauf abzielt, den Gesellschaftern und Gläubigern die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens klar und wahrheitsgetreu aufzuzeigen, geht es bei Jahresabschlüssen, die nach den internationalen Buchhaltungs- und Bilanzierungsprinzipien IAS/IFRS (z. B. börsennotierte Unternehmen; Banken) erstellt werden, vor allem darum, potentiellen Investoren die Profitabilität einer möglichen Investition aufzuzeigen. 3.3 Interessenten Am Jahresabschluss sind verschiedene Anspruchsgruppen interessiert. In erster Linie haben natürlich die Eigentümer ein Interesse am Jahresabschluss. Daneben sind aber auch das Management und die Mitarbeiter, wichtige Geschäftspartner, der Staat und natürlich auch die Banken und andere Geldgeber am Jahresabschluss interessiert. 3.4 Vorabschlussarbeiten Bevor der ordentliche Jahresabschluss erstellt werden kann, müssen eine Reihe von Vorabschlussarbeiten/-buchungen durchgeführt werden. Diese erfolgen immer mit Stichtag 31.12. (sofern Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr). Dazu gehören: Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 5 Kontrollen, Umbuchungen, Berichtigungs- und Ergänzungsbuchungen: Am Ende des Jahres werden die Buchungssalden kontrolliert (z. B. Übereinstimmung Saldo Bankkonto Buchhaltung mit Saldo Kontoauszug, Bargeldbestand, …) und eventuelle Berichtigungen (z. B. Stornobuchungen, usw.) vorgenommen. Zudem kann es sein, dass bestimmte Umbuchungen (z. B. Mwst.-Konten) bzw. Ergänzungsbuchungen (z. B. Bankspesen vom 31.12., Saldo INAIL, Abfertigung, u. Ä.) vorgenommen werden müssen. Bewertung der Vermögenswerte: Eine der wesentlichen Aufgaben am Ende eines Geschäftsjahres ist die Bewertung der Vermögensposten (beispielsweise Lagerbestände, Forderungen, …). Die handelsrechtlichen Vorschriften zur Bewertung findet man im Zivilgesetzbuch. Das Steuerrecht schreibt teilweise andere Bestimmungen vor, die allerdings keine Auswirkungen auf den Jahresabschluss, sondern auf die Ermittlung der Steuergrundlage haben. Das materielle und immaterielle Anlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten (inklusive Nebenspesen) oder zu den Herstellungskosten (bei Eigenproduktion) bewertet. Die jährlichen Abschreibungen und die Abwertungen sind in Abzug zu bringen. Somit scheinen in der Bilanz die Restbuchwerte der Anlagegüter auf. Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr werden mit ihrem wahrscheinlichen Einbringlichkeitswert bzw. mit dem ausgewiesenen Schuldwert bewertet. Forderungen mit einer Laufzeit > 1 Jahr müssen abgezinst werden, das heißt, der Wert muss dem voraussichtlichen Wert am 31.12. entsprechen – von dieser Regelung kann jedoch abgesehen werden, wenn die Bewertungsunterschiede als nicht relevant angesehen werden (Bewertung bis bisher – wahrscheinlicher Einbringlichkeitswert/Schuldwert). Beim Umlaufvermögen werden die liquiden Mittel mit ihrem Nennwert bewertet, die Forderungen mit ihrem wahrscheinlichen Einbringlichkeitswert, die Wertpapiere des Umlaufvermögens zu den Anschaffungskosten oder zum Marktpreis, wenn dieser niedriger ist. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die Verbrauchsmaterialien werden ebenfalls mit den Anschaffungskosten oder – wenn niedriger – mit dem aktuellen Marktwert bewertet. Dasselbe gilt für die Waren. Die Fertigprodukte werden zu den Herstellungskosten oder – wenn niedriger – mit dem Marktpreis bewertet, die Halbfertigprodukte mit den Herstellungskosten. Die in Ausführung befindlichen Aufträge müssen mit den vereinbarten Entgelten bewertet werden. Abschreibungen und Wertberichtigungen: Mit dem vorhergehenden Punkt hängt die Abschreibung der abnutzbaren Anlagegüter, die dazu dient, die Wertminderung dieser Vermögensgüter zum Ausdruck zu bringen und den Buchwert derselben zu ermitteln, zusammen. Im Laufe der Zeit werden die Anlagegüter abgenutzt und verlieren an Wert. Um diese Wertminderung darzustellen und für zukünftige Investitionen vorzusorgen, gibt es die Abschreibungen. Sie stellen Aufwendungen des Geschäftsjahres dar und verringern den Wert des entsprechenden Anlagegutes. Das Gegenkonto für die Verbuchung ist jeweils ein so genanntes Wertberichtigungskonto bzw. ein Abschreibungsfonds. Dies sind passive Bestandskonten, dürfen in der EU-Bilanz jedoch nicht auf der Passivseite ausgewiesen werden und müssen von den Anlagegütern auf der Aktivseite in Abzug gebracht werden bzw. dort mit einem negativen Vorzeichen angeführt werden. Somit scheint in der Bilanz der Restbuchwert der Anlagegüter auf. Abgeschrieben werden Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 6 können nur abnutzbare Güter (nicht abgeschrieben werden Grundstücke (Ausnahmen) und das Finanzanlagevermögen). Ermittlung und Verbuchung der Bestandsänderungen: Lageranfangs- und -endbestände sind in der Regel unterschiedlich groß. Dadurch entstehen die so genannten Bestandsveränderungen, die in der Erfolgsrechnung als Bestandsvermehrung (= Ertrag) oder als Bestandsverminderung (= Aufwand) angeführt werden müssen. In der Erfolgsrechnung gibt es je nach Art der Bestandsänderung unterschiedliche Posten, wo sie angeführt werden müssen. Die Bestandsänderungen an Fertigprodukten, Halbfertigprodukten, in Verarbeitung befindlichen Produkten und in Ausführung befindlichen Aufträgen stehen in der Erfolgsrechnung unter dem Punkt A) „Betriebliche Erträge“ (Posten 2 bzw. 3). Deshalb werden eine Bestandsvermehrung mit einem positiven Vorzeichen (= Ertrag) und eine Bestandsverminderung mit einem negativen Vorzeichen (= Aufwand) erfasst. Bei den Bestandsänderungen der Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, Verbrauchsmaterialien und Waren gilt genau das umgekehrte Prinzip, da diese unter dem Punkt B) „Betriebliche Aufwendungen“ ausgewiesen werden. Das heißt, wenn es sich um eine Bestandsvermehrung handelt, wird diese mit einem negativen Vorzeichen (= Ertrag) erfasst, bei einer Bestandsverminderung ist es genau umgekehrt (= Aufwand). Ermittlung des Wareneinsatzes (Handel) bzw. des Materialeinsatzes (Fertigung): Eine weitere wichtige Aufgabe am Ende des Geschäftsjahres ist die Ermittlung des Waren- bzw. Materialeinsatzes. Unter dem Wareneinsatz versteht man die „Kosten der eingesetzten Waren“, das heißt, die Kosten all jener Waren, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verkauft wurden. Rechnerisch ergibt sich der Wareneinsatz aus dem Warenanfangsbestand zuzüglich der Wareneinkäufe und abzüglich des Warenendbestandes. Er ist für die Berechnung des Rohgewinnes notwendig, der Aufschluss darüber gibt, ob ein Unternehmen rein aus dem „Warengeschäft“ einen Erfolg erzielt hat. Wareneinsatz = Anfangsbestand + Einkäufe – Endbestand Rohgewinn = Umsatzerlöse - Wareneinsatz Bei Fertigungsbetrieben spricht man hingegen vom Materialeinsatz, den Kosten aller Materialien, die dazu notwendig waren, die im abgelaufenen Geschäftsjahr verkauften Fertigprodukte herzustellen. Rechnungsabgrenzungen: Es gibt immer wieder Geschäftsfälle, die im abgelaufenen Jahr bereits zu einer Verbuchung eines Aufwandes oder Ertrages geführt haben, jedoch teilweise das folgende Geschäftsjahr betreffen und Geschäftsfälle, die erst im Folgejahr buchungsmäßig erfasst werden (da vorher noch kein Beleg vorliegt), die jedoch kompetenzmäßig (teilweise) noch in das laufende Geschäftsjahr gehören. Um diese Aufwendungen und Erträge kompetenzmäßig dem richtigen Geschäftsjahr zuzurechnen, braucht es die Rechnungsabgrenzungen. Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 7 Dabei unterscheidet man zwischen den so genannten transitorischen Posten (Vorauszahlungen) und den antizipativen Posten (Rückstände). Erstere betreffen Erfolgskonten, die bereits verbucht wurden, aber teilweise ins nächste Geschäftsjahr gehören. Jener Teil, der das nächste Geschäftsjahr betrifft, ist abzugrenzen. Aufwendungen müssen auf der Habenseite korrigiert werden, das Gegenkonto ist das so genannte „Transitorische Aktiva“ und steht im Soll. Beispiele für solche Vorauszahlungen sind Versicherungsprämien, vorschüssige Mieten, Leasingraten, Aufwendungen für Wartungen, Telefonfixgebühren, usw. Erträge müssen im Soll korrigiert werden. Das entsprechende Gegenkonto heißt „Transitorische Passiva“. Beispiele sind vorschüssige Zinserträge, Mieterträge oder vorschüssige Wartungserträge. Bei den Rückständen handelt es sich um Erfolgskonten, die das laufende Geschäftsjahr betreffen, aber erst im nächsten Geschäftsjahr verbucht werden, da vorher noch kein Beleg vorliegt. Jener Teil, der noch das laufende Geschäftsjahr betrifft, ist noch in diesem Geschäftsjahr einzubuchen. Aufwendungen werden im Soll, Erträge im Haben erfasst, die 2 entsprechenden Gegenkonten heißen „antizipative Passiva“ (noch zu erhaltene Rechnungen) bzw. „antizipative Aktiva“ (noch auszustellende Rechnungen). Beispiele sind nachschüssige Zinsaufwendungen, Provisionsaufwendungen, Telefonspesen (Gespräche) oder nachschüssige Zins- und Provisionserträge. Rückstellungen: Unter Rückstellungen versteht man zukünftige Verbindlichkeiten, die man für zukünftige Aufwendungen bildet, deren Ursachen noch im laufenden Geschäftsjahr liegen, die aber erst in Zukunft anfallen. Das Unternehmen weiß noch nicht, wie hoch die Aufwendungen sein werden und/oder wann sie anfallen und/oder ob sie überhaupt anfallen. Rückstellungen stellen Fremdkapital dar und scheinen somit auf der Passivseite der Bilanz auf. Sie bleiben so lange bestehen, bis die Aufwendungen eingetreten sind oder die Gründe für die Bildung nicht mehr vorhanden sind. Die Gegenbuchung erfolgt auf einem Aufwandskonto. Durch diese Aufwandsbuchung wird der Gewinn verringert und somit die Auszahlung von noch nicht sicheren Gewinnen vermieden (Vorsichtsprinzip). Beispiele für Rückstellungen sind die Abfertigungsrückstellung, das Delkrederekonto (darf allerdings nicht auf der Passivseite aufscheinen, sondern muss von der Forderungen in Abzug gebracht werden), Rückstellungen für Kursrisiken, Prozessspesen, zukünftige Reparaturen, Garantieleistungen oder Steuernachzahlungen. Wenn die Aufwendungen dann tatsächlich eintreten, hat das Unternehmen keinen Aufwand mehr zu verbuchen (der wurde bereits mit der Rückstellung verbucht) und nimmt das Rückstellungskonto zur Abdeckung der Spesen her. Sollte das Rückstellungskonto allerdings nicht ausreichen, wird der Differenzbetrag als Aufwand des Geschäftsjahres verbucht. 3.5 Erstellung & Genehmigung Die folgenden Bestimmungen beziehen sich auf die Aktiengesellschaften. Dabei muss zwischen dem traditionellen, dem dualistischen und dem monistischen System unterschieden werden. Beim traditionellen System (Hauptversammlung, Verwaltungsrat, Aufsichtsrat) ist der Verwaltungsrat für die Erstellung und die Hauptversammlung für die Genehmigung des Jahresabschlusses zuständig und verantwortlich. Für das monistische System (Hauptversammlung, Verwaltungsrat) gilt dasselbe Prinzip. Beim dualistischen System Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 8 (Hauptversammlung, Führungsrat, Überwachungsorgan) sind der Führungsrat für die Erstellung und der Überwachungsrat für die Genehmigung zuständig. Wie bereits an früherer Stelle angesprochen, wird der ordentliche Jahresabschluss am Ende eines Geschäftsjahres (normalerweise 12 Monate; Ausnahme: so genannte Rumpfgeschäftsjahre wie beispielsweise das erste/letzte Geschäftsjahr) erstellt. Somit stellt der Jahresabschluss eine Bestandsaufnahme des Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Der Bilanzstichtag darf nicht mit dem Bilanzerstellungstag verwechselt werden. Ersterer ist jener Tag, auf welchen sich die Werte des Jahresabschlusses beziehen (häufig der 31.12.). Der Bilanzerstellungstag ist hingegen jener Tag, an dem der Jahresabschluss erstellt wird. Wichtige Ereignisse, die sich auf den Zeitraum bis zum Bilanzstichtag beziehen und bis zum Bilanzerstellungstag bekannt werden, müssen bei der Erstellung berücksichtigt werden (z. B. ein Kunde ist bereits seit Mitte Dezember zahlungsunfähig. Dem bilanzierenden Unternehmen wird dies erst Anfang Februar des Folgejahres bekannt. Ist der Jahresabschluss zu diesem Zeitpunkt noch nicht erstellt, muss dieser Tatbestand im Jahresabschluss berücksichtigt werden). Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen den Jahresabschluss bis zum Termin für die Einkommenssteuererklärung erstellen, Kapitalgesellschaften hingegen innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres (in Ausnahmefällen innerhalb von 6 Monaten). Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften muss vor der Hauptversammlung zur Einsicht für die Gesellschafter aufliegen (mindestens 15 Tage vor der Versammlung am Sitz des Unternehmens) und nach der Genehmigung bei der Handelskammer innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung telematisch hinterlegt werden. 3.6 Bilanzierungsgrundsätze Wie in der Buchhaltung (Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung) gibt es auch für den Jahresabschluss Vorschriften, die auf den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung und den Vorschriften des Zivilgesetzbuches (Art. 2423 ff.) beruhen. Ziel des Jahresabschlusses ist es, ein wahres und korrektes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens aufzuzeigen. Der Jahresabschluss muss vollständig und richtig sein, und die gesetzlichen Vorschriften müssen eingehalten werden. Der Jahresabschluss ist das Endergebnis der Buchhaltung, und die Dokumente müssen nachvollziehbar sein. Grundsatz der Bilanzvorsicht: Er weist darauf hin, dass unsichere Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, wahrscheinliche Verluste hingegen ausgewiesen werden müssen. Für die Bewertung der Aktivseite der Bilanz schreibt dieser Grundsatz die Bewertung nach dem Niederstwertprinzip vor (Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. Marktpreis), für die Passivseite gilt das Höchstwertprinzip (Entstehungs- bzw. Rückzahlungswert). Für eventuelle Risiken und Verluste müssen Rückstellungen gebildet werden. Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 9 Grundsatz der Unternehmensfortführung: Bei der Bewertung der Vermögensgüter wird von der Fortführung und nicht der Auflösung des Unternehmens ausgegangen, was vor allem für die Bewertung einen Unterschied macht (Anschaffungs-/Herstellungskosten bzw. aktueller Marktwert). Kompetenzprinzip: Die Aufwendungen und Erträge müssen jenem Geschäftsjahr zugerechnet werden, welches sie wirtschaftlich betreffen. Da dies nicht immer mit den Werten der Rechnungen übereinstimmt, kann es dazu kommen, dass Aufwendungen und Erträge abgegrenzt werden müssen (aktive und passive Rechnungsabgrenzungen). Grundsatz der Bewertungsstetigkeit: Die Bewertungsmethoden dürfen nicht von einem auf das andere Jahr ohne entsprechende Begründung geändert werden. Es gilt die Kontinuität der Bewertungsmethoden. Die Vermögensgüter müssen einzeln bewertet werden und dürfen nur in Ausnahmefällen zu Gruppen zusammengefasst werden (z. B. gleichartige Wirtschaftsgüter wie Rohstoffe). Grundsatz der Relevanz: Relevante Informationen sind solche, die durch das Anführen bzw. Nicht-Anführen zu einer Fehleinschätzung über das Unternehmen führen könnten. Beispielsweise müssen Forderungen und Verbindlichkeiten > 1 Jahr abgezinst werden, das heißt, der Wert muss dem voraussichtlichen Wert am 31.12. entsprechen. Von dieser Regelung kann jedoch abgesehen werden, wenn die Differenz zwischen dem abgezinsten und dem buchhalterischen Wert als nicht relevant erachtet wird. Grundsatz der Vergleichbarkeit: Dieser Grundsatz besagt, dass für alle Posten der Bilanz und der Erfolgsrechnung die Werte des Vorjahres angegeben werden müssen, um einen sofortigen Vergleich zum Vorjahr zu haben. Sollten die Werte nicht vergleichbar sein, müssen jene des Vorjahres angepasst werden. Um die Vergleichbarkeit zu gewährleisten, müssen die Form der Darstellung (z. B. Bilanzschema, …) sowie die Bewertungskriterien konstant bleiben. 4. Die Vermögensaufstellung laut Zivilgesetzbuch (Art. 2424) Wie bereits erwähnt, schreibt das Zivilgesetzbuch genau vor, wie die Vermögensaufstellung (Bilanz) für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften aussehen muss. Die einheitliche Gliederung erlaubt einen besseren Vergleich von Vermögensaufstellungen. AKTIVA A) Forderungen gegen Gesellschafter Kapital, das die Gesellschafter (noch) einzahlen müssen; zählt zum kurzfristigen Vermögen B) Anlagevermögen langfristiges Vermögen; Rest- buchwerte I) Immaterielles Anlagevermögen 1. Aufwendungen für die Errichtung und entstehen bei Unternehmens- Erweiterung (Gründungsspesen) gründung oder Änderungen des Gesellschaftsvertrages Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 10 2. Aufwendungen für die Entwicklung beispielsweise durch die Weiterentwicklung von Produk- ten 3. Patentrechte und Urheberrechte 4. Konzessionen, Lizenzen, Marken und z. B. Softwarelizenzen ähnliche Rechte 5. Geschäfts- und Firmenwert kann beim Erwerb eines Unternehmens entstehen, wenn der Kaufpreis höher ist als der Buchwert des Unternehmens 6. In Ausarbeitung befindliche immaterielle beispielsweise selbst program- Anlagewerte und Anzahlungen mierte, aber noch nicht fertig gestellte Software 7. Sonstige II) Sachanlagevermögen 1. Grundstücke und Bauten 2. Anlagen und Maschinen 3. Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. Sonstige materielle Anlagegüter z. B. Fuhrpark, elektronische Geräte, … 5. Anlagen im Bau und Anzahlungen III) Finanzanlagevermögen langfristiges Finanzvermögen 1. Beteiligungen an: a) abhängigen Unternehmen b) verbundenen Unternehmen c) beherrschenden Unternehmen d) Unternehmen, die der Kontrolle von beherrschenden Unternehmen unterliegen d-bis) anderen Unternehmen 2. Forderungen: a) gegen abhängige Unternehmen b) gegen verbundene Unternehmen c) gegen beherrschende Unternehmen d) gegen Unternehmen, die der Kontrolle von beherrschenden Unternehmen unterliegen d-bis) gegen andere 3. Sonstige Wertpapiere 4. Aktive Finanzderivate C) Umlaufvermögen kurzfristiges Vermögen I) Vorräte 1. Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Verbrauchs- material 2. In Herstellung befindliche und halbfertige Erzeugnisse 3. In Ausführung befindliche Aufträge auf größere Aufträge, die sich meist Bestellung über mehrere Jahre ziehen und am Ende des Jahres noch nicht fertig gestellt sind (z. B. Schiffe, Brücken, …) Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 11 4. Fertige Erzeugnisse und Waren 5. Geleistete Anzahlungen sind zwar keine Vorräte, werden aber hier angeführt, wenn sie diese Positionen betreffen II) Forderungen 1. gegen Kunden abzüglich Delkrederekonto 2. gegen abhängige Unternehmen 3. gegen verbundene Unternehmen 4. gegen beherrschende Unternehmen 5. gegen Unternehmen, die der Kontrolle von beherrschenden Unternehmen unterliegen 5-bis Forderungen aus Steuern und Abgaben z. B. Mwst., IRAP, IRES, … 5-ter Forderungen aktive latente Steuern 5-quater gegen andere z. B. INPS/INAIL-Guthaben, Gehaltsvorschuss, Kautionen- Forderungen, … III) Finanzumlaufvermögen kurzfristiges Finanzvermögen 1. Beteiligungen an abhängigen Unternehmen 2. Beteiligungen an verbundenen Unternehmen 3. Beteiligungen an beherrschenden Unternehmen 3-bis Beteiligungen an Unternehmen, die der Kontrolle von beherrschenden Unternehmen unterliegen 4. Sonstige Beteiligungen 5. Aktive Finanzderivate 6. Sonstige Wertpapiere IV) Flüssige Mittel 1. Bank- und Postguthaben 2. Schecks 3. Kassenbestand und Stempelwerte D) Rechnungsabgrenzungen (antizipative und transitorische) zählen zum kurzfristigen Vermögen BILANZSUMME (A + B + C + D) Gesamtvermögen PASSIVA A) Eigenkapital Kapital der Eigentümer I) Gesellschaftskapital Kapital, mit dem die Gesellschaft gegründet wurde (+/- evtl. Kapitalveränderun- gen) II) Rücklage aus dem Aufpreis auf Aktien wenn Aktien über pari (Agiorücklage) ausgegeben werden Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 12 III) Aufwertungsrücklage entsteht bei der Aufwertung von Anlagegütern IV) Gesetzliche Rücklage 5 % vom Gewinn bis sie 20 % des Gesellschaftskapitals er- reicht V) Satzungsmäßige Rücklage wenn von der Satzung/vom Statut vorgesehen VI) Andere Rücklagen, die getrennt anzugeben sind z. B. freiwillige Rücklagen (nicht ausgeschüttete Gewinne vergangener Jahre) VII) Rücklage für Operationen zur Deckung erwarteter Finanzflüsse VIII) Gewinn-/Verlustvortrag Gewinnvorträge können durch die Rundung von Dividenden entstehen; Verluste vergangener Jahre werden vorgetragen, um sie mit zukünftigen Gewinnen abzudecken IX) Gewinn/Verlust des Geschäftsjahres Ergebnis des Geschäftsjahres (= Endergebnis des G&Vs) X) Negative Rücklage eigene Aktien im wenn die Gesellschaft eigene Vermögensbestand Aktien kauft, werden sie als negatives Eigenkapital unter diesem Punkt ausgewiesen B) Fonds für Risiken & Lasten zählt zum kurzfristigen Fremd- kapital 1. für Ruhestandsbezüge und ähnliche Verbind- lichkeiten 2. für Steuern, einschließlich der gestundeten 3. Passive Finanzderivate 4. Sonstige Rückstellungen z. B. für Prozesskosten, Garantieleistungen, Schadener- satzansprüche, Wartungen, … - normalerweise steuerlich nicht absetzbar C) Abfertigungen für Arbeitnehmer Abfertigung der Arbeitnehmer, sofern sie im Unternehmen verblieben und nicht in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt wurde; zählt normalerweise zum langfristigen Fremdkapital D) Verbindlichkeiten (mit getrennter Angabe bei Fälligkeit > 1 Jahr) zählt zum langfristigen Fremdkapital bei Laufzeit > 1 Jahr, ansonsten zum kurz- fristigen 1. Schuldverschreibungen (Obligationen) 2. Wandelschuldverschreibungen können am Ende der Laufzeit in Aktien umgewandelt werden Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 13 3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern aus Finanzierungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber Banken z. B. Darlehen, Kontokorrent- kredit, … 5. Verbindlichkeiten gegenüber anderen Kreditgebern z. B. gegenüber Kreditkarten- oder Factoringunternehmen 6. Erhaltene Anzahlungen 7. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten 8. Verbindlichkeiten aus Wertpapieren Verbindlichkeiten aus Schuld- wechseln 9. Verbindlichkeiten gegenüber abhängigen Unternehmen 10. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11. Verbindlichkeiten gegenüber beherrschenden Unternehmen 11- Verbindlichkeiten gegen Unternehmen, die der bis Kontrolle von beherrschenden Unternehmen unterliegen 12. Verbindlichkeiten aus Abgaben z. B. Einkommenssteuerrest- schuld, Mwst.-Schuld Dezem- ber/letztes Trimester, Lohn- steuerverbindlichkeit Dezember, Verb. Steuereinbehalte Hono- rarnoten Dezember, … 13. Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungs- z. B. INPS-Verbindlichkeit trägern Dezember, Restschuld INAIL, Verb. Zusatzrentenfonds, … 14. Sonstige Verbindlichkeiten z. B. Lohnverbindlichkeiten, Kautionen-Verbindlichkeiten, … E) Rechnungsabgrenzungen (antizipative und transitorische) zählen zum kurzfristigen Fremdkapital GESAMTBETRAG FREMDKAPITAL (B + C + D + E) BILANZSUMME (A + B + C + D + E) Gesamtkapital 5. Die Erfolgsrechnung laut Zivilgesetzbuch (Art. 2425) Auch für die Erfolgsrechnung (G&V) sieht das Zivilgesetzbuch eine einheitliche Gliederung vor. A) Betriebliche Erträge (Wert der Produktion) Erträge aus der betrieblichen Tätigkeit 1. Erträge aus Verkäufen und Leistungen Umsatz; Warenverkauf (abzüg- lich Rücksendungen u. ä.) Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 14 2. Bestandsveränderung an fertigen/unfertigen Bestandsvermehrung = positiver Erzeugnissen Betrag; Bestandsverminderung = negativer Betrag 3. Veränderung bei in Ausführung befindlichen siehe Punkt 2 Auftragsarbeiten 4. Aktivierte Eigenleistungen = selbst erstellte Anlagen 5. Sonstige Erträge a) Verschiedene Erträge z. B. Mieterträge bei Industrie- unternehmen, Veräußerungs- gewinne, Schenkungen, außer- ordentliche Erträge, Auflösung von zu hohen Rückstellungen, … b) Zuschüsse zur Deckung laufender Beiträge/Förderungen Betriebsausgaben B) Betriebliche Aufwendungen (Aufwände der Produktion) Aufwendungen aus der betrieblichen Tätigkeit 6. für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren Einkauf von Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen und Waren inklusive Nebenspesen, abzüglich Rücksendungen u. ä. 7. für Dienstleistungen z. B. Werbung, Transporte, Reparaturen, Beratung, Buch- haltung, Bankleistungen, Inter- net, … 8. für die Nutzung Güter Dritter Miete, Leasing, Pacht 9. für das Personal gesamte Personalkosten a) Löhne und Gehälter Bruttolöhne b) Soziale Abgaben INPS, INAIL, Zusatzrentenfonds, … c) Abfertigungen Zuführung dieses Jahres d) Ruhestandsgelder und ähnliche Zahlungen e) sonstige Aufwendungen z. B. Mensa, Außendienst, … 10. Abschreibungen und Wertminderungen entstehen größtenteils durch die Abnutzung von Anlagegütern a) Abschreibung des immateriellen Anlagevermögens b) Abschreibung des Sachanlagevermögens c) sonstige Wertminderungen des z. B. Abwertungen Anlagevermögens d) Abwertung der Forderungen des = Zuführung Delkrederekonto Umlaufvermögens und der flüssigen Mittel 11. Bestandsveränderungen der Waren, Roh-, Hilfs-, Bestandsvermehrung = negati- Betriebsstoffe ver Betrag da Ertrag; Be- standsverminderung = positiver Betrag, da Aufwand Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 15 12. Rückstellungen für Risiken z. B. für Prozesskosten, Garantieleistungen, Schadener- satzansprüche, Wartungen, … - unsicher in Bezug auf Eintreten, Höhe, Zeitpunkt 13. Sonstige Rückstellungen siehe Punkt 12; nur sicher in Bezug auf Eintreten 14. sonstige betriebliche Aufwendungen z. B. Veräußerungsverluste, GIS, Müllgebühren, Spenden, Forde- rungsverluste, … Betriebsergebnis (A – B) Ergebnis der Betriebstätigkeit; sollte auf jeden Fall positiv sein, sonst sind die Aufwände zu hoch oder der Umsatz zu gering C) Finanzergebnis Ergebnis der finanziellen Tätigkeiten 15. Erträge aus Beteiligungen Dividenden (Gewinnausschüt- tungen aus Beteiligungen); Voraussetzung sind Beteiligun- gen in der Aktiva 16. Sonstige finanzielle Erträge a) aus Forderungen des Anlagevermögens b) aus Wertpapieren des Anlagevermögens c) aus Wertpapieren des Umlaufvermögens d) sonstige Finanzerträge z. B. Zinserträge 17. Zinsen und sonstige finanzielle Aufwendungen z. B. Zinsaufwendungen und Bankspesen für Finanzierungen 17- Wechselkursgewinne und -verluste bis D) Wertberichtigung aktiver und passiver Finanzderivate Auf- und Abwertungen von Beteiligungen und anderen Wertpapieren 18. Aufwertungen a) von Beteiligungen b) von Finanzanlagen, die keine Beteiligungen darstellen c) von Wertpapieren des Umlaufvermögens d) von Finanzderivaten 19. Abwertungen a) von Beteiligungen b) von Finanzanlagen, die keine Beteiligungen darstellen c) von Wertpapieren des Umlaufvermögens d) von Finanzderivaten Geschäftsergebnis vor Steuern (A – B +/- C +/- D) Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 16 20. Steuern auf das Geschäftsergebnis, und zwar Einkommenssteuer; grob ca. 40 laufende, gestundete und vorausgezahlte % des Geschäftsergebnisses vor Steuern Gewinn/Verlust des Geschäftsjahres Ergebnis des Geschäftsjahres; ist auf der Passiva unter Punkt A) IX) zu finden 6. Der Jahresabschluss in verkürzter Form Kapitalgesellschaften, die im ersten Geschäftsjahr oder in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Werte nicht überschreiten, können einen verkürzten Jahresabschluss erstellen (ZGB 2435): - Bilanzsumme: 4.400.000 € - Umsatz: 8.800.000 € - durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Jahres: 50 Bei einem verkürzten Jahresabschluss müssen bei der Vermögensaufstellung nur die Großbuchstaben und die Bereiche mit den römischen Ziffern angeführt werden. Bei den Bereichen Aktiva C) II) Forderungen und Passiva D) Verbindlichkeiten müssen die Werte mit einer Laufzeit über 1 Jahr getrennt angeführt werden. Die Bereiche Aktiva A) und Aktiva D) können beim Bereich Aktiva C) II) eingegliedert werden. Der Bereich Passiva E) kann beim Punkt Passiva D) eingeschlossen werden. Für das immaterielle und materielle Anlagevermögen muss in der Vermögensaufstellung nur der Restbuchwert angegeben werden (die Wertberichtigungen müssen nur im Anhang angeführt werden). Bei der verkürzten Erfolgsrechnung gibt es nur wenige Vereinfachungen. Es dürfen die Posten A2 (Bestandsänderung Fertigprodukte) und A3 (Bestandsänderungen Aufträge in Ausführung), sowie die Posten B10 a), b) und c) (Abschreibungen/Abwertungen von immateriellen und materiellen Anlagegütern) zusammengefasst werden. Es muss keine Kapitalflussrechnung erstellt werden. Ebenso kann auf den Lagebericht verzichtet werden, wenn die entsprechenden Informationen im Anhang angeführt sind. 7. Der Jahresabschluss für Kleinstunternehmen Kapitalgesellschaften, die im ersten Geschäftsjahr oder in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Werte nicht überschreiten, fallen unter die Kategorie „Kleinstunternehmen“ und haben bei der Erstellung des Jahresabschlusses einige Erleichterungen: - Bilanzsumme: 175.000 € - Umsatz: 350.000 € - durchschnittliche Mitarbeiterzahl des Jahres: 5 Die Kleinstunternehmen müssen nur eine Vermögensaufstellung und eine Erfolgsrechnung laut Bestimmungen des verkürzten Jahresabschlusses erstellen. Sie brauchen keinen Anhang und auch keine Kapitalflussrechnung beilegen. Allerdings müssen bestimmte Informationen, die im Anhang enthalten wären, aus der Vermögensaufstellung hervorgehen. Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 17 8. Der außerordentliche Jahresabschluss 8.1 Gliederung Außerordentliche Jahresabschlüsse sind Abschlüsse, die bei Eintreten außergewöhnlicher Ereignisse (z. B. Fusion, Konkurs, Auflösung, usw.) erstellt werden. Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen außerordentliche Abschlüsse zu erstellen sind: vollkommene Auflösung des Unternehmens - freiwillig - Liquidation relative Auflösung des Unternehmens - Einzelunternehmen - Verkauf des Unternehmens gegen ein Entgelt - Abtretung des Unternehmens gegen eine Beteiligungsquote - Gesellschaften - Verkauf (gegen Entgelt oder gegen eine Beteiligungsquote) - Umwandlung (Änderung der Rechtsform) - Fusion (Zusammenschluss mit einem anderen Unternehmen) - Einverleibung eines Unternehmens in ein anderes gegen eine entsprechende Beteiligung der Gesellschafter des einverleibten Unternehmens 8.2 Wesentliche Unterschiede zum ordentlichen Jahresabschluss Außerordentliche Jahresabschlüsse unterscheiden sich von ordentlichen in den folgenden Punkten: Kriterium ordentlicher Jahresabschluss außerordentlicher Jahresabschluss Zeitpunkt der Erstellung am Ende des Geschäftsjahres beim Eintreten von außer- ordentlichen Ereignissen Zweck der Erstellung Ermittlung des Erfolges und Ermittlung des wirtschaftlichen Darstellung der Vermögens-, Wertes des Unternehmens Finanz- und Wirtschaftslage des Unternehmens Bewertungskriterien laut zivilrechtlichen Bestim- möglichst den aktuellen Wert mungen (Marktwert) des Unternehmens darstellen 8.3 Bewertungsmethoden bei außerordentlichen Jahresabschlüssen Bei der Erstellung von außerordentlichen Jahresabschlüssen gibt es unterschiedliche Bewertungsmethoden, die hier nur angeführt, nicht aber näher ausgeführt werden. Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 18 metodo patrimoniale: was müsste jemand an Kapital investieren, um so ein Unternehmen, wie es derzeit besteht, aufzubauen? Das Vermögen wird zu Marktpreisen bewertet metodo reddituale metodo finanziario Mischformen: z. B. EVA (economic value added); ist eine Kombination aus metodo patrimoniale und Firmenwert 9. Der Jahresabschluss nach IAS/IFRS Die Abkürzungen IAS und IFRS stehen für „International Accounting System“ und „International Financing Reporting System“ bzw. übersetzt für die internationalen Buchhaltungs- und Bilanzierungsprinzipien. Diese Richtlinien sehen teilweise andere Bestimmungen für den Jahresabschluss vor als die nationalen. Es gibt zwar eine Reihe von Annäherungen, trotzdem gibt es teils auch größere Unterschiede. In diesem Kapitel wird auf die wichtigsten Bestimmungen eingegangen. Grundsätzlich sind die Bestimmungen IAS/IFRS für Banken und börsennotierte Unternehmen verpflichtend. Zu den Bestandteilen des Jahresabschlusses gehören ähnlich wie bei den nationalen Bestimmungen eine Vermögensübersicht (Bilanz), eine Erfolgsrechnung (G&V), der Anhang, die Kapitalflussrechnung, eine Übersicht über die Veränderungen des Eigenkapitals (ist bei den nationalen Bestimmungen Teil des Anhangs) und verschiedene Berichte (Lagebericht, Bericht des Kontrollorgans, Bericht der Revisionsgesellschaft, …). Der Jahresabschluss nach IAS/IFRS richtet sich vor allem an (potentielle) Investoren und versucht möglichst exakt die „Leistung“ und den aktuellen Wert des Unternehmens offen zu legen. Beispielsweise müssen nach den internationalen Prinzipien mögliche Gewinne ausgewiesen werden, da sie die Ertragskraft des Unternehmens zeigen. Das Vorsichtsprinzip und die Bewertung der Güter zu Anschaffungs-/Herstellungskosten müssen dem Prinzip des Fair Value (Bewertung zu Marktwerten) Platz machen, das exakter über das Geschäftsergebnis Aufschluss geben soll. Das Prinzip des Fair Value hat allerdings den Nachteil, dass die Bewertung sehr viel schwieriger ist und die Ergebnisse von Jahr zu Jahr stark voneinander abweichen können. Sollte allerdings eine Bewertung nach dem Fair Value nicht möglich sein, muss eine Bewertung zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten (abzüglich Wertberichtigung) wie bei den nationalen Bestimmungen vorgenommen werden. Vom Aufbau her müssen Positionen mit einem Wert von „0“ nicht angeführt werden, was bei den Bestimmungen des italienischen Gesetzbuches nur zum Teil erlaubt ist. Zudem gibt es für die Form verschiedenste Richtlinien. Die internationalen Bestimmungen sehen keine exakte Formulierung der einzelnen Positionen in der Bilanz und im G&V vor. Die Bezeichnungen der einzelnen Posten können frei gewählt werden, solange der Inhalt und die Informationen nicht darunter leiden. Die Vermögensübersicht (Bilanz) ist nach Liquiditätsgesichtspunkten gegliedert (Positionen mit einer Fälligkeit innerhalb des normalen Geschäftszyklus und solche mit einer Fälligkeit, Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 19 die über den normalen Geschäftszyklus hinausgehen; im Normalfall > bzw. < 1 Jahr). Ein einfaches Schema sieht folgendermaßen aus: AKTIVA n2 n1 PASSIVA n2 n1 Aktiva > 1 Jahr Eigenkapital Immobilien, Anlagen, Maschinen Gesellschaftskapital Firmenwert Gewinn-/Verlustvortrag andere immaterielle Anlagewerte andere Werte des Eigenkapitals Beteiligungen Gewinn/Verlust des Geschäftsjahres Aktivposten für den Verkauf bestimmt Aktive latente Steuern (Forderungen) Passiva > 1 Jahr langfristige Finanzierungen Aktiva < 1 Jahr Passive latente Steuern (Verbindlichkeiten) Vorräte langfristige Verbindlichkeiten Handelsforderungen andere Aktivposten < 1 Jahr Passiva < 1 Jahr Liquide Mittel Lieferverbindlichkeiten kurzfristige Finanzierungen Aktiva, die für den Verkauf/die kurzfristige Rückzahlungen langfristiger Eliminierung bestimmt ist Finanzierungen laufende Steuerverbindlichkeiten kurzfristige Risikofonds Passiva, die mit der Aktiva, die für den Verkauf/die Eliminierung bestimmt ist, zusammenhängt Gesamtvermögen Gesamtkapital Zu den sonstigen Werten des Eigenkapitals zählen die verschiedenen Rücklagen (gesetzliche, statutarische, Agiorücklage, freiwillige Rücklagen, Aufwertungsrücklage). Gründungsspesen, eigene Aktien und Forderungen gegenüber Gesellschaftern werden direkt vom Eigenkapital abgezogen. Aktivposten, die im kommenden Jahr voraussichtlich veräußert oder vernichtet werden (und damit zusammenhängende Passivposten), müssen getrennt ausgewiesen werden, und zwar mit dem niedrigeren Wert zwischen Buch- und Marktwert. Die Abschreibung endet mit dem Zeitpunkt, wo die Güter unter dieser Position ausgewiesen werden. Die Rechnungsabgrenzungen zählen zu den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten und werden nicht getrennt ausgewiesen. Ordnungskonten sind von den IAS/IFRS nicht vorgesehen. Auch für die Erfolgsrechnung (G&V) sehen die internationalen Bestimmungen keinen bestimmten Aufbau vor, sondern legen nur die Mindestinhalte fest. Vom Aufbau her kann die Erfolgsrechnung in zwei getrennten oder in einer Übersicht dargestellt werden. Wenn sich ein Unternehmen für zwei Übersichten entscheidet, enthält die erste Übersicht die Erträge und Aufwände des Geschäftsjahres, während die zweite Übersicht beim Gewinn (Verlust) des Geschäftsjahres beginnt und die Veränderungen des Eigenkapitals durch Bewertungsvorschriften und die Verwendung des Gewinnes (Verlustes) berücksichtigt (siehe Schemen unten). Wenn ein Unternehmen nur eine Übersicht erstellt, müssen in derselben obige zwei Aspekte getrennt ersichtlich sein. Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 20 Erfolgsrechnung (Übersicht 1 über die Erträge und Aufwände des Geschäftsjahres) Beschreibung n2 n1 Verkaufserträge sonstige Erträge Gesamterträge +/- Bestandsänderung der Fertigprodukte und Produkte in Fertigung Rohstoffeinkäufe u. ä. Personalaufwand sonstige betriebliche Aufwände andere Erträge und Aufwände finanzielle Erträge und Aufwände Gewinn vor Steuern Steuern Gewinn (Verlust) des Geschäftsjahres Erfolgsrechnung (Übersicht 2 der anderen Bestandteile der Erfolgsrechnung) Beschreibung n2 n1 Gewinn (Verlust) des Geschäftsjahres +/- Gewinn (Verlust), der der Aufwertungsrücklage zugeschrieben wird Veränderungen durch die Anwendung des Fair value, die aus den folgenden Positionen stammen: Bewertung der materiellen Anlagewerte Bewertung von Aktivposten, die für den Verkauf bestimmt sind Bewertung von Beteiligungen andere Bewertungen nach dem Fair value, die in der Aufwertungsrücklage stehen +/- steuerlicher Effekt durch sonstige Gewinne/Verluste Gesamtgewinn/-verlust des Geschäftsjahres Durch die Bewertung zum Fair value können Güter einen höheren als den Anschaffungswert aufweisen. Diese Differenz stellt eine Art Eigenkapital dar und steht in der Aufwertungsrücklage (= andere Werte des Eigenkapitals PASSIVA). Sollte der aktuelle Marktwert geringer als der Anschaffungswert sein, steht diese Differenz im G&V in der 2. Übersicht der Erfolgsrechnung. In der Erfolgsrechnung wird kein Unterschied zwischen ordentlichen und außerordentlichen Erträgen/Aufwendungen gemacht. Diese Regelung wurde 2016 auch von den nationalen Bestimmungen übernommen (Abschaffung des Bereiches E) Außerordentliches Ergebnis im G&V). In der Erfolgsrechnung oder im Anhang müssen der Gewinn pro Aktie (ohne eigene Aktien), sowie der bereits im Laufe des Jahres ausgeschüttete Gewinn angeführt werden. Der Anhang muss eine Reihe von Informationen beinhalten, die es ermöglichen, den Jahresabschluss besser zu verstehen und zu interpretieren, sowie die Risiken besser abschätzen zu können. Unter anderem müssen die Posten der Bilanz und der Erfolgsrechnung beschrieben, die Bewertungsmethoden angegeben sowie sonstige nützliche Informationen über Branche, Wirtschaftslage, usw. gegeben werden. Zudem müssen die Verwalter einen Bericht verfassen, der dem Lagebericht der nationalen Bestimmungen ähnelt. Auch die Kontrollorgane sind zur Abfassung eines Berichtes verpflichtet. Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 21 Hier noch einige wichtige Hinweise/Unterschiede zu den nationalen Bestimmungen: Die internationalen Richtlinien IAS/IFRS unterscheiden beim Anlagevermögen in materielles und immaterielles Vermögen, wobei ersteres noch in Anlagevermögen, das für die betriebliche Tätigkeit benötigt wird (z. B. Maschinen, …) und solches, das nicht für die betriebliche Tätigkeit bestimmt ist (z. B. Grundstücke/Gebäude, die vermietet werden, …), unterteilt wird. Wie bei den nationalen Bestimmungen werden die Kosten auf die Nutzungsdauer aufgeteilt, wobei Vermögensgüter, die sich nicht abnutzen (z. B. Grundstücke) nicht abgeschrieben werden. Sollten wesentliche Teile eines Anlagegutes eine geringere Nutzungsdauer haben, als das eigentliche Anlagegut selbst, müssen diese Teile getrennt abgeschrieben werden (z. B. Flugzeug – Nutzungsdauer 25 Jahre, Abschreibung auf 25 Jahre; der Motor des Flugzeuges (= wesentlicher Teil des Anlagegutes) – Nutzungsdauer 8 Jahre, Abschreibung auf 8 Jahre). Obwohl der Firmenwert zum immateriellen Anlagevermögen gehört, wird er auch bei den internationalen Bestimmungen getrennt ausgewiesen. Ein positiver Firmenwert steht in der Bilanz auf der Aktivseite, ein eventueller negativer Firmenwert wird im G&V angeführt. Der Firmenwert wird bei den internationalen Bestimmungen nicht abgeschrieben, sondern Jahr für Jahr neu bewertet. IAS/IFRS erlauben keine mehrjährigen Aufwendungen. Alle Aufwendungen müssen in der Erfolgsrechnung aufscheinen, egal ob sie das laufende oder mehrere Jahre betreffen. Dies führt häufig dazu, dass in den Bilanzen wenig immaterielles Anlagevermögen aufscheint. Bei den nationalen Bestimmungen sind seit einigen Jahren mehrjährige Kosten für Forschung und Werbung ebenfalls nicht mehr aktivierbar. Weiterhin aktivierbar bleiben Kosten für Entwicklung, der Firmenwert sowie die Gründungsspesen. Die Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich Wertberichtigung weicht bei den internationalen Bestimmungen der Bewertungsmethode des Fair Value. Dazu ein kurzes Beispiel: Anschaffungskosten einer Maschine: 200.000,00 € Nutzungsdauer: 5 Jahre Fair Value am Ende des Jahres n1: 190.000,00 € Fair Value am Ende des Jahres n2: 108.000,00 € Fair Value am Ende des Jahres n3: 100.000,00 € Fair Value am Ende des Jahres n4: 41.000,00 € Fair Value am Ende des Jahres n5: 0,00 € Die jährliche Abschreibung wird immer auf den aktuellen Marktwert berechnet. Abschreibungsplan: Jahr Wert für Abschreibung Buchwert Fair Value Aufwertungs- Auf-/Abwertung Abschreibung rücklage im G&V n1 200.000 € 40.000 € 160.000 € 190.000 € 30.000 € n2 190.000 € 47.500 € 142.500 € 108.000 € - 30.000 € - 4.500 € n3 108.000 € 36.000 € 72.000 € 100.000 € 23.500 € + 4.500 € n4 100.000 € 50.000 € 50.000 € 41.000 € - 9.000 € n5 41.000 € 41.000 € 0€ 0€ 14.500 € Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 22 Die jährliche Abschreibung wird als Aufwand verbucht (Abschreibung Maschine) und dem Wertberichtigungskonto (WB Maschine oder Abschreibefonds Maschine) zugeführt. Die Aufwertungsrücklage wird ebenfalls am Ende des Jahres verbucht und erhöht oder verringert den Wert des Anlagegutes (z. B. n1 Maschine / Aufwertungsrücklage). Sollte zusätzlich zur Aufwertung eine Veränderung im G&V erfolgen (n2, n3) wird diese als Aufwand oder Ertrag verbucht (z. B. n2 Aufwertungsrücklage und Abwertungsaufwand / Maschine). Leasinggüter werden buchhalterisch/bilanziell wie Ankäufe von Anlagegütern berücksichtigt und scheinen somit in der Vermögensaufstellung auf. Die Abfertigung der Mitarbeiter muss Jahr für Jahr neu berechnet werden. Die Berechnung ist sehr kompliziert und komplex, da sie möglichst exakt den heutigen Wert angeben soll, den die Mitarbeiter in Zukunft beim Ausscheiden aus dem Unternehmen erhalten werden. Laut IAS/IFRS können Forderungen einzeln berichtigt werden. Für das Restrisiko der Forderungsausfälle gibt es auch noch die pauschale Wertberichtigung. Der Betrag, von dem man ausgeht, dass er noch kassiert werden kann, muss auf den Bilanzstichtag abgezinst werden, der Rest gilt als Wertminderung. Die Abzinsung wurde mit 2016 auch in die nationalen Bestimmungen übernommen, allerdings kann man auch bei der bisherigen Bewertung bleiben, wenn die Bewertung mit Abzinsung als nicht relevant angesehen wird. Für die Bewertung mit Hilfe der Abzinsung spielt es eine Rolle, wann eine Forderung kassiert werden kann (im nächsten Jahr, in 5 Jahren, usw.). Je weiter in der Zukunft, desto höher ist die Wertminderung bzw. desto geringer ist der Wert der zu kassierenden Forderung zum Bilanzstichtag. Die internationalen Bestimmungen erlauben bei der Bewertung des Lagers nur das FIFO. LIFO und der gewogene Durchschnitt sind nicht erlaubt. Es gibt noch eine Reihe weiterer Bestimmungen und Unterschiede zu den nationalen Prinzipien. Die vorliegenden Ausführungen dienen dazu, einen kurzen Überblick über die wichtigsten Inhalte zu geben. 10. Die Revision (Kontrolle) des Jahresabschlusses Bei der Kontrolle der Buchhaltungsunterlagen und des Jahresabschlusses unterscheidet man zwischen der internen und der externen Revision. Erstere ist nicht verpflichtend, erfolgt durch das Unternehmen selbst (z. B. Stabsstelle) und hat die Aufgabe, die Daten zu analysieren, zu bewerten und die Geschäftsführung zu informieren, zu beraten und Empfehlungen abzugeben. Sie dient vor allem dazu, Schwachstellen im Rechnungswesen aufzuzeigen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu kontrollieren und für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss zu sorgen. Die externe Revision erfolgt durch eine Revisionsgesellschaft oder einen Revisor. Bei nicht börsennotierten Aktiengesellschaften, die keine konsolidierte Bilanz erstellen müssen, kann die Kontrolle auch durch den Aufsichtsrat erfolgen, sofern alle Mitglieder des Aufsichtsrates im Album der Rechnungsprüfer eingetragen sind. Diese Regelung gilt zudem nur für Aktiengesellschaften mit dem traditionellen System. Beim dualistischen und monistischen System muss die Revision extern erfolgen. Der Revisor einer Gesellschaft darf nicht gleichzeitig der Wirtschaftsberater der Gesellschaft sein, da ansonsten eine „neutrale“ Kontrolle nicht mehr gewährleistet ist. GmbHs müssen ein Kontrollorgan (Aufsichtsrat oder Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 23 Wirtschafts-/Rechnungsprüfer) haben, wenn sie in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der drei folgenden Werte überschreiten: Bilanzsumme 4 Millionen Euro, Umsatz 4 Millionen Euro, durchschnittlich 20 Beschäftigte; wenn sie einen konsolidierten Jahresabschluss erstellen müssen oder wenn sie eine Gesellschaft kontrollieren, die der Abschlussprüfung unterliegt. Sofern sie ein Kontrollorgan haben, muss dieses einen Prüfbericht verfassen. Bei der Kontrolle des Jahresabschlusses wird neben der Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Vorschriften vor allem auch die Ordnungsmäßigkeit (Form, Führung der Bücher, Inventar, …) überprüft. Zu den Interessenten der buchhalterischen Kontrolle gehören neben den Eigentümern und Managern vor allem auch die Gläubiger, die Geschäftspartner, die Mitarbeiter und der Staat. Bei der Kontrolle unterscheidet man zwischen einer Auswahl- und einer Vollprüfung. Häufig werden die Unterlagen aus Zeit- und Kostengründen stichprobenartig (Auswahlprüfung) geprüft. Ist der Jahresabschluss überprüft worden, gibt es einen Bestätigungsvermerk (uneingeschränkt, eingeschränkt, Widerruf, nicht imstande, ein Urteil abzugeben (z. B. weil Unterlagen unvollständig)) und einen Prüfbericht, der bei der Handelskammer hinterlegt werden muss und Teil des Jahresabschlusses ist. Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 24 II Die Aufbereitung des Jahresabschlusses Wie im ersten Teil erklärt, dient der Jahresabschluss unter anderem als Informationsquelle für verschiedene Anspruchsgruppen, um sich ein Bild über die Vermögens-, Finanz- und Erfolgslage eines Unternehmens zu machen. Der Jahresabschluss bezieht sich zwar auf die Vergangenheit, kann aber Anhaltspunkte für die Zukunft eines Unternehmens liefern. Um einen Jahresabschluss lesen, analysieren und interpretieren zu können, ist es notwendig, dass man die darin verwendeten Begriffe kennt und versteht. Einige sind dabei recht leicht verständlich (z. B. Kassa, Lieferverbindlichkeiten, …), andere wiederum erfordern fundiertes betriebswirtschaftliches Wissen (z. B. Aufwertungsrücklage, Rückstellungen, …). Die EU-Richtlinien haben zu einer einheitlichen Begriffsverwendung bzw. zu einem einheitlichen Aufbau des Jahresabschlusses - zumindest für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften - geführt, was das Lesen und Interpretieren erleichtert. Sollten die Vermögensaufstellung und die Erfolgsrechnung nicht nach den EU-Richtlinien bzw. den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches aufgebaut sein, müssen die Dokumente für eine Analyse zuerst aufbereitet werden. 1. Die Aufbereitung der Vermögensaufstellung 1.1 Aufbereitung der Vermögensaufstellung laut Zivilgesetzbuch (Art. 2424) Die Aufbereitung einer Bilanz laut Zivilgesetzbuch kann am besten anhand von Übungen erarbeitet werden, weshalb hier nur einige allgemeine Hinweise gegeben werden. Anlagevermögen: Wertberichtigungskonten dürfen nicht auf der Passivseite der Bilanz aufscheinen; sie müssen entweder mit negativem Vorzeichen auf der Aktivseite beim entsprechenden Konto angeführt werden und/oder von diesem abgezogen werden; das ZGB schreibt vor, dass in der Bilanz der Restbuchwert von Anlagegütern aufscheinen muss Forderungen: ähnliches gilt bei den Forderungen; das Delkredererückstellungskonto oder Einzelwertberichtigungen von Forderungen dürfen nicht auf der Passivseite der Bilanz angeführt werden und müssen auf der Aktivseite von den Forderungen in Abzug gebracht werden; die Forderungen scheinen somit mit ihrem wahrscheinlichen Einbringlichkeitswert auf auszustellende Rechnungen (+) & auszustellende Gutschriften (-): gehören zu den Kundenforderungen zu erhaltene Rechnungen (+) & zu erhaltene Gutschriften (-): gehören zu den LVB Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 25 Übung 1: Erstelle die Bilanz, wie sie vom Artikel 2424 vorgesehen ist Bilanz zum 31.12.n1 Aktiva Passiva Ford. Gesellschafter 400.000,00 € WB Software 125.000,00 € Software 250.000,00 € WB Gründungskosten 6.000,00 € Gründungskosten 30.000,00 € WB Markenrechte 210.000,00 € Markenrechte 420.000,00 € WB Gebäude 364.950,00 € Gebäude 3.540.000,00 € WB Einrichtung 216.000,00 € Einrichtung 480.000,00 € WB elektr. Büromaschinen 120.000,00 € Elektr. Büromaschinen 200.000,00 € Delkredererückstellung 6.000,00 € Waren 720.000,00 € Einzel-WB Kundenforderung 14.000,00 € Kundenforderungen 1.858.600,00 € Gesellschaftskapital 3.000.000,00 € sonstige Forderungen 22.400,00 € Agiorücklage 220.000,00 € Bankguthaben 82.810,00 € gesetzliche Rücklage 350.000,00 € Postguthaben 3.000,00 € außerordentliche Rücklage 12.000,00 € Kassa 12.800,00 € Gewinn des Geschäftsjahres 214.920,00 € Schecks 6.200,00 € Abfertigungsverbindlichkeit 154.000,00 € Aktive RA 6.000,00 € Lieferverbindlichkeit 1.214.000,00 € Darlehen 1.700.000,00 € Steuerverbindlichkeit 72.000,00 € Verb. Fürsorgeinstitute 15.600,00 € Mwst.-Verbindlichkeit 6.500,00 € Verb. Steuereinbehalte 5.840,00 € Passive RA 5.000,00 € Gesamtvermögen 8.031.810,00 € Gesamtkapital 8.031.810,00 € Übung 2: Erstelle die Bilanz, wie sie vom Artikel 2424 vorgesehen ist Bilanz zum 31.12.n1 Aktiva Passiva Grundstücke & Gebäude 1.000.000,00 € WB Gebäude 80.000,00 € Maschinen 150.000,00 € WB Maschinen 60.000,00 € Geschäftsausstattung 70.000,00 € WB Geschäftsausstattung 21.000,00 € Fuhrpark 100.000,00 € WB Fuhrpark 20.000,00 € Warenvorrat 210.000,00 € Delkredererückstellung 5.000,00 € Kundenforderungen 165.000,00 € Gesellschaftskapital 400.000,00 € Steuerforderungen 8.000,00 € freiwillige Rücklagen 80.000,00 € Heizölvorrat 2.500,00 € Rückstellung Prozesskosten 14.000,00 € sonstige Forderungen 3.400,00 € Abfertigungsverbindlichkeit 55.000,00 € Bankkontokorrent 2.800,00 € Bankdarlehen 742.800,00 € Kassa 300,00 € Anzahlungen von Kunden 7.500,00 € Aktive RA 2.500,00 € Lieferverbindlichkeit 150.000,00 € Einkommenssteuerverb. 20.000,00 € Gewinn des Geschäftsjahres 45.000,00 € Mwst.-Verbindlichkeit 5.500,00 € Verb. INPS 5.800,00 € Passive RA 2.900,00 € Gesamtvermögen 1.714.500,00 € Gesamtkapital 1.714.500,00 € Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 26 Übung 3: Erstelle die Bilanz, wie sie vom Artikel 2424 vorgesehen ist Bilanz zum 31.12.n1 Aktiva Passiva Gebäude 6.840.000,00 € WB Gebäude 1.548.000,00 € Maschinen 4.920.000,00 € WB Maschinen 2.716.000,00 € Ausstattung 540.000,00 € WB Ausstattung 384.000,00 € langfristige Beteiligung 2.520.000,00 € Delkredererückstellung 72.000,00 € Forderung Gesellschafter 60.000,00 € Abfertigungsverbindlichkeit 650.000,00 € Rohstoffvorrat 1.080.000,00 € Einkommenssteuerverb. 480.000,00 € Vorrat Hilfsstoffe 380.000,00 € Verb. Fürsorgeinstitute 144.000,00 € Fertigprodukte 789.000,00 € Lieferverbindlichkeit 1.420.000,00 € Kundenforderungen 1.920.000,00 € sonstige Verbindlichkeiten 159.000,00 € sonstige Forderungen 396.000,00 € Obligationsdarlehen 2.640.000,00 € Mwst.-Guthaben 120.000,00 € Bankdarlehen 600.000,00 € Kassa 6.000,00 € Bankkontokorrent 648.000,00 € Anzahlung Rohstoffe 48.000,00 € Passive RA 48.000,00 € Aktive RA 72.000,00 € Gesellschaftskapital 6.000.000,00 € Gründungsspesen 5.000,00 € Gewinnvortrag 12.000,00 € Postkontokorrent 21.000,00 € Aufwertungsrücklage 860.000,00 € Bankkontokorrent 15.000,00 € gesetzliche Rücklage 408.000,00 € Schecks 9.000,00 € Gewinn des Geschäftsjahres 951.000,00 € WB Gründungsspesen 1.000,00 € Gesamtvermögen 19.741.000,00 € Gesamtkapital 19.741.000,00 € Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 27 Übung 4: Erstelle die Bilanz, wie sie vom Artikel 2424 vorgesehen ist Bilanz zum 31.12.n1 Aktiva Passiva Grundstücke & Gebäude 1.115.000,00 € WB Gebäude 410.000,00 € Anlagen & Maschinen 450.000,00 € WB Anlagen & Maschinen 135.000,00 € Geschäftsausstattung 300.000,00 € WB Geschäftsausstattung 100.000,00 € Büroeinrichtung 70.000,00 € WB Büroeinrichtung 35.000,00 € LKW 110.000,00 € WB LKW 55.000,00 € Elektr. Büromaschinen 37.000,00 € WB elektr. Büromaschinen 20.000,00 € PKW 65.000,00 € WB PKW 25.000,00 € Firmenwert 10.000,00 € WB Firmenwert 4.000,00 € Gründungsspesen 5.000,00 € WB Gründungsspesen 1.000,00 € langfristige Beteiligung 30.000,00 € Abfertigungsverbindlichkeit 110.000,00 € Vorrat an Fertigprodukten 45.000,00 € Delkredererückstellung 22.500,00 € Vorrat an Waren 25.000,00 € Fonds für Prozesskosten 10.000,00 € Vorrat an Rohstoffen 80.000,00 € Fonds für Garantien 16.000,00 € Vorrat an Hilfsstoffen 40.000,00 € Obligationsdarlehen 100.000,00 € Kundenforderungen 230.000,00 € Anzahlung von Kunden 10.000,00 € auszustellende Rechnungen 5.000,00 € Bankdarlehen 180.000,00 € zu erhaltene Gutschriften 3.000,00 € Bankkontokorrent 36.000,00 € Mwst.-Guthaben 6.500,00 € Lieferverbindlichkeit 160.000,00 € Anzahlung mat. AV 34.000,00 € zu erhaltene Rechnungen 8.000,00 € Anzahlung Rohstoffe 4.000,00 € auszustellende Gutschriften 2.000,00 € Forderung Gesellschafter 36.000,00 € Lohnverbindlichkeit 60.000,00 € Bankguthaben 3.000,00 € Kautionen-Verbindlichkeit 3.000,00 € Kassa 2.000,00 € Verb. Steuereinbehalte 4.000,00 € Transitorische Aktiva 8.000,00 € Verb. Einkommenssteuer 80.000,00 € Antizipative Aktiva 2.000,00 € Verb. INAIL 4.000,00 € Forderung Kautionen 5.000,00 € Verb. INPS 45.000,00 € Schecks 3.500,00 € Antizipative Passiva 5.000,00 € Verlustvortrag 32.000,00 € Transitorische Passiva 2.000,00 € neg. Rücklage eig. Aktien 14.000,00 € Gesellschaftskapital 750.000,00 € kurzfristige Wertpapiere 50.000,00 € Gewinn des Geschäftsjahres 300.000,00 € Gehaltsvorschuss Personal 7.500,00 € gesetzliche Rücklage 65.000,00 € außerordentliche Rücklage 60.000,00 € statutarische Rücklage 10.000,00 € Gesamtvermögen 2.827.500,00 € Gesamtkapital 2.827.500,00 € 1.2 Aufbereitung der Vermögensaufstellung nach Liquiditätsgesichtspunkten Die Aufbereitung der Vermögensaufstellung kann auch nach Liquiditätsgesichtspunkten bzw. Fälligkeiten erfolgen. Dies ist vor allem für die Berechnung von Kennzahlen hilfreich. Eine grobe Aufbereitung kann auf der Aktivseite in lang- und kurzfristiges Vermögen erfolgen, die Passivseite kann in Eigenkapital (langfristig) und lang- bzw. kurzfristiges Fremdkapital unterteilt werden. Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 28 Ohne nähere Details über ein Unternehmen zu haben, zählen alle Posten der Aktivseite mit Ausnahme des Punktes B (= Anlagevermögen) zum kurzfristigen Vermögen (= A (Forderungen gegen Gesellschafter) + C (Umlaufvermögen) + D (Aktive Rechnungsabgrenzungen)). Auf der Passivseite bildet der Punkt A das Eigenkapital. Die Posten B (Fonds für Risiken & Lasten) und E (Passive Rechnungsabgrenzungen) zählen normalerweise zum kurzfristigen, der Punkt C (Abfertigungsverbindlichkeit) zum langfristigen Fremdkapital. Beim Punkt D (Verbindlichkeiten) muss unterschieden werden, ob die Verbindlichkeiten eine Laufzeit über 1 Jahr (= langfristiges Fremdkapital) oder bis zu 1 Jahr (= kurzfristiges Fremdkapital) haben. AKTIVA Bilanz zum 31.12.n1 PASSIVA AV EK (langfristig) (langfristig) langfristiges Fremdkapital UV (kurzfristig) kurzfristiges Fremdkapital GV GK Zudem kann eine detailliertere Unterteilung vorgenommen werden (siehe Schema unten), auf die nicht näher eingegangen wird, da eine solche Aufbereitung in der Praxis selten vorkommt. Reihenfolge der aktiven Bilanzposten (nach Liquidierbarkeit) 1. liquide Mittel (C IV) (Kassa, Bank, Post-c/c) 2. Forderungen mit einer Laufzeit bis zu 1 Jahr (A + C II) (Forderungen gegen Gesellschafter, Forderungen) 3. Finanzumlaufvermögen (C III) (kurzfristige Beteiligungen und Wertpapiere) 4. aktive Rechnungsabgrenzungen (D) 5. Vorräte (C I) (Fertigprodukte, Waren, Rohstoffe, …) 6. immaterielles Anlagevermögen (B I) (Firmenwert, Patente, Software, …) 7. materielles Anlagevermögen (B II) (Gebäude, Maschinen, Fuhrpark, …) 8. Finanzanlagevermögen (B III) (langfristige Beteiligungen und Wertpapiere) Reihenfolge der passiven Bilanzposten (nach Fälligkeit/Liquidierbarkeit) 1. kurzfristige Verbindlichkeiten (D mit Restlaufzeit bis zu 1 Jahr) (LVB, kurzfristige Bankverbindlichkeiten, …) 2. passive Rechnungsabgrenzungen (E) 3. kurzfristige Rückstellungen (B mit Restlaufzeit bis zu 1 Jahr) 4. mittel-/langfristige Verbindlichkeiten (D mit Restlaufzeit über 1 Jahr) (Darlehen, Obligationsdarlehen mit Restlaufzeit über 1 Jahr, …) Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 29 5. Abfertigungsverbindlichkeit (C) (jener Teil, der nicht innerhalb des nächsten Jahres ausgezahlt wird) 6. Eigenkapital (A) (Gesellschaftskapital, Rücklagen, Gewinn sofern er nicht im kommenden Jahr ausgeschüttet wird, …) Für Übungszwecke können die Aufgaben 1-4 nach Liquiditätsgesichtspunkten (einfache Aufbereitung) gelöst werden. 2. Die Aufbereitung der Erfolgsrechnung Auch die Erfolgsrechnung kann aufbereitet werden. Dabei werden drei verschiedene Arten unterschieden: 2.1 Gesamtkostenverfahren (entspricht dem Aufbau laut Artikel 2425 ZGB) 2.2 Mehrwertverfahren (Verfahren der Mehrwertverteilung) 2.3 Umsatzkostenverfahren (Herstellungskostenverfahren) 2.1 Gesamtkostenverfahren (Art. 2425 ZGB) Für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erübrigt sich diese Aufbereitungsart, da für sie der Aufbau der Erfolgsrechnung nach den Bestimmungen des Artikels 2425 ZGB vorgeschrieben ist. Für andere Unternehmen kann die Erfolgsrechnung nach dem so genannten Gesamtkostenverfahren aufbereitet werden, um die Aussagekraft und die Vergleichbarkeit zu erhöhen. Die Erfolgsrechnung (G&V) laut Artikel 2425 ist wie folgt gegliedert: Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 30 G&V nach dem Gesamtkostenverfahren (ZGB Art. 2425) A) Betriebliche Erträge (betriebliche Gesamtleistung) 1. Erträge aus Verkäufen und Leistungen (Umsatzerlöse) 2. Bestandsänderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen 3. Veränderung bei in Ausführung befindlichen Auftragsarbeiten 4. Aktivierte Eigenleistungen 5. Sonstige Erträge a) Verschiedene Erträge b) Zuschüsse zur Deckung laufender Betriebsausgaben B) Betriebliche Aufwendungen 6. für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren 7. für Dienstleistungen (Verkaufs- und Verwaltungsaufwände) 8. für die Nutzung von Gütern Dritter 9. für das Personal a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben c) Abfertigungen d) Ruhestandsgelder und ähnliche Zahlungen e) sonstige Aufwendungen 10. Abschreibungen und Abwertungen a) Abschreibung der immateriellen Anlagewerte b) Abschreibung der Sachanlagen c) sonstige Abwertungen des Anlagevermögens d) Abwertung der Forderungen des UV und der flüssiger Mittel 11. Bestandsänderungen der Waren, Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 12. Rückstellungen für Risiken 13. Sonstige Rückstellungen 14. Sonstige betriebliche Aufwendungen A-B) Betriebsergebnis C) Finanzergebnis 15. Erträge aus Beteiligungen 16. Sonstige finanzielle Erträge a) aus Forderungen des Anlagevermögens b) aus Wertpapieren des Anlagevermögens c) aus Wertpapieren des Umlaufvermögens d) sonstige Finanzerträge 17. Zinsen und sonstige finanzielle Aufwendungen 17bis Wechselkursgewinne/-verluste Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Egt) (A-B+/-C) D) Wertberichtigungen des Finanzvermögens 18. Aufwertungen a) von Beteiligungen b) von Finanzanlagen, die keine Beteiligungen darstellen c) von Wertpapieren des Umlaufvermögens d) von Finanzderivaten 19. Abwertungen a) von Beteiligungen b) von Finanzanlagen, die keine Beteiligungen darstellen c) von Wertpapieren des Umlaufvermögens d) von Finanzderivaten Geschäftsergebnis vor Steuern (A - B +/- C +/- D) 20. Steuern auf das Geschäftsergebnis inklusive latente Steuern Gewinn/Verlust des Geschäftsjahres Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 31 2.2 Mehrwertverfahren (Verfahren der Mehrwertverteilung) Bei dieser Methode wird der Wertzuwachs ausgewiesen. Es geht darum, den Mehrwert, den ein Unternehmen geschaffen hat, sichtbar zu machen. Dieses Verfahren kann beispielsweise dazu verwendet werden, im Sinne der Nachhaltigkeit und Gemeinwohltheorie aufzuzeigen, welchen Mehrwert das Unternehmen geschaffen hat bzw. was der Gemeinschaft fehlen würde, wenn es dieses Unternehmen nicht gäbe. Es gibt 2 unterschiedliche Darstellungsmodelle, die letztendlich aber dieselben Ergebnisse hervorbringen. Die erste, traditionelle Aufbereitungsart geht von der Erfolgsrechnung laut Zivilgesetzbuch aus, wobei einige Posten anders angeordnet und einige Zwischenergebnisse ermittelt werden. Das zweite Modell orientiert sich am Gedanken der Nachhaltigkeit und versucht, den Mehrwert des Unternehmens aus der Erfolgsrechnung herauszufiltern (unterer Teil des Modells). Alle anderen Posten bleiben im G&V. Auf diese Art und Weise müssen beide Berechnungen zum selben Ergebnis führen. Bei beiden Modellen müsste eigentlich das „Ergebnis der außerordentlichen Tätigkeit“ getrennt angeführt werden. Da dieses aber aus dem Aufbau der Erfolgsrechnung laut Zivilgesetzbuch nicht mehr ersichtlich ist, wird darauf auch bei der Aufbereitung nach dem Mehrwertverfahren hier verzichtet. Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 32 G&V nach dem Mehrwertverfahren A) Betriebliche Erträge (betriebliche Gesamtleistung) 1. Erträge aus Verkäufen und Leistungen (Umsatzerlöse) 2. Bestandsänderungen an fertigen/unfertigen Erzeugnissen 3. Veränderung bei in Ausführung befindlichen Auftragsarbeiten 4. Aktivierte Eigenleistungen 5. Sonstige Erträge a) Verschiedene Erträge b) Zuschüsse zur Deckung laufender Betriebsausgaben B1) Betriebliche Aufwendungen 6. für Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren 11. Bestandsänderungen der Waren, Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe 7. für Dienstleistungen 8. für die Nutzung von Gütern Dritter 14. Sonstige betriebliche Aufwendungen = erzeugter Mehrwert (A - B1) - 9. für das Personal a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben c) Abfertigungen d) Ruhestandsgelder und ähnliche Zahlungen e) sonstige Aufwendungen = Bruttobetriebsergebnis - 10. Abschreibungen und Abwertungen a) Abschreibung der immateriellen Anlagewerte b) Abschreibung der Sachanlagen c) sonstige Abwertungen des Anlagevermögens d) Abwertung der Forderungen des UV und der flüssiger Mittel - 12. Rückstellungen für Risiken - 13. Sonstige Rückstellungen A-B) Betriebsergebnis C) Finanzergebnis 15. Erträge aus Beteiligungen 16. Sonstige finanzielle Erträge a) aus Forderungen des Anlagevermögens b) aus Wertpapieren des Anlagevermögens c) aus Wertpapieren des Umlaufvermögens d) sonstige Finanzerträge 17. Zinsen und sonstige finanzielle Aufwendungen 17bis Wechselkursgewinne/-verluste Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Egt) (A-B+/-C) D) Wertberichtigungen des Finanzvermögens 18. Aufwertungen a) von Beteiligungen b) von Finanzanlagen, die keine Beteiligungen darstellen c) von Wertpapieren des Umlaufvermögens d) von Finanzderivaten 19. Abwertungen a) von Beteiligungen b) von Finanzanlagen, die keine Beteiligungen darstellen c) von Wertpapieren des Umlaufvermögens d) von Finanzderivaten Geschäftsergebnis vor Steuern (A - B +/- C +/- D) 20. Steuern auf das Geschäftsergebnis inklusive latente Steuern Gewinn/Verlust des Geschäftsjahres Dr. Martin Winkler Jahresabschluss & Bilanzanalyse 33 G&V nach der Mehrwertverteilung (Nachhaltigkeit) A) Betriebliche Erträge (betriebliche Gesamtleistung) 1. Erträge aus Verkäufen und Leistungen (Umsatzerlöse) 2. Bestandsänderu