Welcher Verarbeitungsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO erfordert, dass die Datenverarbeitung nachvollziehbar sein muss? A) Zweckbindung. B) Richtigkeit. C) Datensparsamkeit. D) T... Welcher Verarbeitungsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO erfordert, dass die Datenverarbeitung nachvollziehbar sein muss? A) Zweckbindung. B) Richtigkeit. C) Datensparsamkeit. D) Transparenz.
Understand the Problem
Die Frage verlangt nach dem spezifischen Verarbeitungsgrundsatz gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), der sicherstellt, dass die Datenverarbeitung nachvollziehbar ist. Es handelt sich um eine Auswahlfrage, bei der der richtige Grundsatz aus mehreren Optionen ausgewählt werden soll.
Answer
Transparenz
Der Verarbeitungsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO, der erfordert, dass die Datenverarbeitung nachvollziehbar sein muss, ist die Transparenz.
Answer for screen readers
Der Verarbeitungsgrundsatz gemäß Art. 5 Abs. 1 DSGVO, der erfordert, dass die Datenverarbeitung nachvollziehbar sein muss, ist die Transparenz.
More Information
Die Transparenz ist ein Eckpfeiler der DSGVO und stellt sicher, dass die betroffene Person Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten erhält und versteht, wie ihre Daten verwendet werden.
Tips
Ein häufiger Fehler besteht darin, Richtigkeit oder Zweckbindung mit Transparenz zu verwechseln, obwohl Transparenz explizit die Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Datenverarbeitung betrifft.
Sources
- Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten - dsgvo - dsgvo-gesetz.de
- Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5) - datenschutzstelle.li
AI-generated content may contain errors. Please verify critical information