Zivilrecht Grundlagen Quiz

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Questions and Answers

Was ist eine Grundschuld?

  • Ein Pfandrecht, das nicht an eine bestimmte Forderung gebunden ist. (correct)
  • Ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner.
  • Ein Pfandrecht, das an eine spezifische Forderung gebunden ist.
  • Eine Form der Briefhypothek.

Wie erfolgt die Bestellung einer Briefhypothek?

  • Durch Übergabe des Briefes an den Schuldner.
  • Durch eine einfache schriftliche Bestätigung des Gläubigers.
  • Durch mündliche Vereinbarung und Eintrag ins Grundbuch.
  • Durch notarielle Beurkundung des Vertrages und Eintragung ins Grundbuch. (correct)

Was ist notwendig für die Übertragung einer Briefhypothek?

  • Eine gerichtliche Genehmigung für die Übertragung.
  • Die Einigung und notarielle Beurkundung des neuen Vertrages.
  • Die Übergabe des Hypothekenbriefs an den Erwerber. (correct)
  • Ein schriftlicher Vertrag zwischen allen Beteiligten.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Hypothek und Grundschuld wichtig?

<p>Weil die Grundschuld nicht an eine bestimmte Forderung gebunden ist. (D)</p> Signup and view all the answers

Welches Verfahren ist erforderlich, um eine Briefhypothek zu übertragen?

<p>Übergabe des Hypothekenbriefs an den Erwerber. (A)</p> Signup and view all the answers

Welches der folgenden Merkmale charakterisiert das öffentliche Recht?

<p>Es regelt die Beziehungen zwischen Bürgern und Staaten. (B)</p> Signup and view all the answers

In welche Bereiche untergliedert sich das Privatrecht?

<p>Allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrecht. (D)</p> Signup and view all the answers

Was beschreibt das materielle Recht?

<p>Die inhaltlichen Rechte und Pflichten. (B)</p> Signup and view all the answers

Welches Gericht gehört zur Ordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit?

<p>Amtsgericht. (C)</p> Signup and view all the answers

Was regelt die Zivilprozessordnung im Erkenntnisverfahren?

<p>Die Klärung, ob ein Anspruch besteht. (B)</p> Signup and view all the answers

Was sind einige Ausnahmen vom Grundsatz der Privatautonomie?

<p>Verbraucherschutz und Sittenwidrigkeit. (C)</p> Signup and view all the answers

Was versteht man unter Rechtssubjekten?

<p>Personen, die Träger von Rechten und Pflichten sind. (A)</p> Signup and view all the answers

In welche Kategorien können Sachen nach dem BGB eingeteilt werden?

<p>Bewegliche und unbewegliche Sachen. (C)</p> Signup and view all the answers

Was sind absolute Rechte?

<p>Rechte, die gegenüber jedermann wirken. (D)</p> Signup and view all the answers

Was beschreibt der Tatbestand im rechtlichen Zusammenhang?

<p>Die Voraussetzungen, unter denen eine Rechtsfolge eintritt. (C)</p> Signup and view all the answers

Was ist ein Verpflichtungsgeschäft?

<p>Ein Geschäft, das Ansprüche begründet. (A)</p> Signup and view all the answers

Welcher dieser Punkte ist kein Bestandteil einer Willenserklärung?

<p>Rücktrittrecht. (A)</p> Signup and view all the answers

Was passiert, wenn ein Angebot nach Ablauf der Annahmefrist nicht angenommen wird?

<p>Das Angebot wird automatisch ungültig. (C)</p> Signup and view all the answers

Wann kann eine Willenserklärung widerrufen werden?

<p>Vor oder gleichzeitig mit dem Zugang der Erklärung. (D)</p> Signup and view all the answers

Was erfolgt durch eine Anfechtung?

<p>Die Anfechtung hat immer rückwirkende Wirkung. (C)</p> Signup and view all the answers

Welcher dieser Begriffe beschreibt eine rechtliche Pflicht aus einer Gefälligkeit?

<p>Rechtsgeschäftliche Gefälligkeit. (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist der Taschengeldparagraph?

<p>Ein Paragraph, der Minderjährigen erlaubt, Rechtsgeschäfte abzuschließen. (D)</p> Signup and view all the answers

Welcher dieser Begriffe beschreibt eine Handlung ohne rechtliche Wirkung?

<p>Schwebend unwirksames Rechtsgeschäft. (A)</p> Signup and view all the answers

Welche Art von Geschäften umfasst die beschränkte Geschäftsfähigkeit?

<p>Rechtsgeschäfte, die nur für bestimmte Fälle gelten. (D)</p> Signup and view all the answers

Wann liegt ein offener Dissens vor?

<p>Wenn die Uneinigkeit offensichtlich ist. (C)</p> Signup and view all the answers

Wann gilt eine Kaufsache als mangelhaft?

<p>Wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist. (A)</p> Signup and view all the answers

Was sind die Rechte eines Käufers bei einer fehlerhaften Kaufsache?

<p>Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. (D)</p> Signup and view all the answers

Welche zwei Formen der Nacherfüllung sieht das BGB im Kaufrecht vor?

<p>Nachbesserung und Ersatzlieferung. (D)</p> Signup and view all the answers

Wie lange beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche?

<p>2 Jahre. (C)</p> Signup and view all the answers

Was versteht man unter einem Leasingvertrag?

<p>Ein gemischter Vertrag, der Elemente des Mietrechts und des Kaufrechts vereint. (D)</p> Signup and view all the answers

Was versteht man unter einer Leistung im Sinne von § 812 BGB?

<p>Ein bewusster und freiwilliger Vorteilserwerb, der zu einem unrechtmäßigen Gewinn führt. (A)</p> Signup and view all the answers

Wann besteht keine Pflicht zur Herausgabe eines Vorteils gemäß § 812 BGB?

<p>Wenn der Empfänger einen rechtmäßigen Erwerb nachweisen kann. (D)</p> Signup and view all the answers

Was versteht man unter Exkulpation?

<p>Die Entlastung von einer Haftung durch Nachweis des Nichtverschuldens. (D)</p> Signup and view all the answers

Was versteht man unter Besitz?

<p>Die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. (C)</p> Signup and view all the answers

Wie kann man Eigentum erwerben?

<p>Durch Vertrag und durch Ersitzung. (A)</p> Signup and view all the answers

Was sind Personal- und Realsicherheiten?

<p>Personal- sind abhängig von der Person, Realsicherheiten von der Sache. (A)</p> Signup and view all the answers

Kann eine Bürgschaft wirksam mündlich übernommen werden?

<p>Nein, sie muss schriftlich sein gemäß § 766 BGB. (A)</p> Signup and view all the answers

Wodurch unterscheidet sich der verlängerte vom einfachen Eigentumsvorbehalt?

<p>Der verlängerte Vorbehalt überträgt das Eigentum erst nach vollständiger Bezahlung. (D)</p> Signup and view all the answers

Was erfordert die Stellvertretung im Gegensatz zur Botenschaft?

<p>Eine Willenserklärung im Namen des Vertretenen (A)</p> Signup and view all the answers

Welche der folgenden Aussagen beschreibt das Offenkundigkeitsprinzip korrekt?

<p>Der Vertreter handelt klar erkennbar im Namen des Vertretenen (A)</p> Signup and view all the answers

Welches der folgenden Beispiele stellt eine rechtliche Unmöglichkeit dar?

<p>Verbotene Ware (C)</p> Signup and view all the answers

Bei einem Formverstoß führt dies grundsätzlich zu welcher Rechtsfolge?

<p>Der Vertrag ist unwirksam, es sei denn, es gibt eine Ausnahme (A)</p> Signup and view all the answers

Welches Merkmal charakterisiert einen echten Vertrag zugunsten Dritter?

<p>Dritte haben ein unmittelbares Recht aus dem Vertrag (C)</p> Signup and view all the answers

Dies sind Voraussetzungen für den Wuchertatbestand. Was beschreibt den Wucher?

<p>Eine überhöhte Gegenleistung in Verbindung mit einer Ausbeutung einer Notlage (B)</p> Signup and view all the answers

Was besagt das Selbstkontrahierungsverbot?

<p>Ein Vertreter darf nicht mit sich selbst Verträge abschließen (B)</p> Signup and view all the answers

Wie unterscheidet sich echtes Factoring von unechtem Factoring?

<p>Echtes Factoring schließt die Verwaltung der Forderungen ein (A)</p> Signup and view all the answers

Was passiert, wenn eine Klausel in den AGB unwirksam ist?

<p>Die spezielle Klausel ist unwirksam, der Vertrag bleibt jedoch gültig (B)</p> Signup and view all the answers

Wer wird als Zedent bezeichnet?

<p>Der ursprüngliche Gläubiger, der die Forderung abtritt (A)</p> Signup and view all the answers

Welche der folgenden Arten stellt eine Möglichkeit dar, die Wirksamkeit von AGB zu prüfen?

<p>Die AGB müssen transparent und klar sein (A)</p> Signup and view all the answers

Welches Beispiel beschreibt eine positive Vertragsverletzung?

<p>Der Schuldner erbringt die Leistung mangels ordnungsgemäßer Ausführung (D)</p> Signup and view all the answers

Welche der folgenden Aussagen beschreibt den Begriff 'Verzug' am besten?

<p>Die Leistung wurde nicht wie vereinbart erbracht (A)</p> Signup and view all the answers

Unter welchen Bedingungen kann eine Mahnung entbehrlich sein?

<p>Wenn der Vertrag ausdrücklich eine feste Frist vorgibt (C)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht regelt die Beziehung zwischen Bürgern und Staat (Über- und Unterordnungsverhältnis). Beispielsweise die Beziehung zwischen einem Bürger und der Regierung.

Privatrecht

Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten. Es umfasst alle Bereiche, die nicht dem öffentlichen Recht zugeordnet sind.

BGB-Gliederung

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist in fünf Bücher aufgeteilt: Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Formelles vs. Materielles Recht

Formelles Recht regelt die Verfahren und die Durchsetzung von Rechten. Das materielle Recht beschreibt die Inhalte der Rechte und Pflichten.

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Ordentliche Gerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst Amtsgerichte und Landgerichte. Sie ist zuständig für Streitigkeiten aus dem Privatrecht.

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Erkenntnisverfahren

Das Erkenntnisverfahren dient der Klärung, ob ein Anspruch besteht. Im Fokus steht die Feststellung von Rechten und Pflichten.

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Vollstreckungsverfahren

Das Vollstreckungsverfahren regelt die Durchsetzung von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen. Hier geht es darum, dass die Rechte praktisch durchgesetzt werden.

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Privatautonomie

Die Privatautonomie erlaubt es, rechtliche Beziehungen frei zu gestalten. Ausnahmen: Verbraucherschutz, Sittenwidrigkeit, Wucher.

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Körperliche Gegenstände

Sachen, die man anfassen kann, wie zum Beispiel ein Auto, eine Maschine oder ein Grundstück.

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Nicht körperliche Gegenstände

Sachen, die man nicht anfassen kann, wie zum Beispiel Forderungen, Urheberrechte oder Patente.

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Absolute Rechte

Rechte, die einem gegenüber allen anderen Menschen zustehen, z.B. das Eigentum oder das Persönlichkeitsrecht.

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Relative Rechte

Rechte, die nur gegenüber bestimmten Personen bestehen, z.B. Ansprüche aus einem Vertrag.

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Rechtsgeschäftliche Gefälligkeit

Eine Gefälligkeit, die rechtliche Verpflichtungen begründet, z.B. wenn jemand einen Auftrag übernimmt.

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Reine Gefälligkeit

Eine Gefälligkeit, die keine rechtlichen Verpflichtungen beinhaltet, z.B. wenn man jemandem einen Gefallen tut.

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Verpflichtungsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft, das einen Anspruch begründet, z.B. ein Kaufvertrag.

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Verfügungsgeschäft

Ein Rechtsgeschäft, das die Rechtslage unmittelbar ändert, z.B. die Übereignung eines Autos.

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Geschäftsähnliche Handlung

Eine Willenserklärung, die rechtliche Wirkungen erzeugt, obwohl sie kein klassisches Rechtsgeschäft darstellt, z.B. eine Mahnung.

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Realakt

Eine tatsächliche Handlung, die rechtliche Wirkungen erzeugt, z.B. die Verarbeitung einer Sache.

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Trennungsprinzip

Das Prinzip, das besagt, dass Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft getrennt zu betrachten sind.

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Abstraktionsprinzip

Das Prinzip, das besagt, dass die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts unabhängig von der des Verpflichtungsgeschäfts ist.

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Tatbestand

Die Voraussetzungen, unter denen eine Rechtsfolge eintritt.

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Objektiver Tatbestand (Willenserklärung)

Die äußere Form der Willenserklärung, z.B. ein schriftlicher Vertrag.

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Subjektiver Tatbestand (Willenserklärung)

Die innere Seite der Willenserklärung, d.h. der Wille des Erklärenden.

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Hypothek

Ein Pfandrecht an einem Grundstück, das mit einer bestimmten Forderung verbunden ist.

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Grundschuld

Ein Pfandrecht an einem Grundstück, das nicht an eine bestimmte Forderung gebunden ist.

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Bestellung einer Briefhypothek

Die Bestellung einer Briefhypothek erfolgt durch Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner und Eintragung ins Grundbuch.

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Übertragung einer Briefhypothek

Die Übertragung einer Briefhypothek erfolgt durch Übergabe des Hypothekenbriefs an den Erwerber und Eintragung ins Grundbuch.

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Bestellung einer Briefhypothek

Eine Briefhypothek kann durch notarielle Beurkundung des Vertrages und Eintragung ins Grundbuch bestellt werden. Es muss eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner vorliegen.

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Voraussetzungen der Stellvertretung

Die Stellvertretung setzt voraus, dass jemand im Namen eines anderen handelt, dazu befugt ist und eine Willenserklärung abgibt.

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Stellvertretung vs. Botenschaft

Bei der Stellvertretung handelt der Vertreter im Namen des Vertretenen und schließt einen Vertrag ab. Bei der Botenschaft wird lediglich eine Botschaft übermittelt, ohne dass der Bote im Namen des Senders handelt.

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Offenkundigkeitsprinzip

Das Offenkundigkeitsprinzip verlangt, dass der Vertreter deutlich macht, im Namen des Vertretenen zu handeln. Der Dritte muss erkennen können, für wen der Vertreter handelt.

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Handeln unter fremdem Namen

Handelt jemand ohne Vertretungsmacht im Namen eines anderen, haftet er selbst. Der Vertrag kann aber unter Umständen dennoch gültig sein, wenn der Dritte wusste, dass keine Vertretungsmacht bestand.

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Arten von Vertretungsmacht

Es gibt verschiedene Arten von Vertretungsmacht. Die gesetzliche Vertretungsmacht ergibt sich aus dem Gesetz, die Vollmacht durch eine ausdrückliche Erklärung und die Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter, z.B. den Vormund.

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Selbstkontrahierungsverbot

Das Selbstkontrahierungsverbot verbietet es, mit sich selbst Verträge abzuschließen, wenn ein Interessenkonflikt besteht. Es gibt Ausnahmen, wenn beide Parteien zustimmen oder ein Gericht die Vertretung im Einzelfall zulässt.

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Funktion von Formvorschriften

Formvorschriften dienen der Rechtssicherheit und verhindern Beweisschwierigkeiten. Sie dokumentieren den Willen der Parteien klar und eindeutig.

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Folgen eines Formverstoßes

Werden die Formvorschriften nicht eingehalten, kann der Vertrag unwirksam sein. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn die Formvorschriften durch die Leistung des Schuldners geheilt werden.

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Wucher und wucherähnliches Rechtsgeschäft

Wucher liegt vor, wenn jemand aufgrund von Notlage, Unerfahrenheit oder Zwangslage einen Vertrag mit einer überhöhten Gegenleistung abschließt. Auch wucherähnliche Verträge, die deutlich über das übliche Maß hinausgehen, sind unwirksam.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen stellt.

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Einbeziehung von AGB

AGB können in den Vertrag einbezogen werden, wenn die andere Partei ausdrücklich zustimmt oder sie eindeutig im Vertrag erwähnt werden.

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Wirksamkeitsprüfung von AGB

AGB müssen klar, verständlich und transparent sein. Sie dürfen keine überraschenden oder benachteiligenden Klauseln enthalten.

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Folgen von unwirksamen AGB-Klauseln

Unwirksame Klauseln führen im Allgemeinen nur dazu, dass diese Klausel ungültig ist. Nur wenn der Vertrag ohne die Klausel nicht zustande gekommen wäre, wird der gesamte Vertrag unwirksam.

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Arten von Leistungsstörungen

Leistungsstörungen können in Form von Unmöglichkeit, Verzug oder Schlechter Leistung auftreten. Sie beeinflussen alle den Erfüllungsanspruch.

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Hauptleistungspflicht vs. Gegenleistungspflicht

Die Hauptleistungspflicht ist die zentrale Verpflichtung im Vertrag, die Gegenleistungspflicht ist eine Reaktion darauf. Die Hauptleistungspflicht ist wichtiger.

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Unechtes Factoring

Der Factor übernimmt nur die Verwaltung der Forderung, das Ausfallrisiko bleibt beim Zedenten.

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Mangelhafte Kaufsache

Eine Kaufsache ist mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet ist (§ 434 BGB).

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Formen der Nacherfüllung

Der Käufer kann wählen, ob er die Reparatur der Ware (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Ware (Ersatzlieferung) verlangt.

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Verjährung Kaufrechtliche Gewährleistung

Die gesetzliche Verjährungsfrist für kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche beträgt 2 Jahre (§ 438 BGB).

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Leasingvertrag

Ein Leasingvertrag ist ein gemischter Vertrag, der Elemente des Mietrechts und des Kaufrechts vereint.

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Dienst- und Werkvertrag

Ein Dienstvertrag verpflichtet zur Erbringung einer Tätigkeit ohne Erfolgsgarantie, während ein Werkvertrag die Herstellung eines bestimmten Werkes zum Ziel hat.

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Leistung § 812 BGB

Leistung im Sinne von § 812 BGB ist eine bewusste und freiwillige Übergabe eines Vorteils, die zu einem unrechtmäßigen Gewinn beim Empfänger führt.

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Herausgabepflicht § 812 BGB

Derjenige, der einen Vorteil ohne rechtlichen Grund erlangt hat, muss diesen herausgeben. Ausnahmen: rechtmäßiger Erwerb oder arglistige Täuschung.

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Sonstige Rechte § 823 BGB

"Sonstige Rechte" im Sinne von § 823 BGB sind immaterielle Rechte, die durch den Gesetzgeber geschützt sind, z.B. das Recht auf den guten Ruf, Namensrecht, Urheberrecht.

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Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe

Ein Verrichtungsgehilfe handelt im Auftrag eines anderen, ist aber nicht an die Erfüllung eines Vertrages gebunden, während ein Erfüllungsgehilfe zur Erfüllung eines Vertrages mitwirkt.

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Exkulpation

Exkulpation bedeutet die Entlastung von einer Haftung durch den Nachweis, dass der Schaden nicht verschuldet war.

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Schuld- und Sachenrecht

Schuldrecht regelt die Verpflichtungen der Parteien, während Sachenrecht das Verhältnis zu Sachen, insbesondere Eigentum und dingliche Rechte, regelt.

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Typenzwang vs. Typenfreiheit

Typenzwang gilt im Sachenrecht, da dort bestimmte Rechte nur in vordefinierten "Typen" existieren (z.B. Eigentum, Pfandrecht). Typenfreiheit gilt im Schuldrecht.

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Rechte und Sachen

Im Privatrecht unterscheidet man Rechte wie Forderungen oder geistiges Eigentum von Sachen wie Möbel oder Immobilien.

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Besitz und Eigentum

Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über eine Sache. Eigentum ist das umfassende Recht an einer Sache, sie zu veräußern, zu vererben oder zu belasten.

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Eigentumserwerb

Eigentum kann durch Vertrag, z.B. Kauf, oder durch Ersitzung, rechtmäßiger Besitz über einen bestimmten Zeitraum, erworben werden.

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Eigentumserwerb vom Nichtberechtigten

Der Erwerb von Eigentum an einer Sache durch eine Person, die nicht über die Berechtigung des Verkäufers verfügt, z.B. Diebstahl.

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Personal- und Realsicherheiten

Personalsicherheiten sind von der Person des Schuldners abhängig, z.B. Bürgschaft. Realsicherheiten sind von der Sache abhängig, z.B. Hypothek, Pfandrecht.

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Bürgschaft mündlich

Eine Bürgschaft kann mündlich übernommen werden, aber die Schriftform gemäß § 766 BGB ist für die Beweisbarkeit erforderlich.

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Akzessorietät und Subsidiarität der Bürgschaft

Akzessorietät: Die Bürgschaft ist von der Hauptschuld abhängig. Subsidiarität: Die Bürgschaft tritt nur ein, wenn der Hauptschuldner nicht leisten kann.

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Pfandrechte im BGB

Das BGB unterscheidet zwischen Faustpfandrecht (§ 1204 BGB) und Grundpfandrecht (Hypothek, Grundschuld).

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Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Der verlängerte Eigentumsvorbehalt überträgt das Eigentum an der Ware erst nach vollständiger Bezahlung, auch bei Weiterveräußerung.

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Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist flexibler als das Pfandrecht an beweglichen Sachen und bietet dem Gläubiger gleichzeitig Eigentumssicherheit.

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Hypothek vs. Grundschuld

Das BGB unterscheidet zwischen Hypothek und Grundschuld. Der Unterschied liegt in der Höhe der Haftung und der Art der Sicherung.

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Study Notes

Unterscheidung Öffentliches und Privatrecht

  • Öffentliches Recht regelt die Beziehung Staat-Bürger (Über-/Unterordnung).
  • Privatrecht regelt die Beziehung zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten.
  • Unterteilung Privatrecht: Allgemeines Privatrecht (z.B. BGB) und Sonderprivatrecht (z.B. Handelsgesetzbuch, Arbeitsrecht).

Gliederung des BGB

  • Das BGB gliedert sich in fünf Bücher: Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Formelles und Materielles Recht

  • Formelles Recht regelt Verfahren und Durchsetzung (z.B. Zivilprozessordnung).
  • Materielles Recht beschreibt Rechte und Pflichten (z.B. Schuldrecht).

Rechtswege und Gerichte für privatrechtliche Streitigkeiten

  • Privatrechtliche Streitigkeiten gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgericht, Landgericht).
  • Weitere Gerichtsbarkeiten: Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.

Zivilprozessordnung (Erkenntnisverfahren)

  • Das Erkenntnisverfahren klärt die Existenz eines Anspruchs.

Zivilprozessordnung (Vollstreckungsverfahren)

  • Das Vollstreckungsverfahren setzt rechtskräftig festgestellte Ansprüche durch.

Privatautonomie

  • Die Privatautonomie erlaubt die selbstständige Gestaltung rechtlicher Beziehungen (z.B. Vertragsfreiheit).
  • Ausnahmen: Verbraucherschutz, Sittenwidrigkeit (z.B. § 138 BGB), Wucher.

Abgrenzung Öffentliches/Privatrecht

  • Unterscheidung über die Subordinationstheorie (Über-/Unterordnung) oder Interessentheorie (öffentliche vs. private Interessen).

Wichtige Rechtsgebiete des Privatrechts

  • Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht.

Rechtssubjekte und Rechtsobjekte

  • Rechtssubjekte: Träger von Rechten und Pflichten (z.B. natürliche Personen, juristische Personen).
  • Rechtsobjekte: Gegenstände, über die Rechte ausgeübt werden (z.B. Sachen, Forderungen).

Sachenrecht

  • Sache: Körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB).
  • Kategorien: Bewegliche Sachen (z.B. Auto), unbewegliche Sachen (z.B. Grundstück).
  • Beispiele für nicht körperliche Gegenstände: Forderungen, Urheberrechte, Patente.

Absolute und relative Rechte

  • Absolute Rechte: Wirken gegenüber jedermann (z.B. Eigentum, Persönlichkeitsrechte).
  • Relative Rechte: Wirken nur zwischen bestimmten Personen (z.B. Vertragsansprüche).

Gefälligkeiten

  • Rechtsgeschäftliche Gefälligkeiten: Rechtliche Verpflichtungen (z.B. Haftung bei Verschulden).
  • Reine Gefälligkeiten: Nur moralischer Charakter, keine rechtlichen Verpflichtungen.

Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft

  • Verpflichtungsgeschäft: Anspruchsbestimmung (z.B. Kaufvertrag).
  • Verfügungsgeschäft: Direkte Änderung der Rechtslage (z.B. Übereignung).

Geschäftsähnliche Handlung und Realakt

  • Geschäftsähnliche Handlung: Willensbekundung mit gesetzlicher Rechtsfolge (z.B. Mahnung).
  • Realakt: Tatsächliche Handlung mit Rechtsfolge (z.B. Verarbeitung).
  • Unterschied: Rechtsgeschäfte brauchen Willenserklärung.

Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip

  • Trennungsprinzip: Trennung Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft.
  • Abstraktionsprinzip: Unabhängigkeit Verfügungsgeschäft von Verpflichtungsgeschäft.

Willenserklärung

  • Willenserklärung: Objektiver und subjektiver Tatbestand.
  • Objektiver Tatbestand: Äußerung des Willens
  • Subjektiver Tatbestand: Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille.

Widerruf und Anfechtung

  • Willenserklärung widerruflich, falls vor oder gleichzeitig mit Zugang (z.B. §130 Abs. 1 Satz 2 BGB)
  • Anfechtung wirkt rückwirkend (ex tunc).

Anfechtungsgrunde

  • Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum, arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung.

Wert einer Sache und Anfechtung

  • Der Wert an sich ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft zur Anfechtung.
  • Eigenschaften sind wertbildende Faktoren.

Arglist und Widerrechtlichkeit

  • Arglist: Vorsätzliche Täuschung.
  • Widerrechtlichkeit: Unzulässigkeit des angedrohten Übels.

Schadensersatzpflicht bei Anfechtung

  • Schadensersatzpflicht nach §122 BGB, beschränkt auf Vertrauensschaden bis Vertragsabschlussinteresse.

Vertragsabschluss

  • Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot, Annahme).

Angebot (Kaufvertrag)

  • Angebot muss wesentliche Vertragsbestandteile enthalten (z.B. Kaufgegenstand, Kaufpreis, Vertragsparteien).

Annahme eines Angebots

  • Annahme innerhalb der Annahmefrist durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung.

Schweigen im Rechtsverkehr

  • Schweigen ist grundsätzlich keine Zustimmung, außer bei Ausnahmen oder vorheriger Vereinbarung.

Dissens

  • Dissens: Fehlende Einigung der Parteien.
  • Offen vs. Versteckter Dissens.

Geschäfts-, Rechts- und Deliktsfähigkeit

  • Geschäftsfähigkeit: Fähig, Rechtsgeschäfte zu tätigen (§§ 104-113 BGB).
  • Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (§ 1 BGB).
  • Deliktsfähigkeit: Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlungen (§§ 827, 828 BGB).

Gesetzlicher Vertreter

  • Gesetzlicher Vertreter: Handelnd im Namen eines anderen (z.B. Eltern für Kinder).

Zustimmung, Einwilligung und Genehmigung

  • Zustimmung: Überbegriff.
  • Einwilligung: Vorabzustimmung.
  • Genehmigung: Nachträgliche Zustimmung.
  • Bedeutung in Bezug auf § 108 BGB: Zustimmungs fehlen lässt Geschäft schwebend unwirksam.

Taschengeldparagraph

  • § 110 BGB: Rechtsgeschäfte Minderjähriger mit eigenen Mitteln, die ihnen frei überlassen sind.

Stellvertretung

  • Stellvertretung: Handeln im Namen eines anderen, mit Vertretungsmacht.
  • Unterscheidung Botenschaft: Vertretungsmacht vs. Erklärungen übermitteln.

Offenkundigkeitsprinzip

  • Offenkundigkeitsprinzip: Vertreter muss klar erkennbar handeln im Namen des Vertretenen.

Handeln unter fremdem Namen

  • Handeln ohne Vertretungsmacht führt zu Haftung.
  • Vertrag kann unter Umständen dennoch wirksam sein, wenn der Dritte davon wusste .

Vertretungsmacht

  • Gesetzliche Vertretungsmacht (z.B. Eltern).
  • Vollmacht (z.B. durch ausdrückliche Erklärung).
  • Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter.

Selbstkontrahierungsverbot

  • Fallgruppen: Selbstkontrahierung, Interessenkonflikt.
  • Ausnahmen: Einverständnis, Richterentscheidung.

Formvorschriften

  • Formvorschriften: Rechtssicherheit, Vermeidung von Beweisschwierigkeiten, klarer Wille.
  • Formverstoß: Unwirksamkeit, außer Ausnahmen (z.B. Heilung durch Leistung).

Wucher und wucherähnliche Rechtsgeschäfte

  • Wucher: Unangemessen hohe Gegenleistung, Ausbeutung der Notlage, etc.
  • Wucherähnlich: deutlich überdurchschnittliche Zahlung, Benachteiligung.

AGBs

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Vorformulierte Vertragsbedingungen.

AGB Einbeziehung

  • Einbeziehung durch Zustimmung oder klare Bezugnahme.

AGB Prüfung

  • AGB müssen transparent, klar, verständlich, und nicht überraschend oder benachteiligend sein.

Unwirksame AGBs und Vertrag

  • Unwirksame Klauseln führen nicht automatisch zur Vertragsnichtigkeit, außer der Vertrag ohne die Klausel nicht geschlossen wurde.

Leistungsstörungen

  • Unmöglichkeit (§ 275 BGB), Verzug (§§ 286, 288 BGB), schlechte Leistung (§ 434 BGB)

Hauptleistungspflicht und Gegenleistungspflicht

  • Unterschied liegt in der zentralen Bedeutung der Hauptleistung vs. Reaktion auf die Hauptleistung.

Unmöglichkeit

  • Rechtliche Unmöglichkeit (z.B. verbotene Ware), tatsächliche Unmöglichkeit (z.B. zerstörte Ware).

Verzug

  • Schuldner ist im Verzug, wenn er eine fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt.

Mahnung & Verzug

  • Schuldnerverzug setzt normalerweise Mahnung eines Anspruchs voraus, außer bei Verweigerung oder fester Frist.

Positive Vertragsverletzung

  • Positive Vertragsverletzung: Nicht- oder mangelnde Leistung durch den Schuldner.

Schadensersatzanspruch beim Kunden

  • Schadensersatzanspruch, wenn Verletzung auf Mangel der Geschäftsräume zurückzuführen ist, die der Kaufhausinhaber verhindern könnte.

Vertrag zugunsten Dritter

  • Echter Vertrag zugunsten Dritter: Direkter Anspruch Dritter.
  • Unechter Vertrag zugunsten Dritter: Indirekte Wirkung.

Vertrag Schutzwirkung Dritten

  • Schutzwirkung ist gegeben, wenn die Vertragsdurchführung Rechte des Dritten beeinträchtigten könnte und dies im Vertrag vereinbart ist.

Zession

  • Zession: Abtretung einer Forderung von einem Gläubiger an einen anderen.
  • Zedent: Ursprünglicher Gläubiger.
  • Zessionar: Neuer Gläubiger.

Factoring

  • Factoring: Verkauf von Forderungen an ein Finanzinstitut (Factor).
  • Unterschiede: Echtes Factoring (Risiko und Verwaltung) vs. Unechtes Factoring (nur Verwaltung).

Mangelhafte Kaufsache

  • Mangelhafte Kaufsache: Nicht vereinbarte Beschaffenheit oder Nicht-Eignung für gewöhnliche Verwendung (§ 434 BGB).

Käuferrechte bei mangelhafter Sache

  • Nacherfüllung (§ 439 BGB).
  • Rücktritt (§ 437 Nr. 2 BGB).
  • Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB).
  • Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB).

Nacherfüllung (Kaufrecht)

  • Nachbesserung (Reparatur) vs. Ersatzlieferung (Neue Sache).
  • Käufer entscheidet, außer unmögliche oder unverhältnismäßige Kosten.

Verjährung kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche

  • Verjährungsfrist: 2 Jahre (§ 438 BGB).
  • Verlängerung bis zu 5 Jahren vertraglich möglich.

Leasingvertrag

  • Leasingvertrag: Gemischter Vertrag (Miete und Kauf).

Dienst- und Werkvertrag

  • Dienstvertrag: Tätigkeit ohne Erfolgsgarantie (z.B. Arbeitsvertrag).
  • Werkvertrag: Herstellung eines Werkes (z.B. Bauvertrag).

Leistung im Sinne von § 812 I 1 BGB

  • Leistung: bewusste und freiwillige Übergabe eines Vorteils.

§ 812 ff. BGB Herausgabe

  • Herausgabe des ohne Rechtsgrund erlangten Vorteils.
  • Keine Herausgabepflicht bei rechtmäßigem Erwerb.
  • Verschärfte Haftung bei arglistiger Täuschung.

Sonstiges Recht § 823 I BGB

  • Schutzrechte (z.B. guter Ruf, Namen).

Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe

  • Verrichtungsgehilfe: Handlung im Auftrag mit Weisungsgebundenheit.
  • Erfüllungsgehilfe: Mitarbeit am Vertrag ohne Weisungsgebundenheit.

Exkulpation

  • Exkulpation: Entlastung von Haftung durch Nachweis von Nichtverschulden.

Schuld- und Sachenrecht

  • Schuldrecht: Verpflichtungen der Parteien.
  • Sachenrecht: Verhältnis zu Sachen (Eigentum etc.).

Typenzwang und Typreiheit

  • Typenzwang: Sachenrecht (z.B. Eigentum).
  • Typenfreiheit: Schuldrecht (frei gestaltbare Verträge).

Kategorien Gegenstände

  • Kategorien: Rechte (Forderungen) vs. Sachen (körperliche Güter).

Besitz und Eigentum

  • Besitz: Tatsächliche Herrschaft.
  • Eigentum: Umfassendes Recht an der Sache. Unterschied: Besitz ist unabhängig von Eigentum.

Eigentumserwerb

  • Eigentumserwerb: Vertrag (z.B. Kauf); Ersitzung (Besitz über einen bestimmten Zeitraum).

Eigentumserwerb durch Nichtberechtigten

  • Erwerb von Eigentum durch Nichtberechtigten (z.B. Diebstahl).

Personal- und Realsicherheiten

  • Personalsicherheiten: Schuldner-abhängig (z.B. Bürgschaft).
  • Realsicherheiten: Sache-abhängig (z.B. Hypothek, Pfandrecht).

Bürgschaft

  • Bürgschaft kann mündlich eingegangen werden, Schriftform aber als Beweis notwendig (§ 766 BGB).

Akzessorietät und Subsidiarität der Bürgschaft

  • Akzessorietät: Bürgschaft abhängig von Hauptschuld.
  • Subsidiarität: Bürgschaft greift nur, wenn Hauptschuldner nicht leistet.

Pfandrechte

  • Pfandrechte: Faustpfandrecht (§ 1204 BGB), Grundpfandrecht (Hypothek, Grundschuld).

Eigentumsvorbehalt

  • Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Eigentum erst nach Bezahlung, auch bei Weiterverarbeitung/Veräußerung.

Sicherungsübereignung

  • Sicherungsübereignung: Flexiblere Sicherheit für Gläubiger, Schuldner kann weiter Verfügung haben.

Grundpfandrechte

  • Unterscheidung: Hypothek (Grundstück + Forderung) vs. Grundschuld (Grundstück un-gebunden).

Briefhypothek Bestellung/Übertragung

  • Bestellung: Notarvertrag, Grundbucheintragung.
  • Übertragung: Übergabe Hypothekenbriefs, Grundbucheintragung.

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