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Questions and Answers
Was ist eine Grundschuld?
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Wie erfolgt die Bestellung einer Briefhypothek?
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Was ist notwendig für die Übertragung einer Briefhypothek?
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Warum ist die Unterscheidung zwischen Hypothek und Grundschuld wichtig?
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Welches Verfahren ist erforderlich, um eine Briefhypothek zu übertragen?
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Welches der folgenden Merkmale charakterisiert das öffentliche Recht?
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In welche Bereiche untergliedert sich das Privatrecht?
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Was beschreibt das materielle Recht?
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Welches Gericht gehört zur Ordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit?
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Was regelt die Zivilprozessordnung im Erkenntnisverfahren?
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Was sind einige Ausnahmen vom Grundsatz der Privatautonomie?
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Was versteht man unter Rechtssubjekten?
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In welche Kategorien können Sachen nach dem BGB eingeteilt werden?
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Was sind absolute Rechte?
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Was beschreibt der Tatbestand im rechtlichen Zusammenhang?
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Was ist ein Verpflichtungsgeschäft?
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Welcher dieser Punkte ist kein Bestandteil einer Willenserklärung?
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Was passiert, wenn ein Angebot nach Ablauf der Annahmefrist nicht angenommen wird?
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Wann kann eine Willenserklärung widerrufen werden?
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Was erfolgt durch eine Anfechtung?
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Welcher dieser Begriffe beschreibt eine rechtliche Pflicht aus einer Gefälligkeit?
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Was ist der Taschengeldparagraph?
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Welcher dieser Begriffe beschreibt eine Handlung ohne rechtliche Wirkung?
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Welche Art von Geschäften umfasst die beschränkte Geschäftsfähigkeit?
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Wann liegt ein offener Dissens vor?
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Wann gilt eine Kaufsache als mangelhaft?
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Was sind die Rechte eines Käufers bei einer fehlerhaften Kaufsache?
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Welche zwei Formen der Nacherfüllung sieht das BGB im Kaufrecht vor?
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Wie lange beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche?
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Was versteht man unter einem Leasingvertrag?
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Was versteht man unter einer Leistung im Sinne von § 812 BGB?
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Wann besteht keine Pflicht zur Herausgabe eines Vorteils gemäß § 812 BGB?
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Was versteht man unter Exkulpation?
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Was versteht man unter Besitz?
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Wie kann man Eigentum erwerben?
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Was sind Personal- und Realsicherheiten?
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Kann eine Bürgschaft wirksam mündlich übernommen werden?
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Wodurch unterscheidet sich der verlängerte vom einfachen Eigentumsvorbehalt?
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Was erfordert die Stellvertretung im Gegensatz zur Botenschaft?
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Welche der folgenden Aussagen beschreibt das Offenkundigkeitsprinzip korrekt?
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Welches der folgenden Beispiele stellt eine rechtliche Unmöglichkeit dar?
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Bei einem Formverstoß führt dies grundsätzlich zu welcher Rechtsfolge?
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Welches Merkmal charakterisiert einen echten Vertrag zugunsten Dritter?
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Dies sind Voraussetzungen für den Wuchertatbestand. Was beschreibt den Wucher?
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Was besagt das Selbstkontrahierungsverbot?
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Wie unterscheidet sich echtes Factoring von unechtem Factoring?
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Was passiert, wenn eine Klausel in den AGB unwirksam ist?
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Wer wird als Zedent bezeichnet?
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Welche der folgenden Arten stellt eine Möglichkeit dar, die Wirksamkeit von AGB zu prüfen?
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Welches Beispiel beschreibt eine positive Vertragsverletzung?
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Welche der folgenden Aussagen beschreibt den Begriff 'Verzug' am besten?
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Unter welchen Bedingungen kann eine Mahnung entbehrlich sein?
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Study Notes
Unterscheidung Öffentliches und Privatrecht
- Öffentliches Recht regelt die Beziehung Staat-Bürger (Über-/Unterordnung).
- Privatrecht regelt die Beziehung zwischen gleichgestellten Rechtssubjekten.
- Unterteilung Privatrecht: Allgemeines Privatrecht (z.B. BGB) und Sonderprivatrecht (z.B. Handelsgesetzbuch, Arbeitsrecht).
Gliederung des BGB
- Das BGB gliedert sich in fünf Bücher: Allgemeiner Teil, Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht.
Formelles und Materielles Recht
- Formelles Recht regelt Verfahren und Durchsetzung (z.B. Zivilprozessordnung).
- Materielles Recht beschreibt Rechte und Pflichten (z.B. Schuldrecht).
Rechtswege und Gerichte für privatrechtliche Streitigkeiten
- Privatrechtliche Streitigkeiten gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amtsgericht, Landgericht).
- Weitere Gerichtsbarkeiten: Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit.
Zivilprozessordnung (Erkenntnisverfahren)
- Das Erkenntnisverfahren klärt die Existenz eines Anspruchs.
Zivilprozessordnung (Vollstreckungsverfahren)
- Das Vollstreckungsverfahren setzt rechtskräftig festgestellte Ansprüche durch.
Privatautonomie
- Die Privatautonomie erlaubt die selbstständige Gestaltung rechtlicher Beziehungen (z.B. Vertragsfreiheit).
- Ausnahmen: Verbraucherschutz, Sittenwidrigkeit (z.B. § 138 BGB), Wucher.
Abgrenzung Öffentliches/Privatrecht
- Unterscheidung über die Subordinationstheorie (Über-/Unterordnung) oder Interessentheorie (öffentliche vs. private Interessen).
Wichtige Rechtsgebiete des Privatrechts
- Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht.
Rechtssubjekte und Rechtsobjekte
- Rechtssubjekte: Träger von Rechten und Pflichten (z.B. natürliche Personen, juristische Personen).
- Rechtsobjekte: Gegenstände, über die Rechte ausgeübt werden (z.B. Sachen, Forderungen).
Sachenrecht
- Sache: Körperlicher Gegenstand (§ 90 BGB).
- Kategorien: Bewegliche Sachen (z.B. Auto), unbewegliche Sachen (z.B. Grundstück).
- Beispiele für nicht körperliche Gegenstände: Forderungen, Urheberrechte, Patente.
Absolute und relative Rechte
- Absolute Rechte: Wirken gegenüber jedermann (z.B. Eigentum, Persönlichkeitsrechte).
- Relative Rechte: Wirken nur zwischen bestimmten Personen (z.B. Vertragsansprüche).
Gefälligkeiten
- Rechtsgeschäftliche Gefälligkeiten: Rechtliche Verpflichtungen (z.B. Haftung bei Verschulden).
- Reine Gefälligkeiten: Nur moralischer Charakter, keine rechtlichen Verpflichtungen.
Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
- Verpflichtungsgeschäft: Anspruchsbestimmung (z.B. Kaufvertrag).
- Verfügungsgeschäft: Direkte Änderung der Rechtslage (z.B. Übereignung).
Geschäftsähnliche Handlung und Realakt
- Geschäftsähnliche Handlung: Willensbekundung mit gesetzlicher Rechtsfolge (z.B. Mahnung).
- Realakt: Tatsächliche Handlung mit Rechtsfolge (z.B. Verarbeitung).
- Unterschied: Rechtsgeschäfte brauchen Willenserklärung.
Trennungsprinzip und Abstraktionsprinzip
- Trennungsprinzip: Trennung Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft.
- Abstraktionsprinzip: Unabhängigkeit Verfügungsgeschäft von Verpflichtungsgeschäft.
Willenserklärung
- Willenserklärung: Objektiver und subjektiver Tatbestand.
- Objektiver Tatbestand: Äußerung des Willens
- Subjektiver Tatbestand: Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille.
Widerruf und Anfechtung
- Willenserklärung widerruflich, falls vor oder gleichzeitig mit Zugang (z.B. §130 Abs. 1 Satz 2 BGB)
- Anfechtung wirkt rückwirkend (ex tunc).
Anfechtungsgrunde
- Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum, arglistige Täuschung, widerrechtliche Drohung.
Wert einer Sache und Anfechtung
- Der Wert an sich ist keine verkehrswesentliche Eigenschaft zur Anfechtung.
- Eigenschaften sind wertbildende Faktoren.
Arglist und Widerrechtlichkeit
- Arglist: Vorsätzliche Täuschung.
- Widerrechtlichkeit: Unzulässigkeit des angedrohten Übels.
Schadensersatzpflicht bei Anfechtung
- Schadensersatzpflicht nach §122 BGB, beschränkt auf Vertrauensschaden bis Vertragsabschlussinteresse.
Vertragsabschluss
- Vertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot, Annahme).
Angebot (Kaufvertrag)
- Angebot muss wesentliche Vertragsbestandteile enthalten (z.B. Kaufgegenstand, Kaufpreis, Vertragsparteien).
Annahme eines Angebots
- Annahme innerhalb der Annahmefrist durch ausdrückliche oder konkludente Erklärung.
Schweigen im Rechtsverkehr
- Schweigen ist grundsätzlich keine Zustimmung, außer bei Ausnahmen oder vorheriger Vereinbarung.
Dissens
- Dissens: Fehlende Einigung der Parteien.
- Offen vs. Versteckter Dissens.
Geschäfts-, Rechts- und Deliktsfähigkeit
- Geschäftsfähigkeit: Fähig, Rechtsgeschäfte zu tätigen (§§ 104-113 BGB).
- Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (§ 1 BGB).
- Deliktsfähigkeit: Verantwortlichkeit für unerlaubte Handlungen (§§ 827, 828 BGB).
Gesetzlicher Vertreter
- Gesetzlicher Vertreter: Handelnd im Namen eines anderen (z.B. Eltern für Kinder).
Zustimmung, Einwilligung und Genehmigung
- Zustimmung: Überbegriff.
- Einwilligung: Vorabzustimmung.
- Genehmigung: Nachträgliche Zustimmung.
- Bedeutung in Bezug auf § 108 BGB: Zustimmungs fehlen lässt Geschäft schwebend unwirksam.
Taschengeldparagraph
- § 110 BGB: Rechtsgeschäfte Minderjähriger mit eigenen Mitteln, die ihnen frei überlassen sind.
Stellvertretung
- Stellvertretung: Handeln im Namen eines anderen, mit Vertretungsmacht.
- Unterscheidung Botenschaft: Vertretungsmacht vs. Erklärungen übermitteln.
Offenkundigkeitsprinzip
- Offenkundigkeitsprinzip: Vertreter muss klar erkennbar handeln im Namen des Vertretenen.
Handeln unter fremdem Namen
- Handeln ohne Vertretungsmacht führt zu Haftung.
- Vertrag kann unter Umständen dennoch wirksam sein, wenn der Dritte davon wusste .
Vertretungsmacht
- Gesetzliche Vertretungsmacht (z.B. Eltern).
- Vollmacht (z.B. durch ausdrückliche Erklärung).
- Vertretung durch den gesetzlichen Vertreter.
Selbstkontrahierungsverbot
- Fallgruppen: Selbstkontrahierung, Interessenkonflikt.
- Ausnahmen: Einverständnis, Richterentscheidung.
Formvorschriften
- Formvorschriften: Rechtssicherheit, Vermeidung von Beweisschwierigkeiten, klarer Wille.
- Formverstoß: Unwirksamkeit, außer Ausnahmen (z.B. Heilung durch Leistung).
Wucher und wucherähnliche Rechtsgeschäfte
- Wucher: Unangemessen hohe Gegenleistung, Ausbeutung der Notlage, etc.
- Wucherähnlich: deutlich überdurchschnittliche Zahlung, Benachteiligung.
AGBs
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Vorformulierte Vertragsbedingungen.
AGB Einbeziehung
- Einbeziehung durch Zustimmung oder klare Bezugnahme.
AGB Prüfung
- AGB müssen transparent, klar, verständlich, und nicht überraschend oder benachteiligend sein.
Unwirksame AGBs und Vertrag
- Unwirksame Klauseln führen nicht automatisch zur Vertragsnichtigkeit, außer der Vertrag ohne die Klausel nicht geschlossen wurde.
Leistungsstörungen
- Unmöglichkeit (§ 275 BGB), Verzug (§§ 286, 288 BGB), schlechte Leistung (§ 434 BGB)
Hauptleistungspflicht und Gegenleistungspflicht
- Unterschied liegt in der zentralen Bedeutung der Hauptleistung vs. Reaktion auf die Hauptleistung.
Unmöglichkeit
- Rechtliche Unmöglichkeit (z.B. verbotene Ware), tatsächliche Unmöglichkeit (z.B. zerstörte Ware).
Verzug
- Schuldner ist im Verzug, wenn er eine fällige Leistung nicht rechtzeitig erbringt.
Mahnung & Verzug
- Schuldnerverzug setzt normalerweise Mahnung eines Anspruchs voraus, außer bei Verweigerung oder fester Frist.
Positive Vertragsverletzung
- Positive Vertragsverletzung: Nicht- oder mangelnde Leistung durch den Schuldner.
Schadensersatzanspruch beim Kunden
- Schadensersatzanspruch, wenn Verletzung auf Mangel der Geschäftsräume zurückzuführen ist, die der Kaufhausinhaber verhindern könnte.
Vertrag zugunsten Dritter
- Echter Vertrag zugunsten Dritter: Direkter Anspruch Dritter.
- Unechter Vertrag zugunsten Dritter: Indirekte Wirkung.
Vertrag Schutzwirkung Dritten
- Schutzwirkung ist gegeben, wenn die Vertragsdurchführung Rechte des Dritten beeinträchtigten könnte und dies im Vertrag vereinbart ist.
Zession
- Zession: Abtretung einer Forderung von einem Gläubiger an einen anderen.
- Zedent: Ursprünglicher Gläubiger.
- Zessionar: Neuer Gläubiger.
Factoring
- Factoring: Verkauf von Forderungen an ein Finanzinstitut (Factor).
- Unterschiede: Echtes Factoring (Risiko und Verwaltung) vs. Unechtes Factoring (nur Verwaltung).
Mangelhafte Kaufsache
- Mangelhafte Kaufsache: Nicht vereinbarte Beschaffenheit oder Nicht-Eignung für gewöhnliche Verwendung (§ 434 BGB).
Käuferrechte bei mangelhafter Sache
- Nacherfüllung (§ 439 BGB).
- Rücktritt (§ 437 Nr. 2 BGB).
- Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB).
- Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB).
Nacherfüllung (Kaufrecht)
- Nachbesserung (Reparatur) vs. Ersatzlieferung (Neue Sache).
- Käufer entscheidet, außer unmögliche oder unverhältnismäßige Kosten.
Verjährung kaufrechtlicher Gewährleistungsansprüche
- Verjährungsfrist: 2 Jahre (§ 438 BGB).
- Verlängerung bis zu 5 Jahren vertraglich möglich.
Leasingvertrag
- Leasingvertrag: Gemischter Vertrag (Miete und Kauf).
Dienst- und Werkvertrag
- Dienstvertrag: Tätigkeit ohne Erfolgsgarantie (z.B. Arbeitsvertrag).
- Werkvertrag: Herstellung eines Werkes (z.B. Bauvertrag).
Leistung im Sinne von § 812 I 1 BGB
- Leistung: bewusste und freiwillige Übergabe eines Vorteils.
§ 812 ff. BGB Herausgabe
- Herausgabe des ohne Rechtsgrund erlangten Vorteils.
- Keine Herausgabepflicht bei rechtmäßigem Erwerb.
- Verschärfte Haftung bei arglistiger Täuschung.
Sonstiges Recht § 823 I BGB
- Schutzrechte (z.B. guter Ruf, Namen).
Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfe
- Verrichtungsgehilfe: Handlung im Auftrag mit Weisungsgebundenheit.
- Erfüllungsgehilfe: Mitarbeit am Vertrag ohne Weisungsgebundenheit.
Exkulpation
- Exkulpation: Entlastung von Haftung durch Nachweis von Nichtverschulden.
Schuld- und Sachenrecht
- Schuldrecht: Verpflichtungen der Parteien.
- Sachenrecht: Verhältnis zu Sachen (Eigentum etc.).
Typenzwang und Typreiheit
- Typenzwang: Sachenrecht (z.B. Eigentum).
- Typenfreiheit: Schuldrecht (frei gestaltbare Verträge).
Kategorien Gegenstände
- Kategorien: Rechte (Forderungen) vs. Sachen (körperliche Güter).
Besitz und Eigentum
- Besitz: Tatsächliche Herrschaft.
- Eigentum: Umfassendes Recht an der Sache. Unterschied: Besitz ist unabhängig von Eigentum.
Eigentumserwerb
- Eigentumserwerb: Vertrag (z.B. Kauf); Ersitzung (Besitz über einen bestimmten Zeitraum).
Eigentumserwerb durch Nichtberechtigten
- Erwerb von Eigentum durch Nichtberechtigten (z.B. Diebstahl).
Personal- und Realsicherheiten
- Personalsicherheiten: Schuldner-abhängig (z.B. Bürgschaft).
- Realsicherheiten: Sache-abhängig (z.B. Hypothek, Pfandrecht).
Bürgschaft
- Bürgschaft kann mündlich eingegangen werden, Schriftform aber als Beweis notwendig (§ 766 BGB).
Akzessorietät und Subsidiarität der Bürgschaft
- Akzessorietät: Bürgschaft abhängig von Hauptschuld.
- Subsidiarität: Bürgschaft greift nur, wenn Hauptschuldner nicht leistet.
Pfandrechte
- Pfandrechte: Faustpfandrecht (§ 1204 BGB), Grundpfandrecht (Hypothek, Grundschuld).
Eigentumsvorbehalt
- Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Eigentum erst nach Bezahlung, auch bei Weiterverarbeitung/Veräußerung.
Sicherungsübereignung
- Sicherungsübereignung: Flexiblere Sicherheit für Gläubiger, Schuldner kann weiter Verfügung haben.
Grundpfandrechte
- Unterscheidung: Hypothek (Grundstück + Forderung) vs. Grundschuld (Grundstück un-gebunden).
Briefhypothek Bestellung/Übertragung
- Bestellung: Notarvertrag, Grundbucheintragung.
- Übertragung: Übergabe Hypothekenbriefs, Grundbucheintragung.
Studying That Suits You
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Description
Teste dein Wissen über die Grundlagen des Zivilrechts, einschließlich Hypotheken und die Unterscheidung zwischen Hypothek und Grundschuld. Erlerne die Aspekte des öffentlichen und privaten Rechts sowie die Anforderungen für deren Verfahren. Dieses Quiz ist ideal für Jurastudenten und alle, die sich für rechtliche Grundlagen interessieren.