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Flashcards
Freie Güter
Freie Güter
Güter, die von der Natur unbegrenzt zur Verfügung stehen.
Wirtschaftsgüter
Wirtschaftsgüter
Güter, die nicht unbegrenzt verfügbar sind und einen Preis haben.
Produktionsgüter
Produktionsgüter
Güter, die zur Herstellung anderer Güter benötigt werden.
Konsumgüter
Konsumgüter
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Minimalprinzip
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Maximalprinzip
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Produktionsfaktor Boden
Produktionsfaktor Boden
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Produktionsfaktor Arbeit
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Produktionsfaktor Kapital
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Faktorsubstitution
Faktorsubstitution
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Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung
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Internationale Arbeitsteilung
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Der Markt
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Versorgungsfunktion des Marktes
Versorgungsfunktion des Marktes
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Koordinationsfunktion des Marktes
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Preisbildungsfunktion des Marktes
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Verteilungsfunktion des Marktes
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Gleichgewichtspreis
Gleichgewichtspreis
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Konsumentenrente
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Produzentenrente
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Signalfunktion des Marktpreises
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Lenkungsfunktion des Marktpreises
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Ausgleichsfunktion des Marktpreises
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Preiselastizität der Nachfrage
Preiselastizität der Nachfrage
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Vollkommener Markt
Vollkommener Markt
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Marktversagen
Marktversagen
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Politische Preisbildung
Politische Preisbildung
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Direkte Maßnahmen (marktkonträr)
Direkte Maßnahmen (marktkonträr)
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Indirekte Maßnahmen (marktkonform)
Indirekte Maßnahmen (marktkonform)
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Wirtschaftsordnung
Wirtschaftsordnung
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Planwirtschaft
Planwirtschaft
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Marktwirtschaft
Marktwirtschaft
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Kooperation
Kooperation
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Kartell
Kartell
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Strategische Allianz
Strategische Allianz
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Konzentration
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Konzern
Konzern
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Globalisierung
Globalisierung
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Tarifautonomie
Tarifautonomie
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Study Notes
Volkswirtschaftliche Grundlagen
- Freie Güter wie Luft, öffentliche Güter vom Staat, private Güter und knappe Wirtschaftsgüter werden unterschieden.
- Wirtschaftsgüter unterteilen sich in Rechte (Patente, Lizenzen), Dienstleistungen (Montage, Transport) und Sachen.
- Sachen werden in Produktionsgüter (für die Herstellung neuer Güter) und Konsumgüter (zur Bedürfnisbefriedigung) gegliedert.
- Produktionsgüter sind entweder Gebrauchsgüter (LKW, Maschine) oder Verbrauchsgüter (Öl, Benzin).
- Konsumgüter können Gebrauchsgüter (Auto, PC) oder Verbrauchsgüter (Benzin, Strom) sein.
- Das ökonomische Prinzip fordert wirtschaftlich effizientes Handeln.
- Das Minimalprinzip zielt darauf ab, ein vorgegebenes Ziel mit minimalen Mitteln zu erreichen.
- Das Maximalprinzip zielt darauf ab, mit vorgegebenen Mitteln ein maximales Ziel zu erreichen.
Produktionsfaktoren
- Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren umfassen Boden (Fläche, Schätze, Wasser, Standort), Arbeit (ausführend, leitend) und Kapital (Geld-, Realkapital).
- Wissen bzw. Humankapital wird als weiterer Produktionsfaktor für Informationsgewinnung und soziale Kompetenzen gesehen.
- Kapital entsteht durch die Kombination von Boden und Arbeit.
- Faktorkombination bedeutet, dass der vermehrte Einsatz eines Produktionsfaktors mit der Zunahme eines anderen verbunden ist.
- Faktorsubstitution ermöglicht das Ersetzen eines Produktionsfaktors durch einen anderen.
Formen der Arbeitsteilung
- Arbeitsteilung liegt vor wenn sich jeder auf eine Tätigkeit spezialisiert, die seinen Fähigkeiten entspricht, was zu Effizienz führt.
- Haushaltliche Arbeitsteilung, bei der die Frau reproduktive Aufgaben übernimmt, ist veraltet.
- Berufliche Arbeitsteilung bedeutet Spezialisierung in Berufsbildung (Bäcker, Kaufmann) oder Berufsspaltung (Goldschmied, Waffenschmied).
- Innerbetriebliche Arbeitsteilung (Arbeitszerlegung) spezialisiert Betriebe in Abteilungen (Einkauf, Vertrieb) oder Stellen (Schweißer, Former).
- Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung unterteilt in primären (Land-, Forstwirtschaft, Bergbau), sekundären (Industrie, Handwerk) und tertiären Sektor (Dienstleistungen).
- Durch internationale Arbeitsteilung spezialisieren sich Länder auf die Güter, die sie aufgrund von Produktionstechniken oder Klima günstiger herstellen können.
Markt und Preisbildung
- Der Markt ist der Ort, an dem Angebot und Nachfrage aufeinandertreffen, was zur Preisbildung führt.
- Der Markt übernimmt die Koordination von Produktion, Gütern, Dienstleistungen und Konsum.
- Wirtschaftliche Aktivitäten umfassen Tauschprozesse von Waren/Dienstleistungen gegen Geld.
- Der Markt regt aufgrund von Nachfrage die Produktion und das Anbieten an.
- Marktfunktionen sind die Versorgungsfunktion für die Bevölkerung, Koordinationsfunktion von Angebot und Nachfrage, Preisbildungsfunktion und Verteilungsfunktion.
- Marktarten sind Faktormärkte (Arbeits-, Kapitalmarkt) und Gütermärkte (Konsum-, Investitionsgütermarkt).
- Marktformen unterscheiden sich nach Anzahl der Anbieter und Nachfrager: Polypol, Oligopol, Monopol (jeweils zweiseitig, Angebots-, Nachfrage-Varianten).
- Faktoren der Nachfrage sind Bedürfnisstärke, Einkommen, Güterpreis, Alternativen, Erwartungen und Trends.
- Faktoren des Angebots sind Gewinnstreben, Kosten, erzielbarer Preis, Konjunktur und Rahmenbedingungen.
- Das Gesetz der Nachfrage besagt: sinkt der Preis, steigt die Nachfrage (und umgekehrt).
- Das Gesetz des Angebots besagt: steigt der Preis, steigt das Angebot (und umgekehrt).
- Der Gleichgewichtspreis (PGG) entspricht dem Marktpreis, bei dem die nachgefragte Menge der angebotenen Menge entspricht.
- Ermittlung des Gleichgewichtspreises: absetzbare Menge mal Preis ergibt den größten Umsatz = PGG.
- Erhöhung der Nachfrage/des Angebots verschiebt den Graphen nach rechts, Senken verschiebt ihn nach links.
- Die Nachfragekurve (Preisabsatzfunktion) drückt ein antiproportionales Verhältnis aus.
Marktpreis und Marktformen
- Eine doppelt geknickte Preisabsatzfunktion hat eine obere und untere Preisgrenze, was polypolistische Bereiche bildet.
- Dazwischen liegt der monopolistischer Preisspielraum.
- Marktverdrängungspolitik durch Preisunterbietung führt oft zu ruinösem Wettbewerb.
- Konsumentenrente ist die Differenz aus Gleichgewichtspreis und Zahlungsbereitschaft des Konsumenten.
- Produzentenrente ist die Differenz aus Gleichgewichtspreis und dem Preis, den ein Anbieter erzielen möchte.
- Marktpreisfunktionen sind Signalisierung von Knappheit, Lenkung der Produktion, Ausgleich von Angebot und Nachfrage und Auslese der Marktteilnehmer.
- Ein vollkommener Markt ist ein unrealistisches Modell: homogene Güter, keine Präferenzen, vollständige Transparenz, sofortige Anpassung und viele Marktteilnehmer.
Preiselastizität und Marktversagen
- Preiselastizität der Nachfrage gibt an, wie die Nachfrage auf Preisänderungen reagiert.
- Die Berechnung erfolgt durch Division der prozentualen Änderung der Nachfrage durch die prozentuale Preisänderung.
- Die Nachfrage ist elastisch bei einem Koeffizienten > 1 (flache Kurve) und unelastisch bei < 1 (steile Kurve).
- Im Grenzfall ist die Nachfrage vollkommen elastisch (Koeffizient = ∞) oder unelastisch (Koeffizient = 0).
- Marktversagen liegt vor, wenn der Markt seine Funktionen nicht erfüllt (z.B. Wettbewerbsmangel, öffentliche Güter).
Politische Preisbildung
- Der Staat greift zum Schutz von Anbietern oder Nachfragern in die freie Marktpreisbildung ein.
- Direkte Maßnahmen sind Festlegung von Höchst-/Mindestpreisen und Preisstopps.
- Indirekte Maßnahmen wirken durch Steuern, Zölle oder Subventionen.
Wirtschaftskreislauf
- Der einfache Wirtschaftskreislauf zeigt den Austausch von Gütern und Geld zwischen Haushalten und Unternehmen.
- Der erweiterte Wirtschaftskreislauf bezieht zusätzlich Staat, Ausland und Banken ein.
Außenhandel
- Transferleistungen sind beispielsweise Kindergeld oder BAföG.
- Import bedeutet Geldfluss ins Ausland, Export bedeutet Geldfluss ins Inland.
- Ein Importüberschuss führt zu Verbindlichkeiten gegenüber dem Ausland.
- Ein Exportüberschuss führt zu Forderungen gegenüber dem Ausland.
- Der Außenbeitrag ergibt sich aus der Differenz zwischen Export und Import.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung (VGR)
- Die VGR fasst Teilrechnungen zusammen, die das wirtschaftliche Geschehen darstellen (Entstehungs-, Verwendungs-, Verteilungsrechnung).
- Im Mittelpunkt steht das Bruttoinlandsprodukt (BIP).
- Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden führt die VGR durch und liefert Daten zur Wirtschaftspolitik.
- Die VGR dient zur Erstellung von Wirtschaftsprognosen, Grundlage für Rentenanpassungen und Überwachung der Währungspolitik.
Bruttoinlandsprodukt (BIP) und Bruttonationaleinkommen (BNE)
- Das BIP gibt den Wert der im Inland hergestellten Waren und Dienstleistungen an (Inlandsprinzip).
- Das nominale BIP gibt das BIP in den jeweiligen Preisen des Berichtsjahres an.
- Das reale BIP ist preisbereinigt und gibt die "reale" Wirtschaftsentwicklung wieder.
- Das BNE bildet die wirtschaftliche Leistung der Inländer ab, auch im Ausland (Inländerprinzip).
Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung
- Die Entstehungsrechnung ermittelt den Beitrag der Wirtschaftsbereiche zum Gesamtergebnis.
- Sie berechnet sich aus Produktionswert minus Vorleistungen = Bruttowertschöpfung + Gütersteuern - Gütersubventionen.
- Die Verwendungsrechnung setzt an der Nachfrageseite an und ermittelt die Ausgaben für die Endverwendung.
- Sie berechnet sich aus privatem und staatlichem Konsum + Bruttoinvestitionen + Außenbeitrag.
- Die Verteilungsrechnung zeigt die im Rahmen der Produktionstätigkeit entstandenen Einkommen.
- Sie berechnet sich aus BIP + Saldo der Primäreinkommen = BNE - Abschreibungen = Nettonationaleinkommen - Produktions-/Importabgaben + Subventionen.
Kennzahlen der VGR und Kritik am BIP
- Die Konsumquote berechnet sich aus privatem Konsum / verfügbarem Einkommen privater Haushalte.
- Die Sparquote berechnet sich aus Spareinlagen / verfügbarem Einkommen privater Haushalte.
- Die Lohnquote berechnet sich aus Arbeitnehmerentgelt / Volkseinkommen.
- Die Gewinnquote berechnet sich aus Unternehmens- und Vermögenseinkommen / Volkseinkommen.
- Die Staatsquote berechnet sich aus Staatsausgaben / BIP.
- Kritik am BIP: unbezahlte Leistungen werden nicht erfasst, Schwarzarbeit ist ungenau, Umweltzerstörung wird nicht berücksichtigt und keine Aussage über Vermögensverteilung.
Wirtschaftsordnungen
- Die Wirtschaftsordnung legt die Rechts- und Organisationsform für Wirtschaftssubjekte fest.
- Unterschieden werden planwirtschaftliche und marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnungen.
- Eine planwirtschaftliche Ordnung ist eine zentrale staatliche Instanz, die alle Wirtschaftsabläufe lenkt (Zentralverwaltungswirtschaft).
- Eine marktwirtschaftliche Ordnung koordiniert dezentral über Angebot und Nachfrage.
Planwirtschaft
- Ökonomische Prozesse werden planmäßig von einer Zentralverwaltung getroffen.
- Der Grundgedanke ist Gleichheit aller Menschen im Sinne von Kommunismus/Kollektivismus.
- Produktionsmittel sind Staatseigentum.
- Güter, Dienstleistungen, Löhne und Preise werden in einem Gesamtplan festgelegt (keine freie Preisbildung).
- Der Staat richtet soziale Einrichtungen für jeden zugänglich ein.
- Es gibt keine Arbeitslosigkeit und keine Konjunkturschwankungen.
- Es bestehen Freiheitsbeschränkungen, wie fehlende Gewerbe-, Vertragsfreiheit und freie Arbeitsplatzwahl.
- Es existiert eine riesige Bürokratie, mangelnde Leistungsanreize und geringe Produktivität.
- Planungsfehler führen zu Versorgungslücken und langsamer Reaktion auf Bedürfnisse.
Freie Marktwirtschaft und soziale Marktwirtschaft
- In der freien Marktwirtschaft erfolgt Produktion und Verteilung dezentral über Angebot und Nachfrage.
- Prinzipien sind Freiheit des Einzelnen (Demokratie/Individualismus), freie Preisbildung, Eigentumsgarantie und Privateigentum an Produktionsmitteln.
- Es existiert ein freier Markt ohne staatliche Eingriffe.
- Individuelle Freiheiten sind garantiert, es können sich Monopole bilden und es bestehen Einkommensunterschiede.
- Es gibt keine soziale Absicherung.
- Die soziale Marktwirtschaft vermeidet Nachteile der freien Marktwirtschaft.
- Ziele sind Wohlstand und soziale Absicherung. Sie verfolgt "so viel Freiheit wie möglich, so viel staatlicher Zwang wie nötig".
- Es bestehen persönliche Freiheiten, die durch aktive staatliche Eingriffe reguliert werden.
- Die Tarifautonomie besteht bei ungleicher Vermögensverteilung.
- Die Finanzierung des Sozialsystems ist teuer.
- Sozialer Frieden ist ein wichtiger Standortfaktor.
Unternehmenskooperationen
- Kooperation ist eine vertragliche Zusammenarbeit von Unternehmen zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen.
- Beteiligte Unternehmen behalten ihre Selbstständigkeit, geben aber wirtschaftliche Aspekte teilweise auf.
- Formen der Kooperation sind Kartelle, strategische Allianzen, Interessengemeinschaften, Konsortien und Joint Ventures.
- Ein Kartell besteht aus Vereinbarungen zur Einschränkung des Wettbewerbs, grundsätzlich verboten, aber mit Ausnahmen.
- Beispiele für Kartellarten sind Preiskartelle, Konditionenkartelle, Ausschreibungskartelle, Normen- und Typenkartelle, Quoten- und Mengenkartelle, Gebietskartelle und Syndikate.
Strategische Allianzen, Interessengemeinschaften und Konsortien
- Strategische Allianzen sind partnerschaftliche Zusammenarbeiten zur gegenseitigen Ergänzung in bestimmten Gebieten.
- Interessengemeinschaften sind vertragliche Zusammenschlüsse zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen derselben Branche oder Region.
- Konsortien sind vertragliche Zusammenschlüsse zur Abwicklung eines Projektes, oft als GbR.
Joint Venture und Wettbewerbsrecht
- Ein Joint Venture ist ein dauerhafter Zusammenschluss unter Wahrung der Selbstständigkeit zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele.
- Es entsteht ein selbstständiges Gemeinschaftsunternehmen, das von den Muttergesellschaften beherrscht wird.
- Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll den Wettbewerb aufrechterhalten.
- Das Bundeskartellamt in Bonn überwacht Kartellverbot, Missbrauchsaufsicht und Zusammenschlusskontrolle.
Wettbewerbsrecht und unlauterer Wettbewerb
- Das Kartellverbot verbietet Wettbewerbsbeschränkungen, die auf Verhinderung oder Verfälschung des Wettbewerbs abzielen.
- Die Missbrauchsaufsicht verbietet missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung gemessen am jeweiligen Marktanteil
- Die Zusammenschlusskontrolle verhindert marktbeherrschende Stellungen bei Fusionen durch Anmeldepflicht.
- Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet unzumutbare Belästigung, irreführende Angaben und unlautere Geschäftshandlungen.
Unternehmenskonzentration
- Konzentration ist ein Unternehmenszusammenschluss, bei dem ein Unternehmen die wirtschaftliche/rechtliche Selbstständigkeit verliert.
- Unterschieden wird zwischen Konzern und Fusion.
- Ein Konzern ist ein Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung, um die Marktsituation zu verbessern.
- Die Muttergesellschaft im Konzern übt beherrschenden Einfluss auf Tochtergesellschaften aus. Die Töchter verlieren wirtschaftliche, aber nicht rechtliche Selbstständigkeit.
Konzernformen und Fusion
- Konzernformen sind horizontal (gleiche Wertschöpfungsstufe), vertikal (verschiedene Stufen) und lateral/Mischkonzern (verschiedene Branchen).
- Eine Holding ist eine Dachgesellschaft, die Beteiligungen verwaltet.
- Fusion/Trust: Unternehmenszusammenschluss, bei dem ein Unternehmen seine wirtschaftliche UND rechtliche Selbstständigkeit verliert.
- Bei Fusion durch Aufnahme verliert ein Unternehmen seine Selbstständigkeit, bei Fusion durch Neubildung verlieren beide ihre Selbstständigkeit.
Folgen von Unternehmenszusammenschlüssen
- Unternehmenszusammenschlüsse ermöglichen kostspielige F&E, Kosteneinsparungen und Risikostreuung.
- Sie führen zu besserer Wettbewerbsfähigkeit, höherer Marktmacht, Lerneffekten und Fortschritt.
- Jedoch können Arbeitsplätze verloren gehen, Preise können steigen und Wettbewerb kann zerstört werden.
Standortfaktoren
- Der optimale Standort ist eine strategische Entscheidung für die Niederlassung eines Gewerbes.
- Es ist entscheidend, inwieweit benötigte Faktoren in Umfang und Qualität vorhanden sind.
- Standortfaktoren sind natürliche Ressourcen, Infrastruktur, Humankapital, Beschaffungsmarkt und Kapitalverkehr.
- Gesetzlicher Einfluss durch Steuern, Abgaben, Subventionen und Auflagen spielt auch eine Rolle.
Globalisierung
- Globalisierung ist die Vernetzung der Volkswirtschaften, Märkte und Gesellschaften.
- Sie bildet einen Weltmarkt ohne Handelsschranken und grenzenlose Kapitalmobilität aus und erhöht die Abhängigkeit.
- Gefahren sind Verlust regionaler Vielfalt, Raubbau und eine extremere Zwei-Klassen-Gesellschaft.
- Antriebskräfte sind technologischer Fortschritt, Liberalisierung der Märkte und die politische Entwicklung.
Tarifautonomie
- Tarifautonomie ist der selbstständige Abschluss von Tarifverträgen ohne staatlichen Einfluss.
- Der Prozess umfasst Kündigung, Verhandlungen, ggf. Schlichtung und Urabstimmung über Streik.
- Bei Streik werden Löhne aus der Streikkasse bezahlt.
- Gewerkschaftsmitglieder sind Stimmberechtigt und haben Koalitionsfreiheit.
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