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Questions and Answers
Der Kläger hat eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c GewO erhalten.
Der Kläger hat eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c GewO erhalten.
True (A)
Das Geld für die Auszahlungen wurde vom Kläger persönlich an das Thekenpersonal übergeben.
Das Geld für die Auszahlungen wurde vom Kläger persönlich an das Thekenpersonal übergeben.
False (B)
Der Kläger wurde zu 110 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.
Der Kläger wurde zu 110 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.
True (A)
Das Ordnungsamt hat festgestellt, dass die ehemalige Software der Spielgeräte durch eine in Deutschland zugelassene 'Kasino-Software' ersetzt worden war.
Das Ordnungsamt hat festgestellt, dass die ehemalige Software der Spielgeräte durch eine in Deutschland zugelassene 'Kasino-Software' ersetzt worden war.
Der Kläger wurde wegen des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels verurteilt.
Der Kläger wurde wegen des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels verurteilt.
Ordnen Sie die folgenden Informationen der entsprechenden Person zu:
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