VG Ansbach, Urteil vom 18.10.2017 - AN 4 K 17.462 Fundstelle openJur 2020, 60508
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VG Ansbach, Urteil vom 18.10.2017 - AN 4 K 17.462 Fundstelle openJur 2020, 60508

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Questions and Answers

Der Kläger hat eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c GewO erhalten.

True

Das Geld für die Auszahlungen wurde vom Kläger persönlich an das Thekenpersonal übergeben.

False

Der Kläger wurde zu 110 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt.

True

Das Ordnungsamt hat festgestellt, dass die ehemalige Software der Spielgeräte durch eine in Deutschland zugelassene 'Kasino-Software' ersetzt worden war.

<p>False</p> Signup and view all the answers

Der Kläger wurde wegen des unerlaubten Veranstaltens eines Glücksspiels verurteilt.

<p>True</p> Signup and view all the answers

Ordnen Sie die folgenden Informationen der entsprechenden Person zu:

<p>Kläger = Hat eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß § 33c GewO erhalten Ordnungsamt der Beklagten = Hat festgestellt, dass die ehemalige Software der Geräte durch eine in Deutschland nicht zugelassene 'Kasino-Software' ersetzt worden war Zeuge = Gab an, dass gewonnene Punkte 'unter der Hand' in bar durch das Thekenpersonal ausgezahlt wurden Amtsgericht = Verurteilte die Person zu 110 Tagessätzen zu je 30,00 EUR wegen eines ähnlich gelagerten Falles</p> Signup and view all the answers

Ordnen Sie die folgenden Informationen den entsprechenden Maßnahmen zu:

<p>Anzeige vorliegen = Das Ordnungsamt der Beklagten begann mit weiteren Recherchen Feststellung von unerlaubtem Aufstellen von Spielgeräten = Die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wurde widerrufen Verurteilung wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels = Die Person wurde zu 110 Tagessätzen zu je 30,00 EUR verurteilt Ersetzen der ehemaligen Software durch 'Kasino-Software' = Das Ordnungsamt der Beklagten fand bei der Auswertung der Verfahrensakte diese Information</p> Signup and view all the answers

Ordnen Sie die folgenden Aktionen den entsprechenden Personen zu:

<p>Kläger = Legte Geld für Gewinnauszahlungen beim Wirt hinter Thekenpersonal = Zahlte gewonnene Punkte 'unter der Hand' in bar aus Kläger nach Zeugenaussage persönlich erschienen = Für größere Gewinnauszahlungen Ordnungsamt = Führte weitere Recherche durch und stellte fest, dass die ehemalige Software der Geräte durch eine in Deutschland nicht zugelassene 'Kasino-Software' ersetzt worden war</p> Signup and view all the answers

Ordnen Sie die folgenden Informationen den entsprechenden Ereignissen zu:

<p>Anzeige vorliegen seit Ende 2015 = Das Ordnungsamt begann mit weiteren Recherchen Verurteilung zu 110 Tagessätzen zu je 30,00 EUR = Am 8. April 2016 durch das Amtsgericht Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten gem. § 33c GewO erhalten = Mit Bescheid vom 4. Juli 2013 Feststellung des Ersetzens der ehemaligen Software durch 'Kasino-Software' = Bei Auswertung der Verfahrensakte durch das Ordnungsamt</p> Signup and view all the answers

Ordnen Sie die folgenden Personen den entsprechenden Orten zu:

<p>Kläger = Hinterlegte Geld für Gewinnauszahlungen beim Wirt Ordnungsamt der Beklagten = Führte weitere Recherche und stellte fest, dass die ehemalige Software der Geräte durch eine in Deutschland nicht zugelassene 'Kasino-Software' ersetzt worden war Zeuge = Gab an, dass gewonnene Punkte 'unter der Hand' in bar durch das Thekenpersonal ausgezahlt wurden Amtsgericht = Verurteilte die Person zu 110 Tagessätzen zu je 30,00 EUR</p> Signup and view all the answers

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