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Questions and Answers
Was sind Beispiele für Gesundheitsschädigungen, die nicht als Unfälle gelten? (Wähle alle zutreffenden Antworten)
Was sind Beispiele für Gesundheitsschädigungen, die nicht als Unfälle gelten? (Wähle alle zutreffenden Antworten)
Welche Elemente bilden die Grundlagen eines Versicherungsvertrages?
Welche Elemente bilden die Grundlagen eines Versicherungsvertrages?
Der Versicherungsvertrag, die Police, die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG).
Was sind Beispiele für Folgen, die zu den Unfällen zählen?
Was sind Beispiele für Folgen, die zu den Unfällen zählen?
Bei vollständigem Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit eines Körperteils, Organs oder Sinnes wird der Invaliditätsgrad nach folgender Tabelle ermittelt: _ %.
Bei vollständigem Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit eines Körperteils, Organs oder Sinnes wird der Invaliditätsgrad nach folgender Tabelle ermittelt: _ %.
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Welche Umschulungskosten werden vom Versicherer übernommen?
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Was bedeutet eine Invaliditätssumme von 100 %?
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Ein eingetretener Unfall, der voraussichtlich die Leistungspflicht des Versicherers auslöst, muss umgehend dem Versicherer __________ werden.
Ein eingetretener Unfall, der voraussichtlich die Leistungspflicht des Versicherers auslöst, muss umgehend dem Versicherer __________ werden.
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Die Versicherungssummen werden nach dem vollendeten 70. Lebensjahr jedes Kalenderjahres erhöht.
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Wie wird der Invaliditätsgrad bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt?
Wie wird der Invaliditätsgrad bei der Bemessung der Entschädigung berücksichtigt?
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Die Invaliditätsentschädigung kann vererbt werden.
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Was passiert, wenn die Prämie nach Ablauf der Mahnfrist nicht bezahlt wird?
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Die versicherte Person muss sich den Anordnungen des behandelnden Arztes und Pflegepersonals folgen.
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Ordnen Sie die Tarifaltersgruppen den Altersjahren zu:
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Ordnen Sie die folgenden Konsequenzen bei vertragswidrigem Verhalten mit den richtigen Handlungen:
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Study Notes
Versicherung bei Tod oder Invalidität durch Unfall
- Die Versicherung kann von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz abgeschlossen werden.
- Die Versicherung deckt Unfälle auf der ganzen Welt, ausserhalb Europa jedoch nur während Reisen und Aufenthalten bis zu maximal 3 Jahren.
- Die Versicherungssummen werden nach Erreichen des 70. Altersjahres ab dem darauffolgenden Kalenderjahr entspre-chend herabgesetzt.
Unfallbegriff
- Ein Unfall gilt als plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.
- Der adäquate Kausalzusammenhang ist nach sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen und nach sozialversicherungsrechtlicher Recht-sprechung zu prüfen.
Leistungen des Versicherers
- Die Versicherungssummen gehen aus der Versicherungspolice hervor.
- Im Todesfall wird die für den Todesfall vereinbarte Summe an die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen gezahlt.
- Im Invaliditätsfall wird die Entschädigung aufgrund der vereinbarten Versicherungssumme, des Invaliditätsgrades und der vereinbarten Progressionsvariante bemessen.
Invaliditätsfall
- Tritt als Folge eines Unfalles eine voraussichtlich bleibende medizinisch-theoretische Invalidität ein, hat die versicherte Person einen Anspruch auf ein Kapital.
- Der Invaliditätsgrad wird nachfolgender Tabelle ermittelt:
- Vollständige Lähmung, unheilbare und jede Erwerbstätigkeit ausschliessende Geistesstörung, völlige Erblindung: 100%
- Beide Arme oder Hände, beide Beine oder Füsse: 100%
- Ein Arm im Ellbogen oder Oberarm: 70%
- ...
Ausschlüsse
- Unfälle infolge von Krieg oder kriegerischen Ereignissen sind von der Versicherung ausgeschlossen.
- Krankheiten aller Art, insbesondere Infektionskrankheiten, Strahleneinwirkung jeder Art, Schäden durch Heilmassnahmen, die nicht durch einen versicherten Unfall bedingt sind, sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Prämien
- Die Anfangsprämie ist auf der Police aufgeführt.
- Die Prämien werden nach Tarifaltersgruppen angepasst.### Versicherungsbedingungen
- Die versicherte Person ist verpflichtet, den Unfall dem Versicherer umgehend zu melden, wenn dieser voraussichtlich die Leistungspflicht des Versicherers auslöst.
Ausschlüsse
- Unfälle infolge von Erdbeben in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein sind nicht versichert.
- Unfälle im Zusammenhang mit dem Dienst in einer ausländischen Armee sind nicht versichert.
- Gesundheitsschädigungen durch Einwirkung ionisierender Strahlen, außer bei ärztlich verordneter Bestrahlung infolge eines versicherten Ereignisses, sind nicht versichert.
- Unfälle infolge Teilnahme an kriegerischen Handlungen, Unruhen, Streiks, Terrorakten sowie bei Ausübung eines Verbrechens oder Vergehens sind nicht versichert.
- Unfälle, verursacht durch Beteiligung an Schlägereien, Raufereien, es sei denn, die versicherte Person sei als unbeteiligte oder bei Hilfeleistung für einen Wehrlosen betroffen.
- Unfälle, von denen Motorfahrzeuglenker oder Fahrradfahrer betroffen werden, die das Fahrzeug im Unfallzeitpunkt mit einem Blutalkoholgehalt von 1.8 Gewichtspromillen und mehr geführt haben, sind nicht versichert.
- Missbrauch von Medikamenten, Drogen oder Alkohol ist nicht versichert.
- Unfälle bei Rennen mit Motorfahrzeugen irgendwelcher Art sowie dem Training dazu sind nicht versichert.
- Unfälle als Folge von Wagnissen, mit denen sich die versicherte Person einer besonderen grossen Gefahr aussetzt, ohne die Vorkehrungen zu treffen oder treffen zu können, die das Risiko auf ein vernünftiges Mass beschränken, sind nicht versichert.
- Unfälle als Folge von Atomkernumwandlungen sind nicht versichert.
- Unfälle als Folge von psychischen Zuständen der versicherten Person sind nicht versichert.
- Folgen von Eingriffen, die die versicherte Person an sich selbst vornimmt, sowie Suizid und Selbstverstümmelung oder der Versuch dazu, auch im Zustand der Urteilsunfähigkeit, sind nicht versichert.
- Unfälle infolge vorsätzlicher Begehung von Verbrechen und Vergehen durch die versicherte Person sind nicht versichert.
Tarifaltersgruppen
- Die Tarifaltersgruppen sind wie folgt definiert:
- 0–18 Jahre
- 19–25 Jahre
- 26–n Jahre
Prämienanpassung
- Der Versicherer kann die Prämientarife anpassen.
- Der Versicherer gibt Prämienänderungen spätestens 30 Tage vor Ende des Kalenderjahres bekannt.
- Ist die versicherte Person mit der Prämienänderung nicht einverstanden, kann der Vertrag auf das Ende des laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden.
Mahnung und Zahlungsverzug
- Wird die Prämie nicht innert der auf der Rechnung aufgeführten Frist bezahlt, wird die versicherte Person unter Hinweis auf die Säumnisfolgen schriftlich aufgefordert, innert einer Nachfrist von 14 Tagen nach Absendung der Mahnung die ausstehenden Prämien zu bezahlen.
- Bleibt diese Mahnung ohne Erfolg, ruht die Leistungspflicht vom Ablauf der Mahnfrist an.
- Nach Ablauf der Mahnfrist hat die versicherte Person einen gesetzlichen Verzugszins zu entrichten.
- Die Kosten der Mahnung werden von der versicherten Person getragen.
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Description
Ein Quiz über die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für eine Unfallversicherung, einschließlich Vertragsgrundlagen, Prämien und versicherter Personen.