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Questions and Answers
Welche der folgenden Aussagen beschreibt am besten die zentrale Bedeutung der Tatsachenfeststellung für die Erstellung eines Gutachtens?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt am besten die zentrale Bedeutung der Tatsachenfeststellung für die Erstellung eines Gutachtens?
- Die Tatsachenfeststellung ist primär eine formale Anforderung und hat wenig Einfluss auf den Inhalt des Gutachtens.
- Die Tatsachenfeststellung dient lediglich dazu, dem Gericht einen Überblick über den Sachverhalt zu geben.
- Eine unzutreffende Tatsachenfeststellung kann dazu führen, dass das Gutachten trotz korrekter Schlussfolgerungen wertlos ist. (correct)
- Die Tatsachenfeststellung ist nur relevant, wenn der Sachverständige keine eigenen Schlussfolgerungen ziehen kann.
Wie definiert der BGH den Begriff 'Tatsachen' im Kontext der Gutachtenerstellung?
Wie definiert der BGH den Begriff 'Tatsachen' im Kontext der Gutachtenerstellung?
- Als rechtliche Bewertungen und Interpretationen des vorliegenden Sachverhalts.
- Als konkrete, zeitlich und räumlich bestimmte Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens. (correct)
- Als allgemeine Erfahrungswerte und wissenschaftliche Erkenntnisse, die zur Beurteilung herangezogen werden.
- Als subjektive Meinungen und Werturteile der beteiligten Personen.
Welche Aussage trifft auf Befundtatsachen zu?
Welche Aussage trifft auf Befundtatsachen zu?
- Sie sind nicht Gegenstand der Beweisaufnahme.
- Sie werden ausschließlich durch Zeugenaussagen erhoben.
- Sie werden vom Sachverständigen im Auftrag des Gerichts erhoben und sind Teil des Gutachtens. (correct)
- Sie werden ausschließlich im Strafprozess verwendet.
Was sind Anknüpfungstatsachen im Kontext der Gutachtenerstellung?
Was sind Anknüpfungstatsachen im Kontext der Gutachtenerstellung?
Welche Rolle spielen Zusatztatsachen im Zivilprozess?
Welche Rolle spielen Zusatztatsachen im Zivilprozess?
Wie werden Zusatztatsachen im Strafprozess in das Verfahren eingeführt?
Wie werden Zusatztatsachen im Strafprozess in das Verfahren eingeführt?
Was ist bei einem Aktenstudium durch den Sachverständigen zu beachten?
Was ist bei einem Aktenstudium durch den Sachverständigen zu beachten?
Welche Bedeutung haben die Gerichtsakten im Zivilprozess?
Welche Bedeutung haben die Gerichtsakten im Zivilprozess?
Was gilt im Strafprozess bezüglich der Gerichtsakten?
Was gilt im Strafprozess bezüglich der Gerichtsakten?
Wie können Verfahrensmängel im Zivilprozess geheilt werden?
Wie können Verfahrensmängel im Zivilprozess geheilt werden?
Was ist im Gegensatz zum Zivilprozess bezüglich Verfahrensmängel im Strafprozess zu beachten?
Was ist im Gegensatz zum Zivilprozess bezüglich Verfahrensmängel im Strafprozess zu beachten?
Welche Rolle spielen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten im Hinblick auf das Urteil?
Welche Rolle spielen staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten im Hinblick auf das Urteil?
Worauf stützt der Sachverständige seine Gutachtenerstattung im Strafprozess?
Worauf stützt der Sachverständige seine Gutachtenerstattung im Strafprozess?
Auf welcher Grundlage wird im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden?
Auf welcher Grundlage wird im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit entschieden?
Wie wird im Verwaltungsgerichtsverfahren entschieden?
Wie wird im Verwaltungsgerichtsverfahren entschieden?
Welche Besonderheit gilt im Finanzgerichtsverfahren?
Welche Besonderheit gilt im Finanzgerichtsverfahren?
Was muss das Gericht im Sozialgerichtsverfahren tun, wenn Akten beigezogen werden?
Was muss das Gericht im Sozialgerichtsverfahren tun, wenn Akten beigezogen werden?
Durch welche Form erfolgt der Vortrag der Parteien im Zivilprozess in der Regel?
Durch welche Form erfolgt der Vortrag der Parteien im Zivilprozess in der Regel?
Was muss der Sachverständige beim Studium der Schriftsätze im Zivilprozess beachten?
Was muss der Sachverständige beim Studium der Schriftsätze im Zivilprozess beachten?
Was bedeutet es, wenn der Vortrag einer Partei durch die andere Partei nicht substantiiert bestritten wird?
Was bedeutet es, wenn der Vortrag einer Partei durch die andere Partei nicht substantiiert bestritten wird?
Was muss der Sachverständige tun, wenn er beim Aktenstudium feststellt, dass ein unbestrittener Sachverhalt aus technischer Sicht unmöglich oder unrichtig ist?
Was muss der Sachverständige tun, wenn er beim Aktenstudium feststellt, dass ein unbestrittener Sachverhalt aus technischer Sicht unmöglich oder unrichtig ist?
Was ist bezüglich eidesstattlicher Versicherungen der Parteien in den Akten zu beachten?
Was ist bezüglich eidesstattlicher Versicherungen der Parteien in den Akten zu beachten?
Was muss der Sachverständige tun, wenn Zeugenaussagen in den Gerichtsakten widersprüchlich sind?
Was muss der Sachverständige tun, wenn Zeugenaussagen in den Gerichtsakten widersprüchlich sind?
Welchen Beweiswert haben Urkunden, gegen die keine Einwendungen hinsichtlich ihrer Echtheit gemacht werden?
Welchen Beweiswert haben Urkunden, gegen die keine Einwendungen hinsichtlich ihrer Echtheit gemacht werden?
Was muss der Sachverständige tun, wenn er an der Beweiskraft einer Urkunde zweifelt?
Was muss der Sachverständige tun, wenn er an der Beweiskraft einer Urkunde zweifelt?
Welche der folgenden Urkunden haben vollen Beweiswert?
Welche der folgenden Urkunden haben vollen Beweiswert?
Wie sind Privatgutachten, die den Schriftsätzen der Anwälte beigefügt sind, rechtlich einzuordnen?
Wie sind Privatgutachten, die den Schriftsätzen der Anwälte beigefügt sind, rechtlich einzuordnen?
Wie muss sich der gerichtliche Sachverständige mit einem Privatgutachten auseinandersetzen?
Wie muss sich der gerichtliche Sachverständige mit einem Privatgutachten auseinandersetzen?
Was gilt, wenn im Privatgutachten Tatsachen enthalten sind, die vom Gegner nicht bestritten werden?
Was gilt, wenn im Privatgutachten Tatsachen enthalten sind, die vom Gegner nicht bestritten werden?
Welche Bedeutung hat ein Gerichtsgutachten, das im selbständigen Beweisverfahren erstellt wurde, im Hauptsacheprozess?
Welche Bedeutung hat ein Gerichtsgutachten, das im selbständigen Beweisverfahren erstellt wurde, im Hauptsacheprozess?
Was wird bei der Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen festgestellt?
Was wird bei der Ortsbesichtigung durch den Sachverständigen festgestellt?
Was sollte der Sachverständige bei Unklarheit oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Ortstermin tun?
Was sollte der Sachverständige bei Unklarheit oder Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Ortstermin tun?
Wer ist in der Regel zur Teilnahme an einer Ortsbesichtigung berechtigt?
Wer ist in der Regel zur Teilnahme an einer Ortsbesichtigung berechtigt?
Was ist bei der Festlegung des Termins für die Ortsbesichtigung zu beachten?
Was ist bei der Festlegung des Termins für die Ortsbesichtigung zu beachten?
Was muss der Sachverständige tun, wenn er einen Ortstermin wegen kurzfristiger Umstände anberaumen muss?
Was muss der Sachverständige tun, wenn er einen Ortstermin wegen kurzfristiger Umstände anberaumen muss?
Wie sollte sich der Sachverständige verhalten, wenn eine Partei bei bekanntem Ortstermin die festzustellenden Tatsachen manipulieren könnte?
Wie sollte sich der Sachverständige verhalten, wenn eine Partei bei bekanntem Ortstermin die festzustellenden Tatsachen manipulieren könnte?
In welchen Fällen gibt es kein Teilnahmerecht am Ortstermin?
In welchen Fällen gibt es kein Teilnahmerecht am Ortstermin?
Was gilt bezüglich der Benachrichtigung über den Ortstermin, wenn eine Partei durch einen Anwalt vertreten wird?
Was gilt bezüglich der Benachrichtigung über den Ortstermin, wenn eine Partei durch einen Anwalt vertreten wird?
Was sollte der Sachverständige tun, wenn eine Partei aus wichtigem Grund die Verlegung des Ortstermins beantragt?
Was sollte der Sachverständige tun, wenn eine Partei aus wichtigem Grund die Verlegung des Ortstermins beantragt?
Wie hat sich der Sachverständige am Ortstermin zu verhalten?
Wie hat sich der Sachverständige am Ortstermin zu verhalten?
Dürfen die am Termin teilnehmenden Parteien die Untersuchungsergebnisse notieren?
Dürfen die am Termin teilnehmenden Parteien die Untersuchungsergebnisse notieren?
Was gilt, wenn der Sachverständige während der Ortsbesichtigung rechtswidrige und gefährliche Zustände feststellt, die mit seinem Auftrag nichts zu tun haben?
Was gilt, wenn der Sachverständige während der Ortsbesichtigung rechtswidrige und gefährliche Zustände feststellt, die mit seinem Auftrag nichts zu tun haben?
Welchen der folgenden Grundsätze sollte der Sachverständige bei der Durchführung eines Ortstermins beachten?
Welchen der folgenden Grundsätze sollte der Sachverständige bei der Durchführung eines Ortstermins beachten?
Flashcards
Was sind Tatsachen?
Was sind Tatsachen?
Konkrete, zeitlich und räumlich bestimmte Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens.
Befundtatsachen
Befundtatsachen
Durch den Sachverständigen im Auftrag des Gerichts erhoben, Teil des Gutachtens, Gegenstand der Beweisaufnahme.
Anknüpfungstatsachen
Anknüpfungstatsachen
Grundlage des Gutachtens, Ausgangspunkt für Schlussfolgerungen, erhoben durch Beweisaufnahme oder unbestrittener Sachverhalt.
Zusatztatsachen
Zusatztatsachen
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Was sind Gerichtsakten?
Was sind Gerichtsakten?
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Zivilprozess: Entscheidungsgrundlage
Zivilprozess: Entscheidungsgrundlage
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Strafprozess: Entscheidungsgrundlage
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Akten im Strafprozess
Akten im Strafprozess
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Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
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Verwaltungsgerichtsverfahren
Verwaltungsgerichtsverfahren
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Finanzgerichtsverfahren
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Parteivortrag im Zivilprozess
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Pflichten der Partei im Vortrag
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Unstreitiger Sachvortrag
Unstreitiger Sachvortrag
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Falscher unstreitiger Sachvortrag
Falscher unstreitiger Sachvortrag
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Zeugenvernehmungen
Zeugenvernehmungen
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Urkunden
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Privatgutachten
Privatgutachten
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Umgang mit Privatgutachten
Umgang mit Privatgutachten
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Ortsbesichtigung
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Teilnahmeberechtigte
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Terminbenachrichtigung
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Beispiel Ortstermin
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Störungen
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Beweisfrage nicht übertreten
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Fremde Räume
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Zutritt verweigert
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Ankündigung Zutritt
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Gefährdeter Bereich
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Protokoll Ortstermin
Protokoll Ortstermin
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Bedeutung Ortstermin
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Notwendigkeit Ortstermin
Notwendigkeit Ortstermin
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Einladung Ortstermin
Einladung Ortstermin
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Kontakte
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Anreise
Anreise
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Äusserungen zum Streit
Äusserungen zum Streit
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der Sachverständige
der Sachverständige
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Study Notes
Lerneinheit: Tatsachenerhebung – Aktenstudium und Ortstermin
- Die wesentlichen Aufgaben eines gerichtlichen Sachverständigen umfassen:
- Vermittlung von Erfahrungssätzen
- Feststellung von Tatsachen
- Beurteilung von Tatsachen
- Für die Erstellung eines Gutachtens ist die Feststellung der Tatsachen von zentraler Bedeutung.
- Fehlerhafte Tatsachenfeststellung kann das Gutachten entwerten, selbst bei korrekten Schlussfolgerungen.
Grundlagen
- Der BGH definiert Tatsachen als "konkrete, nach Zeit und Raum bestimmte, der Vergangenheit oder der Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens".
- Auch über innere Tatsachen (Werturteile, Beweggründe, Überlegungen) kann Beweis erhoben werden.
- Tatsachen lassen sich in drei Gruppen unterteilen:
- Befundtatsachen
- Anknüpfungstatsachen
- Zusatztatsachen
Befundtatsachen
- Sie werden durch den Sachverständigen im Auftrag des Gerichts erhoben.
- Sie sind Teil des Gutachtens und werden im Zivil- und Strafprozess Gegenstand der Beweisaufnahme.
Anknüpfungstatsachen
- Sie sind die Grundlage für die Schlussfolgerungen und Beurteilungen des Sachverständigen.
- Sie können aus bereits stattgefundener Beweisaufnahme stammen (Urkunden, Zeugenaussagen) oder im Zivilprozess Teil eines unbestrittenen Sachverhalts sein.
- Der Sachverständige muss Anknüpfungstatsachen ggf. selbständig erheben, wenn diese nicht oder unvollständig mitgeteilt wurden.
Zusatztatsachen
- Werden vom Sachverständigen während der Gutachtertätigkeit wahrgenommen, ohne direkten Bezug zum Auftrag.
- Im Zivilprozess (Parteieinbringungsgrundsatz) spielen sie eine untergeordnete Rolle, da sie nicht zum ursprünglichen Parteivortrag gehören.
- Im Strafprozess (Amtsermittlungsgrundsatz) müssen Zusatztatsachen ins Verfahren eingeführt werden, indem der Sachverständige als Zeuge vernommen wird.
Das Aktenstudium
- Tatsachen können aus verschiedensten Quellen gewonnen werden.
- Gerichtsakten werden dem Sachverständigen meist mit dem Beweisbeschluss oder der Ladung zur Verhandlung übersandt.
- Bei streitigem Sachverhalt teilt das Gericht dem Sachverständigen mit, wovon er auszugehen soll.
- Sorgfältiges Aktenstudium verschafft einen Einblick in Zusammenhänge und Prozessstoff.
- Das Aktenstudium kann zu verfehlten Festlegungen führen, da Gerichtsakten irreführend sein können.
- Verfahrensordnungen definieren unterschiedliche verfahrensrechtliche Bedeutungen der Gerichtsakten.
Die Bedeutung der Gerichtsakten im Zivilprozess
- Entscheidungen basieren auf dem Gegenstand der mündlichen Verhandlung, jedoch ist Bezugnahme auf Schriftsätze zulässig.
- Vorbereitende Schriftsätze der Anwälte werden bei der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung als vollständig vorgetragen behandelt.
- Anlagen zu Schriftsätzen werden nicht vorgelesen, sondern durch Feststellung im Sitzungsprotokoll zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung erklärt.
- Das Gericht übersendet Schriftsätze nebst Anlagen der anderen Partei zur Kenntnisnahme.
- Aktenbeiziehung wird den Parteien mitgeteilt, sodass deren Anwälte Einsicht nehmen können.
- Verfahrensmängel können durch Verzicht auf Rüge geheilt werden (§ 295 ZPO).
- Nach § 128 II ZPO kann ohne mündliche Verhandlung auf Grundlage der Schriftsätze entschieden werden, sofern die Parteien einverstanden sind.
- Gerichtsakten bilden sowohl bei Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung als auch beim schriftlichen Verfahren die Entscheidungsgrundlage.
Die Bedeutung der Gerichtsakten im Strafprozess
- Nur der in der mündlichen Verhandlung vorgetragene Stoff ist Grundlage für das Urteil.
- Der Mündlichkeitsgrundsatz soll dem Angeklagten Stellungnahme zu allen eingebrachten Tatsachen ermöglichen.
- Gerichtsbekannte Tatsachen müssen durch das Gericht in die Verhandlung eingeführt werden.
- Befundtatsachen werden vom Sachverständigen in die mündliche Verhandlung eingeführt.
- Beweisstücke (Waffen, Fotos, Pläne) müssen in der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden.
- Bestimmte Schriftstücke (Zeugnisse, ärztliche Berichte, Gutachten über Fahrtenschreiber) dürfen nach § 256 StPO in der mündlichen Verhandlung verlesen werden.
- Nach § 249 II StPO kann das Gericht durch Anordnung verfügen, dass bestimmte Schriftstücke nicht in der mündlichen Verhandlung verlesen werden müssen, sofern Richter und Schöffen diese tatsächlich gelesen haben.
- Verfahrensmängel können im Gegensatz zum Zivilprozess nicht durch Rügeverzicht geheilt werden, sondern führen zur Revision des Urteils, sofern dieses darauf beruht.
- Staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten und Akten aus dem gerichtlichen Zwischenverfahren sind nicht Grundlage des Urteils (Ausnahme: Verfahren nach § 249 II StPO), sondern dienen der Richterinformation und Vorbereitung der Hauptverhandlung.
- Ist der Akteninhalt nicht Gegenstand der mündlichen Verhandlung, ist er für den Sachverständigen ohne Bedeutung.
- Das Aktenstudium dient der Information und Vorbereitung auf die Hauptverhandlung.
- Der Sachverständige entnimmt die Tatsachen für sein Gutachten ausschließlich der mündlichen Verhandlung und hat dort ein Fragerecht.
- Ein vorbereitendes schriftliches Gutachten darf nicht bei der Urteilsfindung verwertet werden.
- Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren wird nach Aktenlage über Einstellung oder Anklageerhebung entschieden.
- Ebenso wird nach Aktenlage über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.
- Wenn der Sachverständige vor Eröffnung des Hauptverfahrens tätig wird, bilden die Akten die Beurteilungsgrundlage.
Bedeutung der Gerichtsakten in weiteren Verfahrensordnungen
- Im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit wird ausschließlich auf Grundlage der Akten entschieden (Beschluss ohne mündliche Verhandlung).
- Lediglich zur Gewährung rechtlichen Gehörs und zur Sachaufklärung werden Anhörungen und Erörterungen durchgeführt.
- Im Verwaltungsgerichtsverfahren wird nach dem Mündlichkeitsprinzip verhandelt.
- Bei der Entscheidungsfindung wird auch der Akteninhalt berücksichtigt.
- Der Richter trägt den Akteninhalt in der mündlichen Verhandlung vor, wodurch der Sachverständige diesen in seine Beurteilung einbeziehen kann.
- Im Finanzgerichtsverfahren wird mündlich verhandelt, aber nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens entschieden.
- Der Sachverständige kann den gesamten Akteninhalt in seinem Gutachten verwenden.
- Zu allen entscheidungserheblichen Tatsachen muss den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt werden.
- Der Mündlichkeitsgrundsatz kann durch schriftliches Einverständnis der Parteien durchbrochen werden.
- Das Gericht kann ohne mündliche Verhandlung einen Gerichtsbescheid erlassen, sofern keine der Parteien innerhalb eines Monats mündliche Verhandlung beantragt oder Revision einlegt.
- Das Sozialgerichtsverfahren entspricht weitgehend dem Finanzgerichtsverfahren.
- Bei Aktenbeiziehung muss das Gericht die Verfahrensbeteiligten informieren und mitteilen, welche Teile als erheblich angesehen werden.
Die verfahrensrechtliche Bedeutung im Zivilprozess
- Für das richtige Verständnis ist das Wissen über Zustandekommen und rechtliche Bedeutung der Aktenbestandteile notwendig.
Parteivortrag, Parteivernehmung, eidesstattliche Versicherung der Parteien
- Im Zivilprozess erfolgt der Vortrag der Parteien in der Regel durch Schriftsätze.
- In Verfahren vor Land- oder Oberlandesgericht kann nur ein zugelassener Anwalt Tatsachen vortragen.
- Jeder Parteivortrag hat tendenziell eine die Rechtsposition der Partei begünstigende Tendenz.
- Die Partei bzw. ihr Anwalt kann nachteilige Tatsachen weglassen.
- Der Anwalt setzt juristische Prämissen, sodass der Vortrag nicht den gesamten Hintergrund enthält.
- Parteien dürfen Behauptungen aufstellen, deren Berechtigung sie vermuten, aber keine bewussten Unwahrheiten vortragen.
- Unsubstantiiert bestrittener Vortrag gilt als zugestanden (§ 138 III ZPO): Beweiserhebung ist nicht mehr nötig.
- Ein nicht bestrittener Sachvortrag ist vom Sachverständigen als wahr zu behandeln.
- Stellt der Sachverständige fest, dass der unbestrittene Sachverhalt technisch unmöglich oder unrichtig ist, muss er das Gericht informieren.
- Das Gericht weist die Parteien ggf. hin bzw. prüft, ob absichtlich falscher Sachverhalt eingeführt wird.
- Das Gericht erteilt dem Sachverständigen eine Weisung.
- Wenn kein Beweismittel zur Verfügung steht, kann eine Parteivernehmung erfolgen (§§ 445 ff. ZPO), jedoch mit niedrigem Beweiswert.
- Eidesstattliche Versicherungen sind in der Regel zur Glaubhaftmachung in eilbedürftigen Verfahren bestimmt und kein vollwertiges Beweismittel.
Zeugenvernehmungen
- In Gerichtsakten finden sich Niederschriften über Zeugenvernehmungen, die oft widersprüchlich sind.
- Das Gericht muss dem Sachverständigen mitteilen, welche Aussagen er seiner Begutachtung zugrunde legen soll oder ihn mit der Erstellung eines Alternativgutachtens beauftragen.
- Ohne Anweisung muss der Sachverständige bei Gericht nachfragen.
- Auch nicht-widersprüchliche Zeugenaussagen können irreführend sein, da sie vielfältigen Einflüssen unterliegen.
- Zeugen erinnern sich mitunter anders oder vergessen Einzelheiten.
- Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit obliegt dem Richter.
- Stellt der Sachverständige fest, dass eine Zeugenaussage aus technischer Sicht nicht stimmen kann, sollte er das Gericht informieren.
- Eidesstattliche Versicherungen von Zeugen haben geringen Beweiswert und dienen der Glaubhaftmachung.
Urkunden, Skizzen, Pläne, Fotos
- Werden gegen Urkunden keine Einwendungen hinsichtlich Echtheit gemacht, sind sie gültiges Beweismittel.
- Urkunden können unvollständig sein und den Sachverhalt verzerrt darstellen.
- Bei schlecht lesbaren Kopien, Durchstreichungen, Radierungen oder Vermerken entscheidet das Gericht über Beweiskraft.
- Bei Zweifeln an der Beweiskraft muss der Sachverständige das Gericht um Rat bitten.
- Volle Beweiswerte haben:
- Öffentliche Urkunden über Erklärungen Dritter vor der Behörde oder der Urkundsperson (§ 415 ZPO)
- Öffentliche Urkunden über den Inhalt behördlicher Erklärungen (§ 417 ZPO); beurkundet wird nur der Inhalt, nicht die sachliche Richtigkeit
- Öffentliche Urkunden über Vorgänge (§ 418 ZPO)
- Privaturkunden, sofern sie von den Ausstellern unterschrieben oder mit einem notariell beglaubigten Handzeichen unterzeichnet sind.
- Auch elektronische Urkunden sind gültig, sofern sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.
- Gem. § 420 ZPO sollen Originalurkunden vorgelegt werden; in der Praxis werden beglaubigte Kopien zu den Gerichtsakten gegeben.
- Skizzen, Pläne oder Fotos können verwertet werden, sofern es keine Einwendungen gibt.
- Es muss eine kritische Überprüfung erfolgen, z.B. auf Angaben zum Verfasser, Maßstab oder DIN-Gerechtigkeit.
- Bei Fotos ist zu beachten, dass sie je nach Kameraeinstellung ein verzerrtes Abbild der Realität darstellen können.
Privatgutachten und frühere Gerichtsgutachten
- Privatgutachten sind oft Anlagen zu Schriftsätzen und stellen qualifizierten Parteivortrag dar.
- Sie sind kein Beweismittel und ersetzen kein Gerichtsgutachten.
- Sie sind aber gerichtlich zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.
- Der gerichtliche Sachverständige muss sich mit einem Privatgutachten kritisch auseinandersetzen und es einbeziehen.
- Ein kritisches Studium ist deshalb angezeigt, weil bei einem Privatgutachten nie eine parteiorientierte Färbung ausgeschlossen werden kann.
- Enthalten Privatgutachten Tatsachen und werden diese nicht vom Gegner bestritten, müssen sie nicht mehr bewiesen werden.
- In Gerichtsakten können sich Gerichtsgutachten desselben oder anderer Verfahren befinden, mit denen sich der Sachverständige auseinanderzusetzen hat und diese verwerten muss.
- Stammt das von einer Partei vorgelegte Gerichtsgutachten aus einem anderen Verfahren, kann es als Urkundenbeweis verwertet werden.
- Kann das angebotene Gutachten nicht alle offenen Fragen des Prozesses klären, wird das Gericht einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragen.
- Wurde das Gutachten im gleichen Verfahren erstattet, wird es als Sachverständigenbeweis verwertet.
- Wurde das Gerichtsgutachten im selbständigen Beweisverfahren erstellt, so ist es vollgültiges Beweismittel im Hauptsacheprozess, sofern Beweisgegenstand und Beteiligte identisch sind und die Beteiligten ordnungsgemäß zu den Terminen im selbständigen Beweisverfahren geladen waren.
Der Ortstermin
Der Ortstermin
- Bei der Ortsbesichtigung werden Tatsachen durch Augenschein festgestellt.
- Findet i.d.R nicht im Gerichtsgebäude statt und erfordert eine extra Terminvereinbarung.
- "Augenschein" umfasst alle sinnlichen Wahrnehmungen, z.B. Lärmbelästigung.
- Der Augenschein kann vom Gericht selbst, gemeinsam von Gericht und Sachverständigem oder durch den Sachverständigen allein durchgeführt werden.
- Im letzteren Fall überträgt das Gericht dem Sachverständigen große Verantwortung und er muss eine Vielzahl von Vorschriften beachten.
- Der Sachverständige soll sich bei Unklarheiten oder Schwierigkeiten an das Gericht wenden und um Anweisungen bitten.
Teilnahmeberechtigte Personen, Termin, Terminbenachrichtigung
- Zur Teilnahme berechtigt sind in der Regel die Parteien, ihre Anwälte sowie die Nebenintervenienten.
- Besteht eine Partei aus mehreren Streitgenossen, sind alle teilnahmeberechtigt.
- Wird ein Berechtigter nicht rechtzeitig informiert, kann der Sachverständige wegen Befangenheit abgelehnt werden.
- Der Termin sollte - wenn möglich - langfristig festgesetzt werden (2 Wochen zwischen Eingang der Terminsnachricht und Termin scheinen angemessen).
- Kann der Termin nicht langfristig festgelegt werden, ist den Beteiligten rechtzeitig anzukündigen, dass sie mit einer kurzfristigen Terminsnachricht zu rechnen haben.
Durchführung des Ortstermins
- Der zur Teilnahme berechtigte Personenkreis muss die Gelegenheit zur Teilnahme haben.
- Die Teilnahmeberechtigten dürfen dritte Personen zur Unterstützung mitbringen, z.B. Privatgutachter.
- Weder die Teilnahmeberechtigten noch die mitgebrachten Dritten dürfen den Sachverständigen beeinflussen oder behindern.
- Bei ernsthaften Störungen kann der Sachverständige das Gericht informieren und den Ortstermin abbrechen.
- Ein Ortstermin ist keine mündliche Verhandlung: Keine Erörterungen des Streitstoffes und Vergleichsverhandlungen.
- Der Sachverständige muss sich der Äußerung von Wertungen oder Schlussfolgerungen enthalten.
- Insbesondere wenn er Feststellungen auf Tonband spricht, muss er sich auf objektive Feststellungen beschränken und mit der Beurteilung bis zur Anfertigung des Gutachtens warten.
- Die Parteien dürfen die Untersuchungsergebnisse notieren oder Fotografien oder Videoaufzeichnungen vornehmen, aber die Intimsphäre und das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen nicht verletzen.
- Der Sachverständige ist grundsätzlich an die Beweisfrage gebunden.
- Er darf Untersuchungen nicht über den Beweisbeschluss hinaus ausdehnen oder neue Tatsachenbehauptungen aufstellen.
- Er soll jedoch abwägen, inwieweit er neu vorgebrachte Tatsachen und deren Einfluss auf das Gutachtenergebnis erwähnt und festhält, von wem die neuen Tatsachen eingebracht wurden.
- Ohne Ermächtigung des Gerichts oder Zustimmung des Besitzers darf der Sachverständige fremde Wohn-, Geschäfts- oder Gewerberäume nicht betreten (Art. 13 GG).
- Verweigert eine Partei den Zutritt, gibt es keine Möglichkeit, Zwangsmaßnahmen anzuwenden.
- Jedoch können die Behauptungen des Gegners nach § 371a III ZPO als bewiesen angesehen werden.
- Die Kosten des vereitelten Ortstermins können auferlegt werden.
- Hat der Sachverständige die Partei über diese Folgen belehrt und weigert sie sich weiterhin, den Zutritt zu gestatten, muss er das Gericht informieren und den Ortstermin abbrechen.
Grundsätze für den Ortstermin
- Der Sachverständige entscheidet, ob die Durchführung eines Ortstermins notwendig ist oder ob er die Fachfragen vom Schreibtisch aus beantworten kann.
- Der Sachverständige muss beide Parteien rechtzeitig zum Ortstermin einladen (mind. 14 Tage vorher).
- Werden die Parteien von einem Anwalt vertreten, richtet sich die Einladung an den Anwalt mit dem Hinweis, die Parteien, falls diese es wünschen, zum Termin mitzubringen.
- Der Sachverständige sollte alle Kontakte zu den Parteien oder deren Anwälten vor dem Ortstermin vermeiden.
- Der Sachverständige fährt prinzipiell auf eigene Kosten und selbständig zum Ortstermin.
- Zum Ortstermin selbst sollte der Sachverständige keinerlei Äußerungen zum Streitgegenstand und keine vorläufige Stellungnahme abgeben.
- Entsteht während des Besichtigungstermins eine Atmosphäre, die es dem Sachverständigen nicht ermöglicht, seine Arbeit ordnungsgemäß fortzuführen, sollte er den Ortstermin abbrechen.
- Nehmen eine oder sogar beide Parteien oder deren Anwälte den Ortstermin nicht wahr, kann der Sachverständige seine Arbeit fortführen.
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