Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit

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Questions and Answers

Welche der folgenden Aussagen beschreibt am besten die Rolle der Laienrichter in der Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit?

  • Sie vertreten spezifische Fachkenntnisse und Erfahrungen aus der Arbeitswelt oder dem Sozialbereich. (correct)
  • Sie sorgen für eine rein juristische Betrachtung der Fälle.
  • Sie fällen Urteile ausschliesslich in Fällen, in denen keine finanziellen Ansprüche geltend gemacht werden.
  • Sie übernehmen überwiegend administrative Aufgaben.

In welcher Reihenfolge durchläuft ein Fall typischerweise die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit, wenn gegen die Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers Einspruch erhoben wird?

  • Landessozialgericht → Sozialgericht → Bundessozialgericht
  • Bundessozialgericht → Landessozialgericht → Sozialgericht
  • Sozialgericht → Landessozialgericht → Bundessozialgericht (correct)
  • Sozialgericht → Bundessozialgericht → Landessozialgericht

Welche Aussage trifft auf die Vertretung vor dem Arbeitsgericht zu?

  • Vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht besteht Anwaltszwang. (correct)
  • Vor dem Arbeitsgericht herrscht in allen Instanzen Anwaltszwang.
  • Die Parteien müssen sich immer durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
  • Eine Vertretung durch Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände ist nur in der ersten Instanz zulässig.

Welches Ziel wird primär mit der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht verfolgt?

<p>Eine schnelle und kostengünstige Beilegung des Konflikts durch einen Vergleich. (A)</p> Signup and view all the answers

Was versteht man unter dem Begriff 'Revision' im Kontext der Arbeitsgerichtsbarkeit?

<p>Eine Überprüfung des Urteils der Vorinstanz auf Rechtsfehler. (B)</p> Signup and view all the answers

Welche der folgenden Streitigkeiten fällt NICHT in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte?

<p>Streitigkeiten zwischen einem Vermieter und einem Mieter. (A)</p> Signup and view all the answers

Welcher Grundsatz gilt bezüglich der Gerichtskosten in allen Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit?

<p>Es fallen keine Gerichtskosten an. (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Besonderheit gilt hinsichtlich der Kostentragung in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht?

<p>Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. (C)</p> Signup and view all the answers

Was ist der wesentliche Unterschied zwischen Berufung und Revision im Kontext der Arbeitsgerichtsbarkeit?

<p>Die Berufung ist ein Rechtsmittel gegen Tatsachenfeststellungen, die Revision gegen Rechtsfehler. (C)</p> Signup and view all the answers

Ein Bürger erhält von seinem Sozialversicherungsträger einen ablehnenden Bescheid bezüglich eines Antrags auf eine Leistung. Welchen ersten Schritt sollte er unternehmen, wenn er mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist?

<p>Widerspruch beim Sozialversicherungsträger einlegen. (B)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Arbeitsgerichte

Bei Streitigkeiten im Arbeitsleben zuständig. Dazu gehören Streitigkeiten aus Arbeitsverträgen, Ausbildungsverträgen, Tarifverträgen und dem Betriebsverfassungsrecht.

Arbeitsgericht (1. Instanz)

Die erste Instanz im Arbeitsrechtssystem, wo Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern verhandelt werden.

Landesarbeitsgericht (2. Instanz)

Die zweite Instanz im Arbeitsrechtssystem; hier wird Berufung gegen Urteile des Arbeitsgerichts eingelegt.

Bundesarbeitsgericht (3. Instanz)

Dritte und höchste Instanz im Arbeitsrechtssystem; überprüft Urteile des Landesarbeitsgerichts auf Rechtsfehler.

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Sozialgerichte

Gerichtszuständigkeit für Streitigkeiten im Sozialrecht, z.B. Kindergeld oder Sozialgeld.

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Sozialgericht (1. Instanz)

Die erste Instanz im Sozialrechtssystem, zuständig für Klagen gegen Entscheidungen der Sozialversicherungsträger.

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Landessozialgericht (2. Instanz)

Die zweite Instanz im Sozialrechtssystem; hier wird Berufung gegen Urteile des Sozialgerichts eingelegt.

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Bundessozialgericht (3. Instanz)

Dritte und höchste Instanz im Sozialrechtssystem; Revisionsinstanz für Urteile des Landessozialgerichts.

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Widerspruch einlegen

Einspruch gegen eine Entscheidung eines Sozialversicherungsträgers.

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Güteverhandlung

Ein Verfahren, um Streitigkeiten gütlich beizulegen und Gerichtskosten zu sparen.

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Study Notes

Sozialgerichtsbarkeit und Arbeitsgericht

  • Bei Ablehnung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente kann der Betroffene Widerspruch einlegen.
  • Ändert die Sozialversicherung ihren Bescheid (gibt dem Widerspruch statt), ist der Fall erledigt.
  • Bei Aufrechterhaltung der Entscheidung kann Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.
  • Sozialgerichte sind für Streitigkeiten im Sozialrecht zuständig (Kindergeld, Sozialgeld usw.).
  • Gegen Urteile des Sozialgerichts kann beim Landessozialgericht Berufung eingelegt werden.
  • Revisionsinstanz für Urteile des Landessozialgerichts ist das Bundessozialgericht.
  • Alle Gerichtsinstanzen bestehen aus Berufs- und Laienrichtern (Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern).
  • Alle Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sind kostenfrei.

Arbeitsgerichte

  • Arbeitsgerichte sind Gerichte erster Instanz.
  • Gegen ihr Urteil ist Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich.
  • In der Berufung wird das Verfahren erneut durchgeführt, und neue Beweise können vorgelegt werden.
  • Die Revisionsinstanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
  • Bei der Revision wird nur geprüft, ob in der vorigen Instanz die Gesetze richtig angewendet wurden.
  • In allen Instanzen sind Berufsrichter und ehrenamtliche Richter (Laienrichter) tätig, die von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite gestellt werden.
  • Rechtsstreitigkeiten können selbst geführt oder von Gewerkschaften/Arbeitgeberverbänden vertreten werden; vor dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht herrscht Anwaltszwang.
  • Voraussetzung für eine Verhandlung ist die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht.
  • In einer Güteverhandlung wird versucht, Streitigkeiten durch einen Vergleich zu schlichten, um Gerichtskosten und Arbeit zu sparen.
  • Gerichtskosten sind relativ gering (mindestens 20 € in der 1. Instanz, abhängig vom Streitwert).
  • Bei Einigung in der Güteverhandlung, Klagerückzug oder Vergleich fallen keine Kosten an.
  • In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
  • Die Bearbeitungsfristen sind kürzer als bei anderen Zivilprozessen.
  • Arbeitsgerichte sind für Streitigkeiten im Arbeitsleben zuständig.
  • Zuständigkeiten umfassen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus dem Arbeitsvertrag, Auszubildenden und Ausbildern aus dem Berufsausbildungsvertrag, Tarifvertragsparteien aus dem Tarifvertrag und Betriebsrat und Arbeitgebern aus dem Betriebsverfassungsrecht.

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