Sachverständigen-Sozietäten: Definition, Ziele, Risiken

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Questions and Answers

Welches Ziel verfolgt eine Gemeinschaft von Sachverständigen desselben Fachgebietes primär?

  • Eine breitere Streuung des Haftungsrisikos.
  • Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Altersruhe.
  • Die Vertiefung der Spezialisierung und den fachlichen Austausch. (correct)
  • Die Reduzierung der Kosten für technische Ausrüstungen.

Was ist eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende gemischte Sachverständigen-Sozietät?

  • Einheitliche Spezialisierung aller Mitglieder.
  • Gleiche Gewinnverteilung unabhängig vom Beitrag des Einzelnen.
  • Geringe Abhängigkeit der einzelnen Leistungen voneinander.
  • Hoher Grad an Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Qualifikation jedes Mitglieds. (correct)

Welche Aussage trifft NICHT auf eine Bürogemeinschaft von Sachverständigen zu?

  • Die Sachverständigen arbeiten auf eigene Rechnung.
  • Sie umfasst die gemeinschaftliche Inanspruchnahme von Räumen und Technik.
  • Sie stellt automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. (correct)
  • Sie ermöglicht die anteilige Tragung von Kosten.

Warum ist es wichtig, dass eine GbR als Bürogemeinschaft dies auch nach außen hin klar kennzeichnet?

<p>Um den Anschein einer Sozietät zu vermeiden. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche der genannten Rechtsformen können von einer Sachverständigen-Sozietät gewählt werden?

<p>Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). (A)</p> Signup and view all the answers

Welches Problemfeld sollte im Vorfeld der Gründung einer Sachverständigen-Sozietät NICHT geregelt werden?

<p>Die Anzahl der Mitarbeiter im Sekretariat. (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist ein wesentlicher Unterschied zwischen einer GbR und einer GmbH im Kontext einer Sachverständigen-Sozietät?

<p>Bei der GbR haften die Gesellschafter persönlich. (B)</p> Signup and view all the answers

Welche Aussage zur Geschäftsführung in einer GbR-Sozietät trifft zu?

<p>Sie kann in Zuständigkeitsbereiche aufgespalten werden. (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist bei der Namensgebung einer GbR zu beachten?

<p>Fantasie-Namen sind nicht zulässig. (B)</p> Signup and view all the answers

Wie können einzelne Sachverständige einer Sozietät ihre persönliche Haftung ausschließen?

<p>Nur im Rahmen einer GmbH oder eines Partnerschaftsvertrages. (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist ein Nachteil der Rechtsform GmbH für Sachverständige-Sozietäten?

<p>Die notwendige Beachtung der Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit der Sachverständigen. (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist bei der Vertretung einer GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr zu beachten?

<p>Es steht den Sozien frei, die Vertretungsbefugnisse festzulegen. (C)</p> Signup and view all the answers

Warum wurde die Partnerschaftsgesellschaft eingeführt?

<p>Um eine Alternative zur GmbH für freie Berufe zu schaffen, bei der sich die volle Haftung in der Vergangenheit problematisch zeigte. (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Aussage zur Partnerschaftsgesellschaft trifft NICHT zu?

<p>Rein finanzielle Beteiligungen sind zulässig. (A)</p> Signup and view all the answers

Was muss der Name einer Partnerschaftsgesellschaft enthalten?

<p>Mindestens einen Namen eines Gesellschafters und den Zusatz 'und Partner' oder 'Partnerschaft'. (D)</p> Signup and view all the answers

Was ist im Vergleich zur GmbH ein Vorteil der Partnerschaftsgesellschaft?

<p>Es ist kein Mindestkapital erforderlich. (C)</p> Signup and view all the answers

Welche Aussage zur Haftung in einer Partnerschaftsgesellschaft ist korrekt?

<p>Alle Sozien haften gleichrangig, aber mit Einschränkungen bei fehlerhafter Sachverständigenleistung. (B)</p> Signup and view all the answers

Was ermöglicht die Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV)?

<p>Die Kooperation zwischen Sachverständigen über Landesgrenzen hinweg. (C)</p> Signup and view all the answers

Was ist eine Besonderheit bei der EWIV in Bezug auf Wettbewerb?

<p>Gesellschafter unterliegen einem Wettbewerbsverbot innerhalb der Gesellschaft. (D)</p> Signup and view all the answers

Welche Gefahr birgt der Zusammenschluss zu einer Sachverständigen-Sozietät in Bezug auf die Sachverständigenpflichten?

<p>Die Gefährdung der Unabhängigkeit und Höchstpersönlichkeit. (A)</p> Signup and view all the answers

Wie kann in einer GmbH die Unabhängigkeit der Sachverständigen sichergestellt werden?

<p>Durch klare gesellschaftliche Regelungen und eine Geschäftsordnung. (B)</p> Signup and view all the answers

Was widerspricht grundsätzlich der Unabhängigkeit eines Sachverständigen in einer GmbH?

<p>Die Anweisung und Überwachung durch die Geschäftsführung. (C)</p> Signup and view all the answers

Was ist bei der Vergabe eines Gerichtsgutachtenauftrags an einen Sachverständigen, der in einer Sozietät tätig ist, zu beachten?

<p>Der Auftrag erfolgt immer an einen einzelnen Sachverständigen, der dem Gericht eigenverantwortlich verpflichtet ist. (C)</p> Signup and view all the answers

Was bedeutet der Grundsatz der Höchstpersönlichkeit bei der Erstellung von Gutachten?

<p>Jeder Sachverständige muss den Auftrag persönlich und auf Grundlage seiner besonderen Sachkunde bearbeiten. (D)</p> Signup and view all the answers

Was ist bei der Erstellung von Gemeinschaftsgutachten in einer Sozietät zu beachten?

<p>Jeder Sachverständige muss seinen Beitrag abgrenzen, kennzeichnen und selbst verantworten. (A)</p> Signup and view all the answers

Was bedeutet es, wenn ein Auftraggeber einen Vertrauensanspruch an die gesamte Gemeinschaft richtet, auch wenn nur ein öffentlich bestellter Sachverständiger in der Sozietät arbeitet?

<p>Die hohen Anforderungen, die ein öffentlich bestellter Sachverständiger erfüllt, sollten auch für alle anderen in der Sozietät tätigen Gutachter Maßstab sein. (A)</p> Signup and view all the answers

Welche der folgenden Aussagen zur Haftung in einer Sachverständigen-Sozietät ist korrekt?

<p>In einer GbR haften die Sachverständigen im Verhältnis zueinander als Gesamtschuldner. (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist der Sinn der so genannten Durchgriffshaftung bei einer GmbH?

<p>Die Haftung auf das Privatvermögen der Gesellschafter auszuweiten, wenn diese in besonderem Maße Vertrauen in Anspruch genommen haben. (B)</p> Signup and view all the answers

Wann kann ein Geschäftsführer einer Sachverständigen-Sozietät GmbH persönlich für ein fehlerhaftes Gutachten haftbar gemacht werden?

<p>Wenn er bei Vertragsabschluss gegenüber dem Auftraggeber erklärt hat, dass nur er aufgrund seiner besonderen Sachkunde für die Erstellung des Gutachtens geeignet ist. (B)</p> Signup and view all the answers

Was sollte bei der internen Risikoverteilung in einer GbR oder Partnerschaft beachtet werden?

<p>Die interne Risikoverteilung sollte immer klar geregelt werden. (A)</p> Signup and view all the answers

Welches Problem entsteht, wenn ein Sozius einen Schaden leicht fahrlässig verursacht?

<p>Die Sozietät steht in der Regel dafür ein, dieser fällt dann unter die Betriebsausgaben. (C)</p> Signup and view all the answers

Was ist bei der Erstellung von Gemeinschaftsgutachten in einer Sozietät zu beachten, wenn das Gericht dies auch anordnet?

<p>Es muss seitens des Gerichts festgelegt werden, wer von den beteiligten Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung diese Gutachten vertritt. (B)</p> Signup and view all the answers

Was ist nicht zulässig, wenn man als Sachverständiger in einer Sozietät Gemeinschaftsgutachten erstellt?

<p>Den Beitrag eines anderen Sachverständigen als seinen eigenen einfach zu übernehmen. (D)</p> Signup and view all the answers

Was ist bei Sozietäten mit öffentlich und nicht öffentlich bestellten Sachverständigen zu beachten?

<p>Die hohen Anforderungen, die ein öffentlich bestellter Sachverständiger erfüllt, sollten auch für alle dort tätigen, nicht öffentlich bestellten Gutachter Maßstab sein. (D)</p> Signup and view all the answers

Was ist zu beachten, wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger in einer Sozietät tätig ist?

<p>Er kann sich mit anderen Personen in jeder Rechtsform zusammenschließen, muss aber darauf achten, dass seine Glaubwürdigkeit und die Einhaltung seiner Pflichten sichergestellt sind. (D)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Sachverständigen-Sozietät

Gemeinschaftliche Ausübung der Sachverständigentätigkeit durch mehrere Sachverständige für gemeinsame Rechnung und Risiko.

Ziele einer Gemeinschaft von Sachverständigen desselben Sachgebietes

Tiefergehende Spezialisierung und Wissensaustausch im selben Sachgebiet sind die Ziele.

Tragende Gründe für eine Sozietät-Gemeinschaft

Steigerung der Effizienz, Kostensenkung, Absicherung gegen Risiken.

Gemischte Sachverständigengemeinschaft

Bezieht Aufträge komplexerer Art mit unterschiedlichen Sachgebieten.

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Voraussetzung für gemischte Sozietät

Ein ausgeprägtes Vertrauen in die Leistungsbereitschaft jedes Gemeinschaftsmitgliedes.

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Bürogemeinschaft von Sachverständigen

Interne organisatorische Tätigkeiten mehrerer Sachverständiger, ohne gemeinschaftliche Sachverständigentätigkeit.

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Gemeinschaftliche Inanspruchnahme in Bürogemeinschaft

Räume, Technik, Inventar und Personal werden gemeinschaftlich genutzt.

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Verschiedene Gesellschaftsformen einer Sozietät

Unterschiedliche Gesellschaftsformen zur Ausübung der gemeinschaftlichen Sachverständigentätigkeit.

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Wichtige Regelungen im Vorfeld

Sicherung der Unabhängigkeit des einzelnen Sozius.

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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Formloser Vertrag, rechtsfähig, haftbar mit eigenem Vermögen.

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Haftung mit Gesellschaftsvermögen, Ausschluss persönlicher Haftung der Gesellschafter.

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Haftungsbegrenzung bei GbR

Vertraglich vereinbarte Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen gegenüber Dritten.

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Haftungsausschluss eines ausscheidenden Sachverständigers

Gesellschafter muss für Verbindlichkeiten innerhalb von fünf Jahren gerichtlich geltend gemacht werden.

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GmbH Gründung

Notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag, Eintragung ins Handelsregister.

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Satzung der GmbH

In der Satzung müssen die spezifischen Anforderungen an die Tätigkeit des Sachverständigen umfassend Beachtung finden.

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Vertretung der GmbH

Durch einen oder mehrere Geschäftsführer.

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Aufgaben der GmbH

Sicherung von Unabhängigkeit und Höchstpersönlichkeit.

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Partnerschaftsgesellschaft

Rechtsform speziell für Angehörige freier Berufe.

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Voraussetzungen für Partnerschaftsgesellschaft

Mindestens zwei Gesellschafter, tatsächliche Mitarbeit, natürliche Personen.

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Angaben im Partnerschaftsvertrag

Namen und Sitz, Beruf und Wohnort der Partner, Gegenstand der Partnerschaft.

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Regelungen im Partnerschaftsvertrag

Anwendung der Bestimmungen über die Offene Handelsgesellschaft, wenn keine Regelungen getroffen wurden.

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Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft

Publizitätswirksame Eintragung, kein Mindestkapital, steuerliche Behandlung wie Personengesellschaft.

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Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft

Alle Sozien haften gleichrangig, eingeschränkt für fehlerhafte Sachverständigenleistungen.

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Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV)

Kooperation zwischen Einzelsachverständigen und Sachverständigensozietäten unabhängig von deren Rechtsform.

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Gesellschafter der EWIV

Natürliche und juristische Personen aus mindestens zwei EU-Ländern.

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Wettbewerbsverbot bei EWIV

Kein Wettbewerb innerhalb der Gesellschaft.

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Gefahren beim Zusammenschluss zu einer Sozietät

Klare Regelungen in GmbH oder GbR treffen, die Unabhängigkeit und die höchstpersönliche Leistung jedes einzelnen Gutachters garantieren.

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Geschäftsordnung

Sicherstellen, dass die Unabhängigkeit jedes Soziusses sichergestellt werden kann.

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Gerichtlicher Gutachtenauftrag

Erfolgt immer an einen Sachverständigen, der eigenverantwortlich verpflichtet ist.

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Gemeinschaftsgutachten

Jeder Sachverständige muss seinen Beitrag abgrenzen, kennzeichnen und selbst verantworten.

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Öffentlich bestellter Sachverständiger

Muss die Vertrauenswürdigkeit und die Einhaltung seiner Pflichten gewährleisten.

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Bestellungskörperschaft

Kann Auflagen erteilen, Umstände zu ändern und die Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung zu sichern.

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Besondere Haftungsfragen in einer Sozietät

Die Durchgriffshaftung.

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Durchgriffshaftung

Vertrauen in Anspruch genommen hat.

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Vermischung von Privat- und Gesellschaftsvermögen

Klare und systematisch nachvollziehbare Trennung.

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Risikoausgleich und Haftungsverteilung im Innenverhältnis

Klare Regelungen im Innenbereich.

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GbR prüfen

Prüfen, ob nicht Haftungsabreden zur Haftungsverteilung nach einem Verantwortungs- und Verschuldensmaßstab im Gesellschaftsvertrag mit aufgenommen werden sollten.

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Study Notes

Sachverständigen-Sozietäten: Definition

  • Eine Sachverständigen-Sozietät ist die gemeinschaftliche Ausübung der Sachverständigentätigkeit durch mehrere Sachverständige für gemeinsame Rechnung und auf gemeinsames Risiko.
  • Es gibt Gemeinschaften innerhalb eines Sachgebietes und gemischte Sachverständigen-Sozietäten.

Ziele und Gründe einer Sozietät

  • Tiefere Spezialisierung und besserer Wissens- und Erfahrungsaustausch.
  • Intensivere, kostengünstigere Nutzung von Informationen und Technik.
  • Allgemeine Kostenverringerung.
  • Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Altersruhe.
  • Fachliche Vertretung ist immer möglich.

Haftung und Risiken

  • Haftungsrisiken, interne Regressmöglichkeiten und Gewinn-/Verlustbeteiligung sind für alle Mitglieder gleich.
  • Seltenere Konflikte bei der Bewertung von Einzelanteilen am Gesamtergebnis.

Gemischte Sachverständigengemeinschaften

  • Sie können komplexere, gebietsübergreifende Gutachten anbieten.
  • In der Regel wird mit Gemeinschaftsgutachten gearbeitet.
  • Voraussetzung ist ein ausgeprägtes Vertrauen in die Leistungsbereitschaft und Qualifikation jedes Mitglieds.
  • Die Gewichtung des Beitrags jedes Einzelnen am Gesamtergebnis kann unterschiedlich sein.

Zusammenschluss

  • Es wird empfohlen, vor einem Zusammenschluss ergänzenden Sachverstand einzuholen.

Bürogemeinschaft von Sachverständigen

  • Sie umfasst nur interne und organisatorische Tätigkeiten, nicht die gemeinschaftliche Sachverständigentätigkeit.
  • Es geht um gemeinschaftliche Nutzung von Räumen, Technik, Inventar und Personal.
  • Die Sachverständigen arbeiten auf eigene Rechnung und haben eigene Klienten.
  • Eine Bürogemeinschaft kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine GmbH sein.

Ziele einer Bürogemeinschaft

  • Effektiveres Arbeiten.
  • Geteilte Kosten für größere Anschaffungen und Personal.
  • Bessere Organisation der Bürobesetzung.

Rechtsform und Außenwirkung

  • Beschränkt sich diese auf die gemeinsame Nutzung von Räumen und Arbeitsmitteln, tritt sie kaum in Erscheinung.
  • Anders beim Abschluss von Miet-, Leasing- oder Arbeitsverträgen.
  • Die Bezeichnung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nicht den Anschein einer Sozietät erwecken.
  • Es bietet sich an, die Bezeichnung Bürogemeinschaft zu wählen.
  • Getrennte Praxisschilder vermeiden Missverständnisse.
  • Eine Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist möglich.

Gesellschaftsformen einer Sozietät

  • Eine Sozietät kann als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Partnerschaftsgesellschaft agieren.
  • Für grenzüberschreitende Zusammenarbeit steht die Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft zur Verfügung.
  • Unabhängig von der Rechtsform sollten klare Regelungen für eine reibungslose Zusammenarbeit getroffen werden.

Wichtige Regelungen im Vorfeld

  • Sicherung der Unabhängigkeit und Höchstpersönlichkeit jedes Sozius.
  • Festlegung der Rechtsverhältnisse an eingebrachten Ausstattungen und Fahrzeugen.
  • Regelung der Vergütung von Partnern aus Schiedsgutachten oder Autorentätigkeit.
  • Gemeinschaftliche Abdeckung von Haftpflichtrisiken.
  • Gestaltung der Gewinn- und Verlustbeteiligung.
  • Regelungen zur Aufnahme neuer Sozien.
  • Gegenseitige Vertretung bei Urlaub oder Krankheit.
  • Absicherungen bei Berufsunfähigkeit oder altersbedingtem Ausscheiden.
  • Vereinbarung von Wettbewerbsschutz bei Ausscheiden.
  • Es ist nicht erforderlich, eine eigene Niederlassung zu gründen, da überörtliche Sozietäten anerkannt sind.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Gründung durch formlosen Gesellschaftsvertrag.
  • Keine juristische Person, aber rechtsfähig.
  • Schriftform des Vertrags wird empfohlen.
  • Fantasie-Namen sind nicht zulässig.
  • Geschäftsführung steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.
  • Die Gutachtenerstellung unterliegt dem Grundsatz der Höchstpersönlichkeit.
  • Gemeinschaftlich angenommene Gutachtenaufträge können alle Sachverständigen der Sozietät betreffen.
  • Die GbR haftet mit ihrem Vermögen, aber auch die einzelnen Sachverständigen.
  • Eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen ist gegenüber Dritten möglich, erfordert aber eine individuelle Vereinbarung.
  • Ausscheidende Sachverständige unterliegen noch fünf Jahre der Haftung.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Kapitalgesellschaft mit notariell beurkundetem Gesellschaftervertrag.
  • Eintragung im Handelsregister notariell beglaubigt.
  • Höherer Gründungsaufwand als bei GbR.
  • Die Satzung muss die spezifischen Anforderungen an die Tätigkeit des Sachverständigen berücksichtigen.
  • Vorteile liegen vor allem in der Haftungsbeschränkung.
  • Die persönliche Haftung der einzelnen Gesellschafter ist ausgeschlossen.
  • Die Banken fordern häufig die Absicherung über die sonstigen Vermögen der einzelnen Sozien.
  • Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
  • Festlegung von Alleinvertretungsbefugnissen, Gesamtvertretung oder gemeinschaftlicher Vertretung.
  • Beschränkungen der Vertretungsbefugnisse wirken nicht rechtswirksam nach außen.
  • Eingehende Privatgutachtenaufträge gehen an die GmbH, nicht an einzelne Gesellschafter.
  • Gerichtliche Gutachtenaufträge gehen an einen bestimmten Gutachter.
  • Die GmbH hat auf solche Aufträge keinen Einfluss.

Partnerschaftsgesellschaft

  • Rechtsform des privaten Rechts, speziell für freie Berufe.
  • Selbständige Sachverständige fallen auch unter den Begriff der freien Berufe.
  • Früher oft in Form von GmbH oder GbR, wurde die Partnerschaftsgesellschaft eingeführt, da die volle und persönliche Haftung in der Vergangenheit problematisch war.
  • Von der Grundstruktur her ist diese Gesellschaftsform eine Personengesellschaft.
  • Sie setzt eine tatsächliche Mitarbeit der Partner voraus. Rein finanzielle Beteiligungen an der Partnerschaft sind nicht zulässig.
  • Zwei Gesellschafter müssen sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen und hierfür Beiträge leisten.
  • Nur natürliche Personen können eine Partnerschaft eingehen und diese über einen Partnerschaftsvertrag regeln.
  • Die Partnerschaftsgesellschaft muss sich beim zuständigen Amtsgericht publizitätswirksam in ein Partnerschaftsregister eintragen lassen.
  • Es muss kein Mindestkapital vorhanden sein.
  • Steuerlich wird die Partnerschaftsgesellschaft wie eine Personengesellschaft behandelt.
  • Alle Gesellschafter haften gleichrangig.
  • Eine Einschränkung der Mithaftung wird dann vorgenommen, wenn ein oder mehrere Partner der Sozietät eine im Ergebnis fehlerhafte Sachverständigenleistung erbracht haben.

Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV)

  • Rechtsform mit Rechtsquellen im EU-Recht.
  • Ermöglicht Kooperation zwischen Einzelsachverständigen und Sachverständigen-Sozietäten, unabhängig von deren Rechtsform und regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der EU.
  • Natürliche und juristische Personen können Gesellschafter werden.
  • Die Partner müssen aus mindestens zwei EU-Ländern stammen.
  • Aufgaben umfassen Teilnahme an Ausschreibungen, Akquisition, Mandatsvermittlung, Nutzung von Dienstleistungsmarken oder Kooperation bei Gutachtenauswertungen.
  • Ein Wettbewerbsverbot besteht innerhalb der Gesellschaft.

Probleme der Sachverständigen-Sozietät

  • Die Wahrung der Unabhängigkeit und Höchstpersönlichkeit birgt Gefahren.

Sicherung der Unabhängigkeit

  • Eine bloße Kapitalbeteiligung an einer Personengesellschaft ist nicht zulässig ist, da diese eine Einflussnahme auf die Geschäftsführung ausschließt.
  • Sind einzelne Sachverständige nicht geschäftsführungsberechtigt, besteht ein Widerspruch zur Unabhängigkeit der Sachverständigentätigkeit.
  • Die Erlassung einer Geschäftsordnung ist empfehlenswert, da die Unabhängigkeit jedes Sozius sichergestellt werden kann.
  • Die Geschäftsführung ist nicht befugt zur fachlichen Einflussnahme.

Die Sicherung der Höchstpersönlichkeit

  • Sachverständige haben einen Gutachtenauftrag persönlich auf der Grundlage seiner besonderen Sachkunde und nach Gewissen zu erarbeiten.
  • Sachverständige in einer Sozietät werden jedoch häufig Gemeinschaftsgutachten erarbeiten
  • Vor allem in gemischten Sozietäten ist es der eigentliche Zweck ein gesellschaftlichen Verbindung
  • Bei Gemeinschaftsgutachten wird deshalb jeder Sachverständige seinen Gutachtenbeitrag abgrenzen, kennzeichnen und er muss ihn im Rahmen der Höchstpersönlichkeit auch selbst verantworten.
  • Bei einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wird dem Sachverständigen fast immer ausschließlich übertragen, die höchstpersönliche Leistung zu erbringen hat.
  • Ansonsten muss seitens des Gerichts festgelegt werden, wer von den beteiligten Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung diese Gutachten vertritt.

öffentlich und nicht öffentlich bestellten Sozietäten

  • Voraussetzung für eine öffentliche Bestellung eines Sachverständigen ist das uneingeschränkte Vertrauen der Öffentlichkeit in dessen besondere Sachkunde
  • Sind nun öffentlich bestellte und nicht öffentlich bestellten Sachverständigen in der Sozietät tätig, fordert die gesamte Sozietät besonders heraus
  • Die hohen Anforderungen an ein öffentlich bestellter Sachverständiger erfüllt, sodass auch alle dort Tätigen, nicht öffentlich bestellten Gutachter Maßstab sein sollten. Dies betrifft die fachliche Qualifikation genauso wie die persönliche Eignung

Besondere Haftungsfragen in einer Sozietät

  • Neben Haftungsregeln bei den möglichen Rechtsformen für Sozietäten soll hier die sogenannte Durchgriffshaftung näher betrachtet werden

Durchgriffshaftung

  • Sachverständige in GmbHs schließen die Haftung mit ihrem Privatvermögen aus
  • Haftung hat dann seine Gültigkeit, wenn sich der Sachverständige durch eine Bürgschaft dazu verpflichtet hat
  • Sofern ein Geschäftsführer der GmbH als Vertreter der Sozietät in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat.

Risikoausgleich und Haftungsverteilung im Innenverhältnis

  • Wenn ein Einzelsachverständiger einen Haftungsfehler macht, ist er selbst dafür verantwortlich
  • Schwieriger ist es, wenn sich Sachverständige zu einer Sozietät zusammengeschlossen haben
  • Wenn eine Sozietät im Schadensfall haften muss und alle Haftungsbeschränkungen sind ausgeschöpft, wird das Vermögen der Sozietät und der mithaftenden Sozien zur Schadensdeckung herangezogen.
  • Dies führt wahrscheinlich dazu, dass die GmbH vermutlich Insolvenz anmelden muss
  • Bei der GbR stellt sich die Frage der Haftungsverteilung

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