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Questions and Answers
Welches Ziel verfolgt eine Gemeinschaft von Sachverständigen desselben Fachgebietes primär?
Welches Ziel verfolgt eine Gemeinschaft von Sachverständigen desselben Fachgebietes primär?
- Eine breitere Streuung des Haftungsrisikos.
- Die Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Altersruhe.
- Die Vertiefung der Spezialisierung und den fachlichen Austausch. (correct)
- Die Reduzierung der Kosten für technische Ausrüstungen.
Was ist eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende gemischte Sachverständigen-Sozietät?
Was ist eine wesentliche Voraussetzung für eine funktionierende gemischte Sachverständigen-Sozietät?
- Einheitliche Spezialisierung aller Mitglieder.
- Gleiche Gewinnverteilung unabhängig vom Beitrag des Einzelnen.
- Geringe Abhängigkeit der einzelnen Leistungen voneinander.
- Hoher Grad an Vertrauen in die Leistungsfähigkeit und Qualifikation jedes Mitglieds. (correct)
Welche Aussage trifft NICHT auf eine Bürogemeinschaft von Sachverständigen zu?
Welche Aussage trifft NICHT auf eine Bürogemeinschaft von Sachverständigen zu?
- Die Sachverständigen arbeiten auf eigene Rechnung.
- Sie umfasst die gemeinschaftliche Inanspruchnahme von Räumen und Technik.
- Sie stellt automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts dar. (correct)
- Sie ermöglicht die anteilige Tragung von Kosten.
Warum ist es wichtig, dass eine GbR als Bürogemeinschaft dies auch nach außen hin klar kennzeichnet?
Warum ist es wichtig, dass eine GbR als Bürogemeinschaft dies auch nach außen hin klar kennzeichnet?
Welche der genannten Rechtsformen können von einer Sachverständigen-Sozietät gewählt werden?
Welche der genannten Rechtsformen können von einer Sachverständigen-Sozietät gewählt werden?
Welches Problemfeld sollte im Vorfeld der Gründung einer Sachverständigen-Sozietät NICHT geregelt werden?
Welches Problemfeld sollte im Vorfeld der Gründung einer Sachverständigen-Sozietät NICHT geregelt werden?
Was ist ein wesentlicher Unterschied zwischen einer GbR und einer GmbH im Kontext einer Sachverständigen-Sozietät?
Was ist ein wesentlicher Unterschied zwischen einer GbR und einer GmbH im Kontext einer Sachverständigen-Sozietät?
Welche Aussage zur Geschäftsführung in einer GbR-Sozietät trifft zu?
Welche Aussage zur Geschäftsführung in einer GbR-Sozietät trifft zu?
Was ist bei der Namensgebung einer GbR zu beachten?
Was ist bei der Namensgebung einer GbR zu beachten?
Wie können einzelne Sachverständige einer Sozietät ihre persönliche Haftung ausschließen?
Wie können einzelne Sachverständige einer Sozietät ihre persönliche Haftung ausschließen?
Was ist ein Nachteil der Rechtsform GmbH für Sachverständige-Sozietäten?
Was ist ein Nachteil der Rechtsform GmbH für Sachverständige-Sozietäten?
Was ist bei der Vertretung einer GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr zu beachten?
Was ist bei der Vertretung einer GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr zu beachten?
Warum wurde die Partnerschaftsgesellschaft eingeführt?
Warum wurde die Partnerschaftsgesellschaft eingeführt?
Welche Aussage zur Partnerschaftsgesellschaft trifft NICHT zu?
Welche Aussage zur Partnerschaftsgesellschaft trifft NICHT zu?
Was muss der Name einer Partnerschaftsgesellschaft enthalten?
Was muss der Name einer Partnerschaftsgesellschaft enthalten?
Was ist im Vergleich zur GmbH ein Vorteil der Partnerschaftsgesellschaft?
Was ist im Vergleich zur GmbH ein Vorteil der Partnerschaftsgesellschaft?
Welche Aussage zur Haftung in einer Partnerschaftsgesellschaft ist korrekt?
Welche Aussage zur Haftung in einer Partnerschaftsgesellschaft ist korrekt?
Was ermöglicht die Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV)?
Was ermöglicht die Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV)?
Was ist eine Besonderheit bei der EWIV in Bezug auf Wettbewerb?
Was ist eine Besonderheit bei der EWIV in Bezug auf Wettbewerb?
Welche Gefahr birgt der Zusammenschluss zu einer Sachverständigen-Sozietät in Bezug auf die Sachverständigenpflichten?
Welche Gefahr birgt der Zusammenschluss zu einer Sachverständigen-Sozietät in Bezug auf die Sachverständigenpflichten?
Wie kann in einer GmbH die Unabhängigkeit der Sachverständigen sichergestellt werden?
Wie kann in einer GmbH die Unabhängigkeit der Sachverständigen sichergestellt werden?
Was widerspricht grundsätzlich der Unabhängigkeit eines Sachverständigen in einer GmbH?
Was widerspricht grundsätzlich der Unabhängigkeit eines Sachverständigen in einer GmbH?
Was ist bei der Vergabe eines Gerichtsgutachtenauftrags an einen Sachverständigen, der in einer Sozietät tätig ist, zu beachten?
Was ist bei der Vergabe eines Gerichtsgutachtenauftrags an einen Sachverständigen, der in einer Sozietät tätig ist, zu beachten?
Was bedeutet der Grundsatz der Höchstpersönlichkeit bei der Erstellung von Gutachten?
Was bedeutet der Grundsatz der Höchstpersönlichkeit bei der Erstellung von Gutachten?
Was ist bei der Erstellung von Gemeinschaftsgutachten in einer Sozietät zu beachten?
Was ist bei der Erstellung von Gemeinschaftsgutachten in einer Sozietät zu beachten?
Was bedeutet es, wenn ein Auftraggeber einen Vertrauensanspruch an die gesamte Gemeinschaft richtet, auch wenn nur ein öffentlich bestellter Sachverständiger in der Sozietät arbeitet?
Was bedeutet es, wenn ein Auftraggeber einen Vertrauensanspruch an die gesamte Gemeinschaft richtet, auch wenn nur ein öffentlich bestellter Sachverständiger in der Sozietät arbeitet?
Welche der folgenden Aussagen zur Haftung in einer Sachverständigen-Sozietät ist korrekt?
Welche der folgenden Aussagen zur Haftung in einer Sachverständigen-Sozietät ist korrekt?
Was ist der Sinn der so genannten Durchgriffshaftung bei einer GmbH?
Was ist der Sinn der so genannten Durchgriffshaftung bei einer GmbH?
Wann kann ein Geschäftsführer einer Sachverständigen-Sozietät GmbH persönlich für ein fehlerhaftes Gutachten haftbar gemacht werden?
Wann kann ein Geschäftsführer einer Sachverständigen-Sozietät GmbH persönlich für ein fehlerhaftes Gutachten haftbar gemacht werden?
Was sollte bei der internen Risikoverteilung in einer GbR oder Partnerschaft beachtet werden?
Was sollte bei der internen Risikoverteilung in einer GbR oder Partnerschaft beachtet werden?
Welches Problem entsteht, wenn ein Sozius einen Schaden leicht fahrlässig verursacht?
Welches Problem entsteht, wenn ein Sozius einen Schaden leicht fahrlässig verursacht?
Was ist bei der Erstellung von Gemeinschaftsgutachten in einer Sozietät zu beachten, wenn das Gericht dies auch anordnet?
Was ist bei der Erstellung von Gemeinschaftsgutachten in einer Sozietät zu beachten, wenn das Gericht dies auch anordnet?
Was ist nicht zulässig, wenn man als Sachverständiger in einer Sozietät Gemeinschaftsgutachten erstellt?
Was ist nicht zulässig, wenn man als Sachverständiger in einer Sozietät Gemeinschaftsgutachten erstellt?
Was ist bei Sozietäten mit öffentlich und nicht öffentlich bestellten Sachverständigen zu beachten?
Was ist bei Sozietäten mit öffentlich und nicht öffentlich bestellten Sachverständigen zu beachten?
Was ist zu beachten, wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger in einer Sozietät tätig ist?
Was ist zu beachten, wenn ein öffentlich bestellter Sachverständiger in einer Sozietät tätig ist?
Flashcards
Sachverständigen-Sozietät
Sachverständigen-Sozietät
Gemeinschaftliche Ausübung der Sachverständigentätigkeit durch mehrere Sachverständige für gemeinsame Rechnung und Risiko.
Ziele einer Gemeinschaft von Sachverständigen desselben Sachgebietes
Ziele einer Gemeinschaft von Sachverständigen desselben Sachgebietes
Tiefergehende Spezialisierung und Wissensaustausch im selben Sachgebiet sind die Ziele.
Tragende Gründe für eine Sozietät-Gemeinschaft
Tragende Gründe für eine Sozietät-Gemeinschaft
Steigerung der Effizienz, Kostensenkung, Absicherung gegen Risiken.
Gemischte Sachverständigengemeinschaft
Gemischte Sachverständigengemeinschaft
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Voraussetzung für gemischte Sozietät
Voraussetzung für gemischte Sozietät
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Bürogemeinschaft von Sachverständigen
Bürogemeinschaft von Sachverständigen
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Gemeinschaftliche Inanspruchnahme in Bürogemeinschaft
Gemeinschaftliche Inanspruchnahme in Bürogemeinschaft
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Verschiedene Gesellschaftsformen einer Sozietät
Verschiedene Gesellschaftsformen einer Sozietät
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Wichtige Regelungen im Vorfeld
Wichtige Regelungen im Vorfeld
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Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
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Haftungsbegrenzung bei GbR
Haftungsbegrenzung bei GbR
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Haftungsausschluss eines ausscheidenden Sachverständigers
Haftungsausschluss eines ausscheidenden Sachverständigers
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GmbH Gründung
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Satzung der GmbH
Satzung der GmbH
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Vertretung der GmbH
Vertretung der GmbH
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Aufgaben der GmbH
Aufgaben der GmbH
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Partnerschaftsgesellschaft
Partnerschaftsgesellschaft
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Voraussetzungen für Partnerschaftsgesellschaft
Voraussetzungen für Partnerschaftsgesellschaft
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Angaben im Partnerschaftsvertrag
Angaben im Partnerschaftsvertrag
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Regelungen im Partnerschaftsvertrag
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Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft
Vorteile der Partnerschaftsgesellschaft
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Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft
Haftung in der Partnerschaftsgesellschaft
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Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV)
Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV)
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Gesellschafter der EWIV
Gesellschafter der EWIV
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Wettbewerbsverbot bei EWIV
Wettbewerbsverbot bei EWIV
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Gefahren beim Zusammenschluss zu einer Sozietät
Gefahren beim Zusammenschluss zu einer Sozietät
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Geschäftsordnung
Geschäftsordnung
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Gerichtlicher Gutachtenauftrag
Gerichtlicher Gutachtenauftrag
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Gemeinschaftsgutachten
Gemeinschaftsgutachten
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Öffentlich bestellter Sachverständiger
Öffentlich bestellter Sachverständiger
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Bestellungskörperschaft
Bestellungskörperschaft
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Besondere Haftungsfragen in einer Sozietät
Besondere Haftungsfragen in einer Sozietät
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Durchgriffshaftung
Durchgriffshaftung
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Vermischung von Privat- und Gesellschaftsvermögen
Vermischung von Privat- und Gesellschaftsvermögen
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Risikoausgleich und Haftungsverteilung im Innenverhältnis
Risikoausgleich und Haftungsverteilung im Innenverhältnis
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GbR prüfen
GbR prüfen
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Study Notes
Sachverständigen-Sozietäten: Definition
- Eine Sachverständigen-Sozietät ist die gemeinschaftliche Ausübung der Sachverständigentätigkeit durch mehrere Sachverständige für gemeinsame Rechnung und auf gemeinsames Risiko.
- Es gibt Gemeinschaften innerhalb eines Sachgebietes und gemischte Sachverständigen-Sozietäten.
Ziele und Gründe einer Sozietät
- Tiefere Spezialisierung und besserer Wissens- und Erfahrungsaustausch.
- Intensivere, kostengünstigere Nutzung von Informationen und Technik.
- Allgemeine Kostenverringerung.
- Absicherung bei Berufsunfähigkeit und Altersruhe.
- Fachliche Vertretung ist immer möglich.
Haftung und Risiken
- Haftungsrisiken, interne Regressmöglichkeiten und Gewinn-/Verlustbeteiligung sind für alle Mitglieder gleich.
- Seltenere Konflikte bei der Bewertung von Einzelanteilen am Gesamtergebnis.
Gemischte Sachverständigengemeinschaften
- Sie können komplexere, gebietsübergreifende Gutachten anbieten.
- In der Regel wird mit Gemeinschaftsgutachten gearbeitet.
- Voraussetzung ist ein ausgeprägtes Vertrauen in die Leistungsbereitschaft und Qualifikation jedes Mitglieds.
- Die Gewichtung des Beitrags jedes Einzelnen am Gesamtergebnis kann unterschiedlich sein.
Zusammenschluss
- Es wird empfohlen, vor einem Zusammenschluss ergänzenden Sachverstand einzuholen.
Bürogemeinschaft von Sachverständigen
- Sie umfasst nur interne und organisatorische Tätigkeiten, nicht die gemeinschaftliche Sachverständigentätigkeit.
- Es geht um gemeinschaftliche Nutzung von Räumen, Technik, Inventar und Personal.
- Die Sachverständigen arbeiten auf eigene Rechnung und haben eigene Klienten.
- Eine Bürogemeinschaft kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine GmbH sein.
Ziele einer Bürogemeinschaft
- Effektiveres Arbeiten.
- Geteilte Kosten für größere Anschaffungen und Personal.
- Bessere Organisation der Bürobesetzung.
Rechtsform und Außenwirkung
- Beschränkt sich diese auf die gemeinsame Nutzung von Räumen und Arbeitsmitteln, tritt sie kaum in Erscheinung.
- Anders beim Abschluss von Miet-, Leasing- oder Arbeitsverträgen.
- Die Bezeichnung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts darf nicht den Anschein einer Sozietät erwecken.
- Es bietet sich an, die Bezeichnung Bürogemeinschaft zu wählen.
- Getrennte Praxisschilder vermeiden Missverständnisse.
- Eine Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist möglich.
Gesellschaftsformen einer Sozietät
- Eine Sozietät kann als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Partnerschaftsgesellschaft agieren.
- Für grenzüberschreitende Zusammenarbeit steht die Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft zur Verfügung.
- Unabhängig von der Rechtsform sollten klare Regelungen für eine reibungslose Zusammenarbeit getroffen werden.
Wichtige Regelungen im Vorfeld
- Sicherung der Unabhängigkeit und Höchstpersönlichkeit jedes Sozius.
- Festlegung der Rechtsverhältnisse an eingebrachten Ausstattungen und Fahrzeugen.
- Regelung der Vergütung von Partnern aus Schiedsgutachten oder Autorentätigkeit.
- Gemeinschaftliche Abdeckung von Haftpflichtrisiken.
- Gestaltung der Gewinn- und Verlustbeteiligung.
- Regelungen zur Aufnahme neuer Sozien.
- Gegenseitige Vertretung bei Urlaub oder Krankheit.
- Absicherungen bei Berufsunfähigkeit oder altersbedingtem Ausscheiden.
- Vereinbarung von Wettbewerbsschutz bei Ausscheiden.
- Es ist nicht erforderlich, eine eigene Niederlassung zu gründen, da überörtliche Sozietäten anerkannt sind.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Gründung durch formlosen Gesellschaftsvertrag.
- Keine juristische Person, aber rechtsfähig.
- Schriftform des Vertrags wird empfohlen.
- Fantasie-Namen sind nicht zulässig.
- Geschäftsführung steht den Gesellschaftern gemeinschaftlich zu.
- Die Gutachtenerstellung unterliegt dem Grundsatz der Höchstpersönlichkeit.
- Gemeinschaftlich angenommene Gutachtenaufträge können alle Sachverständigen der Sozietät betreffen.
- Die GbR haftet mit ihrem Vermögen, aber auch die einzelnen Sachverständigen.
- Eine Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen ist gegenüber Dritten möglich, erfordert aber eine individuelle Vereinbarung.
- Ausscheidende Sachverständige unterliegen noch fünf Jahre der Haftung.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kapitalgesellschaft mit notariell beurkundetem Gesellschaftervertrag.
- Eintragung im Handelsregister notariell beglaubigt.
- Höherer Gründungsaufwand als bei GbR.
- Die Satzung muss die spezifischen Anforderungen an die Tätigkeit des Sachverständigen berücksichtigen.
- Vorteile liegen vor allem in der Haftungsbeschränkung.
- Die persönliche Haftung der einzelnen Gesellschafter ist ausgeschlossen.
- Die Banken fordern häufig die Absicherung über die sonstigen Vermögen der einzelnen Sozien.
- Die GmbH wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten.
- Festlegung von Alleinvertretungsbefugnissen, Gesamtvertretung oder gemeinschaftlicher Vertretung.
- Beschränkungen der Vertretungsbefugnisse wirken nicht rechtswirksam nach außen.
- Eingehende Privatgutachtenaufträge gehen an die GmbH, nicht an einzelne Gesellschafter.
- Gerichtliche Gutachtenaufträge gehen an einen bestimmten Gutachter.
- Die GmbH hat auf solche Aufträge keinen Einfluss.
Partnerschaftsgesellschaft
- Rechtsform des privaten Rechts, speziell für freie Berufe.
- Selbständige Sachverständige fallen auch unter den Begriff der freien Berufe.
- Früher oft in Form von GmbH oder GbR, wurde die Partnerschaftsgesellschaft eingeführt, da die volle und persönliche Haftung in der Vergangenheit problematisch war.
- Von der Grundstruktur her ist diese Gesellschaftsform eine Personengesellschaft.
- Sie setzt eine tatsächliche Mitarbeit der Partner voraus. Rein finanzielle Beteiligungen an der Partnerschaft sind nicht zulässig.
- Zwei Gesellschafter müssen sich zusammenschließen und einen gemeinsamen Zweck verfolgen und hierfür Beiträge leisten.
- Nur natürliche Personen können eine Partnerschaft eingehen und diese über einen Partnerschaftsvertrag regeln.
- Die Partnerschaftsgesellschaft muss sich beim zuständigen Amtsgericht publizitätswirksam in ein Partnerschaftsregister eintragen lassen.
- Es muss kein Mindestkapital vorhanden sein.
- Steuerlich wird die Partnerschaftsgesellschaft wie eine Personengesellschaft behandelt.
- Alle Gesellschafter haften gleichrangig.
- Eine Einschränkung der Mithaftung wird dann vorgenommen, wenn ein oder mehrere Partner der Sozietät eine im Ergebnis fehlerhafte Sachverständigenleistung erbracht haben.
Europäische Wirtschaftliche Interessengemeinschaft (EWIV)
- Rechtsform mit Rechtsquellen im EU-Recht.
- Ermöglicht Kooperation zwischen Einzelsachverständigen und Sachverständigen-Sozietäten, unabhängig von deren Rechtsform und regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der EU.
- Natürliche und juristische Personen können Gesellschafter werden.
- Die Partner müssen aus mindestens zwei EU-Ländern stammen.
- Aufgaben umfassen Teilnahme an Ausschreibungen, Akquisition, Mandatsvermittlung, Nutzung von Dienstleistungsmarken oder Kooperation bei Gutachtenauswertungen.
- Ein Wettbewerbsverbot besteht innerhalb der Gesellschaft.
Probleme der Sachverständigen-Sozietät
- Die Wahrung der Unabhängigkeit und Höchstpersönlichkeit birgt Gefahren.
Sicherung der Unabhängigkeit
- Eine bloße Kapitalbeteiligung an einer Personengesellschaft ist nicht zulässig ist, da diese eine Einflussnahme auf die Geschäftsführung ausschließt.
- Sind einzelne Sachverständige nicht geschäftsführungsberechtigt, besteht ein Widerspruch zur Unabhängigkeit der Sachverständigentätigkeit.
- Die Erlassung einer Geschäftsordnung ist empfehlenswert, da die Unabhängigkeit jedes Sozius sichergestellt werden kann.
- Die Geschäftsführung ist nicht befugt zur fachlichen Einflussnahme.
Die Sicherung der Höchstpersönlichkeit
- Sachverständige haben einen Gutachtenauftrag persönlich auf der Grundlage seiner besonderen Sachkunde und nach Gewissen zu erarbeiten.
- Sachverständige in einer Sozietät werden jedoch häufig Gemeinschaftsgutachten erarbeiten
- Vor allem in gemischten Sozietäten ist es der eigentliche Zweck ein gesellschaftlichen Verbindung
- Bei Gemeinschaftsgutachten wird deshalb jeder Sachverständige seinen Gutachtenbeitrag abgrenzen, kennzeichnen und er muss ihn im Rahmen der Höchstpersönlichkeit auch selbst verantworten.
- Bei einem gerichtlichen Gutachtenauftrag wird dem Sachverständigen fast immer ausschließlich übertragen, die höchstpersönliche Leistung zu erbringen hat.
- Ansonsten muss seitens des Gerichts festgelegt werden, wer von den beteiligten Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung diese Gutachten vertritt.
öffentlich und nicht öffentlich bestellten Sozietäten
- Voraussetzung für eine öffentliche Bestellung eines Sachverständigen ist das uneingeschränkte Vertrauen der Öffentlichkeit in dessen besondere Sachkunde
- Sind nun öffentlich bestellte und nicht öffentlich bestellten Sachverständigen in der Sozietät tätig, fordert die gesamte Sozietät besonders heraus
- Die hohen Anforderungen an ein öffentlich bestellter Sachverständiger erfüllt, sodass auch alle dort Tätigen, nicht öffentlich bestellten Gutachter Maßstab sein sollten. Dies betrifft die fachliche Qualifikation genauso wie die persönliche Eignung
Besondere Haftungsfragen in einer Sozietät
- Neben Haftungsregeln bei den möglichen Rechtsformen für Sozietäten soll hier die sogenannte Durchgriffshaftung näher betrachtet werden
Durchgriffshaftung
- Sachverständige in GmbHs schließen die Haftung mit ihrem Privatvermögen aus
- Haftung hat dann seine Gültigkeit, wenn sich der Sachverständige durch eine Bürgschaft dazu verpflichtet hat
- Sofern ein Geschäftsführer der GmbH als Vertreter der Sozietät in besonderem Maße persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat.
Risikoausgleich und Haftungsverteilung im Innenverhältnis
- Wenn ein Einzelsachverständiger einen Haftungsfehler macht, ist er selbst dafür verantwortlich
- Schwieriger ist es, wenn sich Sachverständige zu einer Sozietät zusammengeschlossen haben
- Wenn eine Sozietät im Schadensfall haften muss und alle Haftungsbeschränkungen sind ausgeschöpft, wird das Vermögen der Sozietät und der mithaftenden Sozien zur Schadensdeckung herangezogen.
- Dies führt wahrscheinlich dazu, dass die GmbH vermutlich Insolvenz anmelden muss
- Bei der GbR stellt sich die Frage der Haftungsverteilung
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