Rechtskunde - GFK III Nr. 6 - Kenntnisse der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
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Questions and Answers

Holzschutzmittel (HSM), die Teeröle oder Bestandteile aus Teerölen enthalten, dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn

  • die Abgabe an den privaten Endverbraucher erfolgt.
  • sie für frei zugängliche Innenräume in Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäuden bestimmt sind und die Konzentration des geregelten Inhaltsstoffes zwischen 50 und 500 mg/kg HSM beträgt.
  • sie zur Behandlung von Erzeugnissen aus Holz und Holzwerkstoffen in geschlossenen Anlagen dienen und sofern die HSM einen Massengehalt von weniger als 50 mg/kg Benzo[a]pyren und 3% wasserlöslicher Phenole aufweisen (correct)
  • sie ausschließlich zum Imprägnieren von Holzspielgeräten auf Kinderspielplätzen bestimmt sind.
  • Durch welche Verordnung wird das Inverkehrbringen von Holzschutzmitteln, die Teeröle oder Bestandteile aus Teerölen enthalten, mit bestimmten Ausnahmen verboten?

  • durch die Gefahrstoffverordnung
  • durch die Teerölverordnung
  • durch Anhang XVII Nr. 31 der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] (correct)
  • durch die Chemikalien-Altstoffverordnung
  • Für welche der nachfolgend aufgeführten gefährlichen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse regelt Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] das Inverkehrbringen von Gemischen/ Erzeugnissen?

  • Formaldehyd (correct)
  • Zinnorganische Verbindungen (correct)
  • Arsenverbindungen (correct)
  • Teeröle (correct)
  • Antifoulingfarben dürfen im Allgemeinen nicht verwendet werden, wenn sie bestimmte verbotene Stoffe enthalten, wie z. B.

    <p>Quecksilberverbindungen</p> Signup and view all the answers

    Welche Zinnorganischen Verbindungen dürfen nicht mehr in Verkehr gebracht werden?

    <p>Zinnorganische Verbindungen für die Aufbereitung von Wasser im industriellen, gewerblichen und kommunalen Bereich</p> Signup and view all the answers

    Welche der nachfolgenden Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse dürfen (abgesehen von bestimmten Ausnahmen) nach Anhang XVII der REACH-Verordnung [VO (EG) Nr. 1907/2006] nicht mehr in den Verkehr gebracht werden?

    <p>Formaldehyd</p> Signup and view all the answers

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