Handelsrecht Teil 2
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Handelsrecht Teil 2

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@RegalBronze3779

Questions and Answers

Welche der folgenden Aussagen zur Handlungsvollmacht sind korrekt? (Wähle alle zutreffenden aus)

  • Eintragung ins Handelsregister ist nicht möglich. (correct)
  • Der Umfang ist beschränkbar
  • Beschränkt sich auf Geschäfte die zur Branchen gehören. (correct)
  • Erteilung durch konkludentes Handeln nicht möglich.
  • Kann durch den Kaufmann oder seinen Vertreter erteilt werden. (correct)
  • Was stimmt über die Prokura?

  • Die Prokura umfasst nicht die Vertretung des Inhabers bei seinen persönlichen Geschäften. (correct)
  • Die Prokura umfasst nicht die Veräußerung und die Einstellung des Betriebes (correct)
  • Der Prokurist kann den Jahresabschluss unterzeichnen.
  • Die Prokura umfasst grundsätzlich nicht die Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken. (correct)
  • Die Prokura umfasst die Befugnis Prokura zu erteilen.
  • Norbert Negbur tritt als persönlich haftender Gesellschafter in das Geschäft des Einzelkaufmanns Jürgen Grabowsko ein. Beide vereinbaren, dass das Unternehmen nicht für die alten Geschäftsschulden des Grabowsko haften soll. Eine Eintragung dieser Vereinbarung ins Handelsregister unterbleibt, wird jedoch unverzüglich dem Alt-Gläubiger Erwin Kustede mitgeteilt. Kustede verlangt trotzdem von dem Unternehmen Bezahlung.

  • Kustede steht ein Anspruch gegen Grabowsko auf Zahlung zu, da zu seinen Gunsten § 15 Abs. 1 HGB eingreift.
  • Mit dem Eintritt des Negbur in das Unternehmen des Grabowsko entsteht eine OHG. (correct)
  • Kustede steht grundsätzlich ein Anspruch aus § 28 Abs. 1 HGB zu, der allerdings nach § 28 Abs. 2 HGB ausgeschlossen sein kann. (correct)
  • Grabowsko als Altinhaber haftet gegenüber Kustede persönlich in vollem Umfang für die Verbindlichkeit. (correct)
  • Durch die besondere Mitteilung gegenüber dem Kustede ist der Haftungsausschluss wirksam geworden, so dass er keine Zahlung von Negbur verlangen kann. (correct)
  • Elmar Elmershagen hat sich im vergangenen Jahr mit einem Onlinehandel selbstständig gemacht. Bereits bei Aufnahme seiner Geschäfte hat er sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen lassen. Die Geschäfte entwickeln sich so gut, dass er erwägt, einen weiteren Mitarbeiter in seinem Unternehmen anzustellen. Da diese Person mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet sein soll, überlegt er, für welche Art der Bevollmächtigung er sich am sinnvollsten entscheiden sollte. Welche der folgenden Aussagen ist / sind zutreffend?

    <p>Die Prokura darf nur der Inhaber des Handelsgeschäftes oder sein gesetzlicher Vertreter erteilen.</p> Signup and view all the answers

    Was ist korrekt in Bezug auf die Prokura?

    <p>Auf die Prokura finden die Vorschriften der §§ 164ff. BGB Anwendung.</p> Signup and view all the answers

    Hans Hoos betreibt den Gebrauchtwagenhandel „Billig unterm Flatterband – Hans Hoos e.K.“. Er hat seinem Angestellten Peter Prock im Rahmen der Weihnachtsfeier im Jahr 2017 Prokura erteilt. Eine Eintragung und Bekanntmachung erfolgte nicht. Prock soll im Rahmen der ihm erteilten Prokura lediglich für den Ankauf von Gebrauchtwagen bevollmächtigt sein. Prock, der ständig bei der Arbeit friert, beauftragt im Januar 2018 namens des Hoos den Installateur Manni Munzinger, die marode Heizungsanlage des Bürogebäudes zu reparieren. Hoos sieht sich nicht an den Vertrag gebunden. Er vertritt die Auffassung, Aufgabe des Prock sei es lediglich Autos zu verkaufen. Dagegen habe er sich nicht um den Erhalt der Gebäude zu kümmern.

    <p>Ein wirksamer Vertrag zwischen Hoss und Munzinger ist zu Stande gekommen, wenn Prock Hoos wirksam gem. § 164 BGB vertreten hat.</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Handlungsvollmacht und Prokura

    • Handlungsvollmacht kann vom Kaufmann oder seinem Vertreter erteilt werden.
    • Eine Registrierung im Handelsregister ist nicht möglich.
    • Handlungsvollmacht ist auf transaktionsspezifische Tätigkeiten beschränkt.
    • Tatsache, dass eine stillschweigende Erteilung nicht möglich ist.

    Prokura im Beispiel von Hans Hoos

    • Peter Prock wurde die Prokura an einem Weihnachtsfest 2017 erteilt, jedoch nicht registriert oder öffentlich bekannt gemacht.
    • Prock durfte laut Auftrag nur Gebrauchtwagen kaufen, übersteigt jedoch diese Befugnis, indem er einen Installateur zur Reparatur des Heizsystems beauftragt.
    • Hoos fühlt sich durch den Vertrag mit Manni Munzinger nicht gebunden, da er Prock ausschließlich für den Verkauf von Autos autorisierte.

    Gültigkeit der Vertragsabschlüsse

    • Ein gültiger Vertrag besteht zwischen Hoos und Munzinger, wenn Prock Hoos ordnungsgemäß vertritt (§ 164 BGB).
    • Der Vertrag ist ungültig, falls Prock seine Befugnis überschreitet.
    • Nichtregistrierung und Bekanntmachung der Prokura hat keinen Einfluss auf deren Wirksamkeit (deklaratorische Wirkung).
    • Reparaturarbeiten am Heizsystem fallen nicht in den Geltungsbereich der Prokura.
    • Registrierung und Bekanntmachung der Prokura haben deklaratorische Wirkung.

    Prokura Kenntnisse

    • Prokura umfasst nicht die Vertretung bei persönlichen Geschäften des Inhabers.
    • Prokura schließt Veräußern und Einstellung des Betriebs aus.
    • Der Prokurist kann den Jahresabschluss unterzeichnen.
    • Prokura umfasst nicht die Befugnis zur Veräußerung oder Belastung von Immobilien.
    • Prokurist hat die Befugnis, Prokura zu erteilen.

    Haftung bei Geschäftseintritt

    • Norbert Negbur trat als persönlich haftender Gesellschafter in das Unternehmen von Jürgen Grabowsko ein.
    • Kustede, der Gläubiger, kann eine Zahlung von Grabowsko aufgrund von § 15 Abs. 1 HGB verlangen.
    • Mit Negbur entsteht eine Offene Handelsgesellschaft (OHG).
    • Grundsätzlich hat Kustede einen Anspruch aus § 28 Abs. 1 HGB, kann jedoch durch § 28 Abs. 2 HGB ausgeschlossen sein.
    • Grabowsko haftet persönlich für Verbindlichkeiten gegenüber Kustede.
    • Der Haftungsausschluss wird durch Mitteilung an Kustede wirksam.

    Prokura Erteilung

    • Der Unternehmer hat die Möglichkeit, einen Mitarbeiter mit ausreichenden Befugnissen auszustatten.
    • Prokura darf nur vom Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt werden.
    • Eine wirksame Prokuraerteilung erfordert keine schriftliche Form, eine konkludente Erteilung ist ausreichend.
    • Handlungsvollmacht kann auch von Kleingewerbetreibenden erteilt werden.

    Anwendung der Vorschriften

    • Die Vorschriften des BGB §§ 164ff. finden Anwendung auf die Prokura.
    • Prokura kann rechtlich nach außen beschränkt werden, jedoch bleibt der Inhalt deklaratorisch.
    • Die Eintragung der Prokura im Handelsregister ist konstitutiv, während die Prokura selbst beschränkt sein kann.

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    Quiz Team

    Description

    Dieses Quiz behandelt die Handlungsvollmacht im Kontext des Handelsrechts. Es wird auf verschiedene Aspekte der Vollmacht eingegangen, einschließlich ihrer Erteilung und Einschränkungen. Testen Sie Ihr Wissen zu den entsprechenden Regelungen und deren Anwendung in der Praxis.

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