Einführung in das Kommunikationsrecht

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40 Questions

Was ist das Mediengesetz (MedienG) und was regelt es?

Das Mediengesetz ist eine Kodifikation zivilrechtlicher, strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen, technikneutral. Es regelt den Schutz verschiedener Aspekte der Persönlichkeit sowie den urheberrechtlichen Schutz origineller Inhalte.

Welcher Gesetz verfolgt das Ziel der Sicherung der Lauterkeit des geschäftlichen Verkehrs?

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Ist das Pressewesen in Österreich Bundessache?

True

Die _____ ist eine Aufteilung der staatlichen Funktionen zur Verteilung der Macht und zur gegenseitigen Kontrolle.

Gewaltenteilung

Ordne die folgenden Gerichte den richtigen Ebenen in Österreich zu:

Bezirksgerichte (BG) = Ordentliche Gerichte Verwaltungsgerichtshof (VwGH) = Außerordentliche Gerichte des öffentlichen Rechts Landesgerichte (LG) = Ordentliche Gerichte Verfassungsgerichtshof (VfGH) = Außerordentliche Gerichte des öffentlichen Rechts

Was beinhaltet eine ordentliche Kündigung?

Fristen

Kann eine Vertragsbeendigung eintreten, wenn der Tod bei einem der Vertragspartner eintritt?

True

Was regelt, wie ein Vertrag gekündigt werden kann? Der Vertrag kann geregelt werden, wie der Vertrag _______ werden kann.

gekündigt

Wann ist eine außerordentliche Kündigung in der Regel notwendig?

Bei unzumutbaren Bedingungen

Was sind Verfassungsgesetze und wie werden sie verabschiedet?

Verfassungsgesetze werden durch die Gesetzgebung verabschiedet und erfordern erhöhte Präsenz- und Konsensquoren.

Was sind Rechtsquellen des österreichischen Rechtes?

Gesetze, Verordnungen, Bescheide und Urteile

Verstößt ein innerstaatliches Verfassungsgesetz gegen das Unionsrecht, darf es angewendet werden.

False

Was regeln Bescheide und Urteile im Gegensatz zu Gesetzen und Verordnungen? Bescheide und Urteile regeln die Rechtsverhältnisse eines konkreten ___________.

Adressaten(kreises)

Ordne die folgenden Vertragsrecht-Terminologien den entsprechenden Definitionen zu:

Rechtsfähigkeit = Träger von Rechten und Pflichten Geschäftsfähigkeit = Erst mit Volljährigkeit Deliktsfähigkeit = Fähigkeit, sich durch eigenes Handeln strafbar zu machen

Was ist ein Merkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks?

Staatliche Verantwortung

Der ORF ist eine Stiftung des privaten Rechts.

False

Was umfasst der öffentlich-rechtliche Kernauftrag des ORF?

Informationsvermittlung, Kultur, Kunst, Wissenschaft, Unterhaltung, Gleichberechtigung, Bildung, Integration, Sport

Der ________ des ORF dient als Interessenvertretung der Hörer und Seher.

Publikumsrat

Verbinde die folgenden Merkmale mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk: 1) Staatsverantwortung 2) Unabhängigkeit von Werbung 3) Finanzierung durch Gebühren

Staatsverantwortung = öffentlich-rechtlicher Rundfunk Unabhängigkeit von Werbung = öffentlich-rechtlicher Rundfunk Finanzierung durch Gebühren = öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Was gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit?

Verwaltungsgerichte und der Verwaltungsgerichtshof

Beschwerdelegitimierte im Verwaltungsverfahren sind nur die Parteien des Verfahrens.

False

Ein unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Akt der Hoheitsverwaltung, der mit Absicht in subjektive Rechte einer Person eingreift, wird als ______ bezeichnet.

Bescheid

Was ist eine Säumnisbeschwerde?

Die Säumnisbeschwerde kann geltend gemacht werden, wenn die Verwaltungsbehörden innerhalb von sechs Monaten keine Entscheidung treffen.

Wer ernannt die Mitglieder des Stiftungsrates des ORF?

Der Bundeskanzler

Was ist die Haupteinnahmequelle für den ORF, gemäß der Finanzierungsinformationen?

Programmentgelt

Darf ein Computer mit Internetanschluss als Rundfunkempfangseinrichtung betrachtet werden?

False

Welche Art von Werbung unterliegt restriktiveren Beschränkungen als beim Sender ATV? Kommerzielle ______.

Kommunikation

Wer bestimmt die grundlegende Richtung eines periodischen Mediums?

Herausgeber

Was ist der Zweck des Impressums laut §24?

Aufklärung, wer hinter einem Impressum steht und Ermöglichung der Rechtsverfolgung

Die Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen ist nur optional.

False

Was soll durch die Offenlegung laut §25 erreicht werden?

Abhängigkeitsverhältnisse und Eingriffsmöglichkeiten

Was sind Beispiele von Verstößen gegen das Medienordnungsrecht?

Verstoß gegen die Impressumspflicht

Die Strafsanktion auf einer Geldstrafe wurde bis 20.000€ erhöht und verschärft. Im letztgenannten Punkt beträgt die Strafe maximal __.__€.

2.180

Ein Entschädigungsanspruch bei übler Nachrede besteht auch, wenn die Veröffentlichung wahr ist.

False

Wie werden Medienrechtliche Entschädigungsansprüche vor dem Strafgericht und im Strafverfahren durchgesetzt?

durch zivilrechtliche Ansprüche, die aber vor dem Strafgericht und im Strafverfahren durchgesetzt werden

Welche Beschränkungen gelten für die Eigentumsverhältnisse von Kapitalgesellschaften im EWR?

Höchstens 49% der Gesellschaftsanteile dürfen im Eigentum von Nicht-EWR-Bürgern stehen.

Welche Personen sind von der Beteiligung an Gesellschaften ausgeschlossen?

Parteien

Was sind die Voraussetzungen für den Antrag gemäß Seite 93?

Beschreibung der Programmgrundsätze, geplante Übertragungskapazitäten, Programmgattung, Redaktionsstatut, fachliche/finanzielle/organisatorische Voraussetzungen, Einhaltung von Programmgrundsätzen

Gemäß dem PrR-G ist Tabak- und Spirituosenwerbung erlaubt.

False

Das MedienG verpflichtet zur Beachtung bestimmter ____.im Interesse der Allgemeinheit liegenden Leistungen

Ordnungsvorschriften

Study Notes

Einführung ins Kommunikationsrecht

  • Es gibt kein einheitliches Kommunikationsgesetz in Österreich.
  • Das Mediengesetz (MedienG) ist kodifikative, technikneutral und enthält Bestimmungen für Medienkooperationen und Werbeaufträge.
  • Sondergesetze für bestimmte Arten von Medien, wie Rundfunkgesetze.

Grundlagen der österreichischen Rechtsordnung

  • Gewaltenteilung: Legislative, Exekutive und Judikative.
  • Legislative: Gesetzgebung, auf Bundesebene durch den Nationalrat und den Bundesrat.
  • Exekutive: Verwaltung, auf Bundesebene durch den Bundespräsidenten und die Bundesregierung.
  • Judikative: Gerichtsbarkeit, unabhängig und unabsetzbar.

Legislative

  • Nationalrat: besteht aus 183 Abgeordneten, direkt gewählt durch das Bundesvolk alle 5 Jahre.
  • Bundesrat: besteht aus 61 Mitgliedern, entsandt von den Landtagen.
  • Gesetzgebungsverfahren: Initiative, 1. Lesung, 2. Lesung, 3. Lesung, Bundesrat, Beurkundung und Kundmachung.

Exekutive

  • Bundespräsident: vertritt den Staat nach außen, übt die Regierungsgewalt aus.
  • Bundesregierung: besteht aus Bundeskanzler, Vizekanzler und Bundesministern.
  • Landesregierung: besteht aus Landeshauptmann, Stellvertretern und Landesräten.

Judikative

  • Ordentliche Gerichte: Bezirksgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof.
  • Verwaltungsgerichte: unabhängig und unabsetzbar, Kontrolle der Verwaltung an das Gesetz.

Rechtsquellen

  • Gesetze: verabschiedet durch die Gesetzgebung, materiell und formell.
  • Verordnungen: erlassen von Verwaltungsorganen, materiell und formell.
  • Rechtsprechung: Urteile und Beschlüsse der Gerichte.

Stufen der Rechtsordnung

  • Verfassungsrecht: höchstes Recht, über den einfachen Gesetzen.
  • Einfache Gesetze: von der Gesetzgebung verabschiedet.
  • Verordnungen: von Verwaltungsorganen erlassen.
  • Bescheide und Urteile: konkrete Rechtsverhältnisse regeln.

Europäische Menschenrechtskonvention

  • Abgeschlossen 1950, in Österreich 1964 in Verfassungsrang erhoben.
  • Über ihre Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Bundesverwaltung

  • Eigene Bundesbehörden erledigen Verwaltungsaufgaben des Bundes.
  • Organe der Länder erledigen Verwaltungsaufgaben des Bundes durch mittelbare Bundesverwaltung.Here are the study notes in German:

Rechtliche Grundlagen

  • Rechtsfähigkeit: Beginnt mit Geburt, endet mit Tod
  • Geschäftsfähigkeit: Beginnt mit Volljährigkeit
  • Deliktsfähigkeit: Fähigkeit, sich durch eigenes Handeln strafbar zu machen

Willenserklärung vs. Wissenserklärung

  • Willenserklärung: z.B. "Ich kündige...", auch eine einseitige Kündigung ist eine Willenserklärung
  • Wissenserklärung: z.B. "Ich habe ein Auto, das ist so und so viel Wert"

Vertragsfreiheit

  • Abschlussfreiheit
  • Inhaltsfreiheit
  • Formfreiheit
  • Beendigungsfreiheit

Vertragsauslegung

  • Zulässige Interpretation ohne Wertung
  • Wortsinn auslegen
  • Systematik und historische Absicht

Vertragsbeendigung

  • Einvernehmliche Auflösung
  • Kündigung (ordentlich oder außerordentlich)
  • Tod eines Vertragspartners kann zu Vertragsbeendigung führen

Gerichtsorganisation

  • Ordentliche Gerichtsbarkeit und Gerichtsbarkeit des öffentlichen Rechts
  • Strafgerichte und Zivilgerichte
  • Instanzenzug: Bezirksgericht, Landesgericht, Oberlandesgericht, Oberster Gerichtshof

Verfassungsgerichtshof (VfGH)

  • Hüter der Verfassung
  • Kompetenzen: Verordnungsprüfung, Gesetzesprüfung, Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit
  • Mitglieder: 14 Mitglieder und 6 Ersatzmitglieder
  • Verfahren: Beratung und Abstimmung nicht öffentlich

Verwaltungsgerichtsbarkeit

  • Verwaltungsgerichte: 11 Gerichte, 9 Landesverwaltungsgerichte, 2 Bundesgerichte
  • Verwaltungsgerichtshof: 21 Senate
  • Aufgaben: Beschwerden gegen Bescheide der Verwaltungsbehörden, Medienbereich

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

  • Aufgaben: Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechtskonvention durch die Mitgliedstaaten
  • Mitglieder: 46 Richter, ein Richter pro Mitgliedstaat
  • Amtszeit: 9 Jahre
  • Beschwerdelegitimiert: Staaten, nichtstaatliche Organisationen, natürliche Personen und Personengruppen### Grundrechte
  • Grundrecht: subjektiv-öffentliches Recht, das dem Einzelnen durch eine Rechtsvorschrift im Verfassungsrang eingeräumt ist
  • Beispiele:
    • Äußerungsfreiheit
    • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
    • Schutz des Briefgeheimnisses und des Fernmeldegeheimnisses
  • Kodifikationen:
    • Staatsgrundgesetz (StGG)
    • Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) samt Zusatzprotokollen
    • EU-Grundrechte-Charta (GRC)

Rechtsschutz

  • Voraussetzungen für Individualbeschwerde an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR):
    • Wahrung einer Frist von 4 Monaten
    • horizontale und vertikale Rechtswegerschöpfung
  • Grundrechtsverletzungen sind niemals zulässig
  • Zum Schutz der Gesundheit darf in das Recht auf Achtung des Familien- und Privatrechts verhältnismäßig eingegriffen werden

Äußerungsfreiheit

  • Art 10 EMRK: Meinungsäußerungsfreiheit (falsch übersetzt als "Meinungsfreiheit")
  • Umfasst:
    • Äußerungen (insb. Tatsachenbehauptungen und Werturteile)
    • Meinungsfreiheit
    • Passive Informationsfreiheit
  • Geschützt sind:
    • Inhalt und Form
    • Wahre Tatsachenbehauptungen und nicht-exzessive Werturteile
  • Kein Schutz für:
    • Unwahre Tatsachenbehauptungen
    • Exzessive Werturteile
    • Rassistische Äußerungen

Privat- und Familienleben

  • Art 8 EMRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Umfasst:
    • Leben in und mit der Familie
    • Gesundheitssphäre
    • Sexualleben
    • Kontakte mit engsten Vertrauten einschließlich Privatöffentlichkeit
  • Eingriffe:
    • Prüfung von Eingriffen am Maßstab des Abs 2 leg cit
    • Verhältnismäßigkeitsprüfung
    • Abwägung Art 8 versus Art 10 EMRK

Rundfunkrecht

  • Rundfunkbegriff:
    • Verteildienst (= nicht Abrufdienst)
    • Verbreitungsweg: terrestrisch, Kabel, Satellit, Internet
    • Organisation: öffentlich-rechtlich - privatrechtlich
    • Finanzierung: Gebühr, Entgelt, Werbung
    • Wahrnehmbarkeit: Radio - Fernsehen
    • Inhalt: Vollprogramm - Spartenprogramm
  • Duales Rundfunksystem:
    • Öffentlich-rechtlicher Rundfunk
    • Privater Rundfunk
  • Audiovisuelle Mediendienste:
    • Fernsehprogramme
    • Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf (Videotheken mit Video-on-demand-Angeboten)

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

  • Public broadcasting
  • Organisationen:
    • Rundfunkveranstalter
    • Staatliche Rundfunkaufsicht
    • Rundfunkgebühr
  • Programmogrundsatz:
    • Objektivitätsgebot
    • Binnenpluralistisches Konzept
    • Begünstigte der Stiftung öffentlichen Rechts ist die Allgemeinheit

RAVAG und ORF

  • RAVAG: Erster Betreiber von Rundfunk in Österreich
  • ORF:
    • Stiftung des öffentlichen Rechtes (sui generis) mit eigener Rechtspersönlichkeit
    • Öffentlicher Auftrag des ORF als Versorgungsauftrag (§ 3) und öffentlich-rechtlichen Kernauftrag (§ 4)
    • Spartenprogramme: Tätigkeiten, die im Rahmen des Unternehmensgegenstandes liegen, aber über den öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten hinausgehen

Programmogrundsatz ORF

  • Die umfassende Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen
  • Die Förderung des Verständnisses für alle Fragen des demokratischen Zusammenlebens
  • Die Förderung des Verständnisses für die europäische Integration
  • Die Vermittlung und Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft
  • Die Darbietung von Unterhaltung
  • Die angemessene Berücksichtigung der Anliegen behinderter Menschen, die angemessene Berücksichtigung der Anliegen der Familien und der Kinder sowie der Gleichberechtigung von Frauen und Männern

Einstieg in das Kommunikationsrecht, Erfahren Sie mehr über das Mediengesetz und andere relevante Gesetze in diesem Bereich.

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