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Questions and Answers
Welche Aussage beschreibt am besten die Rolle des Beweisbeschlusses im Zivilprozess?
Welche Aussage beschreibt am besten die Rolle des Beweisbeschlusses im Zivilprozess?
- Er leitet die Beweisaufnahme ein und definiert Beweisthema sowie Beweismittel. (correct)
- Er ist eine Empfehlung an das Gericht, welche Beweismittel verwendet werden sollten.
- Er dient dazu, die Kosten der Beweisaufnahme zu minimieren.
- Er dient lediglich der Dokumentation des Beweismittels.
Warum ist die sorgfältige Ausarbeitung eines Beweisbeschlusses von so grosser Bedeutung?
Warum ist die sorgfältige Ausarbeitung eines Beweisbeschlusses von so grosser Bedeutung?
- Um die Beweisaufnahme schneller abzuschliessen.
- Um sicherzustellen, dass alle Zeugen rechtzeitig geladen werden.
- Um Verfahrensverzögerungen und unnötige Kosten zu vermeiden. (correct)
- Um die Reputation des Gerichts zu wahren.
In welcher Situation kann ein Gericht einen einfachen Beweisanordnungsbeschluss erlassen?
In welcher Situation kann ein Gericht einen einfachen Beweisanordnungsbeschluss erlassen?
- Wenn ein Beweismittel sofort zur Verfügung steht, beispielsweise eine Urkunde. (correct)
- Wenn die Beweisaufnahme im Ausland stattfindet.
- Wenn mehrere Zeugen gleichzeitig vernommen werden müssen.
- Wenn ein Sachverständiger komplexe Berechnungen durchführen muss.
Wann ist ein förmlicher Beweisbeschluss erforderlich?
Wann ist ein förmlicher Beweisbeschluss erforderlich?
Welche Informationen muss ein förmlicher Beweisbeschluss gemäß § 359 ZPO zwingend enthalten?
Welche Informationen muss ein förmlicher Beweisbeschluss gemäß § 359 ZPO zwingend enthalten?
Welche der folgenden Festlegungen werden nicht im Beweisbeschluss getroffen?
Welche der folgenden Festlegungen werden nicht im Beweisbeschluss getroffen?
In welchen Fällen kann das Gericht schon vor der mündlichen Verhandlung einen Beweisbeschluss erlassen?
In welchen Fällen kann das Gericht schon vor der mündlichen Verhandlung einen Beweisbeschluss erlassen?
Unter welcher Bedingung sollte ein Beweisbeschluss zur Einholung eines Sachverständigengutachtens vor der mündlichen Verhandlung nur dann erlassen werden.
Unter welcher Bedingung sollte ein Beweisbeschluss zur Einholung eines Sachverständigengutachtens vor der mündlichen Verhandlung nur dann erlassen werden.
Was versteht man unter der vorbereitenden Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung?
Was versteht man unter der vorbereitenden Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung?
In welcher Form kann die Beauftragung eines Sachverständigen noch erfolgen, wenn es sich um einfache Auskünfte wie beispielsweise die Mitteilung eines Erfahrungssatzes in Form eines Freibeweises handelt?
In welcher Form kann die Beauftragung eines Sachverständigen noch erfolgen, wenn es sich um einfache Auskünfte wie beispielsweise die Mitteilung eines Erfahrungssatzes in Form eines Freibeweises handelt?
Ist eine Anfechtung des Beweisbeschlusses zulässig?
Ist eine Anfechtung des Beweisbeschlusses zulässig?
Unter welcher Voraussetzung kann das Gericht seinen Beweisbeschluss ändern?
Unter welcher Voraussetzung kann das Gericht seinen Beweisbeschluss ändern?
Was muss das Gericht den Parteien vor einer beabsichtigten Aenderung des Beweisbeschlusses gewähren?
Was muss das Gericht den Parteien vor einer beabsichtigten Aenderung des Beweisbeschlusses gewähren?
Warum ist eine präzise Formulierung des Beweisgegenstandes so wichtig?
Warum ist eine präzise Formulierung des Beweisgegenstandes so wichtig?
Welche Pflicht hat der Sachverständige, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit Fehler in den Sachvorträgen der Parteien feststellt?
Welche Pflicht hat der Sachverständige, wenn er im Rahmen seiner Tätigkeit Fehler in den Sachvorträgen der Parteien feststellt?
Was ist ein "Ausforschungsbeweis"?
Was ist ein "Ausforschungsbeweis"?
Welche Pflicht hat das Gericht, wenn der Vortrag einer Partei für den Erlass eines Beweisbeschlusses nicht hinreichend substantiiert ist?
Welche Pflicht hat das Gericht, wenn der Vortrag einer Partei für den Erlass eines Beweisbeschlusses nicht hinreichend substantiiert ist?
Was dürfen Beweisbeschlüsse nicht enthalten?
Was dürfen Beweisbeschlüsse nicht enthalten?
Welche der folgenden Fragen wäre unzulässig an den Sachverständigen?
Welche der folgenden Fragen wäre unzulässig an den Sachverständigen?
Was sollte im Beweisbeschluss bezüglich des Genauigkeitsgrades von Angaben des Gutachtens vermerkt sein?
Was sollte im Beweisbeschluss bezüglich des Genauigkeitsgrades von Angaben des Gutachtens vermerkt sein?
Welche Informationen muss der Beweisbeschluss im Hinblick auf den Auslagenvorschuss enthalten?
Welche Informationen muss der Beweisbeschluss im Hinblick auf den Auslagenvorschuss enthalten?
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigenbeweis, wenn beide Parteien Sachverständigenbeweis für ihre gegensätzlichen Behauptungen (gleiches Beweisthema) beantragen?
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigenbeweis, wenn beide Parteien Sachverständigenbeweis für ihre gegensätzlichen Behauptungen (gleiches Beweisthema) beantragen?
Welche Institutionen sind grundsätzlich von der Vorschusspflicht befreit?
Welche Institutionen sind grundsätzlich von der Vorschusspflicht befreit?
Kann die Anordnung eines Auslagenvorschusses angefochten werden?
Kann die Anordnung eines Auslagenvorschusses angefochten werden?
Welche sonstigen Anordnungen kann der Beweisbeschluss enthalten?
Welche sonstigen Anordnungen kann der Beweisbeschluss enthalten?
Was muss das Gericht dem Sachverständigen mitteilen, wenn die Tatsachen vom Gericht geliefert werden und diese aufgrund von widersprüchlichen Zeugenaussagen festgestellt worden sind?
Was muss das Gericht dem Sachverständigen mitteilen, wenn die Tatsachen vom Gericht geliefert werden und diese aufgrund von widersprüchlichen Zeugenaussagen festgestellt worden sind?
Was muss der Beweisbeschluss enthalten, wenn ein Sachverständiger mit der Erstattung eines weiteren Gutachtens beauftragt wird?
Was muss der Beweisbeschluss enthalten, wenn ein Sachverständiger mit der Erstattung eines weiteren Gutachtens beauftragt wird?
Welche Konsequenzen drohen einem Sachverständigen, der eine ihm gesetzte Frist zur Erstattung des Gutachtens versäumt?
Welche Konsequenzen drohen einem Sachverständigen, der eine ihm gesetzte Frist zur Erstattung des Gutachtens versäumt?
Was gilt im Hinblick auf die Beeidigung des Sachverständigen?
Was gilt im Hinblick auf die Beeidigung des Sachverständigen?
Gibt es für den Strafprozess besondere Vorschriften über die Anforderungen an einen Beweisbeschluss, die mit denen der ZPO vergleichbar wären?
Gibt es für den Strafprozess besondere Vorschriften über die Anforderungen an einen Beweisbeschluss, die mit denen der ZPO vergleichbar wären?
Wer trägt die Kosten für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens im Strafprozess?
Wer trägt die Kosten für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens im Strafprozess?
Welche Punkte muss der Sachverständige bei der ersten Durchsicht des Auftrages beachten?
Welche Punkte muss der Sachverständige bei der ersten Durchsicht des Auftrages beachten?
Was soll der Sachverständige tun, wenn er feststellt, dass er für das betreffende Gutachten nicht zuständig ist bzw. sein Wissen nicht ausreichend ist?
Was soll der Sachverständige tun, wenn er feststellt, dass er für das betreffende Gutachten nicht zuständig ist bzw. sein Wissen nicht ausreichend ist?
Welche Massnahme kann der Sachverständige bei Gericht anregen, wenn er feststellt, dass für die Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens noch weitere Unterlagen erforderlich sind?
Welche Massnahme kann der Sachverständige bei Gericht anregen, wenn er feststellt, dass für die Erstellung eines aussagekräftigen Gutachtens noch weitere Unterlagen erforderlich sind?
Welche Pflicht hat der Sachverständige im Hinblick auf den Auslagenvorschuss?
Welche Pflicht hat der Sachverständige im Hinblick auf den Auslagenvorschuss?
Welche Aussage trifft im Hinblick auf einen Vertrag zwischen Gericht und gerichlichem Sachverständigen zu?
Welche Aussage trifft im Hinblick auf einen Vertrag zwischen Gericht und gerichlichem Sachverständigen zu?
Flashcards
Beweisbeschluss
Beweisbeschluss
Einleitung der Beweisaufnahme im Zivilprozess, der das Beweisthema und die Beweismittel festlegt.
Einfacher Beweisanordnungsbeschluss
Einfacher Beweisanordnungsbeschluss
Ein Beschluss, der die einzusehenden oder anzuhörenden Beweismittel benennt.
Förmlicher Beweisbeschluss
Förmlicher Beweisbeschluss
Ein Beschluss, der gemäß § 358 ZPO erforderlich ist, wenn die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert.
Inhalt eines förmlichen Beweisbeschlusses (§ 359 ZPO)
Inhalt eines förmlichen Beweisbeschlusses (§ 359 ZPO)
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Beweisbeschluss vor mündlicher Verhandlung
Beweisbeschluss vor mündlicher Verhandlung
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Anfechtung eines Beweisbeschlusses
Anfechtung eines Beweisbeschlusses
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Präzisierung des Beweisgegenstandes
Präzisierung des Beweisgegenstandes
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Pflicht des Sachverständigen gemäß § 407a III ZPO
Pflicht des Sachverständigen gemäß § 407a III ZPO
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Arzthaftungsprozess
Arzthaftungsprozess
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Auslagenvorschuss
Auslagenvorschuss
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Vorschusspflichtiger
Vorschusspflichtiger
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Sonstige Anordnungen im Beweisbeschluss
Sonstige Anordnungen im Beweisbeschluss
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Inhalt der eidesstattlichen Versicherung des Sachverständigen (§ 410 I 2 ZPO)
Inhalt der eidesstattlichen Versicherung des Sachverständigen (§ 410 I 2 ZPO)
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Beweisbeschluss im Strafprozess
Beweisbeschluss im Strafprozess
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Bestätigung des gerichtlichen Auftrags
Bestätigung des gerichtlichen Auftrags
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Vollständigkeit der Akten
Vollständigkeit der Akten
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Überprüfung des Sachgebietes
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Mögliche Ablehnungsgefahr
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Eindeutigkeit der Beweisfrage
Eindeutigkeit der Beweisfrage
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Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen
Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen
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Study Notes
Beweisbeschluss im Zivilprozess
- Im Zivilprozess leitet ein Beweisbeschluss die Beweisaufnahme ein, der das Beweisthema und die Beweismittel festlegt
- Ein sorgfältig ausgearbeiteter Beweisbeschluss ist entscheidend, da ein oberflächlicher Beweisbeschluss zu Verzögerungen und unnötigen Kosten führen kann
Einfacher Beweisanordnungsbeschluss
- Bei sofort verfügbaren Beweismitteln (z.B. Urkunden, Zeugen) kann das Gericht einen einfachen Beweisanordnungsbeschluss erlassen
- Dieser ordnet die Einsicht oder Anhörung des Beweismittels an
- Für Sachverständigenbeweise reicht dies meist nicht aus, außer bei einfachen Erfahrungssätzen oder bei Anwesenheit des Sachverständigen beim richterlichen Augenschein
Förmlicher Beweisbeschluss
- Laut § 358 ZPO ist ein förmlicher Beweisbeschluss erforderlich, wenn die Beweisaufnahme ein besonderes Verfahren erfordert, z.B. bei gesondertem Termin oder förmlicher Vernehmung einer Partei
- Gemäß § 359 ZPO muss der förmliche Beweisbeschluss folgendes enthalten:
- Bezeichnung der streitigen Tatsachen
- Benennung der zu vernehmenden Zeugen, Sachverständigen oder Partei als Beweismittel
- Bezeichnung der Partei, die sich auf das Beweismittel beruft
- Bei Beweiserhebung von Amts wegen entfällt die Benennung der Partei.
- Im Beweisbeschluss können weitere Festlegungen getroffen werden:
- Auslagenvorschuss gemäß § 379 ZPO
- Termin für die Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung gemäß § 370 ZPO
- Übertragung der Sache auf den entscheidenden Einzelrichter gemäß § 348a ZPO
Verfügungen zur Verfahrensbeschleunigung
- Gemäß § 358a ZPO kann ein Beweisbeschluss zur Beschleunigung auch vor der mündlichen Verhandlung erlassen werden, wenn die Beweisaufnahme vor einem beauftragten oder ersuchten Richter angeordnet wird oder amtliche Einkünfte eingeholt werden sollen
Weitere Aspekte des Beweisbeschlusses
- Gemäß § 377 III ZPO kann ein Zeuge eine Beweisfrage schriftlich beantworten soll
- Anordnung eines Augenscheins
- Anordnung die Begutachtung durch einen Sachverständigen
- Ein Beweisbeschluss zur Begutachtung sollte erst nach substantiiertem Widerspruch des Beklagten erlassen werden und wenn ein gütlicher Abschluss unwahrscheinlich ist
- Eine vorbereitende Ladung des Sachverständigen zur mündlichen Verhandlung dient der Beschleunigung
- Es sollte eine möglichst genaue Angabe zum Beweisthema erfolgen, auch wenn die Beschreibung nicht ausführlich sein muss
- Die Beauftragung eines Sachverständigen kann auch durch ein einfaches Anschreiben erfolgen, besonders bei einfachen Auskünften
Änderung eines Beweisbeschlusses
- Eine Anfechtung des Beweisbeschlusses ist gemäß § 355 II ZPO nicht möglich
- Solange der Beweisbeschluss nicht erledigt ist, können die Parteien keine Änderung erzwingen (§ 360 I ZPO)
- Das Gericht kann den Beweisbeschluss jederzeit aufheben oder ändern, z.B. wenn das Beweisthema nicht mehr entscheidungserheblich ist oder Beweistatsachen berichtigt/ergänzt werden müssen
Präzisierung des Beweisgegenstandes
- Da die meisten Sachverständigen keine Juristen sind, muss der Beweisgegenstand präzise formuliert werden um Missverständnisse zu vermeiden.
- Auch bei vorbereitender Ladung eines Sachverständigen gemäß § 273 ZPO muss der Beweisgegenstand umfassend beschrieben werden
- Unklare Formulierungen können das Verfahren unnötig verlängern
- Gemäß § 407a III ZPO ist der Sachverständige verpflichtet, Unklarheiten mit dem Gericht zu klären und darf nicht eigenmächtig Korrekturen vornehmen
- Der Sachverständigenbeweis darf nur bei hinreichend substantiierten Tatsachen angeordnet werden, nicht zum Ausforschen
- Das Gericht muss prüfen, inwieweit die Parteien sachkundig sind und die Tatsachen erheblich sind
- Ist der Vortrag einer Partei nicht hinreichend substantiiert, muss das Gericht darauf hinweisen (§ 139 ZPO)
Unzulässige Fragen im Beweisbeschluss
- Der Beweisbeschluss darf keine Fragen zur rechtlichen Würdigung enthalten
- Es ist nicht die Aufgabe des Sachverständigen, über Schuld, Verantwortung oder Haftung zu befinden
- Im Beweisbeschluss sollten Angaben zum gewünschten Genauigkeitsgrad des Gutachtens gemacht werden
Auslagenvorschuss
- Im Beweisbeschluss sind die Höhe des Auslagenvorschusses, die Zahlungsfrist und der Vorschusspflichtige zu benennen
- Für die Erstattung eines schriftlichen Gutachtens und die Anhörung erhält der Sachverständige eine Entschädigung nach dem JVEG
- Gemäß §§ 379, 402 ZPO kann das Gericht einen angemessenen Auslagenvorschuss festsetzen
- Die Versendung der Akten an den Sachverständigen wird von der Einbezahlung dieses Vorschusses abhängig gemacht
- Die Sicherstellung der Kosten hat Vorrang vor einer möglichen Verfahrensverzögerung
- Das Gericht legt die Höhe des Auslagenvorschusses nach billigem Ermessen fest
- Gemäß § 407a III 2 ZPO ist der Sachverständige verpflichtet, das Gericht auf einen zu geringen Auslagenvorschuss hinzuweisen
- Die Zahlung hat die Partei vorzunehmen, welche den Sachverständigenbeweis beantragt hat (Beweisführer)
- Wer vorschusspflichtig ist:
- Bei Sachverständigenbeweis für gegensätzlichen Behauptungen (gleiches Beweisthema), die Partei welche die Beweislast trägt
- Bei unterschiedlichem Beweisthema zahlt jede Partei ihren entsprechenden Beweisthemas
- Bei Anhörung des Sachverständigen nach § 411 III ZPO, ist sie vorschusspflichtig
- Ein Nebenintervenient der den Sachverständigenbeweis beantragt, ist die von ihm unterstützte Partei vorschusspflichtig.
- Wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, kann kein Auslagenvorschuss verlangt werden
- Bund, Länder und öffentliche Anstalten sind von der Kostenpflicht befreit
- Wird Sachverständigenbeweis von Amts wegen erhoben kann ein Auslagenvorschuss verlangt werden, darf jedoch nicht abhängig gemacht werden
- Anordnung eines Auslagenvorschusses kann nicht angefochten werden
Sonstige Anordnungen
- Der Beweisbeschluss kann Hinweise oder Anweisungen enthalten, welche den Sachverständigen leiten
- Das Gericht kann dem Sachverständigen beispielsweise vorschreiben, dass er Auskünfte einholen, eine Ortsbesichtigung vornehmen oder von mehreren alternativen Tatsachen ausgehen soll.
- Werden dem Sachverständigen die Tatsachen vom Gericht geliefert, ist das Gericht verpflichtet mitzuteilen, welche Tatsachen er der Begutachtung zugrunde zu legen hat (§ 404a III ZPO)
- Das Gericht kann anordnen, dass der Sachverständige in seinem Gutachten alle Varianten „durchspielt"
- Wird ein Sachverständiger mit der Erstattung eines weiteren Gutachtens beauftragt, muss der Beweisbeschluss die Festlegung enthalten, ob ein neues Gutachten erarbeitet werden soll
- Der Beweisbeschluss kann den Sachverständigen ermächtigen, einen Zusatzgutachter einzusetzen
- Gemäß § 411 I 2 ZPO kann eine Frist zur Erstellung des Gutachtens gesetzt werden
- Versäumt der Sachverständige die Frist, so kann gegen ihn gem. § 411 II ZPO ein Ordnungsgeld festgesetzt werden
- Der Sachverständige sollte das Gericht von einer Verzögerung in Kenntnis setzen
Beweisbeschluss im Strafprozess
- Im Strafprozess gibt es keine besonderen Vorschriften über die Anforderungen an einen Beweisbeschluss
- Die Beweisanordnung muss das Beweisthema beschreiben und das Beweismittel benennen
- Der Sachverständigenbeweis darf keine Fragen enthalten, welche auf eine rechtliche Beweiswürdigung abzielen
- Im Strafprozess erfolgt die Beweiserhebung von Amts wegen und von den Verfahrensbeteiligten kein Auslagenvorschuss verlangt werden kann
- Privatkläger, Widerkläger oder der Nebenkläger, der Berufung oder Revision eingelegt hat, ist nach § 68 II GKG zur Zahlung eines Vorschusses verpflichtet
- Staatsanwalt und Gericht können Anweisungen für den Sachverständigen formulieren
- Die Frist für die Erstattung des Gutachtens ist im Strafprozess besonders wichtig und soll vom Gericht mit dem Sachverständigen abgestimmt werden (§ 73 I 2 StPO)
Bestätigung des gerichtlichen Auftrags
- Der Sachverständige soll den Eingang des Auftrages bestätigen, Auftrag und Gerichtsakten sofort nach Eingang durchsehen
- Der Sachverständige kann feststellen, ob er für das Gutachten zuständig ist
Vollständigkeit der Akten
- Es ist darauf zu achten, dass die Gerichtsakten vollständig sind und möglicherweise im Begleitschreiben erwähnte Zusatzakten oder sonstige Unterlagen dem Auftrag beiliegen
- Weisen die Akten auf zugehörige Beweisstücke hin, muss überprüft werden, ob diese mit übersandt wurden
- Fehlen Akten, Teile oder Beweisstücke, sollte der Sachverständige dies sofort dem Gericht mitteilen
Überprüfung des Sachgebietes
- Der Sachverständige kann nach Einblick in den Auftrag und die Akten feststellen, ob der Auftrag in sein Sachgebiet fällt
- Gemäß § 407a I ZPO ist der Sachverständige verpflichtet, das Gericht zu informieren
- Fällt der Auftrag nicht in sein Sachgebiet, kann er eine Empfehlung geben, welches Sachgebiet für die Klärung der Beweisfrage zutreffender wäre und zugleich einen geeigneten Sachverständigen vorschlägt
- Stellt der Sachverständige fest, dass sein Wissen nicht ausreicht, kann er bei Gericht die Zuziehung eines weiteren Sachverständigen anregen
Mögliche Ablehnungsgefahr
- Der Sachverständige muss den Auftrag überprüfen, ob er mit einem Verfahrensbeteiligten verwandt, verschwägert, eng befreundet, verfeindet oder vertraglich gebunden ist
- Ist dies der Fall muss er das Gericht unterrichten
Eindeutigkeit der Beweisfrage
- Hat der Sachverständige Zweifel an der Präzision oder Stimmigkeit der Beweisfrage und setzt er das Gericht unverzüglich hiervon in Kenntnis, kann das Gericht durch eine Abstimmung mit den Parteien und eine Ergänzung oder Erläuterung des Beweisbeschlusses schnell die Zweifel ausräumen
Vorhandensein der erforderlichen Unterlagen
- Stellt der Sachverständige fest, dass weitere Unterlagen erforderlich sind, sollte der deren Beschaffung frühzeitig bei Gericht anregen
Auslagenvorschuss
- Nach § 407a III 2 ZPO hat der Sachverständige das Gericht rechtzeitig darauf hinzuweisen, wenn die voraussichtlichen Kosten des Gutachtens den Vorschuss erheblich übersteigen
- Der Sachverständige kann einen Zeitplan aufstellen und einen ungefähren Termin für die Fertigstellung des Gutachtens festlegen.
- Er erhält sein Honorar vom Gericht
- Die Rechte und Pflichten des gerichtlichen Sachverständigen ergeben sich vollständig (abschließend) aus dem Verfahrensrecht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen aber sind bei einer gerichtlichen Beauftragung nichtig
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