15 Questions
Was wurde am 29. Juli 2021 gemäß § 9 überarbeitet?
Die OVE-Fachinformation E08
Welcher Abschnitt der Verordnung gilt nicht für Arbeitsstätten gemäß § 1?
- Abschnitt
Wofür gelten die Bestimmungen der Verordnung gemäß § 1?
Für Arbeitsstätten im Sinne des § 19 ASchG
Was fällt gemäß Erläuterung nicht unter den Arbeitsstättenbegriff?
Gebäude ohne ständigen Arbeitsplatz
Wann wurde die Toilettenbestimmung für betriebsfremde Personen gemäß § 33 Abs. 1 eingeführt?
- Oktober 2018
Welcher Bereich fällt nicht unter den Arbeitsstättenbegriff gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 ASchG?
Arbeitsraum in Gebäuden
Was definiert gemäß § 1 Abs. 4 AStV einen Arbeitsraum?
Ein Raum, in dem mindestens ein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist
Welche Räume gelten gemäß AStV nicht als Arbeitsräume?
Klimazentralen und Aufzugstriebwerksräume
Was bezeichnet § 1 Z. 2 AAV als 'ständigen Arbeitsplatz'?
Räumlicher Bereich, der Zweckbestimmung des Raumes entsprechend, bei der von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im regulären Betriebsablauf auszuübenden Tätigkeit aufgehalten wird
Wann gilt gemäß ASchG der 3. Abschnitt dieser Verordnung?
Für Räume, in denen mindestens ein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist
Welche Arbeitsstätten unterliegen nicht der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenbewilligungspflicht nach § 92 ASchG?
Arbeitsstätten, die in der Betriebsbewilligungsverordnung genannt sind
"Führer- oder Bedienungsstände von Arbeitsmitteln sind keine Arbeitsräume." - Woher stammt diese Aussage?
§ 1 Abs. 4 AStV
"Arbeitsstätten, die nur einen Teilbereich eines Gebäudes umfassen, dürfen nur in Gebäuden eingerichtet werden, in denen auch die außerhalb der jeweiligen Arbeitsstätte gelegenen Gebudeteile, die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern benutzt werden, dem 1. und dem 2. Abschnitt dieser Verordnung entsprechen." - Woher stammt diese Regelung?
§ 23 ASchG
"Der 3. Abschnitt dieser Verordnung gilt für Räume, in denen mindestens ein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet ist (Arbeitsräume)." - Woher stammt diese Regelung?
§ 23 ASchG
Unter welchen Umständen gilt gemäß ASchG Absatz (3) nicht hinsichtlich jener Gebäudeteile, die auch von HausbewohnerInnen benutzt werden?
Wenn das Gebäude zur überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken vorgesehen ist.
Testen Sie Ihr Wissen über automatische Gaslöschanlagen, Erkältungsgefahr am WC, Handtuchrollen, Kleiderkästentiefe und OVE-Fachinformation E08 gemäß den österreichischen Arbeitsstättenverordnung (AStV).
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