Arbeitslosengeld I: Voraussetzungen und Anspruch

Choose a study mode

Play Quiz
Study Flashcards
Spaced Repetition
Chat to Lesson

Podcast

Play an AI-generated podcast conversation about this lesson

Questions and Answers

Welche Aussage trifft im Allgemeinen bezüglich der Dauer des Arbeitslosengeldes I zu?

  • Auszubildende erhalten immer 24 Monate Arbeitslosengeld I.
  • Die Dauer wird ausschließlich durch das Alter des Arbeitslosen bestimmt.
  • Die Dauer ist immer auf 12 Monate begrenzt, unabhängig von der vorherigen Beschäftigungsdauer.
  • Die Dauer hängt von der vorherigen Beschäftigungsdauer und dem Alter des Arbeitslosen ab. (correct)

Ein Arbeitnehmer wird fristlos entlassen. Welche Auswirkung hat dies in der Regel auf den Bezug von Arbeitslosengeld I?

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I entfällt vollständig.
  • Die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld I wird halbiert.
  • Es erfolgt eine Leistungssperre von 12 Wochen. (correct)
  • Der Bezug von Arbeitslosengeld I wird um 50% gekürzt.

Welche der folgenden Aussagen beschreibt korrekt den Unterschied zwischen Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)?

  • Arbeitslosengeld I setzt Bedürftigkeit voraus, Arbeitslosengeld II nicht.
  • Arbeitslosengeld I und II setzen beide Bedürftigkeit voraus.
  • Es gibt keinen Unterschied bezüglich der Voraussetzungen.
  • Arbeitslosengeld II setzt Bedürftigkeit und Arbeitsfähigkeit voraus, Arbeitslosengeld I nicht. (correct)

Was bedeutet der Begriff 'Anwartschaftszeit' im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld I?

<p>Die Zeit, in der Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurden, um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben. (D)</p> Signup and view all the answers

Frau Müller erhält ab 2016 mit ihrem Freund und Sohn zusammen Arbeitslosengeld II. Angenommen, es gibt keine weiteren Einnahmen. Wie hoch ist der gesamte Regelbedarf des Haushalts?

<p>1034 Euro (A)</p> Signup and view all the answers

Welche Konsequenz droht bei wiederholter Verweigerung einer zumutbaren Arbeit im Bezug von Arbeitslosengeld II?

<p>Der sofortige und vollständige Entzug des Arbeitslosengeldes II. (A)</p> Signup and view all the answers

Nennen Sie eine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld I beziehen zu können.

<p>Man muss der Arbeitsagentur persönlich zur Verfügung stehen. (D)</p> Signup and view all the answers

Was zählt nicht zum Regelbedarf beim Arbeitslosengeld II?

<p>Geld für Miete und Heizung. (C)</p> Signup and view all the answers

A ist seit 01.07.2012 beschäftigt. Der Arbeitsvertrag von A endet am 30.06.2013. Danach macht er bis 25.06.2014 eine Weltreise. A meldet sich nach Rückkehr am 26.06.2014 arbeitslos. Erfüllt A die Anwartschaftszeit, wenn er dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht?

<p>Ja, die Anwartschaftszeit wird erfüllt (C)</p> Signup and view all the answers

Nennen Sie ein Beispiel für allgemeine Gründe für eine nicht zumutbare Beschäftigung.

<p>Die Beschäftigung verstößt gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes. (A)</p> Signup and view all the answers

Flashcards

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld I?

Maximal 60% (bzw. 67% mit Kind) des letzten Nettolohns.

Nenne Voraussetzungen für Arbeitslosengeld I.

Man muss arbeitslos sein, sich persönlich melden und der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen.

Was sind Leistungseinschränkungen beim Arbeitslosengeld I?

Wer zumutbare Arbeit ablehnt oder selbst kündigt, erhält Leistungssperren.

Was ist Arbeitslosengeld II (Hartz IV)?

Arbeitslosengeld II entspricht der Höhe der ehemaligen Sozialhilfe, unterliegt aber Bedürftigkeitsprüfung.

Signup and view all the flashcards

Woraus setzt sich das Arbeitslosengeld II zusammen?

Regelbedarf, Mehrbedarf und Bedarf für Unterkunft/Heizung.

Signup and view all the flashcards

Wie hoch ist der Regelsatz für Alleinstehende (ALG II)?

Volljährige Alleinstehende erhalten 404 Euro.

Signup and view all the flashcards

Was passiert bei Pflichtverstößen (ALG II)?

Bei Verweigerung von Vereinbarungen oder Jobs kann das Jobcenter Leistungen kürzen.

Signup and view all the flashcards

Wann gilt man als arbeitslos?

Wer keine Beschäftigung hat (unter 15 Std./Woche), dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und Arbeit sucht.

Signup and view all the flashcards

Was ist die Anwartschaftszeit?

Der Betroffene muss innerhalb von 2 Jahren mind. 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Signup and view all the flashcards

Welche allgemeinen Gründe schließen eine zumutbare Beschäftigung aus?

Gesetzliche, tarifliche oder betriebliche Bestimmungen dürfen nicht verletzt werden.

Signup and view all the flashcards

Study Notes

Arbeitslosengeld I

  • Das Arbeitslosengeld I beträgt maximal 60% des letzten Nettolohns, bzw. 67% wenn mindestens ein Kind vorhanden ist.
  • Die Anspruchsdauer richtet sich nach der vorherigen Beschäftigungsdauer:
    • 180 Tage Anspruch bei 12 Monaten Beschäftigung
    • 360 Tage Anspruch bei 24 Monaten Beschäftigung
    • 720 Tage Anspruch bei 48 Monaten Beschäftigung und einem Alter von mindestens 58 Jahren
  • Auszubildende erhalten nach ihrer Ausbildung 12 Monate Arbeitslosengeld, berechnet auf Basis von 50% des Tariflohns.
  • Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld I sind:
    • Arbeitslosigkeit
    • Persönliche Antragstellung bei der Arbeitsagentur
    • Verfügbarkeit für die Arbeitsagentur
    • Erfüllung der Anwartschaft (mindestens 12 Monate Beitragszahlung innerhalb von 2 Jahren)
  • Leistungseinschränkungen:
    • 12 Wochen Sperre bei Ablehnung einer zumutbaren Beschäftigung
    • 12 Wochen Sperre bei fristloser Entlassung oder eigener Kündigung ohne wichtigen Grund
    • 2 Wochen Sperre bei Nichterscheinen beim Arbeitsamt trotz Aufforderung
    • Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I nach zweimaliger Sperrzeit
  • Arbeitslosengeld I setzt keine Bedürftigkeit voraus

Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

  • Seit dem 01.01.2005 sind Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe zusammengelegt.
  • Das Arbeitslosengeld II entspricht in der Höhe der vorherigen Sozialhilfe.
  • Oberste Grundsätze sind Bedürftigkeit und Arbeitsfähigkeit.
  • Nur wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, erhält Arbeitslosengeld II.
  • Ersparnisse oder Grundbesitz müssen bis zu einem bestimmten Betrag aufgebraucht werden, bevor Arbeitslosengeld II gezahlt wird.
  • Nahe Angehörige können zur Unterstützung herangezogen werden.
  • Arbeitslosengeld II wird für ein Jahr bewilligt, danach erfolgt erneute Prüfung der Voraussetzungen.
  • Ziel ist die Förderung von Langzeitarbeitslosen.
  • Auswirkungen von Hartz IV sind u. a. Zunahme von Leiharbeitsverhältnissen und befristeter Beschäftigung.
  • Geringere Löhne werden durch Leistungen nach Hartz IV aufgestockt.
  • Die Höhe von ALG II wird ermittelt nach Alter, Familienstand und Bedarfsstufen.
  • ALG II setzt sich zusammen aus:
    • Regelbedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie
    • Mehrbedarf für beispielsweise werdende Mütter, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung
    • Bedarf für Unterkunft und Heizung, sofern die Kosten angemessen sind

Regelsätze (Stand 2016)

  • Volljährige Alleinstehende/Alleinerziehende: 404 Euro
  • Volljährige Ehe- oder Lebenspartner (pro Person): 364 Euro
  • Sonstige Volljährige in einer Bedarfsgemeinschaft: 364 Euro
  • Jugendliche (14 bis 18 Jahre): 306 Euro
  • Kinder (6 bis 14 Jahre): 270 Euro
  • Kinder (bis 6 Jahre): 237 Euro
  • Beispiel: Eine Familie mit diesen Ansprüchen bekommt insgesamt 1034 Euro Regelbedarf, zuzüglich Mehrbedarf und Kosten für Unterkunft.
  • Das Jobcenter kann die Regelleistung bei Verweigerung einer Eingliederungsvereinbarung oder Ablehnung einer zumutbaren Arbeit kürzen:
    • Erste Stufe: Reduktion um 30%
    • Zweite Stufe (innerhalb eines Jahres): Reduktion um 60%
    • Dritte Stufe: Vollständiger Entfall des Arbeitslosengeldes II

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld

  • Arbeitslosigkeit im Sinne des Gesetzes (§ 138 SGB III).
  • Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.
  • Eigenbemühungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit.
  • Erfüllung der Anwartschaftszeit.
  • Persönliche Meldung beim Arbeitsamt.

Details zu den Voraussetzungen

  • Arbeitslos ist, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden).
  • Verfügbar ist, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, mindestens 15 Std./Woche eine zumutbare versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben, Vorschlägen der Agentur für Arbeit Folge leisten und bereit ist, jede Beschäftigung anzunehmen und an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen.
  • Die Anwartschaftszeit ist erfüllt, wenn in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis bestanden haben.

Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes

  • Arbeitslose mit mindestens einem Kind erhalten 67% des pauschalierten Nettoentgelts.
  • Arbeitslose ohne Kinder erhalten 60% des pauschalierten Nettoentgelts.
  • Die Dauer des Anspruchs richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflichtverhältnisse innerhalb der letzten 5 Jahre und dem Lebensalter.
    • Beispielhafte Anspruchsdauern in Abhängigkeit von Lebensalter und Beschäftigungsdauer sind gegeben.

Weitere Pflichten bei Arbeitslosigkeit

  • Meldepflichten nach Aufforderung der Agentur für Arbeit, z. B. zur Berufsberatung, Vermittlung einer Arbeitsstelle oder Besprechung von Unklarheiten.
  • Erstattungspflicht von zu Unrecht erhaltenen Zahlungen.
  • Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten, z. B. Beantwortung von Antragsfragen, Vorlage von Unterlagen, Mitteilung neuer beruflicher Tätigkeit, Änderungen, Erkrankung, Heirat, Verlassen des Wohnortes, Anschriftsänderung und Nebentätigkeiten.
  • Zumutbare Beschäftigungen (§ 140 SGB III): Grundsätzlich sind alle der Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar.
  • Allgemeine Gründe für eine nicht zumutbare Beschäftigung sind Verstöße gegen Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sowie gegen Bestimmungen des Arbeitsschutzes .
  • Personenbezogene Gründe für eine nicht zumutbare Beschäftigung sind erheblich niedrigeres Arbeitsentgelt, unverhältnismäßig lange tägliche Pendelzeiten.
  • Eine Beschäftigung ist auch zumutbar, wenn sie befristet ist eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder einen Umzug erforderlich macht, nicht unbedingt der Ausbildung entspricht oder ungünstiger als die bisherige Tätigkeit ist.

Studying That Suits You

Use AI to generate personalized quizzes and flashcards to suit your learning preferences.

Quiz Team

Related Documents

Use Quizgecko on...
Browser
Browser