Angebot und Annahme

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Questions and Answers

Was ist ein Angebot im Sinne des BGB?

  • Eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die den Gegenstand und Inhalt des Vertrages so bestimmt oder bestimmbar angibt. (correct)
  • Eine mündliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
  • Eine schriftliche Bestätigung des Vertragsinhalts.
  • Eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung.

Wann ist eine Willenserklärung gemäß § 130 I 1 BGB wirksam?

  • Durch Abgabe und Zugang. (correct)
  • Durch einseitige Willenserklärung.
  • Durch schriftliche Bestätigung beider Vertragsparteien.
  • Durch mündliche Kommunikation.

Wann erlischt ein Angebot gemäß §§ 145 a.E., 146 ff., 153 a.E. BGB?

  • Bei mündlicher Annahme des Angebots.
  • Bei Widerruf des Angebots. (correct)
  • Bei schriftlicher Ablehnung des Angebots.
  • Bei Nichtreaktion des Angebotsadressaten innerhalb einer angemessenen Frist.

Was ist die Annahme im Sinne des BGB?

<p>Eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit welcher der Antragsempfänger seine uneingeschränkte Zustimmung zu dem vorgeschlagenen Vertragsschluss zu erkennen gibt. (A)</p> Signup and view all the answers

Was ist für die inhaltliche Übereinstimmung der Willenserklärungen entscheidend?

<p>Die Auslegung gemäß §§ 133, 157 BGB. (B)</p> Signup and view all the answers

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Study Notes

Das Angebot im BGB

  • Ein Angebot im Sinne des BGB ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die den anderen Teil auffordert, den Inhalt der Erklärung zu billigenden.

Wirksamkeit einer Willenserklärung

  • Eine Willenserklärung ist gemäß § 130 I 1 BGB wirksam, wenn sie dem Empfänger zugeht und dieser sie auch erkennen kann.

Erlöschen eines Angebots

  • Ein Angebot erlischt gemäß §§ 145 a.E., 146 ff., 153 a.E. BGB, wenn der Anbieter es zurücknimmt oder wenn der Angebotsadressat es ablehnt oder wenn ein bestimmter Zeitraum für die Annahme abgelaufen ist.

Die Annahme im BGB

  • Die Annahme ist eine Willenserklärung, die auf ein Angebot reagiert und diesem zustimmt.

Inhaltsübereinstimmung der Willenserklärungen

  • Für die inhaltliche Übereinstimmung der Willenserklärungen ist entscheidend, dass sie dieselbe Sache und denselben Inhalt haben müssen.

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