Abklärung vor gerichtlicher Erwachsenenvertretung
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Questions and Answers

Was muss eine Vertretungsperson tun, wenn sie eine Zahlung über € 15.000,- tätigen möchte?

  • Dem Gericht die Zahlung ankündigen und die Rechnungen und Belege vorlegen (correct)
  • Dem Gericht nur den Erhalt der Zahlung mitteilen
  • Dem Gericht die Rechnungen und Belege vorlegen
  • Keine Mitteilung an das Gericht erforderlich
  • Wie lange kann ein Gericht eine Vertretungsperson zu schriftlichen Berichten über die Ein- und Ausgaben verpflichten?

  • Maximal drei Jahre (correct)
  • Maximal ein Jahr
  • Unbegrenzte Dauer
  • Lebenslang
  • Was wird unter gesetzlicher Vertretung verstanden?

  • Vertretungen, die ohne gerichtliche Kontrolle stattfinden
  • Nur die Vorsorgevollmacht
  • Jede Art von Vertretung
  • Vertretungsarten, die einer gerichtlichen Kontrolle unterworfen sind (correct)
  • Was kann eine Person jederzeit tun, wenn sie eine Vorsorgevollmacht erteilt hat?

    <p>Die Vorsorgevollmacht widerrufen</p> Signup and view all the answers

    Wann gilt eine Vorsorgevollmacht?

    <p>Ab dem Eintragung des Vorsorgefalls im ÖZVV</p> Signup and view all the answers

    Wer kann eine Vorsorgevollmacht errichten?

    <p>Eine Person, die die erforderliche Entscheidungsfähigkeit hat</p> Signup and view all the answers

    Was muss eine Vertretungsperson tun, wenn sie eine Zahlung über € 10.000,- tätigen möchte?

    <p>Gerichtliche Vertretungshandlungen vornehmen</p> Signup and view all the answers

    Was kann das Gericht einer Vertretungsperson erteilen, wenn der vertretenen Person Nachteile drohen?

    <p>Aufträge</p> Signup and view all the answers

    Wann kann eine Vertretungsperson Vertretungshandlungen setzen?

    <p>Für alle Angelegenheiten, die zu ihrem Wirkungsbereich gehören</p> Signup and view all the answers

    Was kann eine Vertretungsperson tun, wenn sie eine Entscheidung treffen muss, die außerhalb ihres Wirkungsbereichs liegt?

    <p>Die Entscheidung nicht treffen</p> Signup and view all the answers

    Study Notes

    Erwachsenenschutzrecht

    • Die Abklärung (auch Clearing genannt) muss vor der Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertreterin/eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters durchgeführt werden.
    • Mitarbeiter*innen der Erwachsenenschutzvereine klären die Lebenssituation der erwachsenen Person ab und versuchen, Alternativen zur gerichtlichen Erwachsenenvertretung zu finden.
    • Das Gericht entscheidet auf Basis der Abklärung und eines eigenen persönlichen Eindrucks, ob und in welchem Umfang eine Vertretung notwendig ist.

    Entscheidungsfähigkeit

    • Die Entscheidungsfähigkeit ist die Fähigkeit, die Bedeutung und die Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang zu verstehen, seinen Willen danach zu bestimmen und sich entsprechend zu verhalten.
    • Die Entscheidungsfähigkeit wird bei Volljährigen vermutet.

    Erwachsenenvertretung

    • Die Erwachsenenvertretung ist dann notwendig, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr ohne Nachteil für sich selbst besorgen kann.
    • Es gibt vier Säulen im Erwachsenenschutz:
      • Gewählte Erwachsenenvertretung
      • Gesetzliche Erwachsenenvertretung
      • Gerichtliche Erwachsenenvertretung
      • Vorsorgevollmacht

    Gewählte Erwachsenenvertretung

    • Die gewählte Erwachsenenvertretung ist die zweite Säule im Erwachsenenschutz.
    • Eine Person kann eine oder mehrere nahestehende Personen auswählen, die für sie bestimmte oder auch Arten von Angelegenheiten erledigen soll(en).
    • Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der vertretenen Person und der von ihr ausgewählten Person sowie die Eintragung im ÖZVV.

    Gesetzliche Erwachsenenvertretung

    • Die gesetzliche Erwachsenenvertretung ist die dritte Säule im Erwachsenenschutz.
    • Wenn eine Person keine gewählte Erwachsenenvertretung bestimmen kann oder will, so können für sie nächste Angehörige in bestimmten Bereichen tätig werden.
    • Die gesetzliche Erwachsenenvertretung entsteht mit Eintragung im ÖZVV.

    Gerichtliche Erwachsenenvertretung

    • Die gerichtliche Erwachsenenvertretung ist die vierte Säule im Erwachsenenschutz.
    • Wenn die Voraussetzungen für die gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung nicht vorliegen oder diese Vertreterinnen nicht ausreichend für die Person tätig sind/sein können, muss das Gericht eine geeignete Person als gerichtlichen Erwachsenenvertreter*in bestellen.

    Lebenssituationsbericht

    • Jeder Erwachsenenvertreterin muss dem Gericht grundlegend einmal jährlich schriftlich berichten, wie es um die Lebenssituation der vertretenen Person bestellt ist.
    • Der Bericht soll insbesondere das körperliche und allgemeine Befinden der vertretenen Person hervorgehen, ihr aktueller Wohnort, die Häufigkeit und Gestaltung der persönlichen Kontakte mit der Person sowie Informationen über die besorgten und zu besorgenden Angelegenheiten.

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    Erfahren Sie, wie die Abklärung vor der Bestellung einer gerichtlichen Erwachsenenvertretung funktioniert und welche Schritte dabei durchgeführt werden.

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