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Questions and Answers
Welches der folgenden Gesetze regelt nicht das Sachenrecht in Österreich?
Welches der folgenden Gesetze regelt nicht das Sachenrecht in Österreich?
- Internationales Privatrechts-Gesetz (IPR-Gesetz) (correct)
- Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG)
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002)
- Notwegegesetz
Was wird im Sachenrecht als Numerus clausus bezeichnet?
Was wird im Sachenrecht als Numerus clausus bezeichnet?
- Die freie Gestaltungsfreiheit von dinglichen Rechten durch Privatpersonen.
- Das Recht, eigene dingliche Rechte zu erfinden.
- Die Begrenzung der Anzahl und des Inhalts dinglicher Rechte durch das Gesetz. (correct)
- Die Möglichkeit, bestehende dingliche Rechte beliebig zu erweitern.
Welche Aussage trifft auf den Grundsatz der Spezialität im Sachenrecht zu?
Welche Aussage trifft auf den Grundsatz der Spezialität im Sachenrecht zu?
- Sachenrechte müssen sich immer auf eine klar definierte Einzelsache beziehen. (correct)
- Sachenrechte können auch an zukünftigen Sachen entstehen.
- Sachenrechte können auch formfrei übertragen werden.
- Sachenrechte können sich auf eine Sachgesamtheit beziehen.
Welche Bedeutung hat der Grundsatz der Publizität im Sachenrecht?
Welche Bedeutung hat der Grundsatz der Publizität im Sachenrecht?
Was versteht man unter dem Begriff Kausalität im Kontext der Übertragung von Sachenrechten?
Was versteht man unter dem Begriff Kausalität im Kontext der Übertragung von Sachenrechten?
Was bedeutet der Grundsatz prior tempore, potior iure im Sachenrecht?
Was bedeutet der Grundsatz prior tempore, potior iure im Sachenrecht?
Welche Aussage entspricht der Definition einer Sache im Sinne des § 285 ABGB?
Welche Aussage entspricht der Definition einer Sache im Sinne des § 285 ABGB?
Welche Aussage trifft auf Tiere im Sinne des Sachenrechts zu?
Welche Aussage trifft auf Tiere im Sinne des Sachenrechts zu?
Was kennzeichnet öffentliches Gut im Unterschied zu Privatgut?
Was kennzeichnet öffentliches Gut im Unterschied zu Privatgut?
Nach welchem Kriterium werden Sachen in beweglich und unbeweglich eingeteilt?
Nach welchem Kriterium werden Sachen in beweglich und unbeweglich eingeteilt?
Was versteht man unter einem Superädifikat?
Was versteht man unter einem Superädifikat?
Was ist das entscheidende Kriterium für die Einteilung in verbrauchbare und unverbrauchbare Sachen?
Was ist das entscheidende Kriterium für die Einteilung in verbrauchbare und unverbrauchbare Sachen?
Was ist das Kriterium für die Einteilung teilbarer und unteilbarer Sachen?
Was ist das Kriterium für die Einteilung teilbarer und unteilbarer Sachen?
Welche der folgenden Optionen stellt ein Beispiel für eine Gesamtsache dar?
Welche der folgenden Optionen stellt ein Beispiel für eine Gesamtsache dar?
Was kennzeichnet Zubehör im sachenrechtlichen Sinne?
Was kennzeichnet Zubehör im sachenrechtlichen Sinne?
Welche Aussage über Früchte im sachenrechtlichen Sinne ist korrekt?
Welche Aussage über Früchte im sachenrechtlichen Sinne ist korrekt?
Was bedeutet Besitz im rechtlichen Sinne gemäß § 309 ABGB nicht?
Was bedeutet Besitz im rechtlichen Sinne gemäß § 309 ABGB nicht?
Was ist der Unterschied zwischen Sachbesitz und Rechtsbesitz?
Was ist der Unterschied zwischen Sachbesitz und Rechtsbesitz?
Welche Aussage trifft auf den Begriff des Besitzdieners zu?
Welche Aussage trifft auf den Begriff des Besitzdieners zu?
Worin unterscheidet sich Naturalbesitz von Buch Besitz?
Worin unterscheidet sich Naturalbesitz von Buch Besitz?
Was versteht man unter _Teilbesitz`?
Was versteht man unter _Teilbesitz`?
Was bedeutet der Begriff Rechtmäßigkeit im Zusammenhang mit der Qualifikation des Besitzes?
Was bedeutet der Begriff Rechtmäßigkeit im Zusammenhang mit der Qualifikation des Besitzes?
Welche Aussage trifft auf den Begriff Redlichkeit im Zusammenhang mit Besitz zu?
Welche Aussage trifft auf den Begriff Redlichkeit im Zusammenhang mit Besitz zu?
Was versteht man unter Echtheit des Besitzes?
Was versteht man unter Echtheit des Besitzes?
Was kennzeichnet einen dreifach qualifizierten Besitz?
Was kennzeichnet einen dreifach qualifizierten Besitz?
Welche der folgenden Handlungen ist nicht geeignet, Besitz zu erwerben?
Welche der folgenden Handlungen ist nicht geeignet, Besitz zu erwerben?
Was versteht man unter Übergabe durch Erklärung (traditio brevi manu)?
Was versteht man unter Übergabe durch Erklärung (traditio brevi manu)?
Was ist das Besitzkonstitut (constitutum possessorium) im Sachenrecht?
Was ist das Besitzkonstitut (constitutum possessorium) im Sachenrecht?
Was beschreibt die Besitzanweisung?
Was beschreibt die Besitzanweisung?
Welchen Grundsatz verkörpert die actio publiciana hauptsächlich?
Welchen Grundsatz verkörpert die actio publiciana hauptsächlich?
Welche Aussage trifft auf den Besitzschutz nicht zu?
Welche Aussage trifft auf den Besitzschutz nicht zu?
Unter welcher Bedingung besteht Selbsthilfe gemäß § 344 ABGB?
Unter welcher Bedingung besteht Selbsthilfe gemäß § 344 ABGB?
Welche Klage ist auf Beseitigung des erfolgten Eingriffes + Wiederherstellung des letzten Besitzstandes gerichtet?
Welche Klage ist auf Beseitigung des erfolgten Eingriffes + Wiederherstellung des letzten Besitzstandes gerichtet?
Was ist die wesentliche Rechtsfolge einer erfolgreichen Besitzstörungsklage?
Was ist die wesentliche Rechtsfolge einer erfolgreichen Besitzstörungsklage?
Was kennzeichnet das Eigentum im Sinne des § 353 ABGB?
Was kennzeichnet das Eigentum im Sinne des § 353 ABGB?
Welche Aussage trifft auf den Eigentumsbegriff des ABGB zu?
Welche Aussage trifft auf den Eigentumsbegriff des ABGB zu?
Was regelt § 364 Abs 1 ABGB im Wesentlichen?
Was regelt § 364 Abs 1 ABGB im Wesentlichen?
Was versteht man unter Miteigentum im Sinne des Sachenrechts?
Was versteht man unter Miteigentum im Sinne des Sachenrechts?
Welche Handlungen bedürfen der Zustimmung aller Miteigentümer?
Welche Handlungen bedürfen der Zustimmung aller Miteigentümer?
Was ist das grundlegende Prinzip bei der Aufteilung von Nutzungen und Lasten im Miteigentum?
Was ist das grundlegende Prinzip bei der Aufteilung von Nutzungen und Lasten im Miteigentum?
Was versteht man unter außerordentlicher Verwaltung im Kontext des Miteigentums?
Was versteht man unter außerordentlicher Verwaltung im Kontext des Miteigentums?
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen?
Unter welchen Voraussetzungen kann ein Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen?
Nennen Sie einen Modus, der einen derivativen Eigentumserwerb von unbeweglichen Sachen bewirkt?
Nennen Sie einen Modus, der einen derivativen Eigentumserwerb von unbeweglichen Sachen bewirkt?
Nennen Sie ein Beispiel für den originären Eigentumserwerb?
Nennen Sie ein Beispiel für den originären Eigentumserwerb?
Welches der folgenden Elemente ist für den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen erforderlich?
Welches der folgenden Elemente ist für den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen erforderlich?
Welche der drei im Gesetz genannten besonderen Erwerbsformen (§ 367 ABGB) ermöglicht einen gutgläubigen Erwerb?
Welche der drei im Gesetz genannten besonderen Erwerbsformen (§ 367 ABGB) ermöglicht einen gutgläubigen Erwerb?
In welchem Teil des ABGB ist das Sachenrecht hauptsächlich geregelt?
In welchem Teil des ABGB ist das Sachenrecht hauptsächlich geregelt?
Welche Aussage trifft auf die Beziehung zwischen Schuldrecht und Sachenrecht zu?
Welche Aussage trifft auf die Beziehung zwischen Schuldrecht und Sachenrecht zu?
Was ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen dinglichen und obligatorischen Rechten?
Was ist ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen dinglichen und obligatorischen Rechten?
Welcher Grundsatz des Sachenrechts wird durch die Notwendigkeit der Eintragung ins Grundbuch bei unbeweglichen Sachen verwirklicht?
Welcher Grundsatz des Sachenrechts wird durch die Notwendigkeit der Eintragung ins Grundbuch bei unbeweglichen Sachen verwirklicht?
Warum ist der Grundsatz der Spezialität im Sachenrecht von grosser Bedeutung?
Warum ist der Grundsatz der Spezialität im Sachenrecht von grosser Bedeutung?
Was impliziert der Grundsatz der Kausalität im Kontext der Eigentumsübertragung?
Was impliziert der Grundsatz der Kausalität im Kontext der Eigentumsübertragung?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt den subjektiven Sachenrechtsbegriff am besten?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt den subjektiven Sachenrechtsbegriff am besten?
Welche der folgenden Aussagen trifft auf den Begriff 'Sache' im juristischen Sinne am ehesten zu?
Welche der folgenden Aussagen trifft auf den Begriff 'Sache' im juristischen Sinne am ehesten zu?
Wie werden Tiere im österreichischen Sachenrecht behandelt?
Wie werden Tiere im österreichischen Sachenrecht behandelt?
Welche Aussage trifft auf 'öffentliches Gut' im Sinne des Sachenrechts zu?
Welche Aussage trifft auf 'öffentliches Gut' im Sinne des Sachenrechts zu?
Was ist das massgebliche Kriterium zur Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen?
Was ist das massgebliche Kriterium zur Unterscheidung zwischen beweglichen und unbeweglichen Sachen?
Was kennzeichnet ein Superädifikat im Sachenrecht?
Was kennzeichnet ein Superädifikat im Sachenrecht?
Welche Aussage beschreibt den Zweck der Einteilung von Sachen in verbrauchbar und unverbrauchbar am besten?
Welche Aussage beschreibt den Zweck der Einteilung von Sachen in verbrauchbar und unverbrauchbar am besten?
Warum ist die Unterscheidung zwischen teilbaren und unteilbaren Sachen im Sachenrecht relevant?
Warum ist die Unterscheidung zwischen teilbaren und unteilbaren Sachen im Sachenrecht relevant?
Welche der folgenden Optionen entspricht am ehesten dem Begriff 'Gesamtsache'?
Welche der folgenden Optionen entspricht am ehesten dem Begriff 'Gesamtsache'?
Unter welchen Voraussetzungen kann Zubehör eines Grundstücks rechtlich vom Grundstück getrennt behandelt werden?
Unter welchen Voraussetzungen kann Zubehör eines Grundstücks rechtlich vom Grundstück getrennt behandelt werden?
Was passiert mit Früchten, solange sie noch mit der Muttersache verbunden sind?
Was passiert mit Früchten, solange sie noch mit der Muttersache verbunden sind?
Was bedeutet 'Innehabung' im Kontext des Besitzes?
Was bedeutet 'Innehabung' im Kontext des Besitzes?
Welches Element ist erforderlich, damit Innehabung als Besitz im rechtlichen Sinne qualifiziert wird?
Welches Element ist erforderlich, damit Innehabung als Besitz im rechtlichen Sinne qualifiziert wird?
Was unterscheidet einen Besitzmittler von einem Besitzdiener?
Was unterscheidet einen Besitzmittler von einem Besitzdiener?
Was ist der Hauptunterschied zwischen Naturalbesitz und Buchbesitz?
Was ist der Hauptunterschied zwischen Naturalbesitz und Buchbesitz?
Wie ist Teilbesitz im Sachenrecht definiert?
Wie ist Teilbesitz im Sachenrecht definiert?
Welche Bedingung muss für die Rechtmäßigkeit des Besitzes erfüllt sein?
Welche Bedingung muss für die Rechtmäßigkeit des Besitzes erfüllt sein?
Was kennzeichnet einen redlichen Besitzer im Sinne des Sachenrechts?
Was kennzeichnet einen redlichen Besitzer im Sinne des Sachenrechts?
Was bedeutet es, wenn ein Besitz als 'echt' qualifiziert wird?
Was bedeutet es, wenn ein Besitz als 'echt' qualifiziert wird?
Welche der genannten Kombinationen von Eigenschaften kennzeichnet einen dreifach qualifizierten Besitz?
Welche der genannten Kombinationen von Eigenschaften kennzeichnet einen dreifach qualifizierten Besitz?
Auf welche Art kann Besitz an einer Sache nicht erworben werden?
Auf welche Art kann Besitz an einer Sache nicht erworben werden?
In welcher Situation liegt eine Übergabe durch Erklärung (traditio brevi manu) vor?
In welcher Situation liegt eine Übergabe durch Erklärung (traditio brevi manu) vor?
Welche Rolle spielt der Publizitätsgrundsatz beim derivativen Erwerb von Eigentum?
Welche Rolle spielt der Publizitätsgrundsatz beim derivativen Erwerb von Eigentum?
Was setzt die actio publiciana nach § 372 ABGB voraus?
Was setzt die actio publiciana nach § 372 ABGB voraus?
Welche Handlungen sind im Rahmen des Besitzschutzes erlaubt?
Welche Handlungen sind im Rahmen des Besitzschutzes erlaubt?
Was ist das primäre Ziel einer Besitzstörungsklage?
Was ist das primäre Ziel einer Besitzstörungsklage?
Wie wird das Eigentumsrecht im ABGB charakterisiert?
Wie wird das Eigentumsrecht im ABGB charakterisiert?
Welche Aussage trifft auf die durch § 364 ABGB geregelten Immissionen zu?
Welche Aussage trifft auf die durch § 364 ABGB geregelten Immissionen zu?
Bei welchen Entscheidungen im Rahmen einer Miteigentümergemeinschaft ist Einstimmigkeit erforderlich?
Bei welchen Entscheidungen im Rahmen einer Miteigentümergemeinschaft ist Einstimmigkeit erforderlich?
Was versteht man im Kontext des Miteigentums unter 'ordentlicher Verwaltung'?
Was versteht man im Kontext des Miteigentums unter 'ordentlicher Verwaltung'?
Unter welchen Bedingungen kann ein einzelner Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen?
Unter welchen Bedingungen kann ein einzelner Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen?
Welche der folgenden Voraussetzungen ist notwendig für den derivativen Erwerb von Eigentum an einer Liegenschaft?
Welche der folgenden Voraussetzungen ist notwendig für den derivativen Erwerb von Eigentum an einer Liegenschaft?
Welche Aussage zum originären Eigentumserwerb trifft zu?
Welche Aussage zum originären Eigentumserwerb trifft zu?
Welches Element ist für den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen gemäß § 367 ABGB erforderlich?
Welches Element ist für den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen gemäß § 367 ABGB erforderlich?
Welche der nachfolgenden Sachverhalte ermöglicht keinen gutgläubigen Erwerb einer beweglichen Sache?
Welche der nachfolgenden Sachverhalte ermöglicht keinen gutgläubigen Erwerb einer beweglichen Sache?
Welche Aussage über das Verhältnis von §§ 364 und 364a ABGB ist zutreffend?
Welche Aussage über das Verhältnis von §§ 364 und 364a ABGB ist zutreffend?
Was kennzeichnet den Unterschied zwischen einer Dienstbarkeit und einer Reallast?
Was kennzeichnet den Unterschied zwischen einer Dienstbarkeit und einer Reallast?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt die Funktion des Grundbuchs am zutreffendsten?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt die Funktion des Grundbuchs am zutreffendsten?
Was ist die rechtliche Konsequenz, wenn ein Bauwerk ohne Belassungsabsicht auf fremdem Grund errichtet wird?
Was ist die rechtliche Konsequenz, wenn ein Bauwerk ohne Belassungsabsicht auf fremdem Grund errichtet wird?
Welche Aussage über das Recht des Miteigentümers auf Benützung der gemeinsamen Sache trifft nicht zu?
Welche Aussage über das Recht des Miteigentümers auf Benützung der gemeinsamen Sache trifft nicht zu?
Welche der folgenden Handlungen stellt eine außerordentliche Verwaltung im Sinne des Miteigentums dar?
Welche der folgenden Handlungen stellt eine außerordentliche Verwaltung im Sinne des Miteigentums dar?
Was versteht man unter dem Publizitätsprinzip im Sachenrecht?
Was versteht man unter dem Publizitätsprinzip im Sachenrecht?
Welche Aussage trifft auf die actio confessoria nicht zu?
Welche Aussage trifft auf die actio confessoria nicht zu?
Welche Bedeutung hat das Prinzip der Spezialität im Sachenrecht?
Welche Bedeutung hat das Prinzip der Spezialität im Sachenrecht?
Welche Elemente sind für den derivativen Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache erforderlich?
Welche Elemente sind für den derivativen Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache erforderlich?
Unter welchen Umständen kann ein gutgläubiger Erwerb trotz fehlender dinglicher Berechtigung des Vormannes stattfinden?
Unter welchen Umständen kann ein gutgläubiger Erwerb trotz fehlender dinglicher Berechtigung des Vormannes stattfinden?
Welche der folgenden Aussagen zum Verhältnis von Eigentum und Besitz trifft zu?
Welche der folgenden Aussagen zum Verhältnis von Eigentum und Besitz trifft zu?
Welche Aussage über die Rechtsfolgen der Einverleibung im Grundbuch ist korrekt?
Welche Aussage über die Rechtsfolgen der Einverleibung im Grundbuch ist korrekt?
Was ist die grundlegende Voraussetzung für die Entstehung eines Superädifikats?
Was ist die grundlegende Voraussetzung für die Entstehung eines Superädifikats?
Was bedeutet der Begriff 'Rangordnung' im Zusammenhang mit dem Grundbuchsrecht?
Was bedeutet der Begriff 'Rangordnung' im Zusammenhang mit dem Grundbuchsrecht?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt den Unterschied zwischen originärem und derivativem Eigentumserwerb korrekt?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt den Unterschied zwischen originärem und derivativem Eigentumserwerb korrekt?
Welche Aussage über die Bedeutung des 'Titels' beim Eigentumserwerb ist richtig?
Welche Aussage über die Bedeutung des 'Titels' beim Eigentumserwerb ist richtig?
Inwiefern unterscheidet sich die Rechtsstellung des Vorbehaltskäufers von der eines bloßen Mieters?
Inwiefern unterscheidet sich die Rechtsstellung des Vorbehaltskäufers von der eines bloßen Mieters?
Was versteht man unter einem “beschränkt persönlichen“ Recht?
Was versteht man unter einem “beschränkt persönlichen“ Recht?
Flashcards
Besitz
Besitz
Innehabung (Gewahrsame) und eigener Besitzwille.
Einfache Sachen
Einfache Sachen
Natürliche oder künstliche Einheit, die nur durch völlige Zerstörung zerlegt werden könnte.
Spezialität
Spezialität
Sachenrechte bestehen an bestimmten Einzelsachen.
Publizität
Publizität
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Numerus Clausus
Numerus Clausus
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Kausalität
Kausalität
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Priorität
Priorität
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Innehabung (Corpus)
Innehabung (Corpus)
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Besitzwillen (Animus)
Besitzwillen (Animus)
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Besitz Funktion
Besitz Funktion
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Objekte des Besitzes
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Sachbesitz
Sachbesitz
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Rechtsbesitz
Rechtsbesitz
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Naturalbesitz
Naturalbesitz
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Buchbesitz
Buchbesitz
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Besitzmittler
Besitzmittler
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Besitzdiener
Besitzdiener
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Rechtmäßigkeit
Rechtmäßigkeit
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Redlichkeit
Redlichkeit
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Echtheit
Echtheit
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Derivativer Besitzerwerb
Derivativer Besitzerwerb
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Originärer Besitzerwerb
Originärer Besitzerwerb
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Körperliche Übergabe
Körperliche Übergabe
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Übergabesurrogate
Übergabesurrogate
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Besitzauflassung
Besitzauflassung
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Besitzkonstitut
Besitzkonstitut
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Besitzanweisung
Besitzanweisung
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Bildung des Besitzwillen
Bildung des Besitzwillen
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Dereliktion
Dereliktion
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Besitzschutz
Besitzschutz
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Voraussetzungen Besitzklage
Voraussetzungen Besitzklage
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Qualifikationen des Besitzes
Qualifikationen des Besitzes
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Besitzklage
Besitzklage
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Eigentum
Eigentum
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Eigentum im objektiven Sinn
Eigentum im objektiven Sinn
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Eigentum im subjektiven Sinn
Eigentum im subjektiven Sinn
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Wichtige Unterscheidungen,
Wichtige Unterscheidungen,
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Miteigentum
Miteigentum
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Miteigentum
Miteigentum
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zwischen diesen Gegenpolen liegt
zwischen diesen Gegenpolen liegt
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wichtige Veränderungen
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Wohnungseigentum
Wohnungseigentum
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Eigentum
Eigentum
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Eigentum
Eigentum
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Redlichkeit
Redlichkeit
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gutgläubiger Mobiliarerwerb
gutgläubiger Mobiliarerwerb
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Study Notes
Okay, hier sind detaillierte Lernnotizen zum Sachenrecht:
Einführung in das Sachenrecht
- Die Vorlesung zum Sachenrecht (Teil 1) wird von Univ.-Prof. Dr. Ulfried Terlitza gehalten.
- Termine:
- 08.10.: Grundlagen
- 15.10.: Sachen (ggf. online)
- 22.10.: Besitz + Besitzschutz
- 29.10.: Eigentum + Miteigentum
- 05.11.: Eigentumserwerb I
- 12.11.: Eigentumserwerb II und -verlust
- Teil 2 der Vorlesung wird von Prof. Dr. Monika Hinteregger ab dem 06.11. gehalten.
Relevante Lehrbücher
- Iro/Riss, Bürgerliches Recht IV – Sachenrecht (2023)
- Welser/Kletečka, Grundriss des bürgerlichen Rechts I15 (2018), Sachenrecht: 259 ff.
- Riedler, Zivilrecht V – Sachenrecht (2022)
- Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht (2022)
Kommentarliteratur
- Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg), Klang-Kommentar zum ABGB3, §§ 285-352 (2011), §§ 353-379 (2011), §§ 380-446 (2018), §§ 447-530 (2016), §§ 825-858 (2022).
- Klang (Hrsg), Kommentar zum ABGB II² (1950)
- Kletečka/Schauer (Hrsg), ABGB-ON (2010; online 15.7.2024)
- Schwimann/Kodek (Hrsg), ABGB Praxiskommentar III5 (2020), IV5 (2018), BauRG (2022)
- P. Bydlinski/Perner/Spitzer (Hrsg), Kurzkommentar zum ABGB7 (2023) [,,КВВ"]
- Rummel/Lukas/Geroldinger (Hrsg), Kommentar zum ABGB4, Teilbände §§ 285-446 (2016), §§ 447-530 (2024), §§ 825-858 (2015).
Rechtsgrundlagen des Sachenrechts im ABGB
- Das Sachenrecht ist im ABGB im Institutionensystem unter res (Sachenrecht) zu finden.
- Das ABGB ist unterteilt in:
- Einleitung (§§ 1-14)
- Von dem Personenrechte (§§ 15-284h)
- Von dem Sachenrechte (§§ 285-1341).
- Sachen und rechtliche Einteilung (§§ 285-308)
- Von den dinglichen Rechten (§§ 309-858) à Sachenrecht (Achtung: Erbrecht!)
- Von den persönlichen Sachenrechten (§§ 859-1341) à Schuldrecht.
- Gemeinschaftliche Bestimmungen (§§ 1342-1503)
Schuldrecht vs. Sachenrecht
- Schuldrecht: Recht der Güterbewegung (Beziehungsnormen).
- Verträge und sonstige Rechtsgeschäfte.
- Gesetzliche Schuldverhältnisse: Schadenersatz, Bereicherung, GoA.
- Relative Rechte (Forderungsrechte, Ansprüche).
- Sachenrecht: Recht der Güterzuordnung (Zuordnungsnormen).
- Rechtsverhältnisse an Sachen.
- Herrschaftsrechte (Beherrschung, Verfügung).
- Dingliche Rechte, absolute Rechte.
- Prototyp: Eigentum (= dingliches Vollrecht).
- Sachenrecht im objektiven und subjektiven Sinne.
Sachenrecht – Im ABGB
- Sachen und ihre rechtliche Einteilung (§§ 285-308)
- Dingliche Rechte:
- Besitz (§§ 309-352)
- Eigentum (§§ 353-446)
- Pfandrecht (§§ 447-471)
- Dienstbarkeiten (Servituten) (§§ 472-530)
- Miteigentum (Rechtsgemeinschaft) (§§ 825-858)
- Gemeinschaftliche Bestimmungen: Ersitzung (§ 1451 ff)
Sachenrecht – In Sondergesetzen
- Allgemeines Grundbuchsgesetz (GBG), BGBI 1955/39 idF BGBI I 2020/81
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002), BGBI I 2002/70 idF BGBI I 2024/92
- Baurechtsgesetz, RGBI 1912/86 idF BGBI I 2012/30
- Notwegegesetz, RGBI 1896/140 idF BGBI I 2003/112
- Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetz, BGBI 1954/71 (WV) idF BGBI I 2010/111
Grundsätze des Sachenrechts
- Numerus clausus:
- Typenbeschränkung: Keine privatautonome Gestaltungsfreiheit.
- Vgl. § 308 ABGB: Eigentum, Pfand, Dienstbarkeit (Besitz?).
- Reallasten (vgl. § 530 ABGB, GBG).
- Sondergesetzlich: Wohnungseigentum (WEG 2002), Baurecht (BauRG), Bergwerksberechtigung (§§ 22, 40 MinroG).
- Typenzwang: Zwingende gesetzliche Inhaltsfestlegung.
- Sachenrecht = zwingendes Recht?
- Nur sehr beschränkte Gestaltungsmöglichkeiten.
- Publizität:
- Rechtssicherheit und Klarheit der Vermögenszuordnung.
- Offenkundigkeit des Bestehens von Sachenrechten.
- Bewegliche Sachen: Besitz (mit zT deutlichen Einschränkungen).
- Unbewegliche Sachen: Grundbuch.
- Offenkundigkeit der Übertragung von Sachenrechten.
- Einhaltung des gesetzlich vorgesehenen Modus:
- Bei beweglichen Sachen: idR Übergabe (§ 426 ABGB), aber uU auch Übergabe durch Erklärung ausreichend.
- Bei unbeweglichen Sachen: Intabulation (§ 431 ABGB).
- Spezialität:
- Sachenrechte bestehen stets an bestimmten Einzelsachen.
- Sachgesamtheit als solche kann nicht Gegenstand des Sachenrechts sein.
- zB keine „Generalhypothek“.
- Diskussion über „Gesamtbaurecht".
- Daher auch Übertragung von Sachen nur einzeln zulässig, aber bei Gesamtsachen uU auch symbolische Übergabe möglich.
- Achtung: Erbrecht (§§ 546, 547 ABGB!)!
- Kausalität:
- Übertragungsakte bedürfen stets eines gültigen Titels.
- Prinzip der kausalen Tradition (vgl. nur § 380 ABGB).
- Zweiaktigkeit des sachenrechtlichen Rechtserwerbs.
- Dingliches Rechtsgeschäft (vgl. § 425 ABGB).
- v.a. bei rechtsgeschäftlichen Verfügungen:
- Bereits anfängliches Fehlen oder nachträglicher Wegfall (mit sachenrechtlicher ex tunc-Wirkung) des Titelgeschäfts.
- Übertragung sachenrechtlicher Position scheitert.
- Gilt ganz allgemein für Verfügungsgeschäfte, auch für schuldrechtliche (zB Zession).
- Priorität:
- prior tempore, potior iure.
- Entscheidend ist stets die zeitliche Reihenfolge des dinglichen Verfügungsgeschäfts.
- Z.B. im Falle von Doppelveräußerungen.
- § 430 ABGB für bewegliche Sachen.
- § 440 ABGB (und § 29 Abs 1 GBG) für unbewegliche Sachen.
- Siehe auch das bücherliche Rangprinzip.
Der Sachbegriff
- Im Sinne des § 285 ABGB ist eine Sache, die von einer Person unterschieden werden kann und dem menschlichen Gebrauch dient.
- Ein weiter Sachbegriff erfasst neben körperlichen auch unkörperliche Sachen (z.B. Rechte).
- Herrschaftsrechte können sich in der Regel nur auf körperliche Sachen beziehen.
- Sachen lassen sich vielfältig einteilen: körperlich/unkörperlich, beweglich/unbeweglich, öffentlich/privat, teilbar/unteilbar, schätzbar/unschätzbar, herrenlos.
Anwendungsfälle zum Sachbegriff
- BGH 09.11.1993, VI ZR 62/93, NJW 1994, 127: Tiefkühlsperma? Im konkreten Fall kam es aufgrund eines Kommunikationsfehlers zur Vernichtung des Tiefkühlspermas durch B. Welche rechtlichen Implikationen ergeben sich aus diesem Fall?
- EuGH Rs C-203/99 (Henning Veedfald gegen Århus Amtskommune), Slg 2001 I-03569: Transplantationsniere? Der Kläger sollte sich am 21.11.1990 im Krankenhaus Skejby einer Nierentransplantation unterziehen. Die Niere wurde dem Spender, dem Bruder des Klägers, entnommen und für die Transplantation vorbereitet, indem sie mit einer dazu bestimmten Perfusionsflüssigkeit durchgespült wurde. Diese (im Hause hergestellte) Flüssigkeit war fehlerhaft mit der Folge, dass eine Arteriole der Niere während des Spülvorgangs verstopft wurde und die Niere nicht mehr für eine Transplantation verwendbar war. Welche rechtlichen Implikationen ergeben sich aus diesem Fall?
- Moore v. The Regents of the University of California (1988): Zellen? Mr. Moore erkrankte an Leukämie. Er gab 1976 seine Einwilligung für eine Operation und die Vernichtung von Gewebe. Im Laufe der Behandlung erkannten die Ärzte, dass Mr. Moore spezielle weiße Blutkörperchen hatte, mit denen ein bestimmtes Protein hergestellt werden konnte. Dies wurde Mr. Moore nicht mitgeteilt. 1983 erteilte Mr. Moore seine Einwilligung, dass an seinem Blut geforscht werden dürfe. Die Ärzte stellten die sog. „Mo-cell line“ her und verwerteten sie kommerziell. 1984 erwarb die Universität das Patent an dieser Zellkultur. Erwarteter Wert des Patents: 3 Milliarden Dollar. 1984 klagt Mr. Moore seinen Anteil am Profit ein. Er bringt vor, er habe Eigentum an seinen Zellen. Welche rechtlichen Implikationen ergeben sich aus diesem Fall?
- Organtransplantationsgesetz (BGBI I 2012/108): Entnahme von Organen Verstorbener z. Zw. d. Transplantation § 5 (1). „Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. Die Beurteilung und Auswahl der Organe haben entsprechend dem Stand der medizinischen Wissenschaft zu erfolgen. Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärztinnen/Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der die/der Verstorbene oder, vor deren/dessen Tod, ihr/sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. Eine Erklärung liegt auch vor, wenn sie in dem bei Gesundheit Österreich GmbH geführten Widerspruchsregister eingetragen ist. Die Entnahme darf nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung der Leiche führen."
- § 5 (4). „Die Entnahme von Organen und Organteilen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation hat Vorrang vor der Entnahme von Zellen und Geweben zur Anwendung beim Menschen. Die Verfügbarkeit von Organen und Organteilen Verstorbener zum Zwecke der Transplantation darf nicht durch eine Entnahme von Zellen und Geweben zur Anwendung beim Menschen beeinträchtigt werden.“
- Tiere sind sind keine Sachen. Vielmehr werden Tiere durch besondere Gesetze geschützt. Die für Sachen geltenden Vorschriften sind auf Tiere nur insoweit anzuwenden, solange keine abweichenden Regelungen bestehen. Siehe dazu (nur) § 1332a ABGB.
Einteilung der Sachen
- Öffentliches Gut – Privatgut: Dazu später in dieser Vorlesung (Prof. Hinteregger).
- Öffentliches Gut (§§ 286-288 ABGB): Staats- und Gemeindegut/-vermögen; Gemeingebrauch (öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht), grundsätzlich: Anwendbarkeit der privatrechtlichen Normen (§ 290 ABGB), vgl. aber Sonderregelungen zB in AGAG, GUG.
- Privatgut
- Bewegliche – unbewegliche Sachen: § 293 ABGB.
- Bewegliche Sachen (Fahrnis): Kriterium: Versetzbarkeit ohne Substanzverletzung, auch unkörperliche Sachen = idR beweglich (§ 298 ABGB)
- Unbewegliche Sachen: Liegenschaften (Immobilien), idR samt Baulichkeiten (§ 297), Achtung: Superädifikate! (dazu noch später), idR auch liegenschaftsbezogene Rechte.
- Bedeutung zB für: Erwerb + Verlust, Ersitzung, Verfügungsverbote, zT auch im Schuldrecht.
- Bewegliche – unbewegliche Sachen: Nicht selten: gesetzliche Zuordnung, zB: Zugehör unbeweglicher Sachen.
- § 293 S 2 ABGB = unbeweglich „im rechtlichen Sinne".
- Nebensachen teilen (idR) Schicksal der Hauptsache.
- Superädifikate: Fest mit dem (fremden) Boden verbundene Gebäude, aber ohne Absicht, dass sie stets darauf bleiben sollen = bewegliche Sachen (jedoch: Achtung!), vgl. §§ 297, 435 ABGB
- Zu beiden Fragen noch später
- Verbrauchbare – unverbrauchbare Sachen: § 301 ABGB
- Verbrauchbare Sachen: Kriterium: Nutzung führt zu Zerstörung („Verzehrung“),
- Unverbrauchbare Sachen: Kein Substanzverlust durch Nutzung Bedeutung zB für: Fruchtgenuss, va im Schuldrecht
- Teilbare – unteilbare Sachen:
- Teilbare Sachen
- Unteilbare Sachen: Kriterium: Zerlegung ist entweder gar nicht (faktisch, rechtlich) oder nur mit merklicher Wertminderung möglich.
- Schätzbare – unschätzbare Sachen:
- § 303 ABGB
- Schätzbare Sachen: Kriterium: wirtschaftlicher Wert lässt sich in Geld ausdrücken, objektiver (ordentlicher, gemeiner) Wert, subjektiver (außerordentlicher) Wert
- Unschätzbare Sachen: zB wertlose Sachen, vgl. aber zB auch Wert der besonderen Vorliebe (§ 1331 ABGB) → subjektiver Wert. Bedeutung zB für: Schadenersatzrecht.
- Einfache Sachen – Sachverbindungen:
- Einfache Sachen: Kriterium: natürliche oder künstliche Einheit, die nur durch völlige Zerstörung zerlegt werden könnte
- Gesamtsache: Abgeleitet von „universitas rerum“, Inbegriff mehrerer Einzelsachen, die als eine Sache angesehen und bezeichnet werden
- Zusammengesetzte Sachen: Geregelt in § 294 ABGB, Zugehör, Zubehör
Der Besitz
- Besitz – Innehabung:
- Innehabung (Gewahrsame, corpus) (§ 309 S 1): tatsächliche Verfügungsmacht über eine Sache, rein äußerliche, rein faktische Nahebeziehung, zB Verwahrer.
- Besitz (§ 309 S 2):
- Innehabung (corpus) und eigener Besitzwille (animus): will die Sache als die seinige behalten, zB Eigentümer, aber auch Dieb.
- Beides sagt nichts über materielle Berechtigung aus!
- Funktion:
- Keine Zuordnungsfunktion (Sache – Person), entgegen § 308 ABGB kein Sachenrecht.
- Rein faktischer Zustand realer Herrschaftsausübung
- Wahrung des Rechtsfriedens: Anknüpfungspunkt für den Besitzschutz
- Publizitätsfunktion: Indiz für das Bestehen einer rechtlichen Zuordnung, Vermutung iSd § 323 ABGB (Titel für Besitz).
- Rechtsscheinfunktion: Vermutung des Eigentums, Basis des Gutglaubenserwerbs (§§ 367, 371, 456 ABGB)
Besitzarten
- Objekte des Besitzes: grundsätzlich alle Sachen, die Gegenstand des Rechtsverkehrs (§ 311 ABGB)
- Typischerweise:
- Sachbesitz: Innehabung körperlicher Sache (corpus); mit Besitzwillen (animus), zB Eigentümer, aber auch Dieb
- Rechtsbesitz: Innehabung einer körperlichen Sache (stets: Sachbezug!) nicht als die eigene, aber so, als ob dazu berechtigt (Gebrauchsrecht); „Innehabung" Rechts durch Ausübung (§ 312 S 2 ABGB), zB Mieter, Fruchtnießer, Leihnehmer.
- Sachbesitz – Rechtsbesitz: Beispiel Miete:
- Mieter = Rechtsbesitzer (Gebrauchsrecht)
- Mieter = bloßer Inhaber der Sache, nicht Sachbesitzer: will sie ja nicht als die seinige behalten.
- Vermieter = Sachbesitzer: eingeschränkt durch Rechtsbesitz des Mieters
- Mieter = Besitzmittler: hat die Sache für den Sachbesitzer (aufgrund Rechtsverhältnisses) inne
- Unterscheide: Besitzdiener (Abhängigkeitsverhältnis, zB Arbeitnehmer).
- Naturalbesitz : Sachbesitz und Rechtsbesitz, jeweils Gewahrsame „in natura“ erforderlich
- Buchbesitz (Tabularbesitz): entsteht durch Eintragung im Grundbuch, setzt keine tatsächliche Verfügungsmacht über die Liegenschaft voraus (zB Hypothek, Reallast), fällt freilich oft mit Naturalbesitz zusammen (zB Eigentum)
Arten von Besitz hinsichtlich der Anzahl der Besitzer
- Alleinbesitz
- Besitz an Sache/Recht kommt einer Person zu
- Teilbesitz
- Besitz an Sache/Recht kommt mehreren Personen zu, an Zubehör oder selbständigen Bestandteilen
- Mitbesitz
- Gemeinschaftliche Gewahrsame und gemeinschaftlicher Besitzwille mehrerer an einer Sache/einem Recht
Qualifikationen des Besitzes
- Rechtmäßigkeit:
- Besitz beruht auf tauglichem Rechtsgrund (Titel) (§ 316 ABGB)
- Zumeist: (wirksames!) Rechtsgeschäft
- Für Sachbesitz: Titel zum „Behalten“ (zB Kauf)
- Für Rechtsbesitz: Titel zur Ausübung (zB Miete)
- Unrechtmäßigkeit
- Wenn Titel fehlt oder Titel nicht hinreicht (überschritten wird)
- Z.B. bloßer Inhaber setzt Besitzhandlungen
- Vermutung der Rechtmäßigkeit (§ 323 ABGB)
- Rechtsfolgen: zB Voraussetzung für derivativen Erwerb
- Redlichkeit
- Guter (Berechtigter) Glaube an Berechtigung zum Besitz (§ 326 ABGB)
- Wer Glaubt und Glauben darf , dass Berechtigt.
- Sowohl Sach- als auch an Rechtsbesitz
- Achtung: Kein Statischer Zustand (Beurteilungszeitpunkt) !
- Unredlichkeit
- Wer vermutet oder Weiß , dass Nicht Berechtigt
- Schon leichte Fahrlässigkeit schadet
- Uu auch Zurechnung fremder Unredlichkeit (Z.B. Gehilfen)
- Vermutung der Redlichkeit (§ 328 ABGB)
- Echtheit
- Entscheidend ist Art der Besitzerlangung (§ 345 ABGB)
- Unechtheit
- Wer durch Gewalt , Heimlichkeit, List, oder Bitte (zB. Prekarist, der Sache behalten will) in den Besitz Gelangt
- Rechtsfolgen: Relevant v.a. auch im Besitzstörungsverfahren oder bei Ersitzung
Qualifizierter Besitz
- Rechtlicher Besitz: auch Ersitzungsbesitz, „Besitzrecht“ Dreifach qualifizierter Besitz: rechtmäßig, redlich und echt, vgl. dem gegenüber zB. der Dieb: unrechtmäßig, unredlich und unecht Übergang vom bloßen Faktum zur Rechtsposition, besonders geschützt ,vgl. § 308 ABGB (dingliches Recht?),Idee: (uU) „werdender“ Eigentümer;zB Voraussetzung für actio publiciana (§ 372 ABGB).
Formen des Besitzerwerbs
- Erwerbsvorgang grundsätzlich: Begründung der Gewahrsame (corpus) und Bildung Besitzwillen (animus); mittelbar - unmittelbar: mittelbar: Erwerb aus dem Besitz eines anderen; unmittelbar: bei freistehenden Sachen (zB. bergfreien Mineralien); einseitig - zweiseitig: einseitig: unmittelbar oder mittelbar durch eigenmächtige Besitzergreifung.zweiseitig: mittelbar durch Überlassung des Besitzesunterscheide: originär - derivativ für Erwerb von Rechten.
Übergabearten
- Bei zweiseitigem Besitzerwerb, einvernehmliche Änderung der Gewahrsame-> Bedeuntung nicth nur fr B. sondern v.a. as Modus für den Eigentumserwerb!
- primär. Klkörperliche Übergabe (§ 426 ABGB) übergabe „von Hand zu Hand“, nicht notwendig wörtlich, vielmehr: überlassung der gewährsame durch vormann bzw. Verschaffung der Sache
Subsidär.übergabesurrogate
- Anstelle Körperlicher Übergabe
- Übergabe druch Zecihen (§ 427 ABGB)
- Übergabe durhc Erklärung (§428 ABGB)
- Versendung (§ 429 ABGB)
Übergabe durch Zeichen (§427 ABGB)
- Symbolishe ,keine Anderunjg Sachgewahrdsam
- Subsidär: Nur zulärssig wenn klörperlische Übergabe unmöiglcih
- Tavglich Zeichen
- Drukenden, wertpapiere
- Werkzeuge
- Beseondere Sachmektrale bei der Sache
Übergabe dur Erklärung (§428 ABGB)
- Soll unnötuige hin oder her scheiben
- Einvernehmlicke Anderunug zur Gewahrtsam
- Nicht notwendiges Subdidllär
- Besitstaltung, besitzkonitut, Besitznanweusujng
Besitzverlust
- Bei Varliurtd von Coruus und Aimusu
- Bei Erwerber durch einer andrre, Bloßer ge
- Nichtausuebing
Besitzschutz
- durch Selbstsille§ § 344 ABG
- Besitztklagen (§§ 330 FFABGB §§ 454 FFZP
- Sonderformen
- Besitztstoerutng § 454 Zb durch HausZufahrt
Eigeneamcht
- Keine Berätiguung Gesetz BEhorde /Erlatubnis
Eigentum
- Alles was Jemanden zugehört alle sine körperluchen und umkörpers
- Im Okjehtivenn undSubjetivenn Sinn
- Umifensses Herachfatsrecht
Arten de Eigentums
- Aleen , Mitei, Bsruchteil,, Queoteinenuntum
Mitenetum
- Nach 1, 2 Teile des AbB
- Regellung des Miteritmes
Miteneutmtum
- Geprgt Spannungsverhäts
Übergabe durch Erklärung
- Benötigt zur Übertragung des Eigentums ein gültiger Modus, d.h. zum Beispiel eine körperliche Übergabe.
- Übergabe kurzer Hand, Sachbesitzer har die Sache icht in seiner Gewahrtsame. S
- Sachberitzer ,
Die Publuianzichen Klage
- Rechlicher Besitz
- Das Bessree Besitrrech
- Erbengemeisnshdafen
Erlöschen und Erwerb
- Mietentum
- Wounungseigentum
Eigentum Teil 2
- Reahle Teilunug wenn jede die Sachen in der Welt hat
- Stockwert
- Miteritum Eigentumsmehrhet einer Miteinetus
Hope das ist Hilefreich,
- Haftungsausschluss:* Diese Notizen dienen nur zu Studienzwecken und ersetzen keine professionelle Rechtsberatung.
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Description
Diese Lernnotizen bieten eine detaillierte Einführung in das Sachenrecht, basierend auf der Vorlesung von Univ.-Prof. Dr. Ulfried Terlitza. Behandelt werden unter anderem die Grundlagen, Sachen, Besitz, Eigentum und Eigentumserwerb. Relevante Lehrbücher und Kommentarliteratur sind ebenfalls aufgeführt.