Podcast
Questions and Answers
Welche der folgenden Aussagen beschreibt am besten das Subsidiaritätsprinzip im Kontext der EU?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt am besten das Subsidiaritätsprinzip im Kontext der EU?
- Mitgliedstaaten sind verpflichtet, alle EU-Gesetze ohne Ausnahme umzusetzen.
- Die EU sollte nur dann tätig werden, wenn die Ziele einer Maßnahme auf nationaler Ebene nicht erreicht werden können. (correct)
- Das Subsidiaritätsprinzip bezieht sich ausschließlich auf finanzielle Angelegenheiten der EU.
- Die EU kann in allen Bereichen tätig werden, um eine einheitliche Politik zu gewährleisten.
Welches der folgenden Kriterien ist KEIN formelles Beitrittskriterium für die EU?
Welches der folgenden Kriterien ist KEIN formelles Beitrittskriterium für die EU?
- Eine funktionsfähige Marktwirtschaft.
- Eine stabile Wirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck im EU-Binnenmarkt standhalten kann.
- Die Übernahme und Umsetzung des EU-Rechts.
- Eine hohe militärische Kapazität, um zur Verteidigung der EU beizutragen. (correct)
Das Schengener Abkommen zielt hauptsächlich auf:
Das Schengener Abkommen zielt hauptsächlich auf:
- Die Harmonisierung der Wirtschaftspolitik der teilnehmenden Staaten.
- Die Einführung einer einheitlichen Währung in Europa.
- Den Abbau von Grenzkontrollen und die Förderung des freien Personenverkehrs. (correct)
- Die Schaffung einer gemeinsamen Armee für die teilnehmenden Staaten.
Welche der folgenden Aussagen beschreibt am besten das Konzept des "Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten"?
Welche der folgenden Aussagen beschreibt am besten das Konzept des "Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten"?
Welche der folgenden Institutionen vertritt hauptsächlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU?
Welche der folgenden Institutionen vertritt hauptsächlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU?
Was ist die Hauptaufgabe der Europäischen Kommission?
Was ist die Hauptaufgabe der Europäischen Kommission?
Welche Rolle spielt der Europäische Rat im politischen System der EU?
Welche Rolle spielt der Europäische Rat im politischen System der EU?
Welche der folgenden Freiheiten gehört NICHT zu den vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes?
Welche der folgenden Freiheiten gehört NICHT zu den vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes?
Was ist die Hauptfunktion des Rates der Europäischen Union (Ministerrat)?
Was ist die Hauptfunktion des Rates der Europäischen Union (Ministerrat)?
Welche Aussage trifft auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments zu?
Welche Aussage trifft auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments zu?
Flashcards
Schengener Abkommen
Schengener Abkommen
Der Abbau von Grenzkontrollen und freier Personenverkehr innerhalb Europas.
Subsidiaritätsprinzip
Subsidiaritätsprinzip
Regelt die Zuständigkeiten zwischen EU und Mitgliedstaaten; die EU darf nur tätig werden, wenn Ziele besser auf Unionsebene erreichbar sind.
EU-Erweiterung
EU-Erweiterung
Die Aufnahme neuer Staaten in die Europäische Union.
Beitrittskriterien (Kopenhagener Kriterien)
Beitrittskriterien (Kopenhagener Kriterien)
Signup and view all the flashcards
Politische Kriterien (EU-Beitritt)
Politische Kriterien (EU-Beitritt)
Signup and view all the flashcards
Wirtschaftliche Kriterien (EU-Beitritt)
Wirtschaftliche Kriterien (EU-Beitritt)
Signup and view all the flashcards
Acquis-Kriterium
Acquis-Kriterium
Signup and view all the flashcards
Europäischer Rat
Europäischer Rat
Signup and view all the flashcards
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Signup and view all the flashcards
Europäische Kommission
Europäische Kommission
Signup and view all the flashcards
Study Notes
Die vier Grundfreiheiten im EU-Binnenmarkt
- Der gemeinsame Wirtschaftsraum ermöglicht EU-Bürgern besondere Freiheiten.
- Freier Warenverkehr: Keine Grenzkontrollen, Zölle oder Kontingente für Waren.
- Freier Personenverkehr: EU-Bürger können sich frei bewegen, niederlassen und arbeiten.
- Freier Dienstleistungsverkehr: Dienstleistungen können im EU-Raum ungehindert angeboten werden.
- Freier Kapitalverkehr: Beschränkungen im Kapital- und Zahlungsverkehr sind verboten.
Schengener Abkommen
- Unterzeichnet in Schengen (Luxemburg) 1985 und 1990.
- Ziel ist die Schaffung eines freien Personenverkehrs durch den Abbau von Grenzkontrollen.
- Wurde durch den Vertrag von Amsterdam in das EU-Recht übernommen.
- Trat 1995 in Kraft.
- Mitglieder: 22 EU-Staaten (Irland nur eingeschränkt dabei, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Zypern nicht dabei) und 4 Nicht-EU-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz).
- Wichtige Regelungen: Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen.
- Gemeinsame Regeln für die Kontrollen an den Außengrenzen, zuständig sind weiterhin die jeweiligen Grenzstaaten.
- Gemeinsame Visa- und Aufenthaltspolitik.
- Verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.
- Vorübergehende Einführung von Grenzkontrollen in Ausnahmesituationen.
- Grenzkontrollen sind bis zu 6 Monate möglich (mit dreimaliger Verlängerungsmöglichkeit um jeweils weitere 6 Monate), wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen und die innere Sicherheit in Gefahr ist.
Subsidiaritätsprinzip
- Regelt die Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten.
- Die EU darf nur tätig werden, wenn Ziele auf Unionsebene besser erreicht werden können als national.
EU-Erweiterung
- Die Aufnahme von einem oder mehreren Staaten in die Europäische Union (EU) ist die Erweiterung.
- Gründe für die Erweiterung sind ein Wunsch nach Sicherheit, Frieden, Freiheit, Mobilität, wirtschaftlichem Wohlstand und mehr Macht in einem vereinten Europa.
Beitrittskriterien
- Jeder europäische Staat, der die Grundsätze der Europäischen Gemeinschaft achtet, kann einen Antrag auf Beitritt gemäß Artikel 49 EUV stellen.
- Entscheidung über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen durch den Rat der EU nach Stellungnahme der Kommission.
- 1993 wurden die Kriterien für den Beitritt festgelegt (Kopenhagener Kriterien).
- Politische Kriterien: Institutionelle Stabilität, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Wahrung der Menschenrechte und Schutz von Minderheiten.
- Wirtschaftliche Kriterien: Funktionsfähige Marktwirtschaft und Fähigkeit zum Wettbewerb.
- Acquis-Kriterium: Übernahme und Umsetzung des EU-Rechts.
- Zustimmung vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU einstimmig erforderlich.
- Ratifizierung des Beitrittsvertrags durch die Parlamente aller Mitgliedsstaaten.
Modelle für eine differenzierte Zusammenarbeit
- Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten: Weitergehende Integration einer Gruppe von Mitgliedstaaten (z.B. Schengener Abkommen mit 22 EU-Staaten und 4 Nicht-Mitgliedern), mit dem Ziel der gleichen Integrationstiefe.
- „Europa à la carte“: Mitgliedstaaten einigen sich nur auf wesentliche Ziele (z.B. Binnenmarkt), während eine freiwillige Zusammenarbeit in anderen Politikfeldern (z.B. Währungsunion) möglich ist, was zu unterschiedlicher Integrationstiefe führt.
- Europa der privilegierten Partnerschaft: Schaffung eines Kreises enger Kooperation zwischen der EU und interessierten Nicht-EU-Staaten, z.B. Zusammenarbeit der EU- und EFTA-Staaten im Rahmen des EWR.
Organe der EU
- Die Mitgliedstaaten der EU haben Hoheitsrechte auf die europäische Ebene übertragen, die von den EU-Institutionen wahrgenommen werden.
- In der EU sind 24 Sprachen als Amts- und Arbeitssprachen anerkannt, wobei Englisch, Französisch und Deutsch im internen Verkehr der EU-Organe hauptsächlich verwendet werden.
Überblick über die Organe
- Die sieben Organe sind aus der Entwicklung der Europäischen Gemeinschaften entstanden.
- Ihre Befugnisse leiten sich aus bestehenden Verträgen ab.
- Die Organe bilden ein institutionelles Gefüge mit unterschiedlichen Interessen:
- Das Europäische Parlament und der Europäische Gerichtshof vertreten das Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
- Der Europäische Rat und der Rat der EU vertreten die Interessen der Regierungen.
- Die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank vertreten das Gemeinschaftsinteresse.
Europäische Kommission
- 27 Mitglieder (inklusive Präsident und Vizepräsidenten).
- Exekutive, schlägt Gesetze vor, ist Hüterin der Verträge und vertritt die EU nach außen.
- Sitz: Brüssel.
Europäischer Rat
- Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten und des EU-Kommissionspräsidenten.
- Legt politische Ziele, Grundsatzentscheidungen und Leitlinien fest.
- Sitz: Brüssel.
Rat der Europäischen Union
- Fachminister der Mitgliedsstaaten.
- Legislative.
- Sitz: Brüssel.
Ausschuss der Regionen
- Vertreter aus lokalen und regionalen Gebietskörperschaften.
- Beratende Funktion.
Europäisches Parlament
- 705 Abgeordnete inklusive Präsident.
- Legislative.
- Plenarsitzungen in Straßburg, Ausschusssitzungen in Brüssel, Generalsekretariat in Luxemburg.
Wirtschafts- und Sozialausschuss
- 329 Vertreter des wirtschaftlichen und sozialen Lebens.
- Beratende Funktion.
Europäische Zentralbank
- EZB-Rat, Direktorium, erweiterter Rat.
- Währungshüter.
- Sitz: Frankfurt/Main.
Gerichtshof der Europäischen Union
- Europäischer Gerichtshof (EuGH), Gericht der EU (EuG), Fachgerichte.
- Judikative.
- Sitz: Luxemburg.
Europäischer Rechnungshof
- Ein Mitglied aus jedem EU-Land.
- Ausgabenkontrolle.
- Sitz: Luxemburg.
Europäischer Rat (politische Instanz)
- Beschleunigt den Integrationsprozess.
- Zusammensetzung: Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, Kommissionspräsident/in, Präsident/in des Europäischen Rats, Hoher Vertreter/in für Außen- und Sicherheitspolitik.
- Aufgaben: Wichtige Impulse für die Entwicklung der EU, Festlegung von Leitlinien und Zielen, Ernennungsverfahren für hochrangige Funktionen.
- „EU-Gipfeltreffen“ finden in Brüssel statt.
Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
- Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene.
- Zusammensetzung: Fachminister/-minister der nationalen Regierungen.
- Organisation durch ständige Vertreter der Mitgliedstaaten und Generalsekretariat.
- Aufgaben: Beschluss von EU-Rechtsvorschriften, Abschluss internationaler Abkommen, Abstimmung der Wirtschaftspolitik, Entwicklung von Leitlinien im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), Genehmigung des EU-Haushalts gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
Europäische Kommission (Verwaltungsorgan)
- Nimmt eine bedeutende Stellung als „Regierung der EU" ein.
- Unabhängig von nationalen Regierungen, vertritt die Interessen der gesamten EU.
- Zusammensetzung: Von den Regierungen vorgeschlagene Kommissare für Sachbereiche, Ernennung für fünf Jahre durch den Rat nach Zustimmung des Parlaments, Leitung durch Kommissionspräsident/-präsidentin (seit Dezember 2019 Ursula von der Leyen).
- Aufgaben: Initiativrecht für Rechtsvorschriften, Hüterin der Verträge (Einhaltung des EU-Rechts), Vertretung der EU im Außenbereich, Exekutive (Durchführung der Unionspolitik).
Europäisches Parlament
- Die Abgeordneten vertreten die Unionsbürger.
- Sie werden alle fünf Jahre gewählt.
- Die Anzahl der Abgeordneten richtet sich nach der Bevölkerungszahl.
- Mitglieder bilden länderübergreifende politische Fraktionen.
- Nach dem Brexit wurden 27 der 73 Sitze Großbritanniens auf andere Mitgliedstaaten umverteilt.
- Die restlichen 46 Sitze werden für künftige EU-Erweiterungen in Reserve gehalten.
- Aufgaben des Europäischen Parlaments:
- Gesetzgebungsrechte: Mitgesetzgeber mit dem Rat
- Haushaltsbefugnisse
- Demokratische Kontrollrechte
- Wahlfunktion: Bestätigung des Kommissionspräsidenten und der Kommissare.
Österreichische Europawahlordnung
- Aktiv wahlberechtigt ab 16 Jahren, passiv wahlberechtigt ab 18 Jahren.
- Wahlen alle fünf Jahre nach dem Verhältniswahlrecht, mit einer Sperrklausel von 4%.
- Die Europäische Union muss sich immer größeren Herausforderungen stellen, die ein solidarisches Handeln erschweren.
- Bei einer zunehmenden Anzahl von Regelungen könnten die Mitgliedstaaten entscheiden, ob sie sich
Studying That Suits You
Use AI to generate personalized quizzes and flashcards to suit your learning preferences.